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Beschlussvorlage (Kanalsanierungskonzept Sindorf 1. Bauabschnitt)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
365 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
28.11.16, 10:19
Aktualisiert
28.11.16, 10:19
Beschlussvorlage (Kanalsanierungskonzept Sindorf 1. Bauabschnitt) Beschlussvorlage (Kanalsanierungskonzept Sindorf 1. Bauabschnitt) Beschlussvorlage (Kanalsanierungskonzept Sindorf 1. Bauabschnitt) Beschlussvorlage (Kanalsanierungskonzept Sindorf 1. Bauabschnitt) Beschlussvorlage (Kanalsanierungskonzept Sindorf 1. Bauabschnitt)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 15.2 / Stadtentwässerung Bearbeiter/in: Schubert TOP Drs.-Nr.: 606.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 10.11.2016 Bemerkungen 08.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kanalsanierungskonzept Sindorf 1. Bauabschnitt Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 800.000 € die in dem Haushaltsplan 2017 vorgesehen sind. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: X Mittel sollen im folgenden Haushaltsjahr 2017 veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Schubert Claßen Giesen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Auf Grundlage des Landeswasser Gesetz (LWG) und der daraus hervorgehenden Verordnung Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVOAbw) ist die Kolpingstadt Kerpen dazu verpflichtet in regelmäßigen Abständen (alle 15 Jahre) ihr Kanalnetz zu untersuchen. Die erste Befahrung wurde 1996 abgeschlossen. Derzeit wird das ca. 300 km große Kanalnetz zum zweiten Mal untersucht. 2014 und 2015 wurde die Ortslage Sindorf befahren. Die mittlerweile ausgewerteten Ergebnisse mit hieraus resultierenden Konsequenzen hinsichtlich der Schadensbehebung sind nachstehend umfangreich beschrieben. Die für die Sanierung notwendigen Haushaltsmittel werden in den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2017 eingestellt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren. Die Auswertung der Daten wurde anhand des Merkblattes M 149-3 der DWA vorgenommen. Das Merkblatt M 149-3 klassifiziert die einzelnen Schäden in einer Haltung in 6 Zuständigkeitsklassen (siehe Abb. 1): Klassifizierung Erläuterung Zustandsklasse 0 sehr starker Mangel Zustandsklasse 1 starker Mangel Zustandsklasse 2 mittlerer Mangel Zustandsklasse 3 leichter Mangel Zustandsklasse 4 geringfügiger Mangel Zustandsklasse 5 kein Mangel (Abb. 1) Aus der Einstufung in Zuständigkeitsklassen ergeben sich nachfolgende Prioritäten in Sanierung (siehe Abb. 2): Klassifizierung Erläuterung Handlungsbedarf Zustandsklasse 0 sehr starker Mangel sofort Zustandsklasse 1 starker Mangel Kurzfristig/ unmittelbar Zustandsklasse 2 mittlerer Mangel mittelfristig Zustandsklasse 3 leichter Mangel langfristig Zustandsklasse 4 geringfügiger Mangel kein Handlungsbedarf Zustandsklasse 5 kein Mangel schadensfrei (Abb. 2) Beschlussvorlage 606.16 Seite 2 In Sindorf wurden 1739 Haltungen untersucht mit einer Gesamtlänge von über 66km. Die Auswertung ergab folgendes Ergebnis. 