Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
844 kB
Erstellt
23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
vi'/ Oh3h
Az.:
Amt:
- 105-
BeschIAusf.: - 105-
An den
Datum: 09.06.2005
Rat
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorberatung über den Finanz-und Personalausschuss
Betrifft: Bericht zur Umsetzung des Frauenförderplans
Finanzielle
I
2001-2004
Auswirkungen:
Keine
Beschlussentwurf:
Nachfolgender Bericht der Gleichstellungsbeauftragten
Frauenförderplans wird zur Kenntnis genommen.
•
zur Umsetzung des
Begründung:
Gemäß Landesgleichstellungsgesetz und Frauenförderplan der Stadt
Erftstadt ist im Rhythmus von 3 Jahren über die Umsetzung der Maßnahmen
des Frauenförderplans und die Zielerreichung zu berichten. In Erftstadt
erfolgten darüber hinaus jährliche Zwischenberichte.
Nach drei Jahren ist zudem der Frauenförderplan fortzuschreiben.
-
Bericht zum Frauenförderplan
2001-2004
Das Wichtigste in Kürze:
Der Frauenanteil in den Besoldungsgruppen A 12 und A 11 des gehobenen Dienst (Beamte/innen) konnte erhöht werden. Die Zielvorgaben des Frauenförderplans wurden sogar übertroffen.
Auch ist im mittleren Dienst der Anteil der Frauen in der Besoldungsgruppe
sen.
A9 leicht gewach-
Die Stadtverwaltung Erftstadt realisiert vielfältige Modelle von Teilzeitbeschäftigung (auch in
Leitungspositionen) zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie werden bisher fast
ausschließlich von weiblichen Beschäftigten wahrgenommen.
•
Die Zielvorgabe, zumindest eine Beamtin im Höheren Dienst zu beschäftigen, wurde nicht
erreicht. Zudem hat seit 1997 weiterhin nur eine Frau die Position einer Amtsleitung (VHS) bei
der Stadt Erftstadt inne .
Notwendige im Frauenförderplan vorgesehene Fortbildungen, u.a. für Frauen in Führungspositionen und den weiblichen Führunqskräftenachwuchs,
stehen an, wurden aber bisher in Ermangelung finanzieller Mittel nicht durchgeführt.
Der Beschluss zur Privatisierung des städtischen Reinigungsbereichs bewirkt aus gleichstellungspolitischer Sicht die Verschlechterung der Erwerbsmöglichkeiten und damit die Chancen
auf eigenständige Existenzsicherung von Frauen im unteren Lohnbereich in Erftstadt, da er
zum Abbau von sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsplätzen in diesem fast ausschließlich
von Frauen besetzten Dienstleistungsbereich führt .
•
2
Die nachfolgenden Ausführungen zur Umsetzung des Frauenförderplans (FFP) ergänzen die
jährlichen Berichte V 7/3005 und V 7/2129. Der Schwerpunkt dieses Berichtes nach drei Jahren liegt auf den Feldern, in denen sich weiterer Entwicklungsbedarf abzeichnet.
Zu 5. und 6. FFP: Stellenausschreibung
und Stellenbesetzungsverfahren
Die Stadtverwaltung Erftstadt entspricht den in Punkt 5 und 6 des FFP vorgesehenen Verfahren und Anforderungen in allen wesentlichen Punkten: Ausschreibung auch in Teilzeit, Hinweis auf die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen in Bereichen mit Unterrepräsentanz
sowie interne und ggf. externe Ausschreibung zu besetzender Stellen.
•
Zu 7. FFP: Ausbildung
Im nichttechnischen Verwaltungsdienst überwiegt der Anteil der weiblichen Bewerber/innen für
die Anwärterlaufbahn des mittleren und gehobenen Dienstes.
Für die Ausbildung zur/zum KFZ-Mechatroniker/in und im feuerwehrtechnischen
Dienst wurden im Berichtszeitraum keine Frauen ausgebildet. Für diese Ausbildungen gilt es, Frauen und
Mädchen durch Information und Öffentlichkeitsarbeit gezielter anzusprechen.
