Daten
Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
10.06.15, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Schmitz
51 13 01
27.05.2015
250/2015
Betreff
Durchführung des Verpflegungsangebotes "Frisch- und Mischküche" in den städtischen
Kindertageseinrichtungen Clemens-August, Im alten Forsthaus und Vochem
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 528100/36010000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
FB 30
Abt. 10/1
Freytag
Burkhardt
L.Schmitz
Dartsch
Erken
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Seit einigen Jahren wird in den städtischen Kindertageseinrichtungen „An der Eckdorfer
Mühle“, „Clemens-August“ und in Vochem den Kindern täglich ein vor Ort frisch
zubereitetes Mittagessen angeboten. Hierfür werden Köchinnen und Köche sowie
zusätzlich hauswirtschaftliches Personal beschäftigt. Die anderen städtischen
Kindertagesstätten werden von einem Caterer nach dem Cook & Chill-System beliefert.
Hier werden „lediglich“ hauswirtschaftliche Kräfte beschäftigt. Die Finanzierung der
Mittagsverpflegung erfolgt ausschließlich über die Erhebung eines kostendeckenden
Verpflegungsentgeltes.
Als Besonderheit ist bei den Kindertageseinrichtungen „Clemens-August“ und „An der
Eckdorfer Mühle“ zu nennen, dass hier die Fördervereine bis jetzt die komplette
Organisation der Mittagsverpflegung einschließlich der Personalgestellung übernommen
haben. Lediglich die Erhebung des Verpflegungsentgeltes erfolgt durch die Stadt Brühl, da
den Fördervereinen hierfür die personellen Ressourcen fehlen. Diese Tätigkeit der
Fördervereine
ist
im
Hinblick
auf
die
Vereinbarkeit
mit
dem
Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz sowohl durch die Fördervereine selbst als auch durch
das Justitiariat der Stadt Brühl geprüft worden.
Aufgrund des erheblichen Arbeitsaufwandes (u.a. bei der Personalführung) sowie den
Vorgaben nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht sich der Förderverein der
Kindertagesstätte „Clemens-August“ nun nicht mehr in der Lage, zukünftig die
Mittagsverpflegung weiterhin anzubieten. Der Förderverein möchte sich vielmehr wieder
anderen Aufgaben widmen. Es ist daher vorgesehen, dass die Stadt Brühl ab 1. August
Drucksache 250/2015
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2015 das Personal der Kindertagesstätte „Clemens-August“ im Rahmen eines
Betriebsüberganges nach § 613 a BGB übernimmt, damit dort auch weiterhin frisch
zubereitetes Mittagessen angeboten werden kann. Es handelt sich hierbei um 30
Management-/Fachkraft- sowie 15 Hilfskraftstunden.
Der Förderverein der Kindertagesstätte „An der Eckdorfer Mühle“ dagegen wird, nach
Abschluss eines Werkvertrages mit der Stadt Brühl, die Mittagsverpflegung unter den
bisherigen Bedingungen und in Eigenregie weiter fortführen. Der Werkvertrag steht in
Einklang mit den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
In Vochem wird, neben dem Neubau in der Schöffenstraße mit 5 ½ Gruppen, auch noch
das Gebäude Merseburger Straße 1 als Filiale mit drei Gruppen weitergeführt. Die Kinder
in diesen Gruppen sollen mit Beginn des neuen Kindergartenjahres ebenfalls mit vor Ort
frisch zubereitetem Essen versorgt werden. Hierfür ist eine Aufstockung der Management/Fachkraft- (5) und Hilfskraftstunden (9,5) um insgesamt 14,5 Wochenstunden erforderlich.
In der Kindertagesstätte „Im alten Forsthaus“ wurde vor einigen Jahren eine für frische
Verpflegung ausgelegte Küche eingebaut. Der damalige Förderverein sah sich jedoch im
Nachhinein nicht in der Lage, die Organisation der Mittagsverpflegung zu übernehmen. Im
Zusammenhang mit der nunmehr erfolgten Klärung der Regularien bei der
Mittagsverpflegung ist geplant, nun auch das Frischkochen in der Kindertagesstätte „Im
alten Forsthaus“ einzuführen. Hierfür sind erstmalig 26 Fachkraftstunden bereitzustellen.
Eine Hauswirtschaftskraft ist bereits vorhanden.
Zusammengefasst sind für die o.g. drei Kindertageseinrichtungen ab dem 1. August 2015
insgesamt zusätzlich 61 Wochenstunden für Management-/Fachkräfte erforderlich. Dies
entspricht 1,56 Stellenanteilen. Gleichzeitig erhöht sich ab demselben Zeitpunkt der
Bedarf an Hilfskraftstunden um 24,5 Wochenstunden, was einen zusätzlichen
Stellenbedarf von 0,63 Stellenanteilen zur Folge hat. Im Ergebnis bedeutet dies eine
Erhöhung von insgesamt 85,5 Wochenstunden bzw. 2,19 Stellenanteilen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Personaleinsatz auf den
bisherigen Erfahrungen der Leitungen in den drei Kindertagesstätten beruht und unter den
Empfehlungen der einschlägigen Bertelsmann-Studie „Is(s)t KiTa gut?“ liegt.
Dem Hauptausschuss wurde für seine Sitzung am 15.06.2015 ein entsprechender
Beschlussentwurf zur Erweiterung des Stellenplanes vorgelegt
Die Anlage 1 enthält eine Darstellung über die derzeitigen sowie die zukünftig ab 1.
August 2015 erforderlichen Personalstunden bzw. Stellen.
Anlage(n):
(1) Personaleinsatz im System Frisch- und Mischküche