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Beschlussvorlage (Bedarfsplan Kindertagesbetreuung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
109 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
12.01.17, 18:16
Aktualisiert
12.01.17, 18:16
Beschlussvorlage (Bedarfsplan Kindertagesbetreuung) Beschlussvorlage (Bedarfsplan Kindertagesbetreuung) Beschlussvorlage (Bedarfsplan Kindertagesbetreuung) Beschlussvorlage (Bedarfsplan Kindertagesbetreuung)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeiter/in: Petra Findeisen TOP Drs.-Nr.: 687.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 26.01.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 16.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bedarfsplan Kindertagesbetreuung X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bedarfsplan Kindertagesbetreuung U3 und Ü3 bis Eintritt der Schulpflicht sowie die Kindpauschalen für das Kita-Jahr 2017/2018 zu beschließen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt 23 Findeisen Landscheidt Canzler Thoernich Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: 1. Kindpauschalen für das Kita-Jahr 2017/2018 Zum 15.03. des jeweiligen Jahres sind die Kommunen verpflichte, dem Land verbindlich die Kindpauschalen für das kommende Kita-Jahr zu melden. Die Verwaltung hat auf der Grundlage der Bedarfsabfragen und der aktualisierten Kinderzahlen die Kindpauschalen für das kommende Kita-Jahr festgelegt. Auf der Grundlage dieser Kindpauschalen gewährt das Land dann die Betriebskosten. In der Anlage 1 befindet sich eine Übersicht der zu beantragenden Kindpauschalen je Kindertageseinrichtung sowie eine vom Landesrechnungshof empfohlene spezifizierte Gegenüberstellung zu den Kindpauschalen 2016/2017. 2. Bedarfsplan Kindertagesbetreuung Der Bedarfsplan Kindertagesbetreuung U3 und Ü3 bis zum Eintritt der Schulpflicht wurde unter Berücksichtigung der Kindpauschalen für das Kita-Jahr 2017/2018 zum Stichtag 30.11.2016 aktualisiert und in der Anlage 2 beigefügt. 3. Bedarfssituation je Stadtteil: Kerpen: In diesem Stadtteil besteht unter Einbeziehung der Plätze in Überbelegung zum Kita-Jahr 2017/2018 ein Defizit in Höhe von 53 Ü3 und 32 U3 Plätzen. Hieraus ergibt sich ein Bedarf von 5 Gruppen (2 Ü3 und 3 U3 Gruppen) Ein Neubau von 5 bis 6 Gruppen befindet sich in Planung. Zum Kita-Jahr 2018/2019 ist ein leichter Anstieg der Ü3 Kinder zu verzeichnen, sodass im Hinblick auf ein Neubaugebiet die Planung eines Neubaus bis zu sechs Gruppen gerechtfertigt ist. Sindorf: Unter Einbeziehung der Plätze in Überbelegung und in Notgruppen zum Kita-Jahr 2017/2018 ergibt sich ein Defizit in Höhe von 70 Ü3 und 19 U3 Plätzen. Hieraus ergibt sich zunächst ein Bedarf von 5 Gruppen (3 Ü3 und 2 U3 Gruppen) Zum Kita-Jahr 2018/2019 zeichnet sich ein Defizit von 97 Ü3 Plätzen (4 Ü3 Gruppen) ab, sodass sich in diesem Stadtteil längerfristig ein Bedarf von sieben bis acht Gruppen ergibt. Buir: Zum Kita-jahr 2017/2018 besteht, unter Einbeziehung der Plätze in Überbelegung und Notgruppen sowie der Flüchtlingskinder, ein Defizit von 43 Ü3 Plätzen (2 Gruppen). In den 34 U3 Plätzen sind 10 Plätze aus der Übergangslösung in Manheim (alt) und 5 Plätze aus der halben U3 Notgruppe im Haupthaus enthalten. Unter Abzug dieser Plätze ergibt sich somit ein Defizit von 6 U3 Plätzen (0,5 Gruppen) in Kitas. Bezüglich der weiteren