Zu 8. Personalentwicklung
und Personalentwicklungsplanung
In Teilbereichen hat die Stadtverwaltung Instrumente der Personalentwicklung bereits umgesetzt. Dazu gehören insbesondere
• die flächendeckende Stellenbewertung auf der Grundlage von Arbeitsplatzbeschreibungen,
• betriebliche Frauenförderung und Gleichstellung auf der Grundlage des Frauenförderplans.
•
Ein umfassendes, systematisches Personalentwicklungskonzept
mit dem Ziel, das Lern- und
Leistungspotenzial der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen, zu erhalten und in Abstimmung mit den Zielen der Verwaltung sowie den Zielen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
weiter zu entwickeln, steht noch aus (vgl. auch Bericht des Gemeindeprüfungsamtes
GPA, S.
81). Grundsätzlich ist Gleichstellung und Frauenförderung bei allen Bereichen der Personalund Organisationsentwicklung
Querschnittsaufgabe.
Handlungsbedarf für die Personalentwicklung und Personalentwicklungsplanung
entsteht u.a.
aufgrund folgender Veränderungen:
• altersbedingte Personalfluktuation im Fach- und Führungsbereich in den kommenden fünf
Jahren
• Veränderung der Alterstruktur der Beschäftigten (u.a. durch Wegfall von Altersteilzeit, längere Lebensarbeitszeiten )
•
Erhöhte Anforderungen an frauen- und familienfreundliche Rahmenbedingungen
• neue Anforderungen aufgrund individualisierterer Lebenskonzepte auch der Beschäftigten
der Verwaltung
• neue Aufgabenfelder und Anforderungen mit Auswirkungen auf die Verwaltungsorganisation und Qualifikation des Personals, u.a. durch
- die Umstrukturierung der Sozialämter und Bildung von Jobcentern (Hartz IV)
- die Verwirklichung des Bildungsauftrages in Kindertageseinrichtungen
- die Schaffung von qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren
• Bedarf an weiteren Qualitätsverbesserungen
im kommunalen Dienstleistungsangebot, die
z.T. mit den Veränderungen in der Personalstruktur korrespondieren (z.B. Bedarfe von Alleinerziehenden, Anforderungen an Bürgerinnenorientierung,
Chancengleichheit, Erreichbarkeit und Öffnungszeiten)
3
Diese Tendenzen machen die Umsetzung weiterer Personalentwicklungsinstrumente
wie die
Erstellung und Weiterentwicklung von Aufgaben- und Kompetenzprofilen für Stellen und die
Erhebung des Qualifikationsbedarfs erforderlich.
Zu 9: Fortbildung:
- Aufstiegsfortbildung für Angestellte und Beamte/innen
Geschlechterdifferenzierende
Fortbildungsstatistiken liegen für die Aufstiegsfortbildung für
Beamte/Angestellte im nichttechnischen Dienst vor. Diese Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen
sind als personalfördernde Maßnahme sehr positiv zu bewerten, zumal Frauen entsprechend
ihres Anteils an den Beschäftigten in den Genuss dieser Maßnahmen kamen und sie ebenso
wie ihre männlichen Kollegen erfolgreich absolvierten.
•
us tees 0 I unq 2001 -2004
Aufstieoslehroano zum Gehobenen Dienst für Beamte/innen
Prüfunoserleichterter Aufstieq zum cehobenen Dienst
Anqestelltenlehrqanq
I
Anqestelltenlehrqanq
II
Aufstiegsfortbildungen
Insgesamt:
anner
1 i. A.
2
3
F rauen
1 i.A.
2 +2 i.A .
1
2 i.A.
8
i. A.= in Ausbildung
- Fortbildung für Führungskräfte
Fortbildung für weibliche Führungskräfte und Maßnahmen zur Gewinnung und Förderung eines weiblichen Führungskräftenachwuchses
wurden bisher in Ermangelung finanzieller Mittel
nicht durchgeführt. Ebenso wurden hausintern keine laut Frauenförderplan verbindlich vorgesehenen Fortbildungen für Führungskräfte, die die Themen Gleichstellung und Frauenförderung einschließlich Gender Mainstreaming, Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen
und Männer, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Mobbing beinhalten, angeboten. Vor
dem Hintergrund, dass insbesondere den Führungskräften die Verantwortung für die Umsetzung des Frauenförderplans und die Herstellung von tatsächlicher Chancengleichheit zukommt (§ 1FFP), sind entsprechende Fortbildungen unverzichtbar.
