Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
21.11.16, 13:16
Aktualisiert
20.12.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeiter/in: Petra Findeisen
TOP
Drs.-Nr.: 599.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Jugendhilfeausschuss
24.11.2016
Stadtrat
20.12.2016
X
08.11.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich Gleisdreieck/Horrem
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen im Stadtteil Horrem, vorsorglich neben dem bereits beschlossenen Standort
„Sandweg“, den Standort „Gleisdreieck“ zur Errichtung einer vier gruppigen Kita zu beschließen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Findeisen
Landscheidt
Canzler
Schwister
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
In seiner Sitzung am 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer
Kindertageseinrichtung mit fünf, optional sechs Gruppen auf dem in Fremdeigentum stehenden
Grundstück Sandweg beschlossen. Die Verwaltung ist mit dem Fremdeigentümer in Gesprächen
und hat eine Absichtserklärung (Letter of Intent) erhalten. Eine bevorzugte Realisierung des Kita
Neubaus wurde signalisiert.
Auf Grund des steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen und vor dem Hintergrund der
Entscheidung
des
Bundesgerichtshofs
vom
20.10.16
(möglicher
Anspruch
auf
Verdienstausfallschaden gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, wenn kein
Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann) regt die Verwaltung an, vorsorglich auch
den Standort „Gleisdreieck“ zu beschließen. Für diesen Standort ist die Verwaltung ebenfalls mit
einem Investor und gleichzeitigem Betreiber im Gespräch.
Somit bestände dann die Option die am zügigsten zu realisierende Variante umzusetzen.
Perspektivisch sind noch weitere Neubaugebiete in Planung, sodass sich mittelfristig ein Bedarf
von bis zu acht Gruppen abzeichnet.
Denkbar wäre auch, an beiden Standorten jeweils eine Kita mit bis zu vier Gruppen zu errichten.
Beschlussvorlage 599.16
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