Daten
Kommune
Kerpen
Größe
283 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
27.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 13 / Feuerschutz / Rettungswesen
Bearbeiter/in: Herr Greven
TOP
Drs.-Nr.: 47.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
18.01.2017
Bemerkungen
09.02.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Warnung der Bevölkerung im Stadtgebiet Kerpen
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 630.000,00 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
X
Mittel sollen in folgenden Haushaltsjahren veranschlagt werden: 2018-2021
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
1.
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2.
Der Bau- und Feuerschutzausschuss beauftragt die Verwaltung, die für den Aufbau eines
stationären Sirenensystems notwendigen Haushaltsmittel in die Finanzplanung der
Folgejahre aufzunehmen.
3.
Die Ergebnisse der Planungen werden im Jahr 2017 im Arbeitskreis „Feuerwehr und
Rettungsdienst“ vorgestellt und abgestimmt und den politischen Gremien im Rat der
Kolpingstadt Kerpen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Greven
Peters
Graß
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
Warnung der Bevölkerung im Stadtgebiet Kerpen
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
2018
2019
2020
4. Folgejahr
2021
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
150.000
150.000
150.000
150.000
150.000
150.000
150.000
150.000
3.000
6.000
9.000
12.000
3.000
6.000
9.000
12.000
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 47.17
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Begründung:
I. Einleitung und rechtliche Grundlagen
Gemäß § 3 (1) - Aufgaben der Gemeinden - des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung
und den Katastrophenschutz des Landes NRW (BHKG NRW) sowie § 6 (2) - Warnung der
Bevölkerung - des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG)
sind die Kommunen gemeinsam mit den Kreisen für die Warnung der Bevölkerung zuständig.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe nutzten die Gefahrenabwehrbehörden bis zum Jahr 1992 die
bundeseigenen Luftschutzsirenen. Nach Auflösung des Warschauer Vertrages veranlasste die
geänderte Gefährdungs- bzw. Sicherheitslage den Bund dazu, die Sicherheitskonzeption neu zu
bewerten und zu definieren. Infolge der Entscheidung, dass eine bundeseinheitliche, über
Warnämter gesteuerte Luftschutzwarnung nicht mehr erforderlich ist, wurden ab dem Jahr 1993
für den Betrieb der bundeseigenen Sirenen keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung gestellt. Ein
kostenloses Übernahmeangebot seitens des Bundes an die Kreise/ kreisfreien Städte und
Kommunen, die Luftschutzsirenen für einen weiteren Betrieb zu übernehmen, wurde nahezu
bundesweit auf Grund der hohen Unterhaltungs- und Leitungskosten abgelehnt. Aus diesem
Grund und im Zuge der sukzessiven Umstellung der Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren auf
Funkmeldeempfänger anstelle stationärer Sirenen, erfolgte in nahezu allen Gebietskörperschaften
ein Rückbau des bisher vorhandenen Sirenennetzes.
Bund und Länder verständigten sich darauf, dass bei Katastrophen sowie im Verteidigungsfall
lediglich der Rundfunk als hauptsächliches Warnmittel genutzt wird.
Im Stadtgebiet Kerpen befanden sich zum damaligen Zeitpunkt 38 Motorsirenen (Typ E 57) des
Bundes (Zivilschutz) und 26 kommunale Feuerschutzsirenen, die basierend auf der Entscheidung
von Bund und Ländern vollständig zurückgebaut wurden.
Nach der Jahrtausendwende rückte auf Grund der sich erneut ändernden bundesweiten bzw.
europäischen Gefährdungs- und Sicherheitslage durch zunehmende Unwetter/ Flächenlagen,
Terroranschläge, militärische Bedrohungen etc. die Notwendigkeit einer flächendeckenden,
effizienten Warnung der Bevölkerung wieder stärker in den Fokus der zuständigen Bundes- und
Landesbehörden.
Mit Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK NRW) vom
13.06.2013 (AZ 72-52.08/0) wurde ausgeführt, dass die Warnung der Bevölkerung ein Teil der
Aufgaben ist, welche die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden zu bewältigen haben, um
den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Durch das Land NRW wurden im Jahr 2014 Fördermittel in Höhe von 10 Mio. € zur Verfügung
gestellt, um den Ausbau der Systeme zur Warnung der Bevölkerung zu forcieren. Von diesen
Fördermitteln wurden der Kolpingstadt Kerpen 34.594,04 € zugewiesen.