•
Der Frauenbeirat hat für das Haushaltsjahr 2005 erneut die Bereitstellung entsprechender
Mittel für weibliche Führungskräfte und allgemeine gleichstellungsorientierte
Fortbildung von
Führungskräften angeregt (S8/0201). Inzwischen hat der Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung diese Fortbildungsmittel, die ämterübergreifend eingesetzt werden, beschlossen.
- Sonstige Fortbildungen
Als gelungenes Beispiel für Fortbildungsinitiativen ist die Schulung für städtische Reinigungskräfte "Rücken schonendes und körpergerechtes Arbeiten - bewusst bewegen" im Rahmen
der betrieblichen Gesundheitsförderung zu betrachten. Sie wurde als ein Ergebnis des verwaltungsinternen Arbeitskreises Reinigung im Auftrag des Eigenbetriebes Immobilien von der
VHS durchgeführt. Die Maßnahme wurde von den Beschäftigten gut angenommen und sehr
positiv bewertet.
Für weitere Fortbildungsbereiche fachlicher Art oder auf dem Gebiet sozialer und personaler
Kompetenzen liegen geschlechterdifferenzierende
Daten bisher nicht vor.
Zu 10. FFP: Vereinbarung Beruf und Familie
-Teilzeitbeschäftigung
Bei der Stadt Erftstadt nehmen insbesondere Frauen Teilzeitbeschäftigung zwecks besserer
Vereinbarkeit von Beruf und Familie (für Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen) in
Anspruch. Die Teilzeitquote hat sich von knapp 42 auf 44 Prozent aller Beschäftigten erhöht.
4
•
Der Anteil teilzeitbeschäftigter Männer ist mit knapp zwei Prozent an den Teilzeitbeschäftigten
insgesamt weiterhin sehr gering.
Eine Vielzahl von Teilzeitmodellen, die über die reine Halbtagstätigkeit am Vormittag hinausgehen, hat sich etabliert: Das Teilzeitbeschäftigungsvolumen
variiert von der hälftigen Arbeitszeit bis zu leichter Stundenreduzierung auf 30 oder 35 Wochenstunden. Neben der nach wie
vor bevorzugten Vormittagstätigkeit, haben sich aber auch Modelle von zwei bis drei Vollzeittagen durchgesetzt. Teilzeitbeschäftigte bewegen sich zumeist so flexibel in ihrer Arbeitszeitgestaltung, dass sie im Bedarfsfall auch immer wieder Termine außerhalb ihrer Regelarbeitszeit wahrnehmen.
Neben der Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen wird inzwischen auch die Möglichkeit
von Stundenreduzierungen aus anderen persönlichen Gründen auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wahrgenommen.
Die Bemühungen, Teilzeitbeschäftigten gleiche berufliche Entwicklungschancen zu ermöglichen wie Vollzeitbeschäftigten,
muss weiterhin im Auge behalten werden. Bei der Stadt Erftstadt werden auf diesem Gebiet erfolgreiche Modelle praktiziert (s. Abteilungsleitung ASD und
Amtsleitung VHS).
- Beurlaubung
Gegenwärtig sind ausschließlich weibliche Beschäftigte aus familiären Gründen beurlaubt
(d.h. in Elternzeit oder in über die Elternzeit hinausgehenden Sonderurlaub aus wegen Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen Gründen). Zum Stichtag 01.07.2004
waren 33 Beschäftigte, d.h. fünf Prozent, von 654 Beschäftigten beurlaubt. Bei der Stadtverwaltung beschäftigte Väter nehmen die auch Ihnen offenstehenden Möglichkeiten bisher nur
sehr vereinzelt wahr.
Im Sinne der Gleichstellungsorientierung
ist der Anteil von Männern in Teilzeit und Elternzeit
zu fördern. Hier kann der öffentliche Dienst seiner gesellschaftlichen Vorbildfunktion Rechnung tragen. Sobald Teilzeit auch für Männer an Attraktivität gewinnt, können für alle gleichberechtigte Bedingungen geschaffen werden, von denen alle partizipieren.
