Daten
Kommune
Kerpen
Größe
455 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
19.10.16, 18:16
Aktualisiert
19.10.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: Martin Schoppe
TOP
Drs.-Nr.: 537.16
Datum : 17.10.2016
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
25.10.2016
Haupt- und Finanzausschuss
02.11.2016
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vergaberichtlinien Seniorendorf
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis, der Haupt- und Finanzausschuss der Kolpingstadt Kerpen beschließt
für das Seniorendorf Vogelrutherfeld folgende Vergaberichtlinien.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter
Schoppe
Mackeprang
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Am 30.08.2016 hat der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr unter TOP 5 folgenden
Beschluss gefasst:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Er beschließt eine zweistufige Vermarktung mit einer anfänglichen Vergabe von x Grundstücken
südlich des Grünzuges entsprechend der nachfolgend präzisierten Vergaberichtlinien zur
individuellen Bebauung.
Der Ausschuss ändert die Vergaberichtlinien für diesen Zweck wie folgt:
1
2
3
4
5
Kriterium
Je Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des
Kindes
Behinderung, Pflegebedürftigkeit einer/-s Bewerberin/s/im Haushalt lebenden Familienangehörigen
Bewerber/-in/im Haushalt lebender Familienangehöriger
ab Vollendung des 55. Lebensjahres
Bei gemeinsamer Bewerbung einer/-s Bewerberin/-s aus
Verwandtschaft in gerader Linie (gem. § 1589 I S. 1
BGB).
Bei mindestens einer/-m BewerberIn/im Haushalt
lebendem Familienangehörigen der bisher seit
mindestens einem Jahr in der Kolpingstadt Kerpen
wohnhaft ist.
Punktzahl
10
10
30
20
20
Sofern eine gemeinsame Bewerbung von Bewerbern/Bewerberinnen aus Verwandtschaft in
gerader Linie (gem. § 1589 I S. 1 BGB) vorliegt, kann (sofern noch verfügbar) von diesen ein
zusätzliches Nachbargrundstück erworben werden. Bewerben kann sich nur, wer volljährig ist.
Auch die Bewerbung im Namen für einen Nicht-Volljährigen ist nicht zulässig.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Erläuterung:
Seit einer Berichterstattung in der örtlichen Presse, dass im „Vogelrutherfeld“ weitere
Grundstücke zum freien Verkauf stehen, bewerben sich gleichermaßen Senioren im Sinne der
o.g. Vergaberichtlinien, aber auch junge Familien mit Kindern.
Insbesondere das ungebrochene Interesse junger Familien an einem Grundstück weckt kreative
Interpretationen der beschlossenen Vergaberichtlinien, die dringend einer Klarstellung bedürfen,
um eine zielgruppenorientierte Vermarktung gewährleisten zu können.
Folgende Ergänzungen sind nach Auffassung der Verwaltung erforderlich:
Kriterium 2:
Ergänzung "je Person"
Kriterium 3:
Ergänzung "je Person"
Kriterium 4:
Mit der Beschlussfassung wird einem Personenkreis ab Vollendung des 55. Lebensjahres ein
eindeutiger Vorrang eingeräumt.
Beschlussvorlage 537.16
Seite 2
Beispiel: Seniorenpaar, beide >55 Jahre = 60 Punkte.
Anmerkung: Die politisch gewollte Gewichtung ist eindeutig! Dieser Vorrang lässt sich erst mit 6
Kindern = 60 Punkte kompensieren.
Nach Auffassung einzelner, weniger Bewerber lässt sich dieser Vorrang -bei freier Interpretation
des Kriteriums 4 - aber auch wie folgt kompensieren.
Beispiel: Eine junge Familie mit 2 Kindern bringt ein Elternteil mit und erhält dafür 30
Punkte. Weitere 20 Punkte für die gemeinsame Bewerbung und 20 weitere Punkte für die
2 Kinder = 70 Punkte. Damit hätte die junge Familie gegenüber dem v.g. Seniorenpaar
einen Vorrang von 10 Punkten!
Da nur schwer zu kontrollieren ist, ob diese Konstellation "mit Elternteil" auch tatsächlich zustande
kommt, oder ob vorwiegend klassische Einfamilienhäuser mit einem "Pseudo-Gästezimmer" für
den Elternteil realisiert werden, birgt diese Formulierung die Gefahr des "Etikettenschwindels".