Eine konkrete (technische) Vorgabe, wie eine Warnung der Bevölkerung durch die Kreise und
Kommunen umzusetzen ist und für welche technischen Systeme die Fördermittel zu verwenden
sind, erfolgte nicht.
Mit den grundsätzlichen Zielen zur Warnung der Bevölkerung
a. Aufmerksamkeit erregen/ Wecken
b. Einschalten des Rundfunks
c. Beachtung von Informationen und Verhaltensanweisungen
und gemäß dem Beschluss des Arbeitskreises „Feuerwehr und Rettungsdienst“ der Kolpingstadt
Kerpen vom 26.03.2015 zur Verwendung der Fördermittel des Landes wurden zur Ergänzung des
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bestehenden Warnkonzeptes der Kolpingstadt Kerpen, welches primär auf Lautsprecherdurchsagen in definierten Warnbezirken basierte, zunächst sechs mobile Sirenen ausgeschrieben,
die auf Grund ihrer technischen Beschaffenheit eine wesentlich effizientere Beschallung und lokal
begrenzte Warnung der Bevölkerung ermöglichen. Die Beschaffung erfolgte in interkommunaler
Zusammenarbeit mit der Stadt Frechen und dem Rhein-Erft-Kreis, um eine gegenseitige Unterstützung bei lokal begrenzten, warnbedürftigen Ereignissen durch die Verwendung eines
einheitlichen technischen Systems zu gewährleisten. Die Auslieferung der mobilen
Sirenenanlagen erfolgte im Juli 2016.
In der Sitzung des Arbeitskreises „Feuerwehr und Rettungsdienst“ wurde durch die Verwaltung
bereits ausgeführt, dass die mobilen Sirenen auf Grund ihrer begrenzten Leistung im Vergleich zu
stationären Systemen lediglich dazu geeignet sind, lokale Warnungen eines Stadtteils zu
ermöglichen und das bestehende Mehrkanalwarnsystem der Kolpingstadt Kerpen sinnvoll zu
ergänzen. Dieses Mehrkanalwarnsystem, das in den letzten Jahren durch die Bestrebungen von
Bund und Ländern insbesondere im Bereich der satellitengestützten und auf sogenannten Apps
basierenden Warnmedien weiter entwickelt und ausgebaut wurde, besteht derzeit im
Wesentlichen aus folgenden Punkten, um bei einer warnbedürftigen Schadenslage einen
größtmöglichen Teil der Bevölkerung zeitgleich und unmittelbar informieren bzw. warnen zu
können:
Radiodurchsagen (Kommune/ Kreis)
Gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 20.09.2010,
„Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse
im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie Warnung“, erfolgt die Warnung
der Bevölkerung derzeit primär über Radiodurchsagen. Man unterscheidet diesbezüglich
zwischen regionaler und landesweiter Warnung.
Im Rhein-Erft-Kreis wird hierbei auf den Sender „Radio Erft“ zurückgegriffen. Durch
Vereinbarungen und technische Vorbereitungen ist auch innerhalb der Nachtstunden
sichergestellt, dass das laufende Programm unterbrochen und Warndurchsagen durch die
Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises veröffentlicht werden können.
Durch das MIK NRW wurde zudem der Sender „WDR 2“ zur Veröffentlichung amtlicher
Warnmeldungen landesweit verpflichtet. Voraussetzung ist auch hierbei, dass die
Bürgerinnen und Bürger die Rundfunkgeräte eingeschaltet haben.
SatWaS
Das satellitengestützte Warnsystem (SatWaS) wurde vom Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelt, um die Bevölkerung in
Deutschland vor Katastrophen oder Anschlägen zu warnen. Mittels SatWaS werden durch
das Lagezentrum im BMI oder die jeweiligen Lagezentren in den Ländern TV- und
Radiosendungen für eine Warndurchsage unterbrochen.
Das System kann einzelne Meldungen zeitgleich bundesweit an die Rundfunkanstalten
und andere Medien übertragen. Die Warnungen enthalten insbesondere die Aufforderung
an die Redakteure, die laufende Sendung zu unterbrechen und den Text der
Warndurchsage sofort über den Sender weiterzugeben und regelmäßig zu wiederholen,
solange keine Entwarnung oder andere Anweisungen gegeben werden.
