Daten
Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
17.02.15, 13:26
Aktualisiert
20.07.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26-10 06.16Ä1
19.01.2015
31/2015
Betreff
Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.Juli
2014 (BGBl. I S. 954), die Aufstellung des Bebauungsplanes 06.16 „Alte Bonnstraße /
Steingasse“, 1. Änderung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11.
Es umfasst die Flurstücke 5923, 5924, 5876, 5904 und 5918.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3
Abs. 2 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli
2014 (BGBl. I S. 954), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.16 „Alte
Bonnstraße / Steingasse“, 1. Änderung.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
zu I. Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 31.01.2013 wurde der Geltungsbereich
großzügig entlang der Bebauungsplangrenzen gefasst. Dies umfasste auch Teile der
öffentlichen Verkehrsflächen am Kreisverkehr. Diese Flächen sind für das Bebauungsplan-
Drucksache 31/2015
Seite - 2 –
verfahren jedoch entbehrlich. Mit diesem geänderten Aufstellungsbeschluss ist nur noch
die Fläche des Discountermarktes betroffen.
zu II. Mit dem im Dezember 2011 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der
Stadt Brühl ist der vorgesehene Standort als einer von zwei Nahversorgungsstandorten im
Stadtgebiet festgelegt worden.
Die Bezirksregierung hat dies mit Schreiben vom 06.03.2012 bestätigt. Demnach kann
nunmehr am Standort Steingasse auch Planungsrecht für einen großflächigen
Lebensmitteleinzelhandel hergestellt werden.
In seiner Sitzung vom 31.01.2013 hat der PStA die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplans 06.16 „Alte Bonnstraße / Steingasse“ beschlossen, um das o.g. Ziel
umzusetzen. Die Frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 01.09. bis 19.09.2014
statt. Anregungen von Bürgern liegen vereinzelt vor. Im Wesentlichen wurden von
Nachbarn Bedenken hinsichtlich der zukünftigen Lärmentwicklung vorgetragen. Im
Rahmen der Aufstellung des Ursprungsplans (BP 06.16) ist u.a. der Nachweis geführt
worden, dass die durch den geplanten Lebensmittelmarkt zu erwartenden
Geräuschimmissionen tags die Richtwerte der TA Lärm an den maßgeblichen
Immissionsorten nicht überschreiten. Für die Nachtzeit sind seinerzeit akustische
Anforderungen an die Kühl- und Klimageräte aufgenommen worden. Die Einhaltung dieser
Anforderungen ist Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage. Damit
wird letztlich die Einhaltung der Richtwerte gewährleistet. Unabhängig davon handelt es
sich bei den Einwendern um Bewohner der westlich neben der Zufahrt zum Sportzentrums
liegenden Bebauung, die wiederum aufgrund der Zufahrt sowie des Parkplatzes gemäß
den Festsetzungen des BP 06.21 passive Schallschutzmaßnahmen an ihrem Gebäude
vorsehen müssen.
Der Verkehr zwischen Kreisverkehr und der Zufahrt zum Discountermarkt wurde auf einen
reibungslosen Verkehrsfluss hin untersucht, nachdem es bisher gelegentlich zu
Verzögerungen kommt. Im Ergebnis dessen wird mit der Erweiterung des Discounters die
Parkplatzsituation auf dem eigenen Grundstück im Einbahnstraßenverkehr organisiert, so
dass der Verkehrsfluss im Zufahrtsbereich verbessert werden kann.
Nach Bedenken der Stadt Bornheim hinsichtlich der Größe des Discounters (Steingasse:
1.200qm; Walberberg ‚Vollsortimenter + Getränkehandel: 2.060qm) wurde eine
Auswirkungsanalyse erstellt, die die Verträglichkeit des Discounters am Standort
Steingasse belegt. Zudem handelt es sich um einen Nahversorgungsstandort im Sinne
des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Brühl, das auch durch die
Bezirksregierung bestätigt wurde.
Der derzeitige Planungsstand wird für die Öffentliche Auslegung empfohlen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Wege der Berichtigung.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
(2) Bebauungsplan-Auszug
(3) Planzeichen
(4) Begründung