•
- Arbeitszeitflexibilisierung
Aus der Summe der unterschiedlichen Arbeitszeitbedürfnisse und -wünsche vieler Beschäftigter (einschließlich Beurlaubung oder Sabbatjahr) ergeben sich die Voraussetzungen für flexible Arbeitszeitmodelle und -konstellationen, die auch Personalentwicklung, u.a. durch Jobrotation/Arbeitsplatzwechsel
mit ermöglichen. Hier ist zu beobachten, dass die Arbeitszeitmodelle
keinesfalls zu Qualitätseinbußen in den kommunalen Dienstleistungen führen, sondern sehr
verantwortungsbewusst
und koordiniert von den Mitarbeiter/innen umgesetzt werden und motivations- und kreativitätsfördernd auf die Aufgabenerledigung wirken.
- Weitere Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Für weibliche und männliche Beschäftigte mit Elternpflichten -in besonderem Maße für Alleinerziehende- wäre es zudem entlastend und familienfreundlich, wenn sie ein ausdifferenzierteres Angebot an Kinderbetreuung (auch für unter 3Jährige) bei Bedarf auch arbeitsplatznah
vorfänden sowie auf familienunterstützende Dienstleistungen, wie z.B. Ferienbetreuung für
Kinder und sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen zurückgreifen könnten.
Zu 11. Generelle Organisation / Geschlechtergerechte Unternehmenskultur
Transparenz, Abbau von Hierarchien, gleichberechtigte Beteiligung und Mitsprache, weitestgehender Entscheidungsspielraum
im eigenen Aufgabengebiet sind zentrale Rahmenbedingungen für eine frauenfördernde Unternehmenskultur. Auch wenn hierzu eine systernatische Erhebung nicht vorliegt, ist zu beobachten, dass weibliche Beschäftigte ihre Belange
zunehmend selbstbewusster einbringen. Hierfür bleiben Formen der Selbstorganisation, Frauenarbeitsgruppen, Frauenpersonalversammlungen
wichtig, um den Anliegen von Frauen stär-
5
ker Geltung zu verschaffen. Zugleich bildet die berufliche Vernetzung von Frauen eine wichtige Basis dafür, dass in den städtischen Dienstleistungen die Belange von Frauen gleichberechtigt einfließen.
Geschlechtergerechte Organisation und Unternehrnenskultur bedeuten aber auch, dass reflektiert die vielfältigen unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern nach Alter, Herkunft, individuellen Fähigkeiten und Interessen als Potenziale für das Verwaltungshandeln
erkannt und genutzt werden.
Besondere Herausforderungen stellen sich in Bereichen, die traditionell entweder fast ausschließlich von Männern bzw. von Frauen besetzt waren, wie die hauptamtliche Feuerwehr
einerseits und der Kindertagesstättenbereich
andererseits. Die Integration von neuem Personal des bisher nicht vertretenen Geschlechts bringt kulturellen und kornmunikativen Wandel
mit sich, der bewusst gemacht und produktiv bearbeitet werden muss.
•
Ausdruck einer gleichstellungsorientierten
Verwaltungskommunikation
ist der geschlechtergerechte Sprachgebrauch. Nach und nach wird eine geschlechtergerechte Sprache in Vordrucken, im Schriftverkehr, in Stellungnahmen und der Verwaltungskommunikation
in Wort und
Schrift insgesamt umgesetzt.
Zu 15. FFP: Zielerreichung:
Insgesamt hat sich der Frauenanteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten weiter von 65 auf
69 Prozent erhöht. Frauen sind aber überwiegend in den unteren Besoldungs- und Vergütungsgruppen der jeweiligen Statusgruppe mit hohem Teilzeitanteil beschäftigt.
Nach den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetz
und dem Frauenförderplan der Stadtverwaltung Erftstadt wurden Zielvorgaben für die Bereiche mit Unterrepräsentanz von Frauen
für den Zeitraum bis 2001 bis 2004 vom Rat beschlossen. Wegen zum Teil erheblicher zahlenmäßiger Verschiebungen in den Besoldungsgruppen infolge der flächendeckenden Stellenbewertungen im Berichtszeitraum soll weniger auf die absoluten Zahlen Bezug genommen
werden als auf (prozentuale) Entwicklungstendenzen, die als Beurteilungsmaßstab für Fortschritte bei der Erhöhung des Frauenanteils in Besoldungsgruppen mit weiblicher Unterrepräsentanz dienen.
