Daten
Kommune
Kerpen
Größe
152 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
21.10.16, 13:15
Aktualisiert
21.10.16, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters,
TOP
Pressestelle, Datenschutz
Sachbearbeiter/in: Claudia Seidenpfennig
Drs.-Nr.: 487.16
Datum :
20.09.2016
Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW
An den Haupt- und Finanzausschuss zur Genehmigung
An den Stadtrat zur Genehmigung
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk V (Horrem, Neu-Bottenbroich und
Götzenkirchen)
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 90,00 € monatlich (s.Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto: 12.122.14 / 542100
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 487.16 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2
GO NRW genehmigt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
stv. Büroleiterin
Seidenpfennig
Cornely
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Spürck
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW wird wegen Vorliegens äußerster
Dringlichkeit beschlossen:
Der Schiedsmann Herr Wilfried Steinmann wird für den Schiedsamtsbezirk V (Horrem,
Neubottenbroich und Götzenkirchen) wiedergewählt.
Kerpen, 20.09.2016
Dieter Spürck
Bürgermeister
Daniel Dobbelstein
Stadtverordneter
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Dienstzimmerentschädigung
270,00 €
1.080,00 €
1.080,00 €
1.080,00 €
1.080,00 €
270,00 €
1.080,00 €
1.080,00 €
1.080,00 €
1.080,00 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Begründung:
Die Wahlzeit für das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk V (Horrem,
Neubottenbroich und Götzenkirchen) endet mit Ablauf des 04. Oktober 2016.
Der bisherige Schiedsmann, Herr Wilfried Steinmann, hat sich für den Fall der Wiederwahl bereit
erklärt das Amt der Schiedsperson für weitere fünf Jahre zu übernehmen.
Von Seiten des Amtsgerichtes Kerpen und der Schiedsamtsvereinigung des Landgerichtsbezirks
Köln bestehen gegen die Wiederwahl von Herrn Steinmann keine Bedenken.
Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Wilfried Steinmann als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk V wiederzuwählen.
Da die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Stadtrates für November
2016 terminiert sind und die bisherige Wahlzeit mit Ablauf des 04.10.2016 bereits endet, ist eine
Dringlichkeit gegeben.