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Beschlussvorlage (Sachstand Baumaßnahme Kita Mühlenbachkinder/Erweiterung Erfttalweg)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
26.01.2017
Erstellt
12.01.17, 18:16
Aktualisiert
12.01.17, 18:16
Beschlussvorlage (Sachstand Baumaßnahme Kita Mühlenbachkinder/Erweiterung Erfttalweg) Beschlussvorlage (Sachstand Baumaßnahme Kita Mühlenbachkinder/Erweiterung Erfttalweg)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeiter/in: Petra Findeisen TOP Drs.-Nr.: 12.17 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 05.01.2017 Bemerkungen 26.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sachstand Baumaßnahme Kita Mühlenbachkinder/Erweiterung Erfttalweg X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. III/ Amt 24 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Püttgens Findeisen Landscheidt Canzler Schwister Begründung: Im Zuge der Baumaßnahme „ Kita Mühlenbachkinder/Erweiterung Erfttalweg“ sind bautechnische Mängel aufgetreten, die leider zu einer Veränderung des Bauzeitenplanes führen. Nach Rückmeldung der Hochbauabteilung verschiebt sich die voraussichtliche Fertigstellung, einschließlich Endreinigung, von Anfang Februar 2017 auf Mitte April 2017. Nach Möblierung der Einrichtung könnte der Betrieb in der Nebenstelle Erfttalweg voraussichtlich zum 01. Mai 2017 wieder aufgenommen werden. Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden informiert. In Fällen mit akutem und nachgewiesenem Betreuungsbedarf versucht das Fachamt eine Ersatzlösung anzubieten. Beschlussvorlage 12.17 Seite 2