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Beschlussvorlage (Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich Gleisdreieck/Horrem)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
21.11.16, 13:16
Aktualisiert
20.12.16, 16:32
Beschlussvorlage (Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich Gleisdreieck/Horrem) Beschlussvorlage (Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich Gleisdreieck/Horrem)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeiter/in: Petra Findeisen TOP Drs.-Nr.: 599.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 24.11.2016 Stadtrat 20.12.2016 X 08.11.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich Gleisdreieck/Horrem X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Kolpingstadt Kerpen im Stadtteil Horrem, vorsorglich neben dem bereits beschlossenen Standort „Sandweg“, den Standort „Gleisdreieck“ zur Errichtung einer vier gruppigen Kita zu beschließen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Findeisen Landscheidt Canzler Schwister Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: In seiner Sitzung am 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer Kindertageseinrichtung mit fünf, optional sechs Gruppen auf dem in Fremdeigentum stehenden Grundstück Sandweg beschlossen. Die Verwaltung ist mit dem Fremdeigentümer in Gesprächen und hat eine Absichtserklärung (Letter of Intent) erhalten. Eine bevorzugte Realisierung des Kita Neubaus wurde signalisiert. Auf Grund des steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen und vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.10.16 (möglicher Anspruch auf Verdienstausfallschaden gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, wenn kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann) regt die Verwaltung an, vorsorglich auch den Standort „Gleisdreieck“ zu beschließen. Für diesen Standort ist die Verwaltung ebenfalls mit einem Investor und gleichzeitigem Betreiber im Gespräch. Somit bestände dann die Option die am zügigsten zu realisierende Variante umzusetzen. Perspektivisch sind noch weitere Neubaugebiete in Planung, sodass sich mittelfristig ein Bedarf von bis zu acht Gruppen abzeichnet. Denkbar wäre auch, an beiden Standorten jeweils eine Kita mit bis zu vier Gruppen zu errichten. Beschlussvorlage 599.16 Seite 2