Daten
Kommune
Kerpen
Größe
161 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
24.01.17, 13:16
Aktualisiert
24.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder
Bearbeiter/in: Herr Floryszak
TOP
Drs.-Nr.: 48.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
31.01.2017
Haupt- und Finanzausschuss
14.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
18.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Parkplatz Erftlagune
hier: Gestaltung sowie Mittelbereitstellung
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 60.000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen für den Haushalt 2017 bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2017
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur beauftragt die Verwaltung, den in der Sitzungsvorschlag dargestellten Vorschlag zur Gestaltung des bisherigen Parkplatzbereiches an der
Erftlagune umzusetzen.
2. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur empfiehlt/ Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Stadtrat, die für die Umsetzung des Beschlussvorschlages zu Ziffer 1 erforderlichen Mittel in Höhe von 60.000 € netto in den Haushalt 2017 einzustellen. Der Stadtrat genehmigt den Beginn der Maßnahme vor Genehmigung des Haushaltes durch die Aufsichtsbehörde, weil es sich um Aufwendungen handelt, die i.S.d. § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt 25
Floryszak
Pütgens
Schwister
Otten
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
60.000 €
netto
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 48.17
Seite 2
Begründung:
Das Thema wurde bereits mehrfach im entsprechenden Koordinierungskreis und den politischen
Gremien erörtert (letztmalig in der Sitzung des Stadtrates am 20.12.2016). Der Stadtrat hat die
Beratung zu diesem Thema in die Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am
31.01.2017 verwiesen.
Die bisherige Diskussion lässt sich wie folgt zusammen:
Eine umfassende Sanierung des Parkplatzes und der mängelbehafteten Außenbereiche mit dem
Ziel einer Wiederherstellung wird von allen politischen Fraktionen abgelehnt (Kostenumfang: ca.
500.000 €).
Der Koordinierungskreis zur Sanierung der Erftlagune hat sich am 26.08.2015 bei einem vor OrtTermin über den Zustand des Parkplatzes informiert. Dabei bestand zwischen allen Beteiligten
Übereinstimmung darin, dass die Parkplatzflächen im derzeitigen Zustand nicht mehr gefahrlos
nutzbar sind (s. DRS.-Nr.: 495.15).
Der daraus resultierende Beschlussvorschlag, wonach zur Prüfung eines angemessenen Sanierungsvorschlages für den Haushalt 2016 Mittel in Höhe von 150.000 € bereitgestellt werden sollten, wurden letztendlich abgewiesen. Die Verwaltung sollte weitere günstigere Lösungen zur Sanierung der Parkplatzflächen prüfen.
Mittlerweile wurden alle Möglichkeiten einer Sanierung abgewogen und geprüft. Dabei wurde deutlich: wenn der Parkplatz auch zukünftig in seiner ursprünglichen Funktion genutzt werden soll,
dann muss die im Boden befindliche Schlacke, die ursächlich für die bestehenden Mängel ist, abgetragen und entsorgt werden. Diese Art der Sanierung ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Vor dem Hintergrund der aktuell angespannten Haushaltslage wurden die Untersuchungen dahingehend nicht weiterverfolgt.
Es wurde vielmehr geprüft, ob sich kostengünstig ein Rückbau des Parkplatzes darstellen lässt,
wobei die ursprüngliche Funktion aufgegeben wird. Die Besucherinnen und Besucher würden
dann zukünftig die bisherigen Ausweichparkplätze bzw. bei starkem Andrang die Aufstellflächen
für die Flüchtlingscontainer nutzen.
Der nunmehr vorliegende Vorschlag (Darstellung s. Anlage) berücksichtigt sowohl den Faktor
Kosten als auch die Notwendigkeit eines besucherfreundlichen Entrees zur Erftlagune nach der
Wiedereröffnung.
Erläuterung des Vorschlages:
Die Schlacke wird im Boden belassen. Auch im Bereich der Anfahrt zur Erftlagune wird nur das
Pflaster entnommen und eine wassergebunden Decke eingebracht, um eine Zufahrt für Rettungswagen und Anlieferungen sicherzustellen. Im Bereich des bisherigen Parkplatzes wird in eine
Wiese umgewandelt, wobei hier nur die Deckschichten (Pflaster und Kunststoffwaben) abgetragen
werden muss. Hinter der eingezeichneten Hecke wird ein Teilbereich der Fahrradparkplätze errichtet.
Kosten dieses Vorschlages: ca. 60.000 € netto.
Alternative 1:
Es wird ein weiterer Vorschlag dieser Vorlage beigefügt, der den o.a. Vorschlag optimiert. So wird
z.B. der Bereich der Radparkplatz besucherfreundlicher ausgestaltet. Auch besteht für die Kassenmitarbeiterinnen und –mitarbeiter zu Kontrollzwecken eine bessere Sicht auf die Fahrradparkplätze.
Beschlussvorlage 48.17
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Die Zuwegung zur Erftlagune ist zudem mit neuen Tragschichten gepflastert, was einen geringeren Reinigungsbedarf im Eingangsbereich nach sich zieht. Die erste Lösung birgt die Gefahr, dass
die Besucherinnen und Besucher Split in den Eingangsbereich der Erftlagune tragen.
Kosten dieses Vorschlages: ca. 115.000 € netto
Anmerkung:
Verschiedentlich wurde zu diesen Vorschlägen angemerkt, ob nicht noch kostengünstigere Lösungen geprüft werden können (z.B. Aufschüttung des vorhandenen Parkplatzbereiches mit Mutterboden). Eine Befestigung dieses Bodens ist jedoch aufgrund der Höhenunterschiede kaum
möglich. Auch eine Pflege dieses Bereiches gestaltet sich – insbesondere bei starken Niederschlagsereignissen – als schwierig. Diese Lösung wird verwaltungsseitig nicht empfohlen.
Alternative 2:
Die günstigste Lösung bestünde darin, den Parkplatz in seinem aktuellen Zustand zu belassen,
entsprechende Warnhinweise an der Zufahrt aufzustellen und auf die Ausweichparkplätze zu verweisen. Besonders stark beeinträchtigte Stellplätze (derzeit 3 Stück) werden mit Findlingen gesperrt. Sobald sich die Haushaltslage bessert, könnte noch einmal über die generelle Sanierung
des Parkplatzes nachgedacht werden (Kosten: ca. 2.000 € netto).
Ob jedoch die Besucherinnen und Besucher eine solche Lösung akzeptieren, kann nicht beurteilt
werden. Sicherlich werden einige mit der Erwartung die Erftlagune aufsuchen, dass auch der
Parkplatz in die Sanierung einbezogen wurde. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen nimmt
die Verwaltung Abstand von einem solchen Vorschlag.
Insgesamt soll die Maßnahme mit der Wiedereröffnung der Erftlagune abgeschlossen sein. Mit
den entsprechenden Planungen ist demnach zeitnah zu beginnen, so dass die entsprechende
Maßnahme bereits vor der Genehmigung des Haushaltes durch die Aufsichtsbehörde ausgeführt
werden muss.
Beschlussvorlage 48.17
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