Daten
Kommune
Brühl
Größe
166 kB
Datum
03.06.2015
Erstellt
27.05.15, 18:29
Aktualisiert
27.05.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Winter, Romina
52 14 03
23.04.2015
158/2015
(312/2014)
Betreff
Haushaltsplan RJ 2015
hier: Zuschüsse Sportförderung
Beratungsfolge
Sportausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 531800 / KST 42030000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Weiskopf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Sportausschuss beschließt, die im Jahre 2015 bei Kostenstelle 42030000, Konto
531800 - Zuschüsse an übrige Bereiche (Sportförderung) – zur Verfügung stehenden
Mittel in Höhe von 68.100,00 € wie folgt zu verteilen:
1) Sockelbetrag in Höhe von 153,00 € für Vereine mit mehr als 30 Mitgliedern
2) Zuschuss bis max. 500,00 € für die Anmietung von Sportanlagen
3) Zuschuss an die DLRG in Höhe von 1.530,00 €
4) Zuschuss an den Stadtsportverband in Höhe von 2.300,00 €
5) Zuschuss Vereinsjubiläen
6) Zuschüsse für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften
7) Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 8,25 € an alle Vereinsjugendliche bis zum 21.
Lebensjahr
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt vorbehaltlich der Vorlage eines aktuellen
Freistellungsbescheides.
Erläuterungen:
Zu 1) Sockelbetrag
Drucksache 158/2015
Seite - 2 –
Von den hier eingegangenen Anträgen sind 34 Vereine mit mehr als 30 Mitgliedern zu
berücksichtigen. Danach ergibt sich ein Gesamtbetrag von 5.202,00 € (34 x 153,00 €), der
für die Auszahlung der Sockelbeträge zu berücksichtigen ist.
Zu 2) Anmietung von Sportanlagen
Ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu den Kosten für die Anmietung von
Sportanlagen wird folgenden Vereinen gewährt:
Brühler Surf-Club
Le Canard Squash
Brühler Schach-Klub
3 x 500,00 € = 1.500,00 €
Zu 3) Zuschuss DLRG
Die DLRG erhält für ihre sportlichen Aktivitäten seit 1992 einen städtischen
Zuschuss. Die Höhe des Betrages liegt bei 1.530,00 €.
Zu 4) Zuschuss Stadtsportverband
Der Stadtsportverband erhält jährlich einen Zuschuss zur Bewältigung seiner Aufgaben
(Ehrung der Stadtmeister, Beschaffung von Urkunden, Pokalen und Plaketten,
Durchführung von Stadtmeisterschaften u.ä.). Der Zuschuss beträgt 2.300,00 €.
Zu 5) Vereinsjubiläen
Im Jahr 2015 finden keine Jubiläen im Sinne der Sportförderrichtlinien statt.
Zu 6) Zuschuss Deutsche Meisterschaften
Gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl kann Vereinen, die an
Deutschen Meisterschaften teilnehmen, ein Fahrkosten- und Übernachtungszuschuss
gewährt werden. Auf Grundlage der im Haushaltsjahr 2015 zu erwartenden eingehenden
Anträge ist hierfür ein Betrag in Höhe von rd. 5.000,00 € zu berücksichtigen.
Zu 7) Zuschuss für Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr
Gemäß Sportförderrichtlinien Punkt VI, 2 soll bei der Förderung der Jugendlichen bis
zum 21. Lebensjahr „ein Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 7,50 € sichergestellt werden“.
Im Zuge der Beratungen zur Haushaltsanmeldung 2013/2014 wurde dieser Pro-KopfBetrag auf 8,25 € angehoben und der bislang bei Kostenstelle 42030000, Konto 531800
bereitgestellte Betrag in Höhe von 63.100,00 € um 5.000,00 € auf 68.100,00 € erhöht.
Auf Grundlage der eingegangenen Vereinsmeldungen kommen im laufenden
Haushaltsjahr 6.160 Jugendliche (6.747 – 587 Jugendliche der DLRG) für eine solche
Förderung in Betracht, was einen Gesamtbetrag von 50.820,00 € (6.160 x 8,25 €)
ausmacht.
Es ergibt sich zusammenfassend folgende Rechnung:
Seite - 3 –
Drucksache 158/2015
-
68.100,00 €
5.202,00 €
1.500,00 €
1.530,00 €
2.300,00 €
5.000,00 €
50.820,00 €
1.000,00 €
748,00 €
Ansatz Haushaltsjahr 2015
Sockelbetrag
Anmietung Sportanlagen
Zuschuss DLRG
Zuschuss Stadtsportverband
Deutsche Meisterschaften
Zuschuss U21
Rechnungsabgrenzungsposten (Reit- und Fahrverein)*
verbleibender Restbetrag
*
Es
handelt
sich
um
einen
jährlich
zu
verbuchenden
aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) des 2008 gewährten Zuschusses für einen
Grundstücksankauf (20.000,00 €) des Reit- und Fahrvereins Birkhof-Ville e.V.
In den zurückliegenden Jahren wurde der verbleibende Restbetrag an Vereine mit regem
Jugend-Wettkampf-Betrieb aufgeteilt. Aufgrund der zu verteilenden relativ kleinen Summe
entstanden hierbei Kleinstbeträge, so dass in der Sitzung des Sportausschusses am
29.09.2011 seitens der Mitglieder der Vorschlag unterbreitet wurde, diesen Restbetrag
effizienter zu verwenden. Dieser Vorschlag wurde erstmals im Haushaltsjahr 2012
umgesetzt, indem die Mittel in die Finanzierung der Fahrt Brühler Jugendlicher zu den
Olympischen Spielen nach London flossen.
Der Bürgermeister schlägt vor, über die Verwendung des sich in diesem Jahr ergebenden
Restbetrages in Höhe von 748,00 € zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden – etwa
bei Antragstellung durch einen Verein mit speziellem Unterstützungsbedarf oder in
ähnlichen Bedarfsfällen.
Wie in der Sitzung des Sportausschusses am 30.10.2014 beschlossen, erfolgt im Jahr
2015 eine Überarbeitung der derzeit aktuellen Richtlinien für die Sportförderung der Stadt
Brühl unter Beteiligung der Vertreter aller Fraktionen.