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Beschlussvorlage (ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
20.12.16, 14:45
Aktualisiert
21.12.16, 13:15
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: 16.1 / Ma TOP Drs.-Nr.: 638.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 06.12.2016 Stadtrat 20.12.2016 X 22.11.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von: siehe Anlage 3 Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr: Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: X Mittel sollen in den folgenden Haushaltsjahren veranschlagt werden Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. II Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Mackeprang i.V. D. Held Schwister Canzler Schaaf Spürck Seidenpfennig Mackeprang - Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Maastrichter Straße (ISEK Maastrichter Straße) wird in der Fassung vom 01.12.2016 als Handlungsleitfaden für die Entwicklung des ISEK-Gebiets beschlossen. - Das ISEK-Gebiet wird nach §171e Abs. 3 BauGB als Gebiet beschlossen, in dem die Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Maastrichter Straße durchgeführt werden sollen. - Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße ist zum 09. Dezember 2016 ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen der Stadterneuerung aus dem Programm „Soziale Stadt“ zu stellen. - Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße sind die notwendigen gebietsbezogenen Prozesse zur Umsetzung des ISEKs unter Beteiligung der Anlieger und Einwohner fortzuführen. - Die Kosten für den Abriss des Hochhauses Maastrichter Straße 5-7 werden zur Zeit noch einmal einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und können sich bis zur Abgabe des Förderantrags noch ändern . - - Die Sportanlagen des Jahnstadions sollen bedarfsoptimiert im direkten Umfeld des Europagymnasiums zwischen Philipp-Schneider-Straße, Lothringer Straße, Auf dem Bürrig und dem Erft Karree entstehen. Über den konkreten Standort der Sportanlagen des Jahnstadions wird in Abhängigkeit vom Beschluss bzgl. der Modernisierung und funktionalen Verbesserung des Europagymnasiums entschieden. Eine Entscheidung bzgl. Abriss oder Neubau des Europagymnasiums zur Modernisierung und funktionalen Verbesserung des Schulgebäudes wird nach abschließender Untersuchung bzgl. der Wirtschaftlichkeit beider Varianten getroffen. Beschlussvorlage 638.16 Seite 2 Begründung: Am 27.10.2015 hat der Rat der Kolpingstadt den Beschluss gefasst, für den Untersuchungsraum „Maastrichter Straße“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Antrag auf Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm „Soziale Stadt“ zu stellen. Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss beauftragt, ein entsprechendes integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das den inhaltlichen Vorgaben des Förderprogramms entspricht und Grundlage für einen Förderzugang ist, durch einen externen Auftragnehmer erarbeiten zu lassen. Im Dezember 2015 hat die Stadtverwaltung das und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH städtebauliches Entwicklungskonzept für das erarbeiten. Für städtebauliche Planungen wurde Aachen/Dortmund beauftragt. Regionalbüro Düsseldorf der Deutschen Stadt& Co. KG damit beauftragt, ein integriertes Untersuchungsgebiet Maastrichter Straße zu das Büro reicher haase associierte GmbH aus Der nun vorliegende Entwurf des ISEKs Maastrichter Straße definiert auf Basis einer Bestandsanalyse ein Leitbild und einzelne Handlungsfelder sowie Maßnahmen zur Erreichung der im Leitbild definierten, übergeordneten Zielvorstellung. In mehreren Projektgruppen, Werkstattgesprächen, Bürgerforen und thematischen Fachgesprächen wurden Bewohner des Untersuchungsgebiets, zahlreiche Akteure (Vereine/Interessensgruppen) aus dem Quartier sowie politischer Vertreter und Vertreter der Fachämter der Stadtverwaltung in die Erarbeitung des ISEKs eingebunden. Anregungen, Ideen und Vorschläge wurden in das ISEK aufgenommen. Darauf aufbauend wurde eine Gebietsabgrenzung vorgenommen, die gem. §171e Abs. 3 BauGB Voraussetzung zur Förderung ist. Das ISEK soll als Leitfaden zur zukünftigen Entwicklung des Quartiers sowie als Grundlage zur Beantragung von Städtebaufördermitteln dienen. Daher wurde aufbauend auf dem ISEK eine ebenfalls nach §171e BauGB geforderte Kosten- und Finanzierungsübersicht erarbeitet. Diese wird im Umsetzungsprozess kontinuierlich fortgeschrieben. Die haushalterische Anpassung und Fortschreibung erfolgt darauf aufbauend. Anlage 1: Übersichtsplan Abgrenzung des ISEK - Gebietes Anlage 2: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Maastrichter Straße in der Fassung vom 24.11.2016 Anlage 3: Kosten- und Finanzierungsübersicht in der Fassung vom 24.11.2016 Zur Einsparung der Vervielfältigungskosten wird darauf verzichtet, den umfangreichen Bericht (Anlage 2) sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 3) beizufügen. Ein Exemplar wurde den Fraktionen vorab zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann der vollständige Bericht sowohl im Ratsinformationssystem als auch bei der Abteilung 16.1 eingesehen werden. Beschlussvorlage 638.16 Seite 3