Hierbei ist jedoch keine Weckfunktion gegeben, so dass ausschließlich die Bürgerinnen
und Bürger erreicht werden, die bereits das Radio oder einen Fernseher eingeschaltet
haben.
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MoWaS
Durch das modulare Warnsystem (MoWaS) soll erreicht werden, dass eine im
Bevölkerungsschutz verantwortliche Stelle unmittelbar alle im jeweiligen
Verantwortungsbereich vorhandenen Alarmierungs- und Warnsysteme zeitgleich auslösen
kann.
Die technische Basis bildet das bundeseigene satellitengestützte Warnsystem (SatWaS).
Die Nutzung von SatWaS als Übertragungsmedium macht das System unanfälliger gegen
Stromausfälle und Ausfall der terrestrischen Übertragungswege. MoWaS ist somit eine
Ausbaustufe von SatWaS und hochredundant aufgebaut.
Im Gegensatz zu SatWaS, welches nur auf Ebene der Innenministerien (Bund und Länder)
sowie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vorhanden
ist, ist MoWaS in die regionalen Leitstellen integriert, so dass auch die örtlich zuständigen
Behörden Warnmeldungen innerhalb ihres Verantwortungsbereiches ohne Zeitverzug an
die Medien weitergeben können.
Zukünftig ist beabsichtigt mittels MoWaS über standardisierte Schnittstellen auch andere
geeignete Systeme wie bspw. stationäre Sirenen, spezielle Rauchmelder, Mobiltelefone
etc. anzusteuern. Bestandteil des MoWaS ist zudem die App „NINA“ (Notfallinformationsund Nachrichten-App des BBK), welche bereits jetzt für mobile Endgeräte erhältlich ist und
auch durch die Leitstelle bzw. die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises seit Juli 2016 genutzt
wird.
Mobile Sirenen
Durch die mobilen Sirenen der Kolpingstadt Kerpen können Teilbereiche einzelner
Stadtteile effektiv gewarnt werden. Wie o. a. kann hierbei eine Unterstützung umliegender
Kommunen durch weitere mobile Sirenen erfolgen, sofern diese nicht selbst betroffen sind.
Lautsprecherdurchsagen mittels Kommandowagen der Feuerwehr
Die mobilen Sirenen sind so konzipiert, dass sie nicht nur Warntöne erzeugen, sondern
auch für Lautsprecherdurchsagen verwendet werden können. Eine strukturierte
Vorplanung (Bereitstellung von Warnfahrzeugen, Definition von Warnbezirken, vorbereitete
Warntexte etc.) ist durch das aktuell gültige Warnkonzept der Kolpingstadt Kerpen
gegeben.
Soziale Medien
Zunehmend gewinnen auch die sozialen Netzwerke zur Verbreitung von Warnmeldungen
an Bedeutung. Infolge der sehr hohen Nutzerzahlen – bspw. bei Facebook und Twitter –
können innerhalb kürzester Zeit sehr viele Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.
Seit dem vergangenen Jahr verfügt die Feuerwehr der Kolpingstadt Kerpen über einen
eigenen Facebook- sowie Twitter-Account, die neben der Öffentlichkeitsarbeit auch zur
Verbreitung von Warn- und Informationsmeldungen sowie von Verhaltenshinweisen an die
Bevölkerung bei besonderen Einsatzlagen verwendet werden.
Über die in der Kolpingstadt Kerpen eingesetzten Warnsysteme wird die Bevölkerung im Rahmen
der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes 13 über die sozialen Medien, den Internetauftritt und durch
eine Informationsbroschüre, die im Rathaus ausliegt und auch auf der Homepage der Feuerwehr
zum Download bereitsteht, informiert.
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II. Sirenenprobe/ Übung zur Warnung der Bevölkerung im Stadtteil Buir
Am 10.12.2016 fand unter Beteiligung hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes
13 sowie sämtlicher Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr der Kolpingstadt Kerpen mit insgesamt
über 100 ehrenamtlichen Einsatzkräften eine Übung zur Warnung der Bevölkerung im Stadtteil
Buir statt, die vor Ort auch durch mehrere politische Vertreter sowie die Verwaltungsführung der
Kolpingstadt Kerpen begleitet wurde. Auf Grund der Größe bzw. Einwohnerzahl und der sowohl
offenen als auch geschlossenen Bebauung sowie der geografischen Lage in der Außenzone
(100 km Radius) des Atomkraftwerkes Tihange (Belgien) wurde für diese Übung der Stadtteil Buir
ausgewählt.
