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Vorlage (Haushaltsplan RJ 2015 hier: Zuschüsse Sportförderung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
166 kB
Datum
03.06.2015
Erstellt
27.05.15, 18:29
Aktualisiert
27.05.15, 18:29
Vorlage (Haushaltsplan RJ 2015
hier: Zuschüsse Sportförderung) Vorlage (Haushaltsplan RJ 2015
hier: Zuschüsse Sportförderung) Vorlage (Haushaltsplan RJ 2015
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Winter, Romina 52 14 03 23.04.2015 158/2015 (312/2014) Betreff Haushaltsplan RJ 2015 hier: Zuschüsse Sportförderung Beratungsfolge Sportausschuss Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 531800 / KST 42030000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Weiskopf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Sportausschuss beschließt, die im Jahre 2015 bei Kostenstelle 42030000, Konto 531800 - Zuschüsse an übrige Bereiche (Sportförderung) – zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 68.100,00 € wie folgt zu verteilen: 1) Sockelbetrag in Höhe von 153,00 € für Vereine mit mehr als 30 Mitgliedern 2) Zuschuss bis max. 500,00 € für die Anmietung von Sportanlagen 3) Zuschuss an die DLRG in Höhe von 1.530,00 € 4) Zuschuss an den Stadtsportverband in Höhe von 2.300,00 € 5) Zuschuss Vereinsjubiläen 6) Zuschüsse für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften 7) Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 8,25 € an alle Vereinsjugendliche bis zum 21. Lebensjahr Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt vorbehaltlich der Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheides. Erläuterungen: Zu 1) Sockelbetrag Drucksache 158/2015 Seite - 2 – Von den hier eingegangenen Anträgen sind 34 Vereine mit mehr als 30 Mitgliedern zu berücksichtigen. Danach ergibt sich ein Gesamtbetrag von 5.202,00 € (34 x 153,00 €), der für die Auszahlung der Sockelbeträge zu berücksichtigen ist. Zu 2) Anmietung von Sportanlagen Ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu den Kosten für die Anmietung von Sportanlagen wird folgenden Vereinen gewährt: Brühler Surf-Club Le Canard Squash Brühler Schach-Klub 3 x 500,00 € = 1.500,00 € Zu 3) Zuschuss DLRG Die DLRG erhält für ihre sportlichen Aktivitäten seit 1992 einen städtischen Zuschuss. Die Höhe des Betrages liegt bei 1.530,00 €. Zu 4) Zuschuss Stadtsportverband Der Stadtsportverband erhält jährlich einen Zuschuss zur Bewältigung seiner Aufgaben (Ehrung der Stadtmeister, Beschaffung von Urkunden, Pokalen und Plaketten, Durchführung von Stadtmeisterschaften u.ä.). Der Zuschuss beträgt 2.300,00 €. Zu 5) Vereinsjubiläen Im Jahr 2015 finden keine Jubiläen im Sinne der Sportförderrichtlinien statt. Zu 6) Zuschuss Deutsche Meisterschaften Gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl kann Vereinen, die an Deutschen Meisterschaften teilnehmen, ein Fahrkosten- und Übernachtungszuschuss gewährt werden. Auf Grundlage der im Haushaltsjahr 2015 zu erwartenden eingehenden Anträge ist hierfür ein Betrag in Höhe von rd. 5.000,00 € zu berücksichtigen. Zu 7) Zuschuss für Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr Gemäß Sportförderrichtlinien Punkt VI, 2 soll bei der Förderung der Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr „ein Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 7,50 € sichergestellt werden“. Im Zuge der Beratungen zur Haushaltsanmeldung 2013/2014 wurde dieser Pro-KopfBetrag auf 8,25 € angehoben und der bislang bei Kostenstelle 42030000, Konto 531800 bereitgestellte Betrag in Höhe von 63.100,00 € um 5.000,00 € auf 68.100,00 € erhöht. Auf Grundlage der eingegangenen Vereinsmeldungen kommen im laufenden Haushaltsjahr 6.160 Jugendliche (6.747 – 587 Jugendliche der DLRG) für eine solche Förderung in Betracht, was einen Gesamtbetrag von 50.820,00 € (6.160 x 8,25 €) ausmacht. Es ergibt sich zusammenfassend folgende Rechnung: Seite - 3 – Drucksache 158/2015 - 68.100,00 € 5.202,00 € 1.500,00 € 1.530,00 € 2.300,00 € 5.000,00 € 50.820,00 € 1.000,00 € 748,00 € Ansatz Haushaltsjahr 2015 Sockelbetrag Anmietung Sportanlagen Zuschuss DLRG Zuschuss Stadtsportverband Deutsche Meisterschaften Zuschuss U21 Rechnungsabgrenzungsposten (Reit- und Fahrverein)* verbleibender Restbetrag * Es handelt sich um einen jährlich zu verbuchenden aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) des 2008 gewährten Zuschusses für einen Grundstücksankauf (20.000,00 €) des Reit- und Fahrvereins Birkhof-Ville e.V. In den zurückliegenden Jahren wurde der verbleibende Restbetrag an Vereine mit regem Jugend-Wettkampf-Betrieb aufgeteilt. Aufgrund der zu verteilenden relativ kleinen Summe entstanden hierbei Kleinstbeträge, so dass in der Sitzung des Sportausschusses am 29.09.2011 seitens der Mitglieder der Vorschlag unterbreitet wurde, diesen Restbetrag effizienter zu verwenden. Dieser Vorschlag wurde erstmals im Haushaltsjahr 2012 umgesetzt, indem die Mittel in die Finanzierung der Fahrt Brühler Jugendlicher zu den Olympischen Spielen nach London flossen. Der Bürgermeister schlägt vor, über die Verwendung des sich in diesem Jahr ergebenden Restbetrages in Höhe von 748,00 € zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden – etwa bei Antragstellung durch einen Verein mit speziellem Unterstützungsbedarf oder in ähnlichen Bedarfsfällen. Wie in der Sitzung des Sportausschusses am 30.10.2014 beschlossen, erfolgt im Jahr 2015 eine Überarbeitung der derzeit aktuellen Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl unter Beteiligung der Vertreter aller Fraktionen.