•
- Höherer Dienst
Die Zielvorgabe der Beschäftigung zumindest einer Beamtin im höheren Dienst wurde nicht
erreicht. Einer Beamtin des gehobenen Dienstes, die im Berichtszeitraum das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich absolviert hat und damit die Voraussetzungen für eine Aufgabe im höheren Dienst mitbrachte, wurde innerhalb der Stadtverwaltung keine adäquate Position angeboten, so dass sie eine Stelle des höheren Dienstes in einer anderen Kommunen angenommen hat.
Aufgrund der Ergebnisse der Stellenbewertung sind die Stellen in der höheren Besoldungsgruppe A 15 zu Lasten der Besoldungsgruppe A 14 vermehrt worden. Von dieser Entwicklung
konnten ausschließlich Männer profitieren.
Im Angestelltenbereich gibt es aufgrund der Neubesetzung der Werksleitung bei den Stadtwerken eine zweite männlich besetzte Stelle nach BAT lb. Nach Auffassung der Gleichstellungsbeauftragte gab es hier die Chance, diese Stelle mit einer qualifizierten weiblichen Bewerberin zu besetzen. Zugleich wäre hiermit entsprechend der Zielvorgabe eine weitere Frau
in die Position einer Amtsleitung gelangt (vgl. Zielvorgaben Amtsleitungen).
Gleichgeblieben ist der Frauenanteil in der Besoldungsgruppe II, vier weibliche Mitarbeiterinnen der Volkshochschule teilen sich die 2 Vollzeitstellen.
6
Höherer Dienst Männer/Frauen
II-
1-
--
•
)[
-
IiiI
IiiI
A 15
A 14
A 13
Beam
tlinsg
Ib
lib
Angl
insge
insge
iii Männer
5
1
1
7
2
1
3
10
r2l Frauen
0
0
0
0
1
2
3
3
Ist-Stand 01.01.2005 (umgerechnet
HO
in Vollzeitstellen)
- Gehobener Dienst - Beamte/innen
Entgegen der Zielvorgabe konnte eine A 13 Stelle des gehobenen Dienstes noch nicht mit
einer Frau besetzt werden.
Erfreulich ist hingegen, dass als Ergebnis der Stellenbewertung nunmehr 6 Beamtinnen und 7
Beamte eine A12-Stelle innehaben. Das übertrifft tendenziell die ursprünglichen Zielvorgabe
für diese Besoldungsgruppe von 3 Beamtinnen zu 5 Beamten.
In der Besoldungsgruppe A 11 haben Frauen ebenso deutlichere Anteile mit einem Verhältnis
von 11 männlichen zu 9 weiblichen Stelleninhaberinnen gewinnen können, als die Zielvorgabe
vorsah (11 Männer zu 7 Frauen).
Zugleich sind die unteren Eingangsbesoldungsgruppen
A 10 und A 9 in der Statusgruppe
gehobener Dienst weiterhin überwiegend von Frauen besetzt.
•
-Gehobener Dienst- Angestellte
Bei den Angestellten des gehobenen Dienstes ist erwartungsgemäß wegen fehlender Steilenfluktuation weiterhin keine Frau in der Besoldungsgruppe BAT II vertreten (diese Besoldungsgruppe wird nach einem Bewährungsaufstieg aus der Besoldungsgruppe
BAT III erreicht). Die
Zielvorgabe sechs Männer und weiterhin eine Frau in BAT III zu beschäftigen wurde im Berichtszeitraum nicht erreicht. Aufgrund der Ergebnisse der Stellenbewertung ist aber für den
nächsten Zeitraum 2005 - 2007 des nächsten Frauenförderplans zu erwarten, dass weitere
Frauen in diese Vergütungsgruppe durch Bewährungsaufstieg aufrücken.
Gehobener Dienst Männer/Frauen
':: 1
40
I
20
0
Bea
mt/in
II
1
31
4
5
32
0
A 13 A12 A 11 A 10 A9
EI Männer
~ Frauen
4
~-
0
7
-6
10
9
8
13
--
--
III
IVa
Ivb
Vb
Ang.l
insg
6
12
15
0
37
0
13
42
6
61
--
gD /
insg
68
--
93
Ist-Stand: 01.01.2005 (Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, bei den Beamten/innen umgerechnet in Vollzeitstellen)
Auch für den gehobenen Dienst gilt, das Frauen in den Spitzenämtern unterrepräsentiert bleiben, hingegen
aber in den Eingangsbesoldungsgruppen
die übergroße Mehrheit bilden und häufig in Teilzeit arbeiten.
