Daten
Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
21.10.16, 13:15
Aktualisiert
21.10.16, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales
TOP
Baumanagement
Drs.-Nr.: 472.16
Sachbearbeiterin: Sabine Wilkens
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
26.09.2016
Bemerkungen
02.11.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Anregung gem. § 24 GO NRW der Initiative "Auch WIR sind Sindorf";
hier: Platzbenennung "Platz der Integration"
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss verweist die Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NRW in
den für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen zuständigen Ausschuss für Stadtplanung
und Verkehr.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Wilkens
Habicht
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Für die Benennung von Straßen, Wege und Plätze liegt die Zuständigkeit beim Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr.
Nach abschließender Ermittlung der für eine Beschlussfassung erforderlichen Grundlagen ist
beabsichtigt, die Thematik in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und
Verkehr zu beraten und ggf. entsprechend zu beschließen.
Beschlussvorlage 472.16
Seite 2