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Vorlage (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung - Beschluss zur Öffentlichen Auslegung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
17.02.15, 13:26
Aktualisiert
20.07.15, 18:27
Vorlage (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
- Beschluss zur Öffentlichen Auslegung -) Vorlage (Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26-10 06.16Ä1 19.01.2015 31/2015 Betreff Bebauungsplan 06.16 'Alte Bonnstraße / Steingasse', 1. Änderung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.Juli 2014 (BGBl. I S. 954), die Aufstellung des Bebauungsplanes 06.16 „Alte Bonnstraße / Steingasse“, 1. Änderung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 11. Es umfasst die Flurstücke 5923, 5924, 5876, 5904 und 5918. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 iVm § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 06.16 „Alte Bonnstraße / Steingasse“, 1. Änderung. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: zu I. Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 31.01.2013 wurde der Geltungsbereich großzügig entlang der Bebauungsplangrenzen gefasst. Dies umfasste auch Teile der öffentlichen Verkehrsflächen am Kreisverkehr. Diese Flächen sind für das Bebauungsplan- Drucksache 31/2015 Seite - 2 – verfahren jedoch entbehrlich. Mit diesem geänderten Aufstellungsbeschluss ist nur noch die Fläche des Discountermarktes betroffen. zu II. Mit dem im Dezember 2011 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Brühl ist der vorgesehene Standort als einer von zwei Nahversorgungsstandorten im Stadtgebiet festgelegt worden. Die Bezirksregierung hat dies mit Schreiben vom 06.03.2012 bestätigt. Demnach kann nunmehr am Standort Steingasse auch Planungsrecht für einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel hergestellt werden. In seiner Sitzung vom 31.01.2013 hat der PStA die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 06.16 „Alte Bonnstraße / Steingasse“ beschlossen, um das o.g. Ziel umzusetzen. Die Frühzeitige Bürgerbeteiligung fand in der Zeit vom 01.09. bis 19.09.2014 statt. Anregungen von Bürgern liegen vereinzelt vor. Im Wesentlichen wurden von Nachbarn Bedenken hinsichtlich der zukünftigen Lärmentwicklung vorgetragen. Im Rahmen der Aufstellung des Ursprungsplans (BP 06.16) ist u.a. der Nachweis geführt worden, dass die durch den geplanten Lebensmittelmarkt zu erwartenden Geräuschimmissionen tags die Richtwerte der TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten nicht überschreiten. Für die Nachtzeit sind seinerzeit akustische Anforderungen an die Kühl- und Klimageräte aufgenommen worden. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage. Damit wird letztlich die Einhaltung der Richtwerte gewährleistet. Unabhängig davon handelt es sich bei den Einwendern um Bewohner der westlich neben der Zufahrt zum Sportzentrums liegenden Bebauung, die wiederum aufgrund der Zufahrt sowie des Parkplatzes gemäß den Festsetzungen des BP 06.21 passive Schallschutzmaßnahmen an ihrem Gebäude vorsehen müssen. Der Verkehr zwischen Kreisverkehr und der Zufahrt zum Discountermarkt wurde auf einen reibungslosen Verkehrsfluss hin untersucht, nachdem es bisher gelegentlich zu Verzögerungen kommt. Im Ergebnis dessen wird mit der Erweiterung des Discounters die Parkplatzsituation auf dem eigenen Grundstück im Einbahnstraßenverkehr organisiert, so dass der Verkehrsfluss im Zufahrtsbereich verbessert werden kann. Nach Bedenken der Stadt Bornheim hinsichtlich der Größe des Discounters (Steingasse: 1.200qm; Walberberg ‚Vollsortimenter + Getränkehandel: 2.060qm) wurde eine Auswirkungsanalyse erstellt, die die Verträglichkeit des Discounters am Standort Steingasse belegt. Zudem handelt es sich um einen Nahversorgungsstandort im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Brühl, das auch durch die Bezirksregierung bestätigt wurde. Der derzeitige Planungsstand wird für die Öffentliche Auslegung empfohlen. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Wege der Berichtigung. Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) Bebauungsplan-Auszug (3) Planzeichen (4) Begründung