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Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
13.12.16, 09:43
Aktualisiert
20.12.16, 14:45
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2017) Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2017)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement Bearbeiter/in: Thomas Schaaf TOP Drs.-Nr.: 656.16 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 30.11.2016 Bemerkungen 20.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen verweist den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 an die Fachausschüsse zur Beratung. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Schaaf Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schaaf Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Der Entwurf der Haushaltsatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 ist gemäß § 80 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO) vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. Gemäß § 80 Absatz 2 GO wird hiermit der Entwurf der Haushaltsatzung der Kolpingstadt Kerpen für das Haushaltsjahr 2017 dem Rat zugeleitet. Gleichzeitig wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit seinen Anlagen gemäß § 80 Absatz 3 GO ab Anfang Januar 2017 nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe bis zum Haushaltsplanbeschluss öffentlich ausgelegt. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von 14 Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können. Das Amt 20 – Finanzen - steht zu Auskünften und Informationen zur Verfügung. In dem Zusammenhang wird ferner auf den Vorbericht verwiesen, der die wesentlichen Informationen zum städtischen Haushalt beinhaltet. Über die Einwendungen beschließt der Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung. Die Sitzungsplanung sieht einen Beschluss der Haushaltssatzung in der Ratssitzung am 21. Februar 2017 vor. Beschlussvorlage 656.16 Seite 2