Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf 1302
Begründung zum Satzungsexemplar
Stand: April 2013
Abteilung 610 Planung
Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf 1302
Stand März 2008
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Planerfordernis
2.
Räumlicher Geltungsbereich
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
5.
Planungsziele
6.
Inhalt des Planentwurfes
7.
Eingriff in Natur und Landschaft / Umweltbericht
Stadt Pulheim
Abteilung 610 Planung
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Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf 1302
1.
Stand März 2008
Planerfordernis
Der Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf setzt die Strasse An der Schmiede als öffentliche Verkehrsfläche mit
der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ fest. Die geplante Breite beträgt überwiegend 5,0 m.
Die festgesetzten Flächen befinden sich vollständig im Eigentum der Stadt.
Im Jahr 2011 erfolgte der Endausbau der Straße. Dabei wurden auch fünf schmale Parzellen am süd-westlichen
Rand ausgebaut, die zwar im Eigentum der Stadt stehen, im Bebauungsplan aber nicht als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt sind, sondern als (private) nicht überbaubare Grundstücksfläche. Um die bestehende Diskrepanz zwischen tatsächlichem Verkehrsflächenausbau und der Verkehrsflächen-Festsetzung im Bebauungsplan
zu beseitigen, ist der Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu
ändern.
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst ausschließlich die Flurstücke, für welche die bisherige Planfestsetzung neu zu treffen ist. Dabei handelt es sich um die Parzellen 176, 750, 749 , 746 und 745 (Flur 2, Gemarkung Sinnersdorf).
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.
1.10 Sinnersdorf als Wohnbaufläche (W) dar. Der Bebauungsplan ist aus dieser Darstellung entwickelt und setzt
entsprechend allgemeine oder reine Wohngebiete fest. Da Straßenverkehrsflächen in allen Baugebieten zulässig
weil als Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind, widerspricht die beabsichtigte Planänderung nicht
der FNP-Darstellung. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB ist somit beachtet.
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
Das Plangebiet umfasst lediglich fünf schmale Parzellen, die als Verkehrsfläche in Pflasterbauweise ausgebaut
sind. Die das Plangebiet umgebenden Flächen sind mit Wohnhäusern bebaut.
5.
Planungsziel
Ziel der Planänderung ist, die bauleitplanerische Festsetzung für die Grundstücke im Geltungsbereich der tatsächlichen Nutzung bzw. dem baulichen Bestand anzupassen.
6.
Inhalt des Planentwurfes
Der Planentwurf sieht vor, für alle fünf Grundstücke in seinem Geltungsbereich die Festsetzung des rechtskräftigen BP 1.10 Sinnersdorf von „nicht überbaubare Grundstücksfläche“ in „Verkehrsfläche – Zweckbestimmung
Verkehrsberuhigter Bereich“ zu ändern. Es wird auf die Planzeichnung verwiesen.
Mit dieser Planänderung wird die in 2011 endausgebaute Erschließungsanlage „An der Schmiede“ bauleitplanerisch verbindlich in dem Umfang ausgewiesen, wie sie tatsächlich vorhanden ist.
Stadt Pulheim
Abteilung 610 Planung
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Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf 1302
7.
Stand März 2008
Eingriff in Natur und Landschaft / Umweltbericht
Durch die geänderte Festsetzung wird kein (neuer) Eingriff in Natur und Landschaft zulässig gemacht, da die
überplanten Flächen bereits vollständig versiegelt sind. Regelungen zum Ausgleich gemäß § 1a Abs. 3 BauG
sind daher nicht erforderlich.
Vom Umweltbericht wird im vereinfachten Verfahren abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Planungsamt, 26.03.2013
Stadt Pulheim
Abteilung 610 Planung
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