Daten
Kommune
Kerpen
Größe
163 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
27.01.17, 13:16
Aktualisiert
27.01.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: 16.1/ fu
TOP
Drs.-Nr.: 21.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
07.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
10.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
s.Seite 2
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
H. Fuhs
Mackeprang
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
i.V.
Canzler
Abt. 10.1
Ratsbüro
Seidenpfennig
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/ der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
A
Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen.
B
Die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil
Kerpen Sindorf.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ und
seine Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den Gewerbegebieten "Hahner Äcker Ost", "Europaring" und "Dickenbuschfeld Ost“.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 "Hahner Äcker West" umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 182, 183, 346, 25 und 26 sowie Teile des Flurstücks 160 der
Flur 5, Gemarkung Kerpen, in der Kolpingstadt Kerpen.
Des Weiteren umfasst das Plangebiet Teilflächen der K 39 und der Daimlerstraße, die der Flur 18,
Gemarkung Sindorf, Stadtteil Sindorf, liegenschaftsmäßig zugeordnet sind.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist, die westlich des Gewerbegebiets "Europaring" noch bestehenden
Flächenpotentiale zu einem modernen Zentrum für die Logistik und Verwaltung für zwei im Stadtgebiet Kerpen bereits ansässige Firmen, die ihre derzeitigen Standorte aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten verlagern müssen, zu entwickeln.
Des Weiteren ist der Umbau der heutigen Kreuzung Europaring / Daimler Straße zu einem Kreisverkehrsplatz mit einer Anbindung der gewerblichen Fläche geplant.
Der Bebauungsplan KE 359 „Hahner Äcker West“ wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan
(Vorhaben- und Erschließungsplan / VEP) gemäß § 12 BauGB entwickelt. Die das Planungsgebiet
tangierenden Verkehrsflächen (Europaring und der Einmündungsbereich der Daimler Straße sowie Randbereiche dieser Verkehrsflächen) werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB, soweit erforderlich,
in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen.
Beschlussvorlage 21.17
Seite 2
MAßNAHME:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
5.000,00 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
5.000,00 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 21.17
Seite 3
Beschreibung:
Planungsanlass
Westlich des Gewerbegebiets "Europaring" bestehen noch Flächenpotentiale für gewerbliche Ansiedlungen. Die Firma Prologis Germany CX II B.V. als Vorhabenträger hat das rund 13,5 ha große Plangebiet am 30.03.2016 formal erworben, verfügt jedoch über ein Rücktrittsrecht, für den
Fall, dass kein Baurecht geschaffen wird. Der Vorhabenträger möchte die erworbenen Flächen zu
einem modernen Logistikzentrum für ortsansässige Firmen entwickeln.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Planung ist, die westlich des Gewerbegebiets "Europaring" noch bestehenden
Flächenpotentiale zu einem modernen Zentrum für die Logistik und Verwaltung für zwei im Stadtgebiet Kerpen bereits ansässige Firmen, die ihre derzeitigen Standorte aufgrund fehlender Entwicklungsmöglichkeiten verlagern müssen, zu entwickeln. Des Weiteren ist der Umbau der heutigen Kreuzung Europaring / Daimler Straße zu einem Kreisverkehrsplatz mit einer Anbindung der
gewerblichen Fläche geplant.
Der Bebauungsplan SI 359 „Hahner Äcker West“ wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan
(Vorhaben- und Erschließungsplan / VEP) gemäß § 12 BauGB entwickelt. Die das Planungsgebiet
tangierenden Verkehrsflächen (Europaring und der Einmündungsbereich der Daimler Straße sowie Randbereiche dieser Verkehrsflächen) werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB, soweit erforderlich,
in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Süden des Stadtteils Sindorf, in unmittelbarer Nähe zu den Gewerbegebieten " Hahner Äcker Ost ", " Europaring " und " Dickenbuschfeld - Ost ". Es wird im Norden durch
den Europaring (K 39), im Osten durch einen Wirtschaftsweg (Parzellen 346 und 104 in der Flur 5,
Gemarkung Kerpen) und im Süden durch die Bundesautobahn A 4 begrenzt.
Verfahren
Aufstellungsbeschluss PA:
Aufstellungsbeschluss Rat:
Frühzeitige Beteiligung:
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Beschluss zur öffentlichen Auslegung PA (gepl.)
Beschluss zur öffentlichen Auslegung Rat (gepl.):
19.04.2016
03.05.2016
16.06.2016 – 19.07.2016
09.06.2016 – 19.07.2016
07.02.2017
21.02.2017
Anlagen
Anlage 1 - Übersichtsplan
Anlage 2 - Bebauungsplanverkleinerung
Anlage 3 - Stellungnahme eines Bürgers
Anlage 4 - Stellungnahmen der TÖB und Behörden
Anlage 5 - Textliche Festsetzungen
Anlage 6 - Begründung Teil A mit Umweltbericht Teil B
Anlage 7 - Externe Kompensationsfläche
Beschlussvorlage 21.17
Seite 4