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Beschlussvorlage (Warnung der Bevölkerung im Stadtgebiet Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
283 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
27.01.17, 13:16

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 13 / Feuerschutz / Rettungswesen Bearbeiter/in: Herr Greven TOP Drs.-Nr.: 47.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 18.01.2017 Bemerkungen 09.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Warnung der Bevölkerung im Stadtgebiet Kerpen Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 630.000,00 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: X Mittel sollen in folgenden Haushaltsjahren veranschlagt werden: 2018-2021 Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: 1. Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Bau- und Feuerschutzausschuss beauftragt die Verwaltung, die für den Aufbau eines stationären Sirenensystems notwendigen Haushaltsmittel in die Finanzplanung der Folgejahre aufzunehmen. 3. Die Ergebnisse der Planungen werden im Jahr 2017 im Arbeitskreis „Feuerwehr und Rettungsdienst“ vorgestellt und abgestimmt und den politischen Gremien im Rat der Kolpingstadt Kerpen zur Beschlussfassung vorgelegt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Greven Peters Graß Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: Warnung der Bevölkerung im Stadtgebiet Kerpen ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 2018 2019 2020 4. Folgejahr 2021 Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 3.000 6.000 9.000 12.000 3.000 6.000 9.000 12.000 Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 47.17 Seite 2 Begründung: I. Einleitung und rechtliche Grundlagen Gemäß § 3 (1) - Aufgaben der Gemeinden - des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes NRW (BHKG NRW) sowie § 6 (2) - Warnung der Bevölkerung - des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) sind die Kommunen gemeinsam mit den Kreisen für die Warnung der Bevölkerung zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgabe nutzten die Gefahrenabwehrbehörden bis zum Jahr 1992 die bundeseigenen Luftschutzsirenen. Nach Auflösung des Warschauer Vertrages veranlasste die geänderte Gefährdungs- bzw. Sicherheitslage den Bund dazu, die Sicherheitskonzeption neu zu bewerten und zu definieren. Infolge der Entscheidung, dass eine bundeseinheitliche, über Warnämter gesteuerte Luftschutzwarnung nicht mehr erforderlich ist, wurden ab dem Jahr 1993 für den Betrieb der bundeseigenen Sirenen keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung gestellt. Ein kostenloses Übernahmeangebot seitens des Bundes an die Kreise/ kreisfreien Städte und Kommunen, die Luftschutzsirenen für einen weiteren Betrieb zu übernehmen, wurde nahezu bundesweit auf Grund der hohen Unterhaltungs- und Leitungskosten abgelehnt. Aus diesem Grund und im Zuge der sukzessiven Umstellung der Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren auf Funkmeldeempfänger anstelle stationärer Sirenen, erfolgte in nahezu allen Gebietskörperschaften ein Rückbau des bisher vorhandenen Sirenennetzes. Bund und Länder verständigten sich darauf, dass bei Katastrophen sowie im Verteidigungsfall lediglich der Rundfunk als hauptsächliches Warnmittel genutzt wird. Im Stadtgebiet Kerpen befanden sich zum damaligen Zeitpunkt 38 Motorsirenen (Typ E 57) des Bundes (Zivilschutz) und 26 kommunale Feuerschutzsirenen, die basierend auf der Entscheidung von Bund und Ländern vollständig zurückgebaut wurden. Nach der Jahrtausendwende rückte auf Grund der sich erneut ändernden bundesweiten bzw. europäischen Gefährdungs- und Sicherheitslage durch zunehmende Unwetter/ Flächenlagen, Terroranschläge, militärische Bedrohungen etc. die Notwendigkeit