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Vorlage (Bebauungsplan 01.16 'Bonnstraße 166 - 188', 2. Vereinfachte Änderung - Beschluss: Aufstellung, Öffentliche Auslegung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
17.02.15, 13:26
Aktualisiert
20.07.15, 18:27
Vorlage (Bebauungsplan 01.16 'Bonnstraße 166 - 188', 2. Vereinfachte Änderung
- Beschluss: Aufstellung, Öffentliche Auslegung -) Vorlage (Bebauungsplan 01.16 'Bonnstraße 166 - 188', 2. Vereinfachte Änderung
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/1 Over Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61 26-10 01.16TB I, 26.01.2015 2. Änd 40/2015 Betreff Bebauungsplan 01.16 'Bonnstraße 166 - 188', 2. Vereinfachte Änderung - Beschluss: Aufstellung, Öffentliche Auslegung Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.1748), die Aufstellung des Bebauungsplanes 01.16 Teil I "Bonnstraße 166 - 188" 2. Vereinfachte Änderung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 2. und betrifft den westlichen Teil des Flurstücks 496 mit einer Größe von 307 m² bei einer Ost- West- Ausdehnung von 17,00 m. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. II: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.1748), der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Erläuterungen: Erläuterungen zu I: In seinem Schreiben vom 07.07.2014 beantragt der Eigentümer die Änderung des Bebauungsplanes 01.16 Teil I "Bonnstraße 166 - 188" in Verbindung mit einer vorgesehenen Teilung des betroffenen Grundstücks 496. Ein Lageplan mit Höhenentwicklung wurde am 01.09.2014 nachgereicht. Der westliche Teil des Grundstückes, in einer Breite von 17,00m, soll mit einem Einzelhaus bebaut werden Drucksache 40/2015 Seite - 2 – können, welches sich aus städtebaulicher Sicht in die auf der Grundlage des Bebauungsplanes 01.16 Teil I Bonnstraße 166 -188 projizierte Bebauungsstruktur einfügt. Erläuterungen zu II: Im vereinfachten Verfahren erlauben die Vorschriften des § 13 Abs. 2 BauGB von einer frühzeitigen Beteiligung abzusehen (Satz 1). Der betroffenen Öffentlichkeit (Satz 2) und den Trägern öffentlihcer Belange (Satz 3) ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Zeit zu geben. Gemäß § 13 Abs. 3 wird von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen. Gelegenheit zur Stellungnnahme der betroffenen Öffentlichkeit: Der Antragsteller und die drei anliegenden Nachbarn werden durch Schreiben mit beiliegender Begründung und einem Ausschnitt aus dem zukünftigen Bebauungsplan mit Legende und textlichen Festsetzungen sowie einem Übersichtsplan (siehe Anlagen) zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen aufgefordert. Gelegenheit zur Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange: Auf eine Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange zum Geltungsbereich der 2. Änderung wird verzichtet. Zum Zeitpunkt der Beteiligung zur Erstaufstellung Teil I „ Bonnstraße 166 - 188“ war das Grundstück bebaut. Mit der 2. Änderung werden lediglich überbaubare Flächen und die Gebäudehöhen derart neu geregelt, dass sich eine zukünftige Bebauung an den Festsetzungen der Lennéstraße orientiert. Daher kann davon ausgegangen werden, dass hinreichende Erkenntnisse über das Plangebiet der 2. Änderung vorliegen, so dass von einer erneuten Beteiligung der TÖB abgesehen werden kann. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, der dargelegten Vorgehensweise zu folgen. Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung. Anlage(n): (1) Lageplan,Übersicht zum Bebauungsplan (2) Legende zum Bebauungsplan (3) Rechtsplan 01.16 Teil I Bonnstraße 166-188 2.Änderung (4) Begründung BP 01.16 Teil I Bonnstraße 166 - 188 (5) Textliche Festsetzungen Bebauungsplan 01.16 Teil I Bonnstraße 166 - 188