Daten
Kommune
Kerpen
Größe
365 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
28.11.16, 10:19
Aktualisiert
28.11.16, 10:19
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 15.2 / Stadtentwässerung
Bearbeiter/in: Schubert
TOP
Drs.-Nr.: 606.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
10.11.2016
Bemerkungen
08.12.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kanalsanierungskonzept Sindorf 1. Bauabschnitt
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 800.000 € die in dem
Haushaltsplan 2017 vorgesehen sind.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
X
Mittel sollen im folgenden Haushaltsjahr 2017 veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Schubert
Claßen
Giesen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Auf Grundlage des Landeswasser Gesetz (LWG) und der daraus hervorgehenden Verordnung
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVOAbw) ist die Kolpingstadt Kerpen dazu
verpflichtet in regelmäßigen Abständen (alle 15 Jahre) ihr Kanalnetz zu untersuchen. Die erste
Befahrung wurde 1996 abgeschlossen. Derzeit wird das ca. 300 km große Kanalnetz zum zweiten
Mal untersucht. 2014 und 2015 wurde die Ortslage Sindorf befahren. Die mittlerweile
ausgewerteten Ergebnisse mit hieraus resultierenden Konsequenzen hinsichtlich der
Schadensbehebung sind nachstehend umfangreich beschrieben.
Die für die Sanierung notwendigen Haushaltsmittel werden in den Haushaltsplanentwurf für das
Haushaltsjahr 2017 eingestellt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Kalkulation der
Kanalbenutzungsgebühren.
Die Auswertung der Daten wurde anhand des Merkblattes M 149-3 der DWA vorgenommen. Das
Merkblatt M 149-3 klassifiziert die einzelnen Schäden in einer Haltung in 6 Zuständigkeitsklassen
(siehe Abb. 1):
Klassifizierung
Erläuterung
Zustandsklasse 0
sehr starker Mangel
Zustandsklasse 1
starker Mangel
Zustandsklasse 2
mittlerer Mangel
Zustandsklasse 3
leichter Mangel
Zustandsklasse 4
geringfügiger Mangel
Zustandsklasse 5
kein Mangel
(Abb. 1)
Aus der Einstufung in Zuständigkeitsklassen ergeben sich nachfolgende Prioritäten in Sanierung
(siehe Abb. 2):
Klassifizierung
Erläuterung
Handlungsbedarf
Zustandsklasse 0
sehr starker Mangel
sofort
Zustandsklasse 1
starker Mangel
Kurzfristig/ unmittelbar
Zustandsklasse 2
mittlerer Mangel
mittelfristig
Zustandsklasse 3
leichter Mangel
langfristig
Zustandsklasse 4
geringfügiger Mangel
kein Handlungsbedarf
Zustandsklasse 5
kein Mangel
schadensfrei
(Abb. 2)
Beschlussvorlage 606.16
Seite 2
In Sindorf wurden 1739 Haltungen untersucht mit einer Gesamtlänge von über 66km.
Die Auswertung ergab folgendes Ergebnis. 5 Haltungen liegen in der Zuständigkeitsklasse 0, 195
Haltungen in der Zuständigkeitsklasse 1, 224 Haltungen in der Zuständigkeitsklasse 2, 855
Haltungen in der Zuständigkeitsklasse 3, 72 Haltungen in der Zuständigkeitsklasse 4, 388
Haltungen in der Zuständigkeitsklasse 5. In den nachfolgenden Grafiken ist die Auswertung
aufbereitet.
(Abb. 3)
(Abb. 4)
Beschlussvorlage 606.16
Seite 3
(Abb. 5)
Nach der Klassifizierung in Zuständigkeitsklassen wurde für jeden einzelnen Schaden das
wirtschaftlichste Sanierungsverfahren gewählt. Nach ATV-DVWK-M 143-1 lassen sich die
Verfahren zur Kanalsanierung wie folgt unterscheiden:
1. Erneuerung
Hierzu zählen Verfahren in offener Bauweise, halboffener Bauweise und geschlossene Bauweise.
Nach der Sanierung durch Erneuerung ist der bestehende Kanal durch einen neuen Kanal ersetzt
worden. In Sindorf sind 2 Haltungen für eine Erneuerung in offener Bauweise vorgesehen.