einer flächendeckenden, effizienten Warnung der Bevölkerung wieder stärker in den Fokus der zuständigen Bundes- und Landesbehörden. Mit Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK NRW) vom 13.06.2013 (AZ 72-52.08/0) wurde ausgeführt, dass die Warnung der Bevölkerung ein Teil der Aufgaben ist, welche die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden zu bewältigen haben, um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Durch das Land NRW wurden im Jahr 2014 Fördermittel in Höhe von 10 Mio. € zur Verfügung gestellt, um den Ausbau der Systeme zur Warnung der Bevölkerung zu forcieren. Von diesen Fördermitteln wurden der Kolpingstadt Kerpen 34.594,04 € zugewiesen. Eine konkrete (technische) Vorgabe, wie eine Warnung der Bevölkerung durch die Kreise und Kommunen umzusetzen ist und für welche technischen Systeme die Fördermittel zu verwenden sind, erfolgte nicht. Mit den grundsätzlichen Zielen zur Warnung der Bevölkerung a. Aufmerksamkeit erregen/ Wecken b. Einschalten des Rundfunks c. Beachtung von Informationen und Verhaltensanweisungen und gemäß dem Beschluss des Arbeitskreises „Feuerwehr und Rettungsdienst“ der Kolpingstadt Kerpen vom 26.03.2015 zur Verwendung der Fördermittel des Landes wurden zur Ergänzung des Beschlussvorlage 47.17 Seite 3 bestehenden Warnkonzeptes der Kolpingstadt Kerpen, welches primär auf Lautsprecherdurchsagen in definierten Warnbezirken basierte, zunächst sechs mobile Sirenen ausgeschrieben, die auf Grund ihrer technischen Beschaffenheit eine wesentlich effizientere Beschallung und lokal begrenzte Warnung der Bevölkerung ermöglichen. Die Beschaffung erfolgte in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Frechen und dem Rhein-Erft-Kreis, um eine gegenseitige Unterstützung bei lokal begrenzten, warnbedürftigen Ereignissen durch die Verwendung eines einheitlichen technischen Systems zu gewährleisten. Die Auslieferung der mobilen Sirenenanlagen erfolgte im Juli 2016. In der Sitzung des Arbeitskreises „Feuerwehr und Rettungsdienst“ wurde durch die Verwaltung bereits ausgeführt, dass die mobilen Sirenen auf Grund ihrer begrenzten Leistung im Vergleich zu stationären Systemen lediglich dazu geeignet sind, lokale Warnungen eines Stadtteils zu ermöglichen und das bestehende Mehrkanalwarnsystem der Kolpingstadt Kerpen sinnvoll zu ergänzen. Dieses Mehrkanalwarnsystem, das in den letzten Jahren durch die Bestrebungen von Bund und Ländern insbesondere im Bereich der satellitengestützten und auf sogenannten Apps basierenden Warnmedien weiter entwickelt und ausgebaut wurde, besteht derzeit im Wesentlichen aus folgenden Punkten, um bei einer warnbedürftigen Schadenslage einen größtmöglichen Teil der Bevölkerung zeitgleich und unmittelbar informieren bzw. warnen zu können:  Radiodurchsagen (Kommune/ Kreis) Gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 20.09.2010, „Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie Warnung“, erfolgt die Warnung der Bevölkerung derzeit primär über Radiodurchsagen. Man unterscheidet diesbezüglich zwischen regionaler und landesweiter Warnung. Im Rhein-Erft-Kreis wird hierbei auf den Sender „Radio Erft“ zurückgegriffen. Durch Vereinbarungen und technische Vorbereitungen ist auch innerhalb der Nachtstunden sichergestellt, dass das laufende Programm unterbrochen und Warndurchsagen durch die Leitstelle des Rhein-Erft-Kreises veröffentlicht werden können. Durch das MIK NRW wurde zudem der Sender „WDR 2“ zur Veröffentlichung amtlicher Warnmeldungen landesweit verpflichtet. Voraussetzung ist auch hierbei, dass die Bürgerinnen und Bürger die Rundfunkgeräte eingeschaltet haben.  