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Beschlussvorlage (Vergaberichtlinien Seniorendorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
455 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
19.10.16, 18:16
Aktualisiert
19.10.16, 18:16
Beschlussvorlage (Vergaberichtlinien Seniorendorf) Beschlussvorlage (Vergaberichtlinien Seniorendorf) Beschlussvorlage (Vergaberichtlinien Seniorendorf) Beschlussvorlage (Vergaberichtlinien Seniorendorf) Beschlussvorlage (Vergaberichtlinien Seniorendorf)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Sachbearbeiter/in: Martin Schoppe TOP Drs.-Nr.: 537.16 Datum : 17.10.2016 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 25.10.2016 Haupt- und Finanzausschuss 02.11.2016 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Vergaberichtlinien Seniorendorf X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, der Haupt- und Finanzausschuss der Kolpingstadt Kerpen beschließt für das Seniorendorf Vogelrutherfeld folgende Vergaberichtlinien. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Schoppe Mackeprang Amtsleiter Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Am 30.08.2016 hat der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr unter TOP 5 folgenden Beschluss gefasst: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt eine zweistufige Vermarktung mit einer anfänglichen Vergabe von x Grundstücken südlich des Grünzuges entsprechend der nachfolgend präzisierten Vergaberichtlinien zur individuellen Bebauung. Der Ausschuss ändert die Vergaberichtlinien für diesen Zweck wie folgt: 1 2 3 4 5 Kriterium Je Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes Behinderung, Pflegebedürftigkeit einer/-s Bewerberin/s/im Haushalt lebenden Familienangehörigen Bewerber/-in/im Haushalt lebender Familienangehöriger ab Vollendung des 55. Lebensjahres Bei gemeinsamer Bewerbung einer/-s Bewerberin/-s aus Verwandtschaft in gerader Linie (gem. § 1589 I S. 1 BGB). Bei mindestens einer/-m BewerberIn/im Haushalt lebendem Familienangehörigen der bisher seit mindestens einem Jahr in der Kolpingstadt Kerpen wohnhaft ist. Punktzahl 10 10 30 20 20 Sofern eine gemeinsame Bewerbung von Bewerbern/Bewerberinnen aus Verwandtschaft in gerader Linie (gem. § 1589 I S. 1 BGB) vorliegt, kann (sofern noch verfügbar) von diesen ein zusätzliches Nachbargrundstück erworben werden. Bewerben kann sich nur, wer volljährig ist. Auch die Bewerbung im Namen für einen Nicht-Volljährigen ist nicht zulässig. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Erläuterung: Seit einer Berichterstattung in der örtlichen Presse, dass im „Vogelrutherfeld“ weitere Grundstücke zum freien Verkauf stehen, bewerben sich gleichermaßen Senioren im Sinne der o.g. Vergaberichtlinien, aber auch junge Familien mit Kindern. Insbesondere das ungebrochene Interesse junger Familien an einem Grundstück weckt kreative Interpretationen der beschlossenen Vergaberichtlinien, die dringend einer Klarstellung bedürfen, um eine zielgruppenorientierte Vermarktung gewährleisten zu können. Folgende Ergänzungen sind nach Auffassung der Verwaltung erforderlich: Kriterium 2: Ergänzung "je Person" Kriterium 3: Ergänzung "je Person" Kriterium 4: Mit der Beschlussfassung wird einem Personenkreis ab Vollendung des 55. Lebensjahres ein eindeutiger Vorrang eingeräumt. Beschlussvorlage 537.16 Seite 2 Beispiel: Seniorenpaar, beide >55 Jahre = 60 Punkte. Anmerkung: Die politisch gewollte Gewichtung ist eindeutig! Dieser Vorrang lässt sich erst mit 6 Kindern = 60 Punkte kompensieren. Nach Auffassung einzelner, weniger Bewerber lässt sich dieser Vorrang -bei freier Interpretation des Kriteriums 4 - aber auch wie folgt kompensieren. Beispiel: Eine junge Familie mit 2 Kindern bringt ein Elternteil mit und erhält dafür 30 Punkte. Weitere 