5 Haltungen liegen in der Zuständigkeitsklasse 0, 195 Haltungen in der Zuständigkeitsklasse 1, 224 Haltungen in der Zuständigkeitsklasse 2, 855 Haltungen in der Zuständigkeitsklasse 3, 72 Haltungen in der Zuständigkeitsklasse 4, 388 Haltungen in der Zuständigkeitsklasse 5. In den nachfolgenden Grafiken ist die Auswertung aufbereitet. (Abb. 3) (Abb. 4) Beschlussvorlage 606.16 Seite 3 (Abb. 5) Nach der Klassifizierung in Zuständigkeitsklassen wurde für jeden einzelnen Schaden das wirtschaftlichste Sanierungsverfahren gewählt. Nach ATV-DVWK-M 143-1 lassen sich die Verfahren zur Kanalsanierung wie folgt unterscheiden: 1. Erneuerung Hierzu zählen Verfahren in offener Bauweise, halboffener Bauweise und geschlossene Bauweise. Nach der Sanierung durch Erneuerung ist der bestehende Kanal durch einen neuen Kanal ersetzt worden. In Sindorf sind 2 Haltungen für eine Erneuerung in offener Bauweise vorgesehen. 2. Renovierung Hierzu zählen Auskleidungsverfahren und Beschichtungsverfahren. Bei diesen Verfahren wird der bestehende Kanal genutzt um einen neuen Kanal einzubauen. In Sindorf sind ca. 95 Haltungen für eine Renovierung mittels Auskleidungsverfahren (Inliner) vorgesehen. 3. Reparatur Hierzu zählen Ausbesserungs-, Injektions- und Abdichtungsverfahren. Dabei werden schadhafte Stellen punktuell in offener oder geschlossener Bauweise saniert. In Sindorf sind an ca. 100 Haltungen Reparaturmaßnahmen in Form von Kopflöchern, Ausbesserungsmaßnahmen sowie Roboterverfahren vorgesehen. Beschlussvorlage 606.16 Seite 4 Die Ortslage Sindorf soll zwei Bauabschnitten in den Jahren 2017 und 2018 saniert werden. Nachfolgend sind die einzelnen Verfahren mit den jeweiligen betroffenen Straßen und einer dazugehörigen Kostenschätzung für den ersten Bauabschnitt in 2017 aufgeführt. Erneuerungsmaßnahmen werden in folgenden Straßen durchgeführt: 1 x Kerpener Straße, 1 x Paul-Klee-Straße in Höhe von 35.000 Euro Renovierungsmaßnahmen werden in folgenden Straßen durchgeführt: 4 x Antoniusstraße, 1 x Brechtstraße, 1 x Carl-Schurz-Straße, 8 x Dickenbusch, 1 x Erftstraße, 17 x Erfttalstraße, 5 x Europaring, 6 x Gartenstraße, 2 x Gluckstraße, 4 x Goethestraße, 6 x Grafvon-Galen-Straße, 1 x Gustav-Heinemann-Straße, 8 x Haydnstraße, 8 x Hüttenstraße, 5 x Kampstraße, 8 x Kerpener Straße, 3 x Martin-Luther-Straße, 2 x Mastenweg, 2 x Pater-DelpStraße, 5 x Schulze-Delitzsch-Straße, 4 x Von-Stauffenberg-Straße, 1 x Wilhelm-Busch-Straße in Höhe von 656.000 Euro Reparaturmaßnahmen werden in folgenden Straßen durchgeführt: 4 x Alfred-Döblin-Straße, 2 x Am Gewerbehof, 4 x Am Hüttenhof, 2 x Am Keuschenend, 1 x An der Kleemaar, 7 x Antoniusstraße, 1 x Apostelweg, 6 x Augsburger Straße, 2 x Bodelschwinghstraße, 3 x Brechtstraße, 1 x Breite Straße, 1 x Emil-Nolde-Straße, 3 x Erftstraße, 3 x Europaring, 5 x Falladastraße, 2 x Fuchsiusstraße, 3 x Gartenstraße, 1 x Gerhart-Hauptmann-Straße, 3 x Goethestraße, 4 x Graf-von-Galen-Straße, 2 x Gustav-Heinemann-Straße, 3 x Hegelstraße, 2 x Herrenweg, 7 x Hüttenstraße, 2 x Kerpener Straße, 4 x Martin-Luther-Straße, 5 x Mastenweg, 1 x Münchener Straße, 1 x Orffstraße, 2 x Paul-Klee-Straße, 2 x Schulze-Delitzsch-Straße, 3 x Sehnrather Straße, 1 x Sophienweg, 1 x Theodor-Heuss-Straße, 1 x Weyerstraße, 1 x Willi-GrafStraße, 2 x Zum Breitmaar in Höhe von 113.000 Euro Weiteres Vorgehen in den nächsten Jahren: 2018 2019 Kanalsanierungskonzept Sindorf 2. Bauabschnitt Kanalsanierungskonzept Horrem 1. Bauabschnitt 2020 Kanalsanierungskonzept Horrem 2. Bauabschnitt Ergänzend zu dieser textlichen Beschlussvorlage wird in der Sitzung am 08.12. eine Power Point Präsentation vorgestellt. Beschlussvorlage 606.16 Seite 5