SatWaS Das satellitengestützte Warnsystem (SatWaS) wurde vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelt, um die Bevölkerung in Deutschland vor Katastrophen oder Anschlägen zu warnen. Mittels SatWaS werden durch das Lagezentrum im BMI oder die jeweiligen Lagezentren in den Ländern TV- und Radiosendungen für eine Warndurchsage unterbrochen. Das System kann einzelne Meldungen zeitgleich bundesweit an die Rundfunkanstalten und andere Medien übertragen. Die Warnungen enthalten insbesondere die Aufforderung an die Redakteure, die laufende Sendung zu unterbrechen und den Text der Warndurchsage sofort über den Sender weiterzugeben und regelmäßig zu wiederholen, solange keine Entwarnung oder andere Anweisungen gegeben werden. Hierbei ist jedoch keine Weckfunktion gegeben, so dass ausschließlich die Bürgerinnen und Bürger erreicht werden, die bereits das Radio oder einen Fernseher eingeschaltet haben. Beschlussvorlage 47.17 Seite 4  MoWaS Durch das modulare Warnsystem (MoWaS) soll erreicht werden, dass eine im Bevölkerungsschutz verantwortliche Stelle unmittelbar alle im jeweiligen Verantwortungsbereich vorhandenen Alarmierungs- und Warnsysteme zeitgleich auslösen kann. Die technische Basis bildet das bundeseigene satellitengestützte Warnsystem (SatWaS). Die Nutzung von SatWaS als Übertragungsmedium macht das System unanfälliger gegen Stromausfälle und Ausfall der terrestrischen Übertragungswege. MoWaS ist somit eine Ausbaustufe von SatWaS und hochredundant aufgebaut. Im Gegensatz zu SatWaS, welches nur auf Ebene der Innenministerien (Bund und Länder) sowie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vorhanden ist, ist MoWaS in die regionalen Leitstellen integriert, so dass auch die örtlich zuständigen Behörden Warnmeldungen innerhalb ihres Verantwortungsbereiches ohne Zeitverzug an die Medien weitergeben können. Zukünftig ist beabsichtigt mittels MoWaS über standardisierte Schnittstellen auch andere geeignete Systeme wie bspw. stationäre Sirenen, spezielle Rauchmelder, Mobiltelefone etc. anzusteuern. Bestandteil des MoWaS ist zudem die App „NINA“ (Notfallinformationsund Nachrichten-App des BBK), welche bereits jetzt für mobile Endgeräte erhältlich ist und auch durch die Leitstelle bzw. die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises seit Juli 2016 genutzt wird.  Mobile Sirenen Durch die mobilen Sirenen der Kolpingstadt Kerpen können Teilbereiche einzelner Stadtteile effektiv gewarnt werden. Wie o. a. kann hierbei eine Unterstützung umliegender Kommunen durch weitere mobile Sirenen erfolgen, sofern diese nicht selbst betroffen sind.  Lautsprecherdurchsagen mittels Kommandowagen der Feuerwehr Die mobilen Sirenen sind so konzipiert, dass sie nicht nur Warntöne erzeugen, sondern auch für Lautsprecherdurchsagen verwendet werden können. Eine strukturierte Vorplanung (Bereitstellung von Warnfahrzeugen, Definition von Warnbezirken, vorbereitete Warntexte etc.) ist durch das aktuell gültige Warnkonzept der Kolpingstadt Kerpen gegeben.  Soziale Medien Zunehmend gewinnen auch die sozialen Netzwerke zur Verbreitung von Warnmeldungen an Bedeutung. Infolge der sehr hohen Nutzerzahlen – bspw. bei Facebook und Twitter – können innerhalb kürzester Zeit sehr viele Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Seit dem vergangenen Jahr verfügt die Feuerwehr der Kolpingstadt Kerpen über einen eigenen Facebook- sowie Twitter-Account, die neben der Öffentlichkeitsarbeit auch zur Verbreitung von Warn- und Informationsmeldungen sowie von Verhaltenshinweisen an die Bevölkerung bei besonderen Einsatzlagen verwendet werden. Über die in der Kolpingstadt Kerpen eingesetzten Warnsysteme wird die Bevölkerung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes 13 über die sozialen Medien, den Internetauftritt und durch eine Informationsbroschüre, die im Rathaus ausliegt und auch auf der Homepage der Feuerwehr zum Download bereitsteht, informiert. Beschlussvorlage 