Daten
Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
24.10.16, 09:15
Aktualisiert
24.10.16, 09:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters,
Pressestelle, Datenschutz
Bearbeiterin: Claudia Seidenpfennig
TOP
Drs.-Nr.: 538.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
02.11.2016
Stadtrat
08.11.2016
X
17.10.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kostenersparnis bei amtlichen Bekanntmachungen
hier: Antrag der CDU-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat, keine Änderung der
Hauptsatzung vorzunehmen und die bisherige Form der öffentlichen Bekanntmachungen
beizubehalten.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Seidenpfennig
Nimtz
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Kolpingstadt Kerpen aufgrund der derzeitigen Haushaltslage zukünftig auf amtliche Bekanntmachungen in den Tageszeitungen verzichtet und die Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen dahingehend ändert, dass die öffentlichen Bekanntmachungen
nur noch in einem Amtsblatt sowie im Internet vollzogen werden. Als Beispiel wird in ihrem Antrag
die Stadt Elsdorf genannt.
Grundsätzlich ist die Form der öffentlichen Bekanntmachungen in der Verordnung über die
öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung –
BekanntmVO) geregelt.
Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.02.2016 und des Stadtrates
am 23.02.2016 durch die Verwaltung (Drs.Nr. 31.16) mitgeteilt wurde, hat das Ministerium für
Inneres und Kommunales NRW durch Änderung der Bekanntmachungsverordnung als weitere
Bekanntmachungsformen die öffentliche Bereitstellung im Internet eingeführt. Dadurch ist den
Kommunen die Möglichkeit eröffnet worden, öffentliche Bekanntmachungen auf ihrer Homepage
zu vollziehen.
Die öffentlichen Bekanntmachungen werden durch Bereitstellung des digitalisierten Dokumentes
auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite der Gemeinde unter Angabe des Bereitstellungstages veröffentlicht. Die Gemeinde hat auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse
nachrichtlich hinzuweisen.
In seiner Sitzung am 23.02.2016 hat der Stadtrat eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung
beschlossen. Seitdem werden die öffentlichen Bekanntmachungen auf www.stadt-kerpen.de unter
„Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und in den Tageszeitungen Kölnische Rundschau
und Kölner Stadt-Anzeiger wird auf die Bereitstellung im Internet nachrichtlich hingewiesen.
Ausgenommen hiervon sind die Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Der
Städte- und Gemeindebund empfiehlt aus Gründen der Rechtssicherheit bei ortsüblichen
Bekanntmachungen nach den Vorschriften des BauGB zusätzlich neben der Veröffentlichung im
Internet in Gänze eine Veröffentlichung in den Zeitungen zu vollziehen.
Seit 2002 praktiziert die Kolpingstadt Kerpen das Verfahren der Veröffentlichungen der Bekanntmachungen im Kölner Stadt-Anzeiger und der Kölnischen Rundschau. Die Zeitungsgruppe Köln,
der Verlag für die beiden Tageszeitungen, hatte seinerzeit der Stadt äußerst günstige Konditionen
(ca. ¼ des normalen Anzeigenpreises) gewährt. Zusätzlich konnten auch die öffentlichen
Ausschreibungen zum selben günstigen Preis abgerechnet werden Dies angebotenen Konditionen
haben bis heute Bestand.
Entsprechend bewegen sich die Kosten der öffentlichen Bekanntmachungen in einem vertretbaren
Rahmen. Seit Änderung der Hauptsatzung Anfang März 2016 bis Ende September in Höhe von
insgesamt ca. 3.000 €. Hochgerechnet auf 12 Monate ist somit mit Kosten in Höhe von 5.000 € 6.000 € zu rechnen.
Nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung Elsdorf und dem Herausgeber des Amtsblattes
beträgt die Auflage in Elsdorf pro Woche 9.000 Exemplare (23.000 Einwohner), die durch den
Verlag verteilt werden.
Die Stadtverwaltung liefert die Bekanntmachung an den Verlag auf elektronischem Wege, der
diese anschließend als Einlage eingebunden in einem werbefinanzierten Blatt wöchentlich
veröffentlicht.
Der Stadt Elsdorf entstehen Kosten in Höhe von 1.600 € im Monat; 19.200 € im Jahr.
Lt. Verlag wäre für die Kolpingstadt Kerpen mit 67.000 Einwohnern von einer Auflage eines
Amtsblattes von ca. 22.000 Exemplaren auszugehen. Die Kosten hierfür wären deutlich höher als
bei der Stadt Elsdorf.
Beschlussvorlage 538.16
Seite 2
Da die Kosten bei einer Veröffentlichung im Amtsblatt deutlich über den derzeitig hochgerechneten Bekanntmachungskosten der Kolpingstadt Kerpen durch die bereits geänderte
Hauptsatzung liegen, schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Form der öffentlichen
Bekanntmachungen beizubehalten.
Beschlussvorlage 538.16
Seite 3