Daten
Kommune
Pulheim
Größe
95 kB
Datum
12.09.2013
Erstellt
02.09.13, 18:31
Aktualisiert
02.09.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
330/2013
Erstellt am:
23.08.2013
Aktenzeichen:
II /511
Verfasser/in:
Frau Etienne
Mitteilungsvorlage
Gremium
Jugendhilfeausschuss
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
12.09.2013
Betreff
Kooperation Jugendhilfe - Schule
Soziale Gruppenarbeit im Kompetenzzentrum "Sozialpädagogische Förderung"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Mitteilung
Der Jugendhilfeausschuß nimmt den Bericht über das Jugendhilfeangebot „ Soziale Gruppenarbeit im Kompetenzzentrum Sozialpädagogische Förderung“ zur Kenntnis.
Mit der Entscheidung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW im Mai 2011 erfolgte die Genehmigung der
Teilnahme der Förderschule in Pulheim – Brauweiler am Ausbau des Kompetenzzentrums für sonderpädagogische
Förderung ( KsF ).
Aufgrund der sich verändernden Schülerzielgruppe, hin zur verstärkten Zuordnung mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, wurde der Bedarf an enger Vernetzung der Hilfsangebote aus dem Kontext der Systematik des SGB VIII ( Hilfen zur Erziehung ) und der Schule, incl. OGS erforderlich.
Aufgrund der strukturellen Veränderung der Schule werden Kinder mit einem hohen Fremd – und Selbstgefährdungspotential, bedingt durch die Zunahme von Schülerinnen und Schülern mit psychiatrischen Störungsbildern, verstärkt beschult und im Offenen Ganztag betreut.
Innerhalb der Ganztagsentwicklung wird der Kooperation mit der Jugendhilfe eine hohe Bedeutung beigemessen. Die
Jugendhilfe ist bereits ein kontinuierlicher Kooperationspartner der Schulen, insbesondere für das KsF.
Zu entwickeln haben sich neue Organisationsformen erzieherische Hilfe, die sich eine integrative Dimension erschließen
und neben Hilfeformen wie z.B. am Einzelfall orientierte Hilfen, die erzieherische Förderung von Kindern in der Schule
verbessern und nachhaltig mitgestalten. Daher sind die Hilfen zur Erziehung nicht das „letzte Mittel“, sondern Teil einer
umfassenden präventiven Förderung.
Einem Anstieg von stationären Erziehungshilfen soll somit in Einzelfällen entgegengewirkt werden.
Vorlage Nr.: 330/2013 . Seite 2 / 2
In einem intensiven Aushandlungs- – und Verständigungsprozess unter Teilnahme der Schulleitung, Leitung OGS,
Schulsozialarbeit, Leitung Soziale Dienste, Fachberatung Schule – Jugendhilfe, GiP e.V.
wurde im Mai 2011 eine Arbeitsgruppe gebildet mit dem Ziel präventive, strukturelle und auf den Einzelfall bezogene
Hilfen zu entwickeln.
Als konkretes Ziel wurde die Schaffung von Strukturen im KsF, die ermöglichen Kinder und Jugendliche mit und ohne
besonders intensiven erzieherischen Bedarf gemeinsam zu fördern, Teilhabebeeinträchtigen zu verringern und damit
einem weiteren Hilfebedarf entgegenzuwirken, definiert.
Die Bedarfsklärung ergab:
1. den einzelfallorientierten Bedarf – was braucht der einzelne Schüler?
2. die Anforderungen an einzelfallbezogene Hilfesettings – was braucht die Institution für den einzelnen Schüler?
3. die präventiv strukturellen Anforderungen – was braucht die Institution strukturell, um einzelfallbezogenen Hilfen vorzubeugen?
In der Arbeitsgruppe ist im weiteren Prozessverlauf auf die vielgestaltigen Möglichkeiten im Kontext des § 29 SGB VIII
Soziale Gruppenarbeit inhaltlich Bezug genommen worden.
Diese Hilfeform kann auf verschiedene Bedarfslagen hin themen- und gesprächsorientierte Gruppentreffen, sowie aktions-, handlungsorientierte Angebote unterbreiten.
Seit November 2012 ist im KsF ein pädagogisches Angebot nach § 29 SGB VIII als fortlaufende Leistung der Hilfen zur
Erziehung installiert.
Die einbezogenen freien Träger der Jugendhilfe, die Kinder – und Familienhilfen gGmbH der Diakonie Michaelshoven
und dem Neukirchener Erziehungsverein im Flex Büro Rhein – Erft erstellten in enger Absprache mit der Schule, Jugendamt und GiP e.V. ein Konzept für die Durchführung der Hilfe.
Sie stellen dem Anforderungsprofil der Hilfe entsprechende qualifizierte Fachkräfte bereit.
Die Übernahme der Kosten der Hilfen zur Erziehung ist eine Pflichtaufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.
Vereinbart wurde ein wöchentliches Stundenkontingent von 20 Stunden, verteilt auf die zwei Träger.
Eine einmalige Sachkostenpauschale von 250,-€ und ein monatliches Handgeld von 150.-€ wird nach Vorlage der Verwendungsnachweise in Rechnung gestellt.
Ein ausführlicher Erfahrungsbericht zur sozialen Gruppenarbeit ist in der Anlage beigefügt.