20 Punkte für die gemeinsame Bewerbung und 20 weitere Punkte für die 2 Kinder = 70 Punkte. Damit hätte die junge Familie gegenüber dem v.g. Seniorenpaar einen Vorrang von 10 Punkten! Da nur schwer zu kontrollieren ist, ob diese Konstellation "mit Elternteil" auch tatsächlich zustande kommt, oder ob vorwiegend klassische Einfamilienhäuser mit einem "Pseudo-Gästezimmer" für den Elternteil realisiert werden, birgt diese Formulierung die Gefahr des "Etikettenschwindels". Ohne Klarstellung ist davon auszugehen, dass die politische Zielsetzung nicht umgesetzt werden kann. Nach Kenntnis der Verwaltung sollte mit dieser Formulierung vorrangig eine familiäre Zusammenführung von „Alt und Jung“ ermöglicht werden, wenn beispielsweise auswärtige Senioren „zu ihren Kindern“ ziehen wollen, die bereits im Vogelrutherfeld wohnen (Nach Auffassung der Verwaltung sollte der Wohnsitz auf den gesamten Stadtteil Sindorf ausgeweitet werden). In diesem Fall würde der Seniorenhaushalt 20 Punkte erhalten. Vorschlag für modifizierte Formulierung: Kriterium 4: Personen die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten 20 Punkte/ Haushalt, wenn die Bewerbung der Familienzusammenführung dient. (Verwandtschaft in gerader Linie (gem. § 1589 I S. 1 BGB). Die Bevorrechtigung setzt einen nachweislichen Wohnsitz der Verwandtschaft in Kerpen - Sindorf voraus. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Das Kriterium 5: Das Kriterium 5 setzt eine Mindestwohndauer in Kerpen von einem Jahr voraus. Bislang wurden Grundstücke im Vogelrutherfeld in einem zweistufigen Verfahren vergeben, dazu wurden zwei Gruppen gebildet (Kerpener und Nicht-Kerpener) die jeweils zu einem eigenen Vergabetermin geladen wurden. Zu dem Kreis der Kerpener zählen Bewerber, die     in einem Kerpener Ortsteil ihren Wohnsitz haben, in Kerpen geboren oder aufgewachsen sind in Kerpen gewohnt haben in Kerpen arbeiten Erst nach der Vergabe der Grundstücke an den Kreis der "Kerpener" wurden die verbliebenen Grundstücke in einem zweiten Termin an "Nicht- Kerpener" vergeben. Beschlussvorlage 537.16 Seite 3 Mit den aktuell beschlossenen Vergaberichtlinien würden Kerpener Bürger die < 1 Jahr in Kerpen wohnen als "Nicht- Kerpener" gewertet! Vorschlag Kriterium 5: Die bewährte Methode bedarf keiner Modifizierung und wird beibehalten. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Bebauungsplan lässt neben der barrierefreien Bungalowbebauung (Bautyp 3), wie sie von der Zielgruppe 55+ nachgefragt wird, auch eine 11/2 geschossige Bebauung (Bautyp1) mit deutlich mehr Wohnflächenreserve im Dachgeschoss zu. Da der Bautyp 1 insbesondere von Familien nachgefragt wird, schlägt die Verwaltung vor, die Grundstücke ausschließlich für eine barrierefreie Bebauung mit freistehenden Bungalows zu parzellieren. Die zu realisierende Wohnfläche sollte mindestens 100m² bis 125m² betragen. Diese Wohnfläche wird vorrangig von Seniorenhaushalten nachgefragt, liegt aber nicht im Fokus der v.g. "Familie mit Kindern und Elternteil". Hinweis zum Mehr-Generationen-Wohnen: Bislang wurden „Bauherrengemeinschaften“ (Mehr-Generationen-Wohnen) - über alle Bauabschnitte hinweg- ein Vorrang eingeräumt, der sich allerdings nur bei Doppelhäusern realisieren lässt. Bedauerlicherweise fand das „Mehr-Generationen-Wohnen“ nur wenig Resonanz, so dass man hier - entsprechend der bekannten Nachfrage - freistehenden Häusern den Vorrang geben würde. Vorschlag: Um eine barrierefreie Wohnform anbieten zu können, werden die Grundstücke nur für eine Bebauung mit freistehenden Häusern des Bautyps 3 (Bungalow) angeboten. Zur Sicherung dieser Bauform sollte der Bebauungsplan nach Abschluss der Vermarktung entsprechend geändert werden. Beschlussvorlage 537.16 Seite 4 Parzellierungsplan: Beschlussvorlage 537.16 Seite 5