Die Übungsziele wurden im Vorfeld wie folgt definiert:
Überprüfung der prognostizierten Beschallungsradien der mobilen Sirenen zur
Fortschreibung des Alarm- und Einsatzplanes „Warnen der Bevölkerung“ der Kolpingstadt
Kerpen.
Durchführung der Warnung der Bevölkerung in Kerpen-Buir mit mobilen Sirenen an
vorgegebenen Sirenenstandorten.
Durchführung der Information der Bevölkerung in Kerpen-Buir innerhalb der festgelegten
Warnbezirke mit Warnfahrzeugen und mobilen Sirenen.
Besetzung und Inbetriebnahme des Gefahrentelefons der Kolpingstadt Kerpen.
Information der Bevölkerung über die Internetseite der Feuerwehr Kerpen, die sozialen
Medien (Facebook und Twitter) und die Notfallinformations- und Nachrichten-App „NINA“
über das Modulare Warnsystem (MoWaS) im Vorfeld und während der Übung.
Bekanntmachung der Sirenensignale (Warnung und Entwarnung).
Während der Probe der mobilen Sirenen wurden im Stadtteil Buir an zahlreichen Standorten
Einsatzkräfte der Feuerwehr Kerpen positioniert, um die Hörbarkeit der Signale zu protokollieren
und zu bewerten. Die Dokumentationsprotokolle der eigesetzten Einsatzkräfte sowie die
Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger über die sozialen Medien, in persönlichen
Gesprächen mit den Einsatzkräften oder über das Gefahrentelefon wurden im Anschluss detailliert
ausgewertet.
Diese Auswertung ergab, dass die mobilen Sirenen zur Durchführung lokal begrenzter Warnungen
geeignet sind und somit eine effektive Warnung in Teilbereichen von Ortschaften sichergestellt
werden kann. Eine flächendeckende Warnung eines gesamten Ortsteils ist jedoch im
(zeitkritischen) Einsatz- bzw. Warnfall nicht möglich, da eine Vielzahl mobiler Sirenen und
Trägerfahrzeuge erforderlich wäre, um den gewünschten Warn- und Weckeffekt zu erzielen. Dies
ist im Einsatzfall jedoch nicht praktikabel, da sich der zeitliche Vorlauf zur Inbetriebnahme der
mobilen Sirenen deutlich erhöhen würde.
Äußerst positiv waren die Ergebnisse im Bereich der Informationsverbreitung in den sozialen
Medien über den offiziellen Facebook- und Twitter-Auftritt der Feuerwehr Kerpen
(facebook.de/feuerwehrkerpen bzw. twitter.com/feuerwehrkerpen), wie die zahlreichen
Kommentare und statistischen Analysen ergeben haben, so dass die sozialen Medien zukünftig
eine sehr effektive Ergänzung des bestehenden Mehrkanalwarnsystems der Kolpingstadt Kerpen
darstellen.
Fazit der Warnübung:
Aus Sicht der Verwaltung ist die Übung im Stadtteil Buir erfolgreich verlaufen, da wichtige
Erkenntnisse gewonnen wurden, die nun bei der Fortentwicklung der Einsatzkonzepte zur
Warnung der Bevölkerung der Kolpingstadt Kerpen zu berücksichtigen sind und aufzeigen, dass
bei zeitkritischen Ereignissen (bspw. großflächige Gefahrstofffreisetzung, Unwetterlagen) eine
flächendeckende Warnung bzw. ein wirksamer Weckeffekt innerhalb des gesamten Kerpener
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Stadtgebietes oder auch eines ganzen Stadtteils mit den derzeit vorhandenen Warnsystemen
nicht sichergestellt werden kann, sondern lediglich in Teilbereichen von Ortschaften möglich ist.
III. Auswirkungen
Aus Sicht der Verwaltung ist zur Gefahrenabwehr eine schnelle und effektive Warnung der
Bevölkerung bzw. die Erzeugung eines wirksamen Weckeffektes bei zeitkritischen
warnbedürftigen Ereignissen unerlässlich.