2. Renovierung
Hierzu zählen Auskleidungsverfahren und Beschichtungsverfahren. Bei diesen Verfahren wird der
bestehende Kanal genutzt um einen neuen Kanal einzubauen. In Sindorf sind ca. 95 Haltungen für
eine Renovierung mittels Auskleidungsverfahren (Inliner) vorgesehen.
3. Reparatur
Hierzu zählen Ausbesserungs-, Injektions- und Abdichtungsverfahren. Dabei werden schadhafte
Stellen punktuell in offener oder geschlossener Bauweise saniert. In Sindorf sind an ca. 100
Haltungen Reparaturmaßnahmen in Form von Kopflöchern, Ausbesserungsmaßnahmen sowie
Roboterverfahren vorgesehen.
Beschlussvorlage 606.16
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Die Ortslage Sindorf soll zwei Bauabschnitten in den Jahren 2017 und 2018 saniert werden.
Nachfolgend sind die einzelnen Verfahren mit den jeweiligen betroffenen Straßen und einer
dazugehörigen Kostenschätzung für den ersten Bauabschnitt in 2017 aufgeführt.
Erneuerungsmaßnahmen werden in folgenden Straßen durchgeführt:
1 x Kerpener Straße, 1 x Paul-Klee-Straße
in Höhe von 35.000 Euro
Renovierungsmaßnahmen werden in folgenden Straßen durchgeführt:
4 x Antoniusstraße, 1 x Brechtstraße, 1 x Carl-Schurz-Straße, 8 x Dickenbusch, 1 x Erftstraße, 17
x Erfttalstraße, 5 x Europaring, 6 x Gartenstraße, 2 x Gluckstraße, 4 x Goethestraße, 6 x Grafvon-Galen-Straße, 1 x Gustav-Heinemann-Straße, 8 x Haydnstraße, 8 x Hüttenstraße, 5 x
Kampstraße, 8 x Kerpener Straße, 3 x Martin-Luther-Straße, 2 x Mastenweg, 2 x Pater-DelpStraße, 5 x Schulze-Delitzsch-Straße, 4 x Von-Stauffenberg-Straße, 1 x Wilhelm-Busch-Straße
in Höhe von 656.000 Euro
Reparaturmaßnahmen werden in folgenden Straßen durchgeführt:
4 x Alfred-Döblin-Straße, 2 x Am Gewerbehof, 4 x Am Hüttenhof, 2 x Am Keuschenend, 1 x An der
Kleemaar, 7 x Antoniusstraße, 1 x Apostelweg, 6 x Augsburger Straße, 2 x Bodelschwinghstraße,
3 x Brechtstraße, 1 x Breite Straße, 1 x Emil-Nolde-Straße, 3 x Erftstraße, 3 x Europaring, 5 x
Falladastraße, 2 x Fuchsiusstraße, 3 x Gartenstraße, 1 x Gerhart-Hauptmann-Straße, 3 x
Goethestraße, 4 x Graf-von-Galen-Straße, 2 x Gustav-Heinemann-Straße, 3 x Hegelstraße, 2 x
Herrenweg, 7 x Hüttenstraße, 2 x Kerpener Straße, 4 x Martin-Luther-Straße, 5 x Mastenweg, 1 x
Münchener Straße, 1 x Orffstraße, 2 x Paul-Klee-Straße, 2 x Schulze-Delitzsch-Straße, 3 x
Sehnrather Straße, 1 x Sophienweg, 1 x Theodor-Heuss-Straße, 1 x Weyerstraße, 1 x Willi-GrafStraße, 2 x Zum Breitmaar
in Höhe von 113.000 Euro
Weiteres Vorgehen in den nächsten Jahren:
2018
2019
Kanalsanierungskonzept Sindorf 2. Bauabschnitt
Kanalsanierungskonzept Horrem 1. Bauabschnitt
2020
Kanalsanierungskonzept Horrem 2. Bauabschnitt
Ergänzend zu dieser textlichen Beschlussvorlage wird in der Sitzung am 08.12. eine Power
Point Präsentation vorgestellt.
Beschlussvorlage 606.16
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