Ausführungen zur Bedarfssituation im Stadtteil Buir wird auf die Vorlage Drs. – Nr.: 688.16 Jugendhilfeausschuss vom 26.01.2017 „Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Klein Föß; Kerpen-Buir“ verwiesen. Beschlussvorlage 687.16 Seite 2 Blatzheim: Unter Einbeziehung der Plätze in Überbelegung und in Notgruppen ergibt sich zum Kita-Jahr 2017/2018 ein Defizit in Höhe von 3 Ü3 Plätzen. Hieraus resultiert kein Bedarf für eine neue Gruppe. Diese Plätze können im Rahmen der Überbelegung abgefangen werden. Bei der U3 Betreuung sieht es in diesem Stadtteil ebenfalls gut aus. Der Nachfragebedarf an U3 Betreuungsplätzen beträgt gemäß Kita-Navigator gut 50 %; sodass hier ein Plus von 9 U3 Plätzen in Kitas zu verzeichnen ist. Da der Rechtsanspruch 100% der Ein- bis Dreijährigen betrifft, können somit auch weitere Bedarfe und Nachfragen aus angrenzenden Ortsteileilen sowie Schwankungen in der Tagespflege gedeckt werden. Der Betreuungsbedarf im Stadtteil Blatzheim ist somit sichergestellt. Manheim-neu: Zum Kita-Jahr 2017/2018 ergibt sich ein Defizit von 2 Ü3 Plätzen und 0 U3 Plätzen. Der Betreuungsbedarf, der sich aus der Umsiedlung ergibt, ist somit gedeckt. Durch die Vermarktung von weiteren Grundstücken an „Nicht-Umsiedler“ ergibt sich zum Kita-Jahr 2018/2019 ein zusätzlicher Bedarf von vorrausichtlich 14 Plätzen. Dieser Bedarf kann durch Überbelegung der vorhandenen Gruppen nicht sichergestellt werden, sodass der Anbau einer weiteren Gruppe erforderlich ist. Diesbezüglich wird auf die Vorlage Drs.- Nr.: 565.16 Jugendhilfeausschuss vom 24.11.2016 verwiesen. Türnich/Balkhausen/Brüggen: In diesem Stadtteil besteht unter Einbeziehung der Plätze in Überbelegung zum Kita-Jahr 2017/2018 ein Defizit in Höhe von 20 Ü3 und 12 U3 Plätzen. Hieraus ergibt sich ein Bedarf von 2 Gruppen (1 Ü3 und 1 U3 Gruppe) Im Planungsbereich Türnich/Balkhausen/Brüggen zeichnet sich kein Anstieg der Ü3 Kinder ab, sodass die bis zum Kita-Jahr 2017/2018 umgesetzten Maßnahmen (Erweiterung Erftalweg und Naturkita Schloss Türnich) zunächst ausreichend sind. In diesem Planungsbereich gibt es Interessenten für die Tagespflege, sodass dann der Betreuungsbedarf im U3 Bereich sichergestellt wäre. Die Ü3 Plätze könnten durch Überbelegung und Umwandlung der U3 Gruppe der Naturkita in eine Gruppe für Kinder über und unter drei Jahren sichergestellt werden. Diesbezüglich hat der Träger der Naturkita bereits Interesse geäußert. Ein Neubau wäre somit erst mit Erschließung eines neuen Baugebietes erforderlich. Horrem: Unter Einbeziehung der Plätze in Überbelegung und in Notgruppen zum Kita-Jahr 2017/2018 ergibt sich ein Defizit in Höhe von 68 Ü3 und 34 U3 Plätzen. Hieraus ergibt sich ein Bedarf von 6 Gruppen (3 Ü3 und 3 U3 Gruppen) Zum Kita-Jahr 2018/2019 zeichnet sich auch hier ein Anstieg der Ü3 Kinder ab. Des Weiteren befindet sich das Neubaugebiet „Waldweg“ in der Umsetzung sowie das in Bahnhofnähe gelegene Neubaugeiet „Am Winterberg“ in Planung. Hieraus ergibt sich perspektivisch ein Bedarf von gut zwei Gruppen. Die Errichtung von zwei Neubauten, an den Standorten „Sandweg“ und „Gleisdreieck“ ist auch weiterhin erforderlich. Der Standort „Gleisdreieck“ hat zudem den Vorteil, dass er durch die zentrale Lage „Bahnhofsnähe“ auch für berufstätige Eltern aus anderen Stadtteilen attraktiv ist. Beschlussvorlage 687.16 Seite 3 Beschlussvorlage 687.16 Seite 4