Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Durchführung des Verpflegungsangebotes "Frisch- und Mischküche" in den städtischen Kindertageseinrichtungen Clemens-August, Im alten Forsthaus und Vochem)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
10.06.15, 18:29
Vorlage (Durchführung des Verpflegungsangebotes "Frisch- und Mischküche" in den städtischen Kindertageseinrichtungen Clemens-August, Im alten Forsthaus und Vochem) Vorlage (Durchführung des Verpflegungsangebotes "Frisch- und Mischküche" in den städtischen Kindertageseinrichtungen Clemens-August, Im alten Forsthaus und Vochem)

öffnen download melden Dateigröße: 103 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Schmitz 51 13 01 27.05.2015 250/2015 Betreff Durchführung des Verpflegungsangebotes "Frisch- und Mischküche" in den städtischen Kindertageseinrichtungen Clemens-August, Im alten Forsthaus und Vochem Beratungsfolge Hauptausschuss Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 528100/36010000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle FB 30 Abt. 10/1 Freytag Burkhardt L.Schmitz Dartsch Erken Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Seit einigen Jahren wird in den städtischen Kindertageseinrichtungen „An der Eckdorfer Mühle“, „Clemens-August“ und in Vochem den Kindern täglich ein vor Ort frisch zubereitetes Mittagessen angeboten. Hierfür werden Köchinnen und Köche sowie zusätzlich hauswirtschaftliches Personal beschäftigt. Die anderen städtischen Kindertagesstätten werden von einem Caterer nach dem Cook & Chill-System beliefert. Hier werden „lediglich“ hauswirtschaftliche Kräfte beschäftigt. Die Finanzierung der Mittagsverpflegung erfolgt ausschließlich über die Erhebung eines kostendeckenden Verpflegungsentgeltes. Als Besonderheit ist bei den Kindertageseinrichtungen „Clemens-August“ und „An der Eckdorfer Mühle“ zu nennen, dass hier die Fördervereine bis jetzt die komplette Organisation der Mittagsverpflegung einschließlich der Personalgestellung übernommen haben. Lediglich die Erhebung des Verpflegungsentgeltes erfolgt durch die Stadt Brühl, da den Fördervereinen hierfür die personellen Ressourcen fehlen. Diese Tätigkeit der Fördervereine ist im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz sowohl durch die Fördervereine selbst als auch durch das Justitiariat der Stadt Brühl geprüft worden. Aufgrund des erheblichen Arbeitsaufwandes (u.a. bei der Personalführung) sowie den Vorgaben nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht sich der Förderverein der Kindertagesstätte „Clemens-August“ nun nicht mehr in der Lage, zukünftig die Mittagsverpflegung weiterhin anzubieten. Der Förderverein möchte sich vielmehr wieder anderen Aufgaben widmen. Es ist daher vorgesehen, dass die Stadt Brühl ab 1. August Drucksache 250/2015 Seite - 2 – 2015 das Personal der Kindertagesstätte „Clemens-August“ im Rahmen eines Betriebsüberganges nach § 613 a BGB übernimmt, damit dort auch weiterhin frisch zubereitetes Mittagessen angeboten werden kann. Es handelt sich hierbei um 30 Management-/Fachkraft- sowie 15 Hilfskraftstunden. Der Förderverein der Kindertagesstätte „An der Eckdorfer Mühle“ dagegen wird, nach Abschluss eines Werkvertrages mit der Stadt Brühl, die Mittagsverpflegung unter den bisherigen Bedingungen und in Eigenregie weiter fortführen. Der Werkvertrag steht in Einklang mit den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. In Vochem wird, neben dem Neubau in der Schöffenstraße mit 5 ½ Gruppen, auch noch das Gebäude Merseburger Straße 1 als Filiale mit drei Gruppen weitergeführt. Die Kinder in diesen Gruppen sollen mit Beginn des neuen Kindergartenjahres ebenfalls mit vor Ort frisch zubereitetem Essen versorgt werden. Hierfür ist eine Aufstockung der Management/Fachkraft- (5) und Hilfskraftstunden (9,5) um insgesamt 14,5 Wochenstunden erforderlich. In der Kindertagesstätte „Im alten Forsthaus“ wurde vor einigen Jahren eine für frische Verpflegung ausgelegte Küche eingebaut. Der damalige Förderverein sah sich jedoch im Nachhinein nicht in der Lage, die Organisation der Mittagsverpflegung zu übernehmen. Im Zusammenhang mit der nunmehr erfolgten Klärung der Regularien bei der Mittagsverpflegung ist geplant, nun auch das Frischkochen in der Kindertagesstätte „Im alten Forsthaus“ einzuführen. Hierfür sind erstmalig 26 Fachkraftstunden bereitzustellen. Eine Hauswirtschaftskraft ist bereits vorhanden. Zusammengefasst sind für die o.g. drei Kindertageseinrichtungen ab dem 1. August 2015 insgesamt zusätzlich 61 Wochenstunden für Management-/Fachkräfte erforderlich. Dies entspricht 1,56 Stellenanteilen. Gleichzeitig erhöht sich ab demselben Zeitpunkt der Bedarf an Hilfskraftstunden um 24,5 Wochenstunden, was einen zusätzlichen Stellenbedarf von 0,63 Stellenanteilen zur Folge hat. Im Ergebnis bedeutet dies eine Erhöhung von insgesamt 85,5 Wochenstunden bzw. 2,19 Stellenanteilen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Personaleinsatz auf den bisherigen Erfahrungen der Leitungen in den drei Kindertagesstätten beruht und unter den Empfehlungen der einschlägigen Bertelsmann-Studie „Is(s)t KiTa gut?“ liegt. Dem Hauptausschuss wurde für seine Sitzung am 15.06.2015 ein entsprechender Beschlussentwurf zur Erweiterung des Stellenplanes vorgelegt Die Anlage 1 enthält eine Darstellung über die derzeitigen sowie die zukünftig ab 1. August 2015 erforderlichen Personalstunden bzw. Stellen. Anlage(n): (1) Personaleinsatz im System Frisch- und Mischküche