Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
07.10.13, 18:31
Aktualisiert
07.10.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
395/2013
Erstellt am:
25.09.2013
Aktenzeichen:
I/100
Verfasser/in:
Jörg Schröter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
15.10.2013
Rat
X
05.11.2013
Betreff
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 395/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pulheim gemäß der
beigefügten Anlage 1.
Erläuterungen
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat die Musterverwaltungsgebührensatzung unter Beteiligung von Fachleuten aus
den Kommunen überarbeitet. Inhaltlich sind im Text keine Änderungen gegenüber der aktuellen Pulheimer Satzung
vorhanden. Der Gebührentarif wurde jedoch in mehreren Positionen überarbeitet. Dabei wurde auch der aktuelle KGStBericht zu den Kosten eines Arbeitsplatzes aus 2012 berücksichtigt.
Die Verwaltung empfiehlt die Gebührentarife der Musterverwaltungsgebührensatzung zu übernehmen. Die Satzung ist
entsprechend angepasst worden. Dabei wurde auf eine geschlechterneutrale Formulierung geachtet. Im Textteil gibt es
keine weiteren Änderungen gegenüber dem aktuellen Satzungstext.
Als Anlage 2 ist eine Synopse der aktuellen zu den empfohlenen Gebührentarifen beigefügt. Abweichungen sind bei den
einzelnen Gebührenpositionen erläutert.