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Beschlussvorlage (Kostenersparnis bei amtlichen Bekanntmachungen hier: Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
24.10.16, 09:15
Aktualisiert
24.10.16, 09:15
Beschlussvorlage (Kostenersparnis bei amtlichen Bekanntmachungen
hier: Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Kostenersparnis bei amtlichen Bekanntmachungen
hier: Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Kostenersparnis bei amtlichen Bekanntmachungen
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters, Pressestelle, Datenschutz Bearbeiterin: Claudia Seidenpfennig TOP Drs.-Nr.: 538.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 02.11.2016 Stadtrat 08.11.2016 X 17.10.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kostenersparnis bei amtlichen Bekanntmachungen hier: Antrag der CDU-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Stadtrat, keine Änderung der Hauptsatzung vorzunehmen und die bisherige Form der öffentlichen Bekanntmachungen beizubehalten. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Seidenpfennig Nimtz Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Kolpingstadt Kerpen aufgrund der derzeitigen Haushaltslage zukünftig auf amtliche Bekanntmachungen in den Tageszeitungen verzichtet und die Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen dahingehend ändert, dass die öffentlichen Bekanntmachungen nur noch in einem Amtsblatt sowie im Internet vollzogen werden. Als Beispiel wird in ihrem Antrag die Stadt Elsdorf genannt. Grundsätzlich ist die Form der öffentlichen Bekanntmachungen in der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO) geregelt. Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.02.2016 und des Stadtrates am 23.02.2016 durch die Verwaltung (Drs.Nr. 31.16) mitgeteilt wurde, hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW durch Änderung der Bekanntmachungsverordnung als weitere Bekanntmachungsformen die öffentliche Bereitstellung im Internet eingeführt. Dadurch ist den Kommunen die Möglichkeit eröffnet worden, öffentliche Bekanntmachungen auf ihrer Homepage zu vollziehen. Die öffentlichen Bekanntmachungen werden durch Bereitstellung des digitalisierten Dokumentes auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite der Gemeinde unter Angabe des Bereitstellungstages veröffentlicht. Die Gemeinde hat auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse nachrichtlich hinzuweisen. In seiner Sitzung am 23.02.2016 hat der Stadtrat eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Seitdem werden die öffentlichen Bekanntmachungen auf www.stadt-kerpen.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und in den Tageszeitungen Kölnische Rundschau und Kölner Stadt-Anzeiger wird auf die Bereitstellung im Internet nachrichtlich hingewiesen. Ausgenommen hiervon sind die Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Der Städte- und Gemeindebund empfiehlt aus Gründen der Rechtssicherheit bei ortsüblichen Bekanntmachungen nach den Vorschriften des BauGB zusätzlich neben der Veröffentlichung im Internet in Gänze eine Veröffentlichung in den Zeitungen zu vollziehen. Seit 2002 praktiziert die Kolpingstadt Kerpen das Verfahren der Veröffentlichungen der Bekanntmachungen im Kölner Stadt-Anzeiger und der Kölnischen Rundschau. Die Zeitungsgruppe Köln, der Verlag für die beiden Tageszeitungen, hatte seinerzeit der Stadt äußerst günstige Konditionen (ca. ¼ des normalen Anzeigenpreises) gewährt. Zusätzlich konnten auch die öffentlichen Ausschreibungen zum selben günstigen Preis abgerechnet werden Dies angebotenen Konditionen haben bis heute Bestand. Entsprechend bewegen sich die Kosten der öffentlichen Bekanntmachungen in einem vertretbaren Rahmen. Seit Änderung der Hauptsatzung Anfang März 2016 bis Ende September in Höhe von insgesamt ca. 3.000 €. Hochgerechnet auf 12 Monate ist somit mit Kosten in Höhe von 5.000 € 6.000 € zu rechnen. Nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung Elsdorf und dem Herausgeber des Amtsblattes beträgt die Auflage in Elsdorf pro Woche 9.000 Exemplare (23.000 Einwohner), die durch den Verlag verteilt werden. Die Stadtverwaltung liefert die Bekanntmachung an den Verlag auf elektronischem Wege, der diese anschließend als Einlage eingebunden in einem werbefinanzierten Blatt wöchentlich veröffentlicht. Der Stadt Elsdorf entstehen Kosten in Höhe von 1.600 € im Monat; 19.200 € im Jahr. Lt. Verlag wäre für die Kolpingstadt Kerpen mit 67.000 Einwohnern von einer Auflage eines Amtsblattes von ca. 22.000 Exemplaren auszugehen. Die Kosten hierfür wären deutlich höher als bei der Stadt Elsdorf. Beschlussvorlage 538.16 Seite 2 Da die Kosten bei einer Veröffentlichung im Amtsblatt deutlich über den derzeitig hochgerechneten Bekanntmachungskosten der Kolpingstadt Kerpen durch die bereits geänderte Hauptsatzung liegen, schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Form der öffentlichen Bekanntmachungen beizubehalten. Beschlussvorlage 538.16 Seite 3