Ohne Klarstellung ist davon auszugehen, dass die politische Zielsetzung nicht umgesetzt werden
kann.
Nach Kenntnis der Verwaltung sollte mit dieser Formulierung vorrangig eine familiäre
Zusammenführung von „Alt und Jung“ ermöglicht werden, wenn beispielsweise auswärtige
Senioren „zu ihren Kindern“ ziehen wollen, die bereits im Vogelrutherfeld wohnen (Nach
Auffassung der Verwaltung sollte der Wohnsitz auf den gesamten Stadtteil Sindorf ausgeweitet
werden).
In diesem Fall würde der Seniorenhaushalt 20 Punkte erhalten.
Vorschlag für modifizierte Formulierung:
Kriterium 4:
Personen die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten 20 Punkte/ Haushalt, wenn die
Bewerbung der Familienzusammenführung dient. (Verwandtschaft in gerader Linie (gem. §
1589 I S. 1 BGB). Die Bevorrechtigung setzt einen nachweislichen Wohnsitz der
Verwandtschaft in Kerpen - Sindorf voraus.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Das Kriterium 5:
Das Kriterium 5 setzt eine Mindestwohndauer in Kerpen von einem Jahr voraus.
Bislang wurden Grundstücke im Vogelrutherfeld in einem zweistufigen Verfahren vergeben, dazu
wurden zwei Gruppen gebildet (Kerpener und Nicht-Kerpener) die jeweils zu einem eigenen
Vergabetermin geladen wurden.
Zu dem Kreis der Kerpener zählen Bewerber, die
in einem Kerpener Ortsteil ihren Wohnsitz haben,
in Kerpen geboren oder aufgewachsen sind
in Kerpen gewohnt haben
in Kerpen arbeiten
Erst nach der Vergabe der Grundstücke an den Kreis der "Kerpener" wurden die verbliebenen
Grundstücke in einem zweiten Termin an "Nicht- Kerpener" vergeben.
Beschlussvorlage 537.16
Seite 3
Mit den aktuell beschlossenen Vergaberichtlinien würden Kerpener Bürger die < 1 Jahr in Kerpen
wohnen als "Nicht- Kerpener" gewertet!
Vorschlag Kriterium 5:
Die bewährte Methode bedarf keiner Modifizierung und wird beibehalten.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Bebauungsplan lässt neben der barrierefreien Bungalowbebauung (Bautyp 3), wie sie von der
Zielgruppe 55+ nachgefragt wird, auch eine 11/2 geschossige Bebauung (Bautyp1) mit deutlich
mehr Wohnflächenreserve im Dachgeschoss zu. Da der Bautyp 1 insbesondere von Familien
nachgefragt wird, schlägt die Verwaltung vor, die Grundstücke ausschließlich für eine barrierefreie
Bebauung mit freistehenden Bungalows zu parzellieren. Die zu realisierende Wohnfläche sollte
mindestens 100m² bis 125m² betragen.
Diese Wohnfläche wird vorrangig von Seniorenhaushalten nachgefragt, liegt aber nicht im Fokus
der v.g. "Familie mit Kindern und Elternteil".
Hinweis zum Mehr-Generationen-Wohnen:
Bislang wurden „Bauherrengemeinschaften“ (Mehr-Generationen-Wohnen) - über alle
Bauabschnitte hinweg- ein Vorrang eingeräumt, der sich allerdings nur bei Doppelhäusern
realisieren lässt. Bedauerlicherweise fand das „Mehr-Generationen-Wohnen“ nur wenig
Resonanz, so dass man hier - entsprechend der bekannten Nachfrage - freistehenden Häusern
den Vorrang geben würde.
Vorschlag:
Um eine barrierefreie Wohnform anbieten zu können, werden die Grundstücke nur für eine
Bebauung mit freistehenden Häusern des Bautyps 3 (Bungalow) angeboten. Zur Sicherung
dieser Bauform sollte der Bebauungsplan nach Abschluss der Vermarktung entsprechend
geändert werden.
Beschlussvorlage 537.16
Seite 4
Parzellierungsplan:
Beschlussvorlage 537.16
Seite 5