Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
13.12.16, 09:43
Aktualisiert
20.12.16, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement
Bearbeiter/in: Thomas Schaaf
TOP
Drs.-Nr.: 656.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
30.11.2016
Bemerkungen
20.12.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Jahr 2017
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen verweist den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 an
die Fachausschüsse zur Beratung.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Schaaf
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schaaf
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltsatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 ist gemäß § 80
Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO) vom Kämmerer aufgestellt und vom
Bürgermeister bestätigt worden.
Gemäß § 80 Absatz 2 GO wird hiermit der Entwurf der Haushaltsatzung der Kolpingstadt Kerpen
für das Haushaltsjahr 2017 dem Rat zugeleitet.
Gleichzeitig wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit seinen Anlagen gemäß § 80 Absatz
3 GO ab Anfang Januar 2017 nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe bis zum Haushaltsplanbeschluss öffentlich ausgelegt. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von 14 Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erheben können.
Das Amt 20 – Finanzen - steht zu Auskünften und Informationen zur Verfügung.
In dem Zusammenhang wird ferner auf den Vorbericht verwiesen, der die wesentlichen Informationen zum städtischen Haushalt beinhaltet.
Über die Einwendungen beschließt der Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung.
Die Sitzungsplanung sieht einen Beschluss der Haushaltssatzung in der Ratssitzung am 21. Februar 2017 vor.
Beschlussvorlage 656.16
Seite 2