- Mittlerer Dienst - Beamte/innen
Im Mittleren Dienst haben inzwischen 6 Frauen die Besoldungsgruppe A 9 erreicht, d.h. eine Beamtin mehr
als die Zielvorgabe vorsah. Zugleich hat sich in dieser Besoldungsgruppe aber auch der Anteil von Männern
(v.a. aus dem feuerwehrtechnischen Dienst) erheblich auf 10 Beamten erhöht. Die unteren Besoldungsgruppen A7/A6 sind auch hier überwiegend von Frauen besetzt
Mittlerer Dienst
250
200
150
-
100
50
0
Bi
~
rea,
A...!!!
~
I
~I
A8
A7
A6
Bea
mt.
Vb
Vc
Via
VII
VIII
I!!!l Männer
10
21
9
3
43
0
5
12
14
12
43
~ Frauen
5
9
17
6
37
10
50
38
73
23
194
Ist-Stand: 01.01.2005 (Vollzeit und Teilzeitkräfte, nicht umgerechnet auf Vollzeit)
mD.
insg
Ange
A9
.-
86
--
231
- Feuerwehrtechnischer Dienst
Es konnten bisher keine Beamtenanwärter/innen im feuerwehrtechnischen
Dienst (zur Ausbildung) eingestellt werden. Es mangelte z.T. noch an Bewerberinnen, die die Einstellungskriterien erfüllen. Hier gilt es noch vorhandene Barrieren (Einstellungsvoraussetzungen
wie Führerschein Klasse III) zu hinterfragen und abzubauen. Hingegen wurde die erste Beamtin als
externe Bewerberin in den feuerwehrtechnischen Dienst übernommen. Zudem konnten weitere Jahrespraktikantinnen im Anerkennungsjahr zur Rettungsassistent/in beschäftigt werden
(Rettungssanitäterinnen bringen gute Voraussetzungen für die Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst mit).
•
Hausmeister/innen / Reinigungsdienst
Statt der geplanten Erhöhung der Anzahl der Hausmeisterinnen verringerte sich ihre Zahl um
eine Stelle. Es gilt hier, Anforderungs- und Stellenprofil weiter zu entwickeln und Qualifizierung
und Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen z.B. aus dem Reinigungsdienst zu ermöglichen.
Kritisch bewerte ich auch den geplanten Wegfall von ca. 70 Teilzeitstellen (mit einem durchschnittlichen Stundenumfang von 15 bis 23 Stunden) durch sukzessive Privatisierung im Zuge
von Personalfluktuation (durch Verrentung, Kündigung etc). Der städtische Eigenbetrieb Immobilien ist ein wichtiger Arbeitgeber im Reinigungsbereich und bietet sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, in denen Krankenversicherung gegeben ist und eigene Rentenansprüche erworben werden. Diese sozial abgesicherten Erwerbsarbeitsplätze, die derzeit fast ausschließlich von Frauen besetzt sind, sollten in Erflstadt erhalten bleiben.
- Funktionsstellen/Amtsleitungen
Im Berichtszeitraum wurden drei Amtsleitungen neu besetzt: Werksleitung der Stadtwerke,
Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamt
und Leitung der Stadtkasse. Auf die nicht genutzten
Möglichkeiten Frauen für diese Positionen auszuwählen, wurde bereits unter dem Punkt höherer Dienst eingegangen. Die Zielvorgabe, eine weitere Amtsleitung neben der Volkshochschulleitung durch eine Frau zu besetzen, wurde also nicht erreicht.
•
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Frauen ihre berufliche Position im gehobenen
und mittleren Dienst verbessern konnten. Allerdings blieb ihnen der Zugang zu weiteren Amtsleitungspositionen und der höhere Dienst im Beamtenbereich bisher vorenthalten.
Erftstadt, 09.06.2005
<2 vh"h y}-t..J, - ~
Edith Abel-Huhn
(Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte)