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Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW der Initiative "Auch WIR sind Sindorf"; hier: Platzbenennung "Platz der Integration")

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
21.10.16, 13:15
Aktualisiert
21.10.16, 13:15
Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW der Initiative "Auch WIR sind Sindorf";
hier: Platzbenennung "Platz der Integration") Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW der Initiative "Auch WIR sind Sindorf";
hier: Platzbenennung "Platz der Integration")

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales TOP Baumanagement Drs.-Nr.: 472.16 Sachbearbeiterin: Sabine Wilkens Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 26.09.2016 Bemerkungen 02.11.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Anregung gem. § 24 GO NRW der Initiative "Auch WIR sind Sindorf"; hier: Platzbenennung "Platz der Integration" X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss verweist die Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NRW in den für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen zuständigen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Wilkens Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Für die Benennung von Straßen, Wege und Plätze liegt die Zuständigkeit beim Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr. Nach abschließender Ermittlung der für eine Beschlussfassung erforderlichen Grundlagen ist beabsichtigt, die Thematik in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr zu beraten und ggf. entsprechend zu beschließen. Beschlussvorlage 472.16 Seite 2