Die Notwendigkeit einer flächendeckenden Warnung des gesamten Kerpener Stadtgebietes
erscheint zwar unwahrscheinlich, dennoch zeigen die zunehmende Häufigkeit und auch Schwere
von Unwetterereignissen, wie z. B. die zum Teil verheerenden Sturzfluten in benachbarten Kreisen
in den letzten Jahren, dass eine Möglichkeit zur Warnung ganzer Ortschaften „auf Knopfdruck“
und ohne zeitlichen Verzug erforderlich ist, da insbesondere lokale Unwetterereignisse schwer bis
gar nicht vorhersehbar sind und somit kein ausreichender Vorlauf zur Warnung gegeben ist. Auch
die Ausbreitung von Gefahrstoffwolken bei chemischen, biologischen oder atomaren Stör- bzw.
Unfällen erfordert eine unverzügliche Warnung der Bevölkerung, um gesundheitliche Schäden
auszuschließen oder zu minimieren.
Die mobilen Sirenen stellen hierbei lediglich eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden
Warnkonzeptes dar, um bspw. einzelne, dezentrale Siedlungen und Teilbereiche von Ortslagen zu
warnen. Eine Ausweitung dieses mobilen Systems ist jedoch zum einen auf Grund des zeitlichen
Vorlaufs und zum anderen durch die Bindung des erforderlichen Bedienpersonals bzw. der
Einsatzfahrzeuge der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr nicht zielführend.
Die Warnung der Bevölkerung gliedert sich in die Phasen
a) Aufmerksamkeit erzeugen durch eine akustische Initialwarnung (Weckeffekt)
b) Information und Bekanntgabe von Verhaltensanweisungen
Während die nachgelagerte Information der Bevölkerung durch die genutzten vielfältigen Warnund Informationsmedien (Radiodurchsagen, Internet bzw. soziale Medien, Warn-App NINA) sowie
Lautsprecherdurchsagen innerhalb der Kolpingstadt Kerpen bereits zum jetzigen Zeitpunkt
umfassend gewährleistet ist, stellt sich die wirksame akustische Initialwarnung als problematisch
dar.
Um diese Initialwarnung ohne Zeitverzug und ohne Abhängigkeiten von Bedienpersonal und
Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr jederzeit gewährleisten zu können, stellt nach dem jetzigen
Stand der Technik nur ein stationäres Sirenensystem eine effektive technische Möglichkeit dar.
IV. Stationäres Sirenensystem
Aus den vorher genannten Gründen ist es aus Sicht des Fachamtes erforderlich, in den
kommenden Jahren ein stationäres Sirenensystem sukzessive in allen Stadtteilen der Kolpingstadt
Kerpen zu errichten, um im Gefahrenfall den notwendigen, effizienten Weckimpuls und eine
flächendeckende Warnung der Bevölkerung sicherstellen zu können.
Stationäre Sirenensysteme bieten, wie oben ausgeführt, den wesentlichen Vorteil, die
Bevölkerung ohne Zeitverzögerung und ohne personellen Kräfteansatz flächendeckend und
zuverlässig warnen zu können.
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Vergleich Motorsirene E57 und elektronische Sirene moderner Bauart
Die zu erzielenden Beschallungsradien ergeben sich zum einen aus der grundsätzlichen
Leistungsstärke der Sirene, des Weiteren aber auch aus der Topographie der zu beschallenden
Fläche (Bebauung, Bewuchs, Höhenunterschiede im Gelände) und können gegebenenfalls durch
Witterungseinflüsse (Wind, Niederschlag, Temperatur) beeinflusst werden.
Um einen ausreichenden Weckeffekt erreichen zu können, wird als genereller Richtwert ein
Geräuschpegel von 75 Dezibel (dB) im Freien definiert.
Im Gegensatz zur immer noch anzutreffenden (rein mechanischen) Motorsirene E 57 bieten
moderne elektronische Sirenen wesentlich größere Beschallungsradien.
Bei der damaligen Motosirene E57, deren Produktion mittlerweile eingestellt wurde, kann in
Stadtgebieten mittlerer Bebauungsdichte ein Beschallungsradius von rd. 350m erzielt werden. Die
Lautstärke der Motorsirene beträgt 101 dB (A) in einer Entfernung von 30m.