47.17 Seite 5 II. Sirenenprobe/ Übung zur Warnung der Bevölkerung im Stadtteil Buir Am 10.12.2016 fand unter Beteiligung hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes 13 sowie sämtlicher Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr der Kolpingstadt Kerpen mit insgesamt über 100 ehrenamtlichen Einsatzkräften eine Übung zur Warnung der Bevölkerung im Stadtteil Buir statt, die vor Ort auch durch mehrere politische Vertreter sowie die Verwaltungsführung der Kolpingstadt Kerpen begleitet wurde. Auf Grund der Größe bzw. Einwohnerzahl und der sowohl offenen als auch geschlossenen Bebauung sowie der geografischen Lage in der Außenzone (100 km Radius) des Atomkraftwerkes Tihange (Belgien) wurde für diese Übung der Stadtteil Buir ausgewählt. Die Übungsziele wurden im Vorfeld wie folgt definiert:       Überprüfung der prognostizierten Beschallungsradien der mobilen Sirenen zur Fortschreibung des Alarm- und Einsatzplanes „Warnen der Bevölkerung“ der Kolpingstadt Kerpen. Durchführung der Warnung der Bevölkerung in Kerpen-Buir mit mobilen Sirenen an vorgegebenen Sirenenstandorten. Durchführung der Information der Bevölkerung in Kerpen-Buir innerhalb der festgelegten Warnbezirke mit Warnfahrzeugen und mobilen Sirenen. Besetzung und Inbetriebnahme des Gefahrentelefons der Kolpingstadt Kerpen. Information der Bevölkerung über die Internetseite der Feuerwehr Kerpen, die sozialen Medien (Facebook und Twitter) und die Notfallinformations- und Nachrichten-App „NINA“ über das Modulare Warnsystem (MoWaS) im Vorfeld und während der Übung. Bekanntmachung der Sirenensignale (Warnung und Entwarnung). Während der Probe der mobilen Sirenen wurden im Stadtteil Buir an zahlreichen Standorten Einsatzkräfte der Feuerwehr Kerpen positioniert, um die Hörbarkeit der Signale zu protokollieren und zu bewerten. Die Dokumentationsprotokolle der eigesetzten Einsatzkräfte sowie die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger über die sozialen Medien, in persönlichen Gesprächen mit den Einsatzkräften oder über das Gefahrentelefon wurden im Anschluss detailliert ausgewertet. Diese Auswertung ergab, dass die mobilen Sirenen zur Durchführung lokal begrenzter Warnungen geeignet sind und somit eine effektive Warnung in Teilbereichen von Ortschaften sichergestellt werden kann. Eine flächendeckende Warnung eines gesamten Ortsteils ist jedoch im (zeitkritischen) Einsatz- bzw. Warnfall nicht möglich, da eine Vielzahl mobiler Sirenen und Trägerfahrzeuge erforderlich wäre, um den gewünschten Warn- und Weckeffekt zu erzielen. Dies ist im Einsatzfall jedoch nicht praktikabel, da sich der zeitliche Vorlauf zur Inbetriebnahme der mobilen Sirenen deutlich erhöhen würde. Äußerst positiv waren die Ergebnisse im Bereich der Informationsverbreitung in den sozialen Medien über den offiziellen Facebook- und Twitter-Auftritt der Feuerwehr Kerpen (facebook.de/feuerwehrkerpen bzw. twitter.com/feuerwehrkerpen), wie die zahlreichen Kommentare und statistischen Analysen ergeben haben, so dass die sozialen Medien zukünftig eine sehr effektive Ergänzung des bestehenden Mehrkanalwarnsystems der Kolpingstadt Kerpen darstellen. Fazit der Warnübung: Aus Sicht der Verwaltung ist die Übung im Stadtteil Buir erfolgreich verlaufen, da wichtige Erkenntnisse gewonnen wurden, die nun bei der Fortentwicklung der Einsatzkonzepte zur Warnung der Bevölkerung der Kolpingstadt Kerpen zu berücksichtigen sind und aufzeigen, dass bei zeitkritischen Ereignissen (bspw. großflächige Gefahrstofffreisetzung, Unwetterlagen) eine flächendeckende Warnung bzw. ein wirksamer Weckeffekt innerhalb des gesamten Kerpener Beschlussvorlage 47.17 Seite 6 Stadtgebietes oder auch eines ganzen Stadtteils mit den derzeit vorhandenen Warnsystemen nicht sichergestellt werden kann, sondern