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Beschlussvorlage (BP HO Nr. 364 "Sandweg", hier: Abschluss einer Projektvereinbarung über die Entwicklung von Bauflächen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
152 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
15.12.16, 18:15
Aktualisiert
20.12.16, 14:45
Beschlussvorlage (BP HO Nr. 364 "Sandweg", hier: Abschluss einer Projektvereinbarung über die Entwicklung von Bauflächen) Beschlussvorlage (BP HO Nr. 364 "Sandweg", hier: Abschluss einer Projektvereinbarung über die Entwicklung von Bauflächen) Beschlussvorlage (BP HO Nr. 364 "Sandweg", hier: Abschluss einer Projektvereinbarung über die Entwicklung von Bauflächen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement Bearbeiter/in: Detlef Habicht TOP Drs.-Nr.: 674.16 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 14.12.2016 Bemerkungen 20.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil BP HO Nr. 364 "Sandweg", hier: Abschluss einer Projektvereinbarung über die Entwicklung von Bauflächen Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 800 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss einer Projektvereinbarung über die Entwicklung von Bauflächen (siehe Anlage) für den Bereich des Bebauungsplanes HO Nr. 364 „Sandweg“ im Stadtteil Horrem mit der Firma RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. II Habicht Schwister Canzler Vaaßen Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 800 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 800 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 800 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 674.16 Seite 2 Begründung: Es ist das gemeinsame Ziel der Vertragspartner, das Gelände im Geltungsbereich des Bebauungsplanes HO Nr. 364 „Sandweg“ im Stadtteil Horrem (siehe Anlage 1 der Projektvereinbarung) vorgezogen zu entwickeln, Baurecht zu schaffen und die Flächen zeitnah einer wohnwirtschaftlichen Vermarktung zuzuführen. Die für die Entwicklung des Plangebietes erforderlichen Flächen befinden sich im weitaus überwiegenden Eigentum der RWE Power. Um bereits zu einem frühen Zeitpunkt die wesentlichen Eckpunkte und Zielsetzungen für eine weitere erfolgreiche Projektentwicklung miteinander zu vereinbaren, wurde die in der Anlage beigefügte Projektvereinbarung erarbeitet. Die Projektvereinbarung ist allerdings eine unverbindliche Absichtserklärung ("letter of intent"). So heißt es explizit dort auf Seite 4 unter Ziffer V: „Aus dieser Absichtserklärung kann keine der Parteien Ansprüche auf Erfüllung oder auf Schadenersatz ableiten“. In dieser Vereinbarung werden neben den grundsätzlichen Zielsetzungen der beiden Vertragsparteien auch die jeweils zu leistenden Beiträge konkretisiert. In diesem Zusammenhang hat sich RWE Power u. a. dazu verpflichtet, alle infrastrukturellen Folgekosten, die sich unmittelbar aus dem Baugebiet ergeben und die Folge des Vorhabens sind, vollständig zu übernehmen und zu finanzieren. Darüber hinaus hat sich RWE Power insbesondere dazu bereit erklärt, mit Hilfe eines Investorenmodells einen 5-gruppigen Kindergarten (mit Erweiterungsoption auf 6 Gruppen) für Kinder im Alter von 1-6 Jahren in zentraler Lage im Plangebiet unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und in Absprache mit der Kolpingstadt Kerpen als Mietobjekt zu errichten. Die Kolpingstadt Kerpen wird nicht Träger dieser Einrichtung. Die Einrichtung soll vielmehr an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vermietet werden. Der Mietpreis (Kaltmiete) soll dabei dem in §§ 6 und 7 festgelegten Mietzuschuss der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (Durchführungsverordnung KiBiz - DVO KiBiz) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen, sodass weder dem Träger noch der Kolpingstadt Kerpen ein Eigenanteil an Miete entsteht. Gemeinsam mit dem Bau des Kindergartens, der nach dem aktuellen Zeit-Maßnahmen-Plan im Sommer 2018 eröffnet werden soll (siehe Anlage 2 zur Projektvereinbarung), ist die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses vorgesehen. Beide Vorhaben sind nach § 34 BauGB genehmigungsfähig und könnten zeitnah realisiert werden; der geplante Bereich für die beiden Gebäude ist in der Anlage 3 der Projektvereinbarung dargestellt. Auf der Grundlage der Projektvereinbarung soll dann zeitnah das Bauleitplanverfahren mit begleitenden städtebaulichen Verträgen formal eingeleitet werden. Um eine Umsetzung der vorgenannten Planung unter Berücksichtigung der dargestellten Ziele zu ermöglichen, soll nun in einem ersten Schritt die in der Anlage beigefügte Projektvereinbarung über die Entwicklung von Bauflächen für den Bereich des Bebauungsplanes HO Nr. 364 „Sandweg“ im Stadtteil Horrem mit der Firma RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 674.16 Seite 3