Daten
Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
23.06.15, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
10/1
Erken
10 42 00
03.06.2015
260/2015
(13/2015)
Betreff
Stellenplan 2015 - Änderung
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt folgende Änderung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2015:
Im Bereich der Beschäftigten im „Sozial- und Erziehungstarif“ - Produktgruppe 36 „Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe“ werden 1,56 neue Stellen (EG 5) für die unbefristete
Einstellung bzw. zusätzliche Beschäftigung von Management-/Fachkräften (Köche) und
0,63 neue Stellen (EG 1) für die unbefristete Einstellung bzw. zusätzliche Beschäftigung
von Hilfskräften (Hauswirtschaftskräfte) in den Kindertagesstätten geschaffen.
Erläuterungen:
Wie bereits in der Hauptausschusssitzung am 15. Juni 2015 erläutert, wird vorgeschlagen,
den Stellenplan für das laufende Haushaltsjahr zu ändern.
Die unterjährige Änderung des Stellenplanes ist ausnahmsweise notwendig, um die
Durchführung des Mittags-Verpflegungssystems „Frisch- und Mischküche“ in den
städtischen Kindertagesstätten „Clemens-August“, „Im alten Forsthaus“ und „Vochem“
über den 31.07.2015 hinaus weiterhin sicherzustellen. Eine Aufschiebung bis zur
planmäßigen Verabschiedung des Stellenplanes für das kommende Jahr ist aus den unten
dargelegten Gründen nicht vertretbar.
Gemäß „NKF-Handreichungen“ zu § 8 Gemeindehaushaltsverordnung kann der
Stellenplan der Gemeinde durch Beschluss des Rates nachträglich geändert werden.
Hierzu bedarf es keiner Nachtragssatzung, da der Stellenplan nur Anlage zum
Haushaltsplan ist.
Die Änderungen begründen sich wie folgt:
Drucksache 260/2015
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Seit einigen Jahren wird in den Kindertageseinrichtungen „An der Eckdorfer Mühle“,
„Clemens-August“ und „Vochem“ den Kindern täglich ein vor Ort frisch zubereitetes
Mittagessen angeboten. Hierfür werden in jeder Einrichtung ein Koch (Management/Fachkraft) und zusätzlich hauswirtschaftliches Personal (Hilfskräfte) beschäftigt. Die
anderen städtischen Kindertagesstätten werden von einem Caterer nach dem Cook &
Chill-System beliefert. Hier werden „lediglich“ hauswirtschaftliche Kräfte beschäftigt. Die
Finanzierung der Mittagsverpflegung erfolgt ausschließlich über die Erhebung eines
kostendeckenden Verpflegungsentgeltes.
Als Besonderheit ist bei den Kindertageseinrichtungen „Clemens-August“ und „An der
Eckdorfer Mühle“ zu nennen, dass hier die Fördervereine bis jetzt die komplette
Organisation der Mittagsverpflegung einschließlich der Beschäftigung des Personals
übernommen haben. Lediglich die Erhebung des Verpflegungsentgeltes erfolgt durch die
Stadt Brühl, da den Fördervereinen hierfür die personellen Ressourcen fehlen. Diese
Tätigkeit der Fördervereine ist im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowohl durch die Fördervereine selbst als auch durch
das Justitiariat der Stadt Brühl geprüft worden.
Aufgrund des erheblichen Arbeitsaufwandes (u.a. bei der Personalführung) sowie den
Vorgaben nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht sich der Förderverein der
Kindertagesstätte „Clemens-August“ nun nicht mehr in der Lage, zukünftig die
Mittagsverpflegung weiterhin anzubieten. Es ist daher vorgesehen, dass die Stadt Brühl ab
1. August 2015 das Personal der Kindertagesstätte „Clemens-August“ im Rahmen eines
Betriebsüberganges nach § 613 a BGB übernimmt, damit dort auch weiterhin frisch
zubereitetes Mittagessen angeboten werden kann. Es handelt sich hierbei um 30
Management-/Fachkraft- sowie 15 Hilfskraftstunden.
Der Förderverein der Kindertagesstätte „An der Eckdorfer Mühle“ dagegen wird, nach
Abschluss eines Werkvertrages mit der Stadt Brühl, die Mittagsverpflegung unter den
bisherigen Bedingungen und in Eigenregie weiter fortführen.
In „Vochem“ wird, neben dem Neubau in der Schöffenstraße mit 5 ½ Gruppen, derzeit
noch das Gebäude Merseburger Straße 1 als Filiale mit drei Gruppen weitergeführt. Die
Kinder in diesen Gruppen sollen mit Beginn des neuen Kindergartenjahres ebenfalls mit
vor Ort frisch zubereitetem Essen versorgt werden. Hierfür ist eine Aufstockung der
Management-/Fachkraft- (5) und Hilfskraftstunden (9,5) um insgesamt 14,5
Wochenstunden erforderlich.
In der Kindertagesstätte „Im alten Forsthaus“ wurde vor einigen Jahren eine für frische
Verpflegung ausgelegte Küche eingebaut. Der Förderverein sah sich jedoch nicht in der
Lage, die Organisation der Mittagsverpflegung zu übernehmen. Es ist geplant, nun auch
das Frischkochen in der Kindertagesstätte „Im alten Forsthaus“ endlich einzuführen.
Hierfür sind erstmalig 26 Management- und Fachkraftstunden bereitzustellen. Eine
Hauswirtschaftskraft ist bereits vorhanden.
Zusammengefasst sind für die o.g. drei Kindertageseinrichtungen ab dem 1. August 2015
insgesamt zusätzlich 61 Wochenstunden für Management-/Fachkräfte (Köche)
erforderlich. Dies entspricht 1,56 Stellenanteilen. Gleichzeitig erhöht sich ab demselben
Zeitpunkt
der Bedarf an Hilfskraftstunden (hauswirtschaftliche Kräfte) um 24,5
Wochenstunden, was einen zusätzlichen Stellenbedarf von 0,63 Stellenanteilen zur Folge
Drucksache 260/2015
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hat. Im Ergebnis bedeutet dies eine Erhöhung von insgesamt 85,5 Wochenstunden bzw.
eine Stellenplanaufstockung um 2,19 Stellen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Personaleinsatz auf den
bisherigen Erfahrungen der Leitungen in den drei Kindertagesstätten beruht und unter den
Empfehlungen der einschlägigen Bertelsmann-Studie „Is(s)t KiTa gut?“ liegt.
Die Anlage 1 enthält eine Darstellung über die derzeitigen sowie die ab 1. August 2015
erforderlichen zusätzlichen Personalstunden/Stellen.
Anlage(n):
(1) VerpflegungssystemFrisch-Mischküche_zus-Bedarf