lediglich in Teilbereichen von Ortschaften möglich ist. III. Auswirkungen Aus Sicht der Verwaltung ist zur Gefahrenabwehr eine schnelle und effektive Warnung der Bevölkerung bzw. die Erzeugung eines wirksamen Weckeffektes bei zeitkritischen warnbedürftigen Ereignissen unerlässlich. Die Notwendigkeit einer flächendeckenden Warnung des gesamten Kerpener Stadtgebietes erscheint zwar unwahrscheinlich, dennoch zeigen die zunehmende Häufigkeit und auch Schwere von Unwetterereignissen, wie z. B. die zum Teil verheerenden Sturzfluten in benachbarten Kreisen in den letzten Jahren, dass eine Möglichkeit zur Warnung ganzer Ortschaften „auf Knopfdruck“ und ohne zeitlichen Verzug erforderlich ist, da insbesondere lokale Unwetterereignisse schwer bis gar nicht vorhersehbar sind und somit kein ausreichender Vorlauf zur Warnung gegeben ist. Auch die Ausbreitung von Gefahrstoffwolken bei chemischen, biologischen oder atomaren Stör- bzw. Unfällen erfordert eine unverzügliche Warnung der Bevölkerung, um gesundheitliche Schäden auszuschließen oder zu minimieren. Die mobilen Sirenen stellen hierbei lediglich eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Warnkonzeptes dar, um bspw. einzelne, dezentrale Siedlungen und Teilbereiche von Ortslagen zu warnen. Eine Ausweitung dieses mobilen Systems ist jedoch zum einen auf Grund des zeitlichen Vorlaufs und zum anderen durch die Bindung des erforderlichen Bedienpersonals bzw. der Einsatzfahrzeuge der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr nicht zielführend. Die Warnung der Bevölkerung gliedert sich in die Phasen a) Aufmerksamkeit erzeugen durch eine akustische Initialwarnung (Weckeffekt) b) Information und Bekanntgabe von Verhaltensanweisungen Während die nachgelagerte Information der Bevölkerung durch die genutzten vielfältigen Warnund Informationsmedien (Radiodurchsagen, Internet bzw. soziale Medien, Warn-App NINA) sowie Lautsprecherdurchsagen innerhalb der Kolpingstadt Kerpen bereits zum jetzigen Zeitpunkt umfassend gewährleistet ist, stellt sich die wirksame akustische Initialwarnung als problematisch dar. Um diese Initialwarnung ohne Zeitverzug und ohne Abhängigkeiten von Bedienpersonal und Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr jederzeit gewährleisten zu können, stellt nach dem jetzigen Stand der Technik nur ein stationäres Sirenensystem eine effektive technische Möglichkeit dar. IV. Stationäres Sirenensystem Aus den vorher genannten Gründen ist es aus Sicht des Fachamtes erforderlich, in den kommenden Jahren ein stationäres Sirenensystem sukzessive in allen Stadtteilen der Kolpingstadt Kerpen zu errichten, um im Gefahrenfall den notwendigen, effizienten Weckimpuls und eine flächendeckende Warnung der Bevölkerung sicherstellen zu können. Stationäre Sirenensysteme bieten, wie oben ausgeführt, den wesentlichen Vorteil, die Bevölkerung ohne Zeitverzögerung und ohne personellen Kräfteansatz flächendeckend und zuverlässig warnen zu können. Beschlussvorlage 47.17 Seite 7 Vergleich Motorsirene E57 und elektronische Sirene moderner Bauart Die zu erzielenden Beschallungsradien ergeben sich zum einen aus der grundsätzlichen Leistungsstärke der Sirene, des Weiteren aber auch aus der Topographie der zu beschallenden Fläche (Bebauung, Bewuchs, Höhenunterschiede im Gelände) und können gegebenenfalls durch Witterungseinflüsse (Wind, Niederschlag, Temperatur) beeinflusst werden. Um einen ausreichenden Weckeffekt erreichen zu können, wird als genereller Richtwert ein Geräuschpegel von 75 Dezibel (dB) im Freien definiert. Im Gegensatz zur immer noch anzutreffenden (rein mechanischen) Motorsirene E 57 bieten moderne elektronische Sirenen wesentlich größere Beschallungsradien. Bei der damaligen Motosirene E57, deren Produktion mittlerweile eingestellt