Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
327/2013
Erstellt am:
22.08.2013
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
02.10.2013
Rat
X
05.11.2013
Betreff
Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf 1302
Bereich: An der Schmiede
- Änderung gemäß § 13 BauGB
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 24.04.2013, TOP 6
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 327/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 1.10
Sinnersdorf 1302" als Satzung.
Gemäß § 9 (8) BauGB ist dem Plan die Begründung beigefügt. Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
Erläuterungen
Gemäß dem mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf 1302 erteilten Auftrag führte die
Verwaltung in der Zeit vom 22.05.2013 bis 24.06.2013 die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durch.
Der mit Schreiben vom 15.05.2013 beteiligte Rhein-Erft-Kreis gibt zur Kenntnis, dass keine Bedenken oder Anregungen
geäußert werden. Von Bürgern sind im Auslegungszeitraum keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Umwelt- und Planungsausschuss kann folglich dem Rat empfehlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.