Daten
Kommune
Kerpen
Größe
159 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
13.10.16, 18:16
Aktualisiert
13.10.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales
TOP
Baumanagement
Drs.-Nr.: 518.16
Sachbearbeiter/in: Detlef Habicht
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
25.10.2016
Haupt- und Finanzausschuss
02.11.2016
Stadtrat
08.11.2016
X
07.10.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme von Planungskosten für den
Bereich des öffentlich-rechtlichen Bebauungsplanes KE Nr. 362 "Vinger Weg" im Stadtteil
Kerpen
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 800 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der
Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur
Übernahme von Planungskosten (siehe Anlage) mit der Firma TerraD GmbH, vertreten durch den
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Jochen Füge, Zur Pumpstation 1, 42781 Haan für
den Bereich des Bebauungsplanes KE Nr. 362 „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Habicht
Schwister
Vaaßen
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
i. V. Canzler
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
800 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
800 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
800 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 518.16
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Begründung:
Die Kolpingstadt beabsichtigt, auf Intention des Investors und in enger Abstimmung mit diesem,
das Gelände im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KE Nr. 362 „Vinger Weg“ im Stadtteil
Kerpen (siehe Anlage 1 des Vertrages) vorgezogen zu entwickeln.
Das Plangebiet liegt westlich des Stadtzentrums der Stadt Kerpen und soll nun zur Arrondierung
des Siedlungsrandes einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden. Es wird im Norden vom
Neubaugebiet Stiftsstraße begrenzt. Östlich des Plangebietes schließt auch Wohnbebauung an.
Das Umfeld ist somit überwiegend wohnbaulich geprägt. Im Westen grenzen landwirtschaftliche
Flächen an das Plangebiet. Im Süden verläuft die Bachstraße bzw. der Talweg. Die vorhandene
Bebauung wird bis auf die Bebauung im südlichen Bereich abgerissen.
Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des
Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes
herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu
integrieren. Das Konzept sieht eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage vor. Durch die
wohnbauliche Entwicklung dieser Flächen kann das bereits in der Entwicklung befindliche
Neubaugebiet „Stiftsstraße“ sinnvoll ergänzt und ein klarer Siedlungsrand erzeugt werden. Der
Ortseingang wurde bereits durch den neuen Kreisverkehr im Zuge des Bauleitplans KE Nr. 344
„Stiftsstraße“ städtebaulich aufgewertet. Im Zuge des nun vorliegenden Bauleitplanverfahrens soll
südlich der Stiftsstraße eine Wohnbebauung erfolgen und somit eine klare städtebaulich
geordnete Ortseingangssituation geschaffen werden.
Der städtebauliche Entwurf sieht eine dem Umfeld angemessene, aufgelockerte Wohnbebauung
überwiegend in Form von Einzel- und Doppelhäusern vor. Zur Stiftsstraße hin soll analog des
Bebauungsplanes „Stiftsstraße“ vorwiegend eine Bebauung mit Reihenhäusern vorgesehen
werden. Westlich des Kreisverkehrs ist entlang der Stiftsstraße ein kleinerer Wall vorgesehen, der
entsprechend begrünt werden soll. Die Bebauung östlich des Kreisverkehrs ist als geförderter
Geschosswohnungsbau geplant und von der Stiftsstraße aus erschlossen. Somit kann eine
Analogie zur nördlich angrenzenden Bebauung den Ortseingang ausgebildet werden. Südlich an
die vorgesehenen Geschosswohnungsbauten sind Seniorenbungalows in Form von
Gartenhofhäusern geplant.
Um für die Zukunft der Stadt Kerpen als Wohnstandort vorzusorgen, ist es vorgesehen, ein
energetisch wie auch sozial nachhaltiges Quartier zu schaffen. Für die Errichtung des
Wohngebietes ist daher im nördlichen Bereich eine Energiezentrale geplant. Durch die
Kombination verschiedener Typologien wie Stadthäuser, Einfamilienhäuser, Gartenhofhäuser und
Geschosswohnungsbau kann zudem eine soziale Mischung etwa aus Familien, Senioren und
Einpersonenhaushalten hergestellt werden. Ein zentraler Quartiersplatz dient als
gemeinschaftlicher Treffpunkt.
Da die Kolpingstadt die Planungskosten zur Entwicklung dieses Bereiches derzeit nicht tragen
kann, hat der Investor der Kolpingstadt angeboten, bei dementsprechend vorgezogener
Entwicklung dieses Bereiches die Kosten zur Schaffung von Planungsrecht zu übernehmen. Aus
diesem Grund erarbeitet der Investor in enger Abstimmung mit der Kolpingstadt den
Bebauungsplan nach den Vorgaben dieses Vertrages.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner mit dem städtebaulichen Vertrag dazu, den
im Rahmen des Verfahrens nachweislich durch das Baugebiet verursachten zusätzlichen Bedarf
für die soziale Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätte, Grundschule etc.) zu tragen. Die im Einzelfall
von ihm in diesem Zusammenhang zu erbringen Geld- bzw. Sachleistungen werden spätestens
bis zum Abschluss des Erschließungsvertrages konkretisiert und, soweit erforderlich, in
gesonderten Verträgen miteinander vereinbart.
Die Kolpingstadt Kerpen und der Investor haben insbesondere bezüglich der erforderlichen
Kindergartenversorgung folgendes miteinander vereinbart: Nach derzeitigem Kenntnisstand
Beschlussvorlage 518.16
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werden etwa 25 zusätzliche Kindergartenplätze (entspricht ca. einer Kindergartengruppe) durch
das Projekt ausgelöst. Der Investor ist von daher bereits in intensiven Planungen gemeinsam mit
einem Co-Investor für die Kolpingstadt Kerpen in zentraler Lage im Stadtgebiet eine
Kindertagesstätte (vermutlich 5 zügig) als Mietobjekt zu errichten, dessen Mietpreis nicht höher ist
als der entsprechende Zuschuss des LVR. Hierdurch wird zum einen der Bedarf des Gebietes
gedeckt und zusätzlich der Stadt Kerpen die Möglichkeit gegeben, vier weitere benötigte
Kindergartengruppen
zu
realisieren.
Die
bauleitplanerische
Absicherung
des
Kindergartenprojektes ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens, da für den
Kindergarten an dem derzeit diskutierten Standort eine Genehmigung nach § 34 BauGB erfolgen
kann. Bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens sind die angesprochenen Themen final
gemäß des tatsächlich entstehenden Bedarfes, welcher im Rahmen des Verfahrens noch
abgefragt wird, zwischen Investor und der Kolpingstadt Kerpen über einen weiteren
städtebaulichen Vertrag abzusichern.
Um eine Umsetzung der Planung unter Berücksichtigung der vorgenannten Ziele zu ermöglichen
und zu sichern soll nun der in der Anlage beigefügte Entwurf des städtebaulichen Vertrages zur
Übernahme von Planungskosten zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Firma TerraD GmbH
abgeschlossen werden.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
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