wurde, kann in Stadtgebieten mittlerer Bebauungsdichte ein Beschallungsradius von rd. 350m erzielt werden. Die Lautstärke der Motorsirene beträgt 101 dB (A) in einer Entfernung von 30m. Je nach Leistungsfähigkeit der modernen elektronischen Sirene kann der Richtwert von 75 dB in Stadtgebieten mit mittlerer Bebauungsdichte in Radien zwischen 500 und 800m erzielt werden. Die Lautstärken/ Schalldruckpegel liegen hier bei bis zu 121 dB in einer Entfernung von 30m. Auf Grund der wesentlich höheren Schalldruckpegel der modernen Sirenen ist es jedoch zwingend erforderlich, diese ca. 1 bis 1,5 Stockwerke höher als die in der zu beschallenden Fläche anzutreffende Bebauung zu errichten. Neben der klassischen Dachmontage ist daher auch die Mastmontage (in der Regel liegt die Höhe hier zwischen 12 bis 16m) zu berücksichtigen. Gemäß den Erfahrungswerten eines Herstellers liegt der Anteil der kostenintensiveren Mastmontage bei rund 10 Prozent. Im Gegensatz zur Motorsirene E 57, die horizontal gesehen ausschließlich in einem 360° Winkel abstrahlte, können die Hörner von elektronischen Sirenen zielgerecht ausgerichtet werden, was zu einer optimierten Ausleuchtung der Beschallungsfläche führt. In der Regel verfügten die damaligen Motorsirenen E 57 mit 400 Volt-Anschluss nicht über eine Notstromversorgung, so dass die Alarmierung bei Stromausfall nicht mehr gewährleistet war. Moderne elektronische Sirenen (Betrieb über 230 Volt) verfügen hingegen über integrierte Unterspannungsanlagen, so dass die Alarmierung auch bei einem Stromausfall sichergestellt ist. Anzahl der Sirenenstandorte Erfahrungsgemäß wird in der Planung zum Ausbau eines stationären Sirenensystems eine 90prozentige Ausleuchtung der bebauten Fläche zu Grunde gelegt. Überschlägig (!) hat die Verwaltung zur Ausleuchtung des Stadtgebietes eine Anzahl von 40 stationären Sirenen moderner Bauart ermittelt. Dies deckt sich mit der Aussage eines Herstellers, dass durch die höheren Schalldruckpegel moderner Sirenen erfahrungsgemäß rund 1/3 der damaligen Motorsirenen- Standorte kompensiert werden können. Die konkrete Anzahl notwendiger Sirenenstandorte kann nur auf Grundlage eines im weiteren Verlauf auszuarbeitenden Beschallungskonzeptes ermittelt werden. Im Beschallungskonzept sind die Leistungsfähigkeit der einzelnen Sirenen, die Sirenenstandorte sowie die Erreichungsgrade festzulegen. Beschlussvorlage 47.17 Seite 8 Standortwahl Grundsätzlich sind nach § 44 (1) des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes NRW (BHKG NRW) die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer von Gebäuden und Grundstücken verpflichtet, die Anbringung von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen, Kommunikationseinrichtungen für Zwecke des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes ohne Entschädigung zu dulden. (Eine Entschädigung wäre nur dann zu leisten, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer, die Besitzerin oder der Besitzer das Gebäude oder Grundstück gewerblich zur Vermietung von Kommunikationsflächen nutzt.) Trotz der rechtlichen Grundlage ist bei der Errichtung auf Privateigentum vermutlich mit Widerstand zu rechnen. Daher sollte die Errichtung vorzugsweise auf öffentlichen Gebäuden erfolgen. Für den Betrieb sind je nach Standort neben der reinen mechanischen Befestigung weitergehende Montage- und Anschlussarbeiten erforderlich, die den Kostenrahmen individuell beeinflussen können: - Elektroinstallationen für Spannungsversorgung Erforderliche Erd- und ggf. Fundamentarbeiten zum Setzen der Maste und zum Verlegen der Anschlussverkabelung Erforderliche Dacharbeiten wie bspw. Installationen von Stehpodesten, Laufrosten etc. Fachgerechte Montage einer Blitzschutz-Anlage Anschaffungskosten Wie zuvor beschrieben haben die Sirenenstandorte