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Beschlussvorlage (Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Pulheim und der Arthur-Koepchen-Realschule)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
02.09.13, 18:31
Aktualisiert
02.09.13, 18:31
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 309/2013 Erstellt am: 07.08.2013 Aktenzeichen: 40 11 00 Verfasser/in: Frau Schwibbe Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 10.09.2013 Haupt- und Finanzausschuss X 17.09.2013 Rat X 24.09.2013 Betreff Auflösung der Gemeinschaftshauptschule Pulheim und der Arthur-Koepchen-Realschule Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 1.800,- € — im Haushalt des laufenden Jahres 0,00 € — in den Haushalten der folgenden Jahre Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 2014 ff x ja PRIMUS ca. 1.900 € Mehraufwand GHS ca. 2.000 € Minderaufwand RS ca. 4.800 € Minderaufwand GesSchule ca. 6.700 € Mehraufwand nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Aufgrund der sich, bei positivem Beschluss, verändernden Schülerzahlen wird es auch zu Änderungen insbesondere der schülerzahlenabhängigen Aufwendungen kommen. Die genannten Zahlen sind bei der Haushaltsanmeldung für 2014 berücksichtigt. Vorlage Nr.: 309/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Rat beschließt: 1. die Gemeinschaftshauptschule Pulheim wird, vorbehaltlich der Errichtung einer Gesamtschule und/oder der PRIMUS-Schule, zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (31.07.2014) auslaufend aufgelöst. 2. die Arthur-Koepchen-Realschule Brauweiler wird, vorbehaltlich der Errichtung einer Gesamtschule, zum Ende des Schuljahres 2013/2014 (31.07.2014) auslaufend aufgelöst. 3. die Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO der Beschlüsse zu 1. und 2. Erläuterungen Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 09.07.2013 die Errichtung einer PRIMUS-Schule ab dem Schuljahr 2014/2015 am Standort KGS Stommeln und ab 2017/2018 am Standort Escher Str. beschlossen sowie die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule am Schulzentrum Brauweiler zum Beginn des Schuljahres 2014/2015 in die Wege zu leiten. Die Beschlüsse, damit sowohl die Gemeinschaftshauptschule Pulheim als auch die Arthur-Koepchen-Realschule beginnend mit dem Schuljahr 2014/2015 auslaufen zu lassen und zu schließen, erfolgen in Konsequenz der bisherigen Beschlussfassungen zur Entwicklung der Schullandschaft aufgrund der Empfehlungen des Bildungsbeirates und der Feststellungen der Schulentwicklungsplanung. Folglich werden sowohl die Gemeinschaftshauptschule Pulheim als auch die Arthur-Koepchen-Realschule zum Schuljahr 2014/2015 keine neuen fünften Klassen mehr aufnehmen und sukzessive auslaufen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgt, um die aufschiebende Wirkung etwaiger Rechtsmittel auszuschließen.