Daten
Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
20.12.16, 14:45
Aktualisiert
21.12.16, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: 16.1 / Ma
TOP
Drs.-Nr.: 638.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
06.12.2016
Stadtrat
20.12.2016
X
22.11.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
ISEK Maastrichter Straße - Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von: siehe Anlage 3
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr:
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
X
Mittel sollen in den folgenden Haushaltsjahren veranschlagt werden
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. II
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Mackeprang
i.V. D. Held
Schwister
Canzler
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Mackeprang
-
Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Maastrichter Straße (ISEK Maastrichter
Straße) wird in der Fassung vom 01.12.2016 als Handlungsleitfaden für die Entwicklung des
ISEK-Gebiets beschlossen.
-
Das ISEK-Gebiet wird nach §171e Abs. 3 BauGB als Gebiet beschlossen, in dem die
Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Maastrichter Straße
durchgeführt werden sollen.
-
Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße ist zum 09. Dezember 2016 ein Antrag auf
Gewährung von Zuwendungen der Stadterneuerung aus dem Programm „Soziale Stadt“ zu
stellen.
-
Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße sind die notwendigen gebietsbezogenen
Prozesse zur Umsetzung des ISEKs unter Beteiligung der Anlieger und Einwohner
fortzuführen.
-
Die Kosten für den Abriss des Hochhauses Maastrichter Straße 5-7 werden zur Zeit noch
einmal einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und können sich bis zur Abgabe des
Förderantrags noch ändern
.
-
-
Die Sportanlagen des Jahnstadions sollen bedarfsoptimiert im direkten Umfeld des
Europagymnasiums zwischen Philipp-Schneider-Straße, Lothringer Straße, Auf dem Bürrig
und dem Erft Karree entstehen. Über den konkreten Standort der Sportanlagen des
Jahnstadions wird in Abhängigkeit vom Beschluss bzgl. der Modernisierung und funktionalen
Verbesserung des Europagymnasiums entschieden.
Eine Entscheidung bzgl. Abriss oder Neubau des Europagymnasiums zur Modernisierung und
funktionalen Verbesserung des Schulgebäudes wird nach abschließender Untersuchung bzgl.
der Wirtschaftlichkeit beider Varianten getroffen.
Beschlussvorlage 638.16
Seite 2
Begründung:
Am 27.10.2015 hat der Rat der Kolpingstadt den Beschluss gefasst, für den Untersuchungsraum
„Maastrichter Straße“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Antrag auf Aufnahme in das
Stadterneuerungsprogramm „Soziale Stadt“ zu stellen. Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss
beauftragt, ein entsprechendes integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das den inhaltlichen
Vorgaben des Förderprogramms entspricht und Grundlage für einen Förderzugang ist, durch
einen externen Auftragnehmer erarbeiten zu lassen.
Im Dezember 2015 hat die Stadtverwaltung das
und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
städtebauliches Entwicklungskonzept für das
erarbeiten. Für städtebauliche Planungen wurde
Aachen/Dortmund beauftragt.
Regionalbüro Düsseldorf der Deutschen Stadt& Co. KG damit beauftragt, ein integriertes
Untersuchungsgebiet Maastrichter Straße zu
das Büro reicher haase associierte GmbH aus
Der nun vorliegende Entwurf des ISEKs Maastrichter Straße definiert auf Basis einer
Bestandsanalyse ein Leitbild und einzelne Handlungsfelder sowie Maßnahmen zur Erreichung der
im Leitbild definierten, übergeordneten Zielvorstellung. In mehreren Projektgruppen,
Werkstattgesprächen, Bürgerforen und thematischen Fachgesprächen wurden Bewohner des
Untersuchungsgebiets, zahlreiche Akteure (Vereine/Interessensgruppen) aus dem Quartier sowie
politischer Vertreter und Vertreter der Fachämter der Stadtverwaltung in die Erarbeitung des
ISEKs eingebunden. Anregungen, Ideen und Vorschläge wurden in das ISEK aufgenommen.
Darauf aufbauend wurde eine Gebietsabgrenzung vorgenommen, die gem. §171e Abs. 3 BauGB
Voraussetzung zur Förderung ist.
Das ISEK soll als Leitfaden zur zukünftigen Entwicklung des Quartiers sowie als Grundlage zur
Beantragung von Städtebaufördermitteln dienen. Daher wurde aufbauend auf dem ISEK eine
ebenfalls nach §171e BauGB geforderte Kosten- und Finanzierungsübersicht erarbeitet. Diese
wird im Umsetzungsprozess kontinuierlich fortgeschrieben. Die haushalterische Anpassung und
Fortschreibung erfolgt darauf aufbauend.
Anlage 1:
Übersichtsplan Abgrenzung des ISEK - Gebietes
Anlage 2:
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Maastrichter Straße in der
Fassung vom 24.11.2016
Anlage 3:
Kosten- und Finanzierungsübersicht in der Fassung vom 24.11.2016
Zur Einsparung der Vervielfältigungskosten wird darauf verzichtet, den umfangreichen
Bericht (Anlage 2) sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 3) beizufügen.
Ein Exemplar wurde den Fraktionen vorab zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann der
vollständige Bericht sowohl im Ratsinformationssystem als auch bei der Abteilung 16.1
eingesehen werden.
Beschlussvorlage 638.16
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