sowie die Ertüchtigung derer maßgeblichen Einfluss auf die Kosten zum Ausbau des stationären Sirenensystems. Im gemittelten Wert werden die Anschaffungskosten je Sirenenstandort auf 15.000,- € kalkuliert. Hierbei ist die klassische Sirenenansteuerung im BOS-Funk (digitale Alarmgebung im 2m-Band) berücksichtigt. Die klassische Alarmgebung im 2m-Band, die auch bei der Alarmierung der Feuerwehr (Meldeempfänger) Verwendung findet, hat sich als schnell und zuverlässig erwiesen und bewährt. Zudem kann die Alarmauslösung über den Leitstellenrechner kostenneutral in bisheriger Form erfolgen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist aus Sicht der Verwaltung von einer Alarmgebung im TETRAFunk (Digitalfunk) abzusehen, da sirenenseitig zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 2.500,- € / Sirene entstehen würden. Des Weiteren wäre innerhalb des Amtes 13 eine Auslösestelle erforderlich, deren Kosten auf mindestens 30.000,- € bei einer „Stand-Alone-Lösung“ (ohne Leitstellenrechneranbindung) kalkuliert werden. Bei einer leitrechnergebundenen Variante im TETRA-Funk würden auf Grund erforderlicher Schnittstellen noch wesentlich höhere Kosten anfallen, die sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht genauer beziffern lassen. Auch sieht die Verwaltung nicht die Notwendigkeit, das stationäre Sirenensystem mit der optionalen Möglichkeit einer Sprachdurchsage auszustatten, da hierbei höhere Anschaffungskosten anfallen würden. Nach erfolgreichem „Weckruf“ mittels Sirenenalarm stehen wie aufgezeigt ausreichend Medien zur Verfügung, die Bewohnerinnen und Bewohner zu informieren bzw. Verhaltensanweisungen zu geben (Radiodurchsagen, soziale Medien, Internetseite, Sprach- und Lautsprecherdurchsagen mittels Warnfahrzeugen, Warn-App NINA, Bürgertelefon etc.). Beschlussvorlage 47.17 Seite 9 Unter Berücksichtigung der überschlägig ermittelten Anzahl der Sirenenstandorte (40) und der gemittelten Anschaffungskosten pro Sirene in Höhe von 15.000,- € werden die Gesamtkosten zum Ausbau des stationären Sirenensystems auf insgesamt 600.000,- € kalkuliert. Folgekosten Die Folgekosten für die Wartung und Instandhaltung werden jährlich auf 300,- € / Sirenenstandort kalkuliert. Auf Grundlage der zeitlichen Umsetzung zum Ausbau des stationären Sirenensystems, welche nachfolgend beschrieben ist, sind für die Wartung und Instandhaltung die Haushaltsmittel aufbauend bereitzustellen. Nach vollständigem Ausbau des Sirenensystems werden die Folgekosten auf insgesamt 12.000,- € p.a. kalkuliert. Zeitliche Umsetzung zum Ausbau des stationären Sirenensystems Die Verwaltung schlägt vor, das stationäre Sirenensystem über die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 verteilt auszubauen. Die Gesamtkosten in Höhe von 600.000,- € verteilen sich zunächst gleichmäßig auf die Haushaltsjahre in Höhe von 150.000,- €. Hierbei wird zum jetzigen Zeitpunkt planerisch die Anschaffung von 10 Sirenen pro Haushaltsjahr zu Grunde gelegt. Ferner schlägt die Verwaltung vor, die Ausbauprioritäten innerhalb des Stadtgebietes der Kolpingstadt Kerpen im Arbeitskreis „Feuerwehr und Rettungsdienst“ zu beraten und festzulegen. Das Ergebnis der Beratungen wird in eine weitere Beschlussvorlage eingebracht. Unter Berücksichtigung des noch auszuarbeitenden Beschallungskonzeptes und der Prioritätenfestlegung ist gegebenenfalls die Verteilung der Gesamtsumme über die Folgejahre im Detail anzupassen. Die Mittelbereitstellung wird im Rahmen der Haushaltsanmeldung beginnend ab 2018 beantragt. Um die Ausbaumaßnahme unterbrechungsfrei fortführen zu können, sind die Mittelbereitstellungen für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 durch Erteilung von Verpflichtungsermächtigungen sicherzustellen. Beschlussvorlage 47.17 Seite 10