Je nach Leistungsfähigkeit der modernen elektronischen Sirene kann der Richtwert von 75 dB in
Stadtgebieten mit mittlerer Bebauungsdichte in Radien zwischen 500 und 800m erzielt werden.
Die Lautstärken/ Schalldruckpegel liegen hier bei bis zu 121 dB in einer Entfernung von 30m.
Auf Grund der wesentlich höheren Schalldruckpegel der modernen Sirenen ist es jedoch zwingend
erforderlich, diese ca. 1 bis 1,5 Stockwerke höher als die in der zu beschallenden Fläche
anzutreffende Bebauung zu errichten. Neben der klassischen Dachmontage ist daher auch die
Mastmontage (in der Regel liegt die Höhe hier zwischen 12 bis 16m) zu berücksichtigen. Gemäß
den Erfahrungswerten eines Herstellers liegt der Anteil der kostenintensiveren Mastmontage bei
rund 10 Prozent.
Im Gegensatz zur Motorsirene E 57, die horizontal gesehen ausschließlich in einem 360° Winkel
abstrahlte, können die Hörner von elektronischen Sirenen zielgerecht ausgerichtet werden, was zu
einer optimierten Ausleuchtung der Beschallungsfläche führt.
In der Regel verfügten die damaligen Motorsirenen E 57 mit 400 Volt-Anschluss nicht über eine
Notstromversorgung, so dass die Alarmierung bei Stromausfall nicht mehr gewährleistet war.
Moderne elektronische Sirenen (Betrieb über 230 Volt) verfügen hingegen über integrierte
Unterspannungsanlagen, so dass die Alarmierung auch bei einem Stromausfall sichergestellt ist.
Anzahl der Sirenenstandorte
Erfahrungsgemäß wird in der Planung zum Ausbau eines stationären Sirenensystems eine 90prozentige Ausleuchtung der bebauten Fläche zu Grunde gelegt.
Überschlägig (!) hat die Verwaltung zur Ausleuchtung des Stadtgebietes eine Anzahl von 40
stationären Sirenen moderner Bauart ermittelt. Dies deckt sich mit der Aussage eines
Herstellers, dass durch die höheren Schalldruckpegel moderner Sirenen erfahrungsgemäß rund
1/3 der damaligen Motorsirenen- Standorte kompensiert werden können.
Die konkrete Anzahl notwendiger Sirenenstandorte kann nur auf Grundlage eines im
weiteren Verlauf auszuarbeitenden Beschallungskonzeptes ermittelt werden. Im
Beschallungskonzept sind die Leistungsfähigkeit der einzelnen Sirenen, die
Sirenenstandorte sowie die Erreichungsgrade festzulegen.
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Standortwahl
Grundsätzlich sind nach § 44 (1) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz des Landes NRW (BHKG NRW) die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie
Besitzerinnen und Besitzer von Gebäuden und Grundstücken verpflichtet, die Anbringung von
Feuermelde- und Alarmeinrichtungen, Kommunikationseinrichtungen für Zwecke des
Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes ohne Entschädigung zu dulden.
(Eine Entschädigung wäre nur dann zu leisten, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer, die
Besitzerin oder der Besitzer das Gebäude oder Grundstück gewerblich zur Vermietung von
Kommunikationsflächen nutzt.)
Trotz der rechtlichen Grundlage ist bei der Errichtung auf Privateigentum vermutlich mit
Widerstand zu rechnen. Daher sollte die Errichtung vorzugsweise auf öffentlichen Gebäuden
erfolgen.
Für den Betrieb sind je nach Standort neben der reinen mechanischen Befestigung weitergehende
Montage- und Anschlussarbeiten erforderlich, die den Kostenrahmen individuell beeinflussen
können:
-
Elektroinstallationen für Spannungsversorgung
Erforderliche Erd- und ggf. Fundamentarbeiten zum Setzen der Maste und zum Verlegen
der Anschlussverkabelung
Erforderliche Dacharbeiten wie bspw. Installationen von Stehpodesten, Laufrosten etc.
Fachgerechte Montage einer Blitzschutz-Anlage
Anschaffungskosten
Wie zuvor beschrieben haben die Sirenenstandorte sowie die Ertüchtigung derer maßgeblichen
Einfluss auf die Kosten zum Ausbau des stationären Sirenensystems.
