Daten
Kommune
Pulheim
Größe
91 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
02.09.13, 18:31
Aktualisiert
02.09.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
317/2013
Erstellt am:
19.08.2013
Aktenzeichen:
II 40/400
Verfasser/in:
Frau Bunk
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
4
X
10.09.2013
Haupt- und Finanzausschuss
4
X
17.09.2013
X
24.09.2013
Rat
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Betreff
Kostenbeteiligungs-Nachforderung der Katholischen Öffentlichen Bücherei St. Martinus Stommeln
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/ KOB St. Martinus Stommeln
Mitteilung
Mit Schreiben vom 16.12.2011 nebst beigefügter Berechnung (Anlage 1) fordert die zuständige Rendantur Bergheim
auf der Grundlage des § 5 des Büchereivertrages für die Katholische Öffentliche Bücherei St. Martinus Stommeln die
Anhebung der städtischen Kostenbeteiligung nach Lebenshaltungskostenindex und Personalkosten laut Vergütungstarif
KAVO rückwirkend für die Jahre 2007 bis 2011 in Höhe von 10.594,31 € an.
Obwohl es Aufgabe der Rendantur gewesen wäre, die jährliche Berechnung zu erstellen und vorzulegen, ist der Anspruch nach Prüfung der Verwaltung (Anlage 2) auch rückwirkend gegeben und nicht verjährt.
In einer Gesprächsrunde mit den Beteiligten, die im April 2012 stattfand, wurde vereinbart, dass die künftigen jährlichen
Angleichungsbeträge kirchlicherseits zeitgerecht benannt und städtischerseits in die Haushaltsanmeldungen einfließen
werden. Angesichts der angespannten finanziellen Situation der Stadt Pulheim und im Hinblick auf die grundsätzliche
Weiterführung des Büchereivertrages wurden die Kirchenvertreter ersucht, auf die Rückforderung zu verzichten und
stattdessen einen einmaligen Zuschuss von rund 1/3 der Forderungssumme zu akzeptieren. Es wurde zugesagt, den
Vorschlag zu prüfen und dem Generalvikariat beim Erzbistum Köln zur Entscheidung vorzulegen.
Angesichts personeller Engpässe im Generalvikariat verzögerte sich die dortige Entscheidung bis Ende Juli dieses Jahres. Das Ergebnis wurde durch Herrn Pfarrer Hittmeyer von der Katholischen Kirchengemeinde St. Martinus Stommeln
übermittelt. Danach besteht das Generalvikariat des Erzbistums Köln auf vollständiger Bezahlung des ausstehenden
Betrages und sieht keinen Verhandlungsspielraum.
Die geforderte Summe wurde in die Anmeldungen für den Haushaltsplan 2014 aufgenommen.