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Vorlage (Stellenplan 2015 - Änderung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
22.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
23.06.15, 17:04
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/1 Erken 10 42 00 03.06.2015 260/2015 (13/2015) Betreff Stellenplan 2015 - Änderung Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat beschließt folgende Änderung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2015: Im Bereich der Beschäftigten im „Sozial- und Erziehungstarif“ - Produktgruppe 36 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ werden 1,56 neue Stellen (EG 5) für die unbefristete Einstellung bzw. zusätzliche Beschäftigung von Management-/Fachkräften (Köche) und 0,63 neue Stellen (EG 1) für die unbefristete Einstellung bzw. zusätzliche Beschäftigung von Hilfskräften (Hauswirtschaftskräfte) in den Kindertagesstätten geschaffen. Erläuterungen: Wie bereits in der Hauptausschusssitzung am 15. Juni 2015 erläutert, wird vorgeschlagen, den Stellenplan für das laufende Haushaltsjahr zu ändern. Die unterjährige Änderung des Stellenplanes ist ausnahmsweise notwendig, um die Durchführung des Mittags-Verpflegungssystems „Frisch- und Mischküche“ in den städtischen Kindertagesstätten „Clemens-August“, „Im alten Forsthaus“ und „Vochem“ über den 31.07.2015 hinaus weiterhin sicherzustellen. Eine Aufschiebung bis zur planmäßigen Verabschiedung des Stellenplanes für das kommende Jahr ist aus den unten dargelegten Gründen nicht vertretbar. Gemäß „NKF-Handreichungen“ zu § 8 Gemeindehaushaltsverordnung kann der Stellenplan der Gemeinde durch Beschluss des Rates nachträglich geändert werden. Hierzu bedarf es keiner Nachtragssatzung, da der Stellenplan nur Anlage zum Haushaltsplan ist. Die Änderungen begründen sich wie folgt: Drucksache 260/2015 Seite - 2 – Seit einigen Jahren wird in den Kindertageseinrichtungen „An der Eckdorfer Mühle“, „Clemens-August“ und „Vochem“ den Kindern täglich ein vor Ort frisch zubereitetes Mittagessen angeboten. Hierfür werden in jeder Einrichtung ein Koch (Management/Fachkraft) und zusätzlich hauswirtschaftliches Personal (Hilfskräfte) beschäftigt. Die anderen städtischen Kindertagesstätten werden von einem Caterer nach dem Cook & Chill-System beliefert. Hier werden „lediglich“ hauswirtschaftliche Kräfte beschäftigt. Die Finanzierung der Mittagsverpflegung erfolgt ausschließlich über die Erhebung eines kostendeckenden Verpflegungsentgeltes. Als Besonderheit ist bei den Kindertageseinrichtungen „Clemens-August“ und „An der Eckdorfer Mühle“ zu nennen, dass hier die Fördervereine bis jetzt die komplette Organisation der Mittagsverpflegung einschließlich der Beschäftigung des Personals übernommen haben. Lediglich die Erhebung des Verpflegungsentgeltes erfolgt durch die Stadt Brühl, da den Fördervereinen hierfür die personellen Ressourcen fehlen. Diese Tätigkeit der Fördervereine ist im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowohl durch die Fördervereine selbst als auch durch das Justitiariat der Stadt Brühl geprüft worden. Aufgrund des erheblichen Arbeitsaufwandes (u.a. bei der Personalführung) sowie den Vorgaben nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht sich der Förderverein der Kindertagesstätte „Clemens-August“ nun nicht mehr in der Lage, zukünftig die Mittagsverpflegung weiterhin anzubieten. Es ist daher vorgesehen, dass die Stadt Brühl ab 1. August 2015 das Personal der Kindertagesstätte „Clemens-August“ im Rahmen eines Betriebsüberganges nach § 613 a BGB übernimmt, damit dort auch weiterhin frisch zubereitetes Mittagessen angeboten werden kann. Es handelt sich hierbei um 30 Management-/Fachkraft- sowie 15 Hilfskraftstunden. Der Förderverein der Kindertagesstätte „An der Eckdorfer Mühle“ dagegen wird, nach Abschluss eines Werkvertrages mit der Stadt Brühl, die Mittagsverpflegung unter den bisherigen Bedingungen und in Eigenregie weiter fortführen. In „Vochem“ wird, neben dem Neubau in der Schöffenstraße mit 5 ½ Gruppen, derzeit noch das Gebäude Merseburger Straße 1 als Filiale mit drei Gruppen weitergeführt. Die Kinder in diesen Gruppen sollen mit Beginn des neuen Kindergartenjahres ebenfalls mit vor Ort frisch zubereitetem Essen versorgt werden. Hierfür ist eine Aufstockung der Management-/Fachkraft- (5) und Hilfskraftstunden (9,5) um insgesamt 14,5 Wochenstunden erforderlich. In der Kindertagesstätte „Im alten Forsthaus“ wurde vor einigen Jahren eine für frische Verpflegung ausgelegte Küche eingebaut. Der Förderverein sah sich jedoch nicht in der Lage, die Organisation der Mittagsverpflegung zu übernehmen. Es ist geplant, nun auch das Frischkochen in der Kindertagesstätte „Im alten Forsthaus“ endlich einzuführen. Hierfür sind erstmalig 26 Management- und Fachkraftstunden bereitzustellen. Eine Hauswirtschaftskraft ist bereits vorhanden. Zusammengefasst sind für die o.g. drei Kindertageseinrichtungen ab dem 1. August 2015 insgesamt zusätzlich 61 Wochenstunden für Management-/Fachkräfte (Köche) erforderlich. Dies entspricht 1,56 Stellenanteilen. Gleichzeitig erhöht sich ab demselben Zeitpunkt der Bedarf an Hilfskraftstunden (hauswirtschaftliche Kräfte) um 24,5 Wochenstunden, was einen zusätzlichen Stellenbedarf von 0,63 Stellenanteilen zur Folge Drucksache 260/2015 Seite - 3 – hat. Im Ergebnis bedeutet dies eine Erhöhung von insgesamt 85,5 Wochenstunden bzw. eine Stellenplanaufstockung um 2,19 Stellen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Personaleinsatz auf den bisherigen Erfahrungen der Leitungen in den drei Kindertagesstätten beruht und unter den Empfehlungen der einschlägigen Bertelsmann-Studie „Is(s)t KiTa gut?“ liegt. Die Anlage 1 enthält eine Darstellung über die derzeitigen sowie die ab 1. August 2015 erforderlichen zusätzlichen Personalstunden/Stellen. Anlage(n): (1) VerpflegungssystemFrisch-Mischküche_zus-Bedarf