Im gemittelten Wert werden die Anschaffungskosten je Sirenenstandort auf 15.000,- € kalkuliert.
Hierbei ist die klassische Sirenenansteuerung im BOS-Funk (digitale Alarmgebung im 2m-Band)
berücksichtigt. Die klassische Alarmgebung im 2m-Band, die auch bei der Alarmierung der
Feuerwehr (Meldeempfänger) Verwendung findet, hat sich als schnell und zuverlässig erwiesen
und bewährt. Zudem kann die Alarmauslösung über den Leitstellenrechner kostenneutral in
bisheriger Form erfolgen.
Aus wirtschaftlichen Gründen ist aus Sicht der Verwaltung von einer Alarmgebung im TETRAFunk (Digitalfunk) abzusehen, da sirenenseitig zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 2.500,- € /
Sirene entstehen würden. Des Weiteren wäre innerhalb des Amtes 13 eine Auslösestelle
erforderlich, deren Kosten auf mindestens 30.000,- € bei einer „Stand-Alone-Lösung“ (ohne
Leitstellenrechneranbindung) kalkuliert werden. Bei einer leitrechnergebundenen Variante im
TETRA-Funk würden auf Grund erforderlicher Schnittstellen noch wesentlich höhere Kosten
anfallen, die sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht genauer beziffern lassen.
Auch sieht die Verwaltung nicht die Notwendigkeit, das stationäre Sirenensystem mit der
optionalen Möglichkeit einer Sprachdurchsage auszustatten, da hierbei höhere
Anschaffungskosten anfallen würden. Nach erfolgreichem „Weckruf“ mittels Sirenenalarm stehen
wie aufgezeigt ausreichend Medien zur Verfügung, die Bewohnerinnen und Bewohner zu
informieren bzw. Verhaltensanweisungen zu geben (Radiodurchsagen, soziale Medien,
Internetseite, Sprach- und Lautsprecherdurchsagen mittels Warnfahrzeugen, Warn-App NINA,
Bürgertelefon etc.).
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Unter Berücksichtigung der überschlägig ermittelten Anzahl der Sirenenstandorte (40) und
der gemittelten Anschaffungskosten pro Sirene in Höhe von 15.000,- € werden die
Gesamtkosten zum Ausbau des stationären Sirenensystems auf insgesamt 600.000,- €
kalkuliert.
Folgekosten
Die Folgekosten für die Wartung und Instandhaltung werden jährlich auf 300,- € / Sirenenstandort
kalkuliert.
Auf Grundlage der zeitlichen Umsetzung zum Ausbau des stationären Sirenensystems, welche
nachfolgend beschrieben ist, sind für die Wartung und Instandhaltung die Haushaltsmittel
aufbauend bereitzustellen. Nach vollständigem Ausbau des Sirenensystems werden die
Folgekosten auf insgesamt 12.000,- € p.a. kalkuliert.
Zeitliche Umsetzung zum Ausbau des stationären Sirenensystems
Die Verwaltung schlägt vor, das stationäre Sirenensystem über die Haushaltsjahre 2018 bis
2021 verteilt auszubauen. Die Gesamtkosten in Höhe von 600.000,- € verteilen sich zunächst
gleichmäßig auf die Haushaltsjahre in Höhe von 150.000,- €. Hierbei wird zum jetzigen Zeitpunkt
planerisch die Anschaffung von 10 Sirenen pro Haushaltsjahr zu Grunde gelegt.
Ferner schlägt die Verwaltung vor, die Ausbauprioritäten innerhalb des Stadtgebietes der
Kolpingstadt Kerpen im Arbeitskreis „Feuerwehr und Rettungsdienst“ zu beraten und festzulegen.
Das Ergebnis der Beratungen wird in eine weitere Beschlussvorlage eingebracht.
Unter Berücksichtigung des noch auszuarbeitenden Beschallungskonzeptes und der
Prioritätenfestlegung ist gegebenenfalls die Verteilung der Gesamtsumme über die Folgejahre im
Detail anzupassen.
Die Mittelbereitstellung wird im Rahmen der Haushaltsanmeldung beginnend ab 2018 beantragt.
Um die Ausbaumaßnahme unterbrechungsfrei fortführen zu können, sind die
Mittelbereitstellungen für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 durch Erteilung von
Verpflichtungsermächtigungen sicherzustellen.
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