Daten
Kommune
Kerpen
Größe
152 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
15.12.16, 18:15
Aktualisiert
20.12.16, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement
Bearbeiter/in: Detlef Habicht
TOP
Drs.-Nr.: 674.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
14.12.2016
Bemerkungen
20.12.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
BP HO Nr. 364 "Sandweg", hier: Abschluss einer Projektvereinbarung über die Entwicklung
von Bauflächen
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 800 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss einer Projektvereinbarung über die
Entwicklung von Bauflächen (siehe Anlage) für den Bereich des Bebauungsplanes HO Nr. 364
„Sandweg“ im Stadtteil Horrem mit der Firma RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. II
Habicht
Schwister
Canzler
Vaaßen
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
800 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
800 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
800 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 674.16
Seite 2
Begründung:
Es ist das gemeinsame Ziel der Vertragspartner, das Gelände im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes HO Nr. 364 „Sandweg“ im Stadtteil Horrem (siehe Anlage 1 der
Projektvereinbarung) vorgezogen zu entwickeln, Baurecht zu schaffen und die Flächen zeitnah
einer wohnwirtschaftlichen Vermarktung zuzuführen.
Die für die Entwicklung des Plangebietes erforderlichen Flächen befinden sich im weitaus
überwiegenden Eigentum der RWE Power.
Um bereits zu einem frühen Zeitpunkt die wesentlichen Eckpunkte und Zielsetzungen für eine
weitere erfolgreiche Projektentwicklung miteinander zu vereinbaren, wurde die in der Anlage
beigefügte Projektvereinbarung erarbeitet. Die Projektvereinbarung ist allerdings eine
unverbindliche Absichtserklärung ("letter of intent"). So heißt es explizit dort auf Seite 4 unter Ziffer
V: „Aus dieser Absichtserklärung kann keine der Parteien Ansprüche auf Erfüllung oder auf
Schadenersatz ableiten“.
In dieser Vereinbarung werden neben den grundsätzlichen Zielsetzungen der beiden
Vertragsparteien auch die jeweils zu leistenden Beiträge konkretisiert. In diesem Zusammenhang
hat sich RWE Power u. a. dazu verpflichtet, alle infrastrukturellen Folgekosten, die sich
unmittelbar aus dem Baugebiet ergeben und die Folge des Vorhabens sind, vollständig zu
übernehmen und zu finanzieren.
Darüber hinaus hat sich RWE Power insbesondere dazu bereit erklärt, mit Hilfe eines
Investorenmodells einen 5-gruppigen Kindergarten (mit Erweiterungsoption auf 6 Gruppen) für
Kinder im Alter von 1-6 Jahren in zentraler Lage im Plangebiet unter Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen und in Absprache mit der Kolpingstadt Kerpen als Mietobjekt zu errichten. Die
Kolpingstadt Kerpen wird nicht Träger dieser Einrichtung. Die Einrichtung soll vielmehr an einen
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vermietet werden. Der Mietpreis (Kaltmiete) soll dabei
dem in §§ 6 und 7 festgelegten Mietzuschuss der Verordnung zur Durchführung des
Kinderbildungsgesetzes (Durchführungsverordnung KiBiz - DVO KiBiz) in der jeweils gültigen
Fassung entsprechen, sodass weder dem Träger noch der Kolpingstadt Kerpen ein Eigenanteil an
Miete entsteht.
Gemeinsam mit dem Bau des Kindergartens, der nach dem aktuellen Zeit-Maßnahmen-Plan im
Sommer 2018 eröffnet werden soll (siehe Anlage 2 zur Projektvereinbarung), ist die Errichtung
eines Mehrfamilienwohnhauses vorgesehen. Beide Vorhaben sind nach § 34 BauGB
genehmigungsfähig und könnten zeitnah realisiert werden; der geplante Bereich für die beiden
Gebäude ist in der Anlage 3 der Projektvereinbarung dargestellt.
Auf der Grundlage der Projektvereinbarung soll dann zeitnah das Bauleitplanverfahren mit
begleitenden städtebaulichen Verträgen formal eingeleitet werden.
Um eine Umsetzung der vorgenannten Planung unter Berücksichtigung der dargestellten Ziele zu
ermöglichen, soll nun in einem ersten Schritt die in der Anlage beigefügte Projektvereinbarung
über die Entwicklung von Bauflächen für den Bereich des Bebauungsplanes HO Nr. 364
„Sandweg“ im Stadtteil Horrem mit der Firma RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln
abgeschlossen werden.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 674.16
Seite 3