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Beschlussvorlage (Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
07.10.13, 18:31
Aktualisiert
07.10.13, 18:31
Beschlussvorlage (Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 395/2013 Erstellt am: 25.09.2013 Aktenzeichen: I/100 Verfasser/in: Jörg Schröter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 15.10.2013 Rat X 05.11.2013 Betreff Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 395/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pulheim gemäß der beigefügten Anlage 1. Erläuterungen Der Städte- und Gemeindebund NRW hat die Musterverwaltungsgebührensatzung unter Beteiligung von Fachleuten aus den Kommunen überarbeitet. Inhaltlich sind im Text keine Änderungen gegenüber der aktuellen Pulheimer Satzung vorhanden. Der Gebührentarif wurde jedoch in mehreren Positionen überarbeitet. Dabei wurde auch der aktuelle KGStBericht zu den Kosten eines Arbeitsplatzes aus 2012 berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt die Gebührentarife der Musterverwaltungsgebührensatzung zu übernehmen. Die Satzung ist entsprechend angepasst worden. Dabei wurde auf eine geschlechterneutrale Formulierung geachtet. Im Textteil gibt es keine weiteren Änderungen gegenüber dem aktuellen Satzungstext. Als Anlage 2 ist eine Synopse der aktuellen zu den empfohlenen Gebührentarifen beigefügt. Abweichungen sind bei den einzelnen Gebührenpositionen erläutert.