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Beschlussvorlage (Begründung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf 1302 Begründung zum Satzungsexemplar Stand: April 2013 Abteilung 610 Planung Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf 1302 Stand März 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. Planerfordernis 2. Räumlicher Geltungsbereich 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 4. Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes 5. Planungsziele 6. Inhalt des Planentwurfes 7. Eingriff in Natur und Landschaft / Umweltbericht Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 2 von 4 Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf 1302 1. Stand März 2008 Planerfordernis Der Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf setzt die Strasse An der Schmiede als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ fest. Die geplante Breite beträgt überwiegend 5,0 m. Die festgesetzten Flächen befinden sich vollständig im Eigentum der Stadt. Im Jahr 2011 erfolgte der Endausbau der Straße. Dabei wurden auch fünf schmale Parzellen am süd-westlichen Rand ausgebaut, die zwar im Eigentum der Stadt stehen, im Bebauungsplan aber nicht als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt sind, sondern als (private) nicht überbaubare Grundstücksfläche. Um die bestehende Diskrepanz zwischen tatsächlichem Verkehrsflächenausbau und der Verkehrsflächen-Festsetzung im Bebauungsplan zu beseitigen, ist der Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern. 2. Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst ausschließlich die Flurstücke, für welche die bisherige Planfestsetzung neu zu treffen ist. Dabei handelt es sich um die Parzellen 176, 750, 749 , 746 und 745 (Flur 2, Gemarkung Sinnersdorf). 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1.10 Sinnersdorf als Wohnbaufläche (W) dar. Der Bebauungsplan ist aus dieser Darstellung entwickelt und setzt entsprechend allgemeine oder reine Wohngebiete fest. Da Straßenverkehrsflächen in allen Baugebieten zulässig weil als Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind, widerspricht die beabsichtigte Planänderung nicht der FNP-Darstellung. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB ist somit beachtet. 4. Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes Das Plangebiet umfasst lediglich fünf schmale Parzellen, die als Verkehrsfläche in Pflasterbauweise ausgebaut sind. Die das Plangebiet umgebenden Flächen sind mit Wohnhäusern bebaut. 5. Planungsziel Ziel der Planänderung ist, die bauleitplanerische Festsetzung für die Grundstücke im Geltungsbereich der tatsächlichen Nutzung bzw. dem baulichen Bestand anzupassen. 6. Inhalt des Planentwurfes Der Planentwurf sieht vor, für alle fünf Grundstücke in seinem Geltungsbereich die Festsetzung des rechtskräftigen BP 1.10 Sinnersdorf von „nicht überbaubare Grundstücksfläche“ in „Verkehrsfläche – Zweckbestimmung Verkehrsberuhigter Bereich“ zu ändern. Es wird auf die Planzeichnung verwiesen. Mit dieser Planänderung wird die in 2011 endausgebaute Erschließungsanlage „An der Schmiede“ bauleitplanerisch verbindlich in dem Umfang ausgewiesen, wie sie tatsächlich vorhanden ist. Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 3 von 4 Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf 1302 7. Stand März 2008 Eingriff in Natur und Landschaft / Umweltbericht Durch die geänderte Festsetzung wird kein (neuer) Eingriff in Natur und Landschaft zulässig gemacht, da die überplanten Flächen bereits vollständig versiegelt sind. Regelungen zum Ausgleich gemäß § 1a Abs. 3 BauG sind daher nicht erforderlich. Vom Umweltbericht wird im vereinfachten Verfahren abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB). Planungsamt, 26.03.2013 Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 4 von 4