Daten
Kommune
Kerpen
Größe
261 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
26.10.16, 13:17
Aktualisiert
26.10.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 13 / Feuerschutz /
TOP
Rettungswesen
Drs.-Nr.: 530.16
Sachbearbeiter/in: Greven/Weiler
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
02.11.2016
Stadtrat
08.11.2016
X
13.10.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Personalentwicklungskonzept Amt 13 / ABC-Dienst-Modell
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten gemäß Anlage
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
X
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 2017 - 2023
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die
Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung in den
Stellenplänen 2017 bis 2023 die in der Vorlage dargestellten Änderungen im Zuge des
Personalentwicklungskonzeptes einzubringen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter 13
Greven
Weiler
Graß
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 11
Stein
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
400,00 €
Personalkosten
11.040,00 €
8.800,00 €
-460,00 €
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
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Begründung:
Basierend auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1993 wurden auf Ebene der Landesgesetzgebung
Nordrhein-Westfalen Änderungen in der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (AZVOFeu)
erforderlich, so dass spätestens ab dem 01.01.2017 die 48-Stundenwoche einzuführen ist, da die
gesetzlich legitimierten Ausnahmeregelungen (Individualvereinbarung mit Opting-Out-Zulage)
nicht über den 31.12.2016 hinaus verlängert werden. Die notwendigen Maßnahmen zur
Einführung der 48-Stundenwoche wurden im Jahr 2014 durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschlossen und werden zum 01.01.2017 fristgerecht umgesetzt.
Die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit hat auch zur Folge, dass die im Schichtdienst
befindlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vergleich zu heute deutlich eingeschränkter und
nur noch in einem geringen Maße in die Bearbeitung von Verwaltungs- bzw. Sachgebietsaufgaben
des Amtes 13 eingebunden werden können – insbesondere bei zeitkritischen Aufgaben. Das im
Amt 13 zu bearbeitende Aufgabenspektrum (u. a. eigenständige Personalgewinnung und
Personalunterhaltung, Finanzmanagement und Finanzcontrolling, Verwaltung Freiwillige
Feuerwehr, Durchführung sofortiger Unterbringungen nach § 14 des Gesetzes über Hilfen und
Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG), Gebühreneinnahmen und
Gebührenkalkulation Rettungsdienst und Feuerwehr, Brandschutzdienststelle etc.) erfährt keinerlei
Änderung und ist beispielsweise im Personalwesen sogar deutlich gestiegen. Die erforderliche
Kompensation muss daher in einem erheblichen Maße durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
welche im Mischdienst (Verwaltungsdienst mit in der Regel einem Alarmdienst pro Woche) tätig
sind und in überwiegenden Anteilen zu den regulären Verwaltungsdienstzeiten ihren Dienst
versehen, erfolgen, um eine weitere Planstellenmehrung zu vermeiden.
Des Weiteren gilt es, neben der vorgegebenen Besetzung sämtlicher erforderlicher Funktionen im
Einsatzdienst gemäß dem gültigen Brandschutzbedarfsplan der Kolpingstadt Kerpen sowie dem
Rettungsdienstbedarfsplan des Rhein-Erft-Kreises, auch die entsprechenden Qualifikationen bei
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dauerhaft vorzuhalten – hier beispielsweise die Funktion CDienst (ehemalig Wachabteilungsleiter) oder B-Dienst (Einsatzleiter vom Dienst). Zur
Wahrnehmung dieser Funktionen sind die laufbahnrechtlichen Ausbildungen zwingend
erforderlich.
Neben der Umsetzung der AZVOFeu bewirken die überregional erfolgende Fortschreibung von
Rettungsdienst- und Brandschutzbedarfsplänen sowie die Einführung des Notfallsanitäters im
Rettungsdienst landes- und bundesweit einen deutlich höheren Personalbedarf in der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Für Tarifbeschäftigte im Rettungsdienst sowie für Beamtinnen
und Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst der Laufbahngruppe 1 und im feuerwehrtechnischen
Dienst der Laufbahngruppe 2 gibt es derzeit und in den kommenden Jahren einen umfangreichen
Stellenmarkt. Den in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr tätigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern werden sich daher kreis-, landes- aber auch bundesweit zahlreiche Optionen zur
Wahl ihrer Dienststelle ergeben.
Die Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird erkennbar zunehmend dadurch
erschwert, dass in Personalauswahlverfahren oftmals eine nicht ausreichende Anzahl von
Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung steht. Während einige Bewerberinnen und
Bewerber – und dies ist in den vergangenen Jahren verstärkt zu verzeichnen – trotz vorheriger
Anmeldung nicht zum Verfahren erscheinen, muss häufig bei einem Teil der vorhandenen
Bewerberinnen und Bewerber im Verfahren festgestellt werden, dass diese persönlich und fachlich
nicht geeignet sind. Berichten in einschlägigen Fachzeitschriften und diversen Besprechungen (u.
a. beim Städte- und Gemeindebund NRW, der Arbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen
Feuerwehren NRW, der Dienstbesprechungen Rettungsdienst im Rhein-Erft-Kreis) ist jedoch zu
entnehmen, dass diese Situation nicht „kerpen-spezifisch“ ist, sondern kreis- bzw. landesweit für
annähernd alle Feuerwehren gleichermaßen besteht und somit eine enorme Konkurrenzsituation
vorliegt. Im Ergebnis bleibt daher festzuhalten, dass die Personalgewinnung in den nächsten
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Jahren unter den sich darstellenden Rahmenvoraussetzungen als deutliche Herausforderung
betrachtet werden muss.
Durch die Verwaltung wurde frühzeitig mit den Planungen begonnen, wie die weitreichenden
Auswirkungen im Zuge der gesetzlichen Änderungen der AZVOFeu mit einer neuen (Schicht)Dienstorganisation möglichst effektiv gestaltet werden können, um somit den allgemeinen
Dienstbetrieb und das definierte Sicherheitsniveau ohne Einschränkungen gewährleisten zu
können.
Die
Planungen,
die
unter
Berücksichtigung
der
Rechtsvorschriften,
Feuerwehrdienstvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und der Vorgaben zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz erfolgten, sehen vor, dass zum 01.01.2017 der vorhandene Personalkörper in
ein „ABC-Dienstmodell“ umgesetzt wird, welches die Grundlage für ein langfristiges
Personalentwicklungskonzept gemäß § 42 des Landesbeamtengesetzes NRW (LBG NRW)
darstellt. Dieses ist regelmäßig fortzuentwickeln und die Eignung, Leistung und Befähigung der
Beamtinnen und Beamten auf der Grundlage des Personalentwicklungskonzeptes zu fördern.
Das ABC-Dienstmodell als Grundlage des Personalentwicklungskonzeptes des Amtes 13 basiert
auf der Gliederung der Führungsstufen der Feuerwehrdienstvorschrift 100 – Führung und Leitung
im Einsatz – und findet bereits zukunftsweisend bei vielen Feuerwehren Anwendung.
Ziel des ABC-Dienstmodells ist es, dass neben der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen
Dienstbetriebes im Einsatzdienst mit Bezug auf die Erledigung von Verwaltungsaufgaben im Amt
13 auch zukünftig eine attraktive Dienststelle darstellt. Dies trägt in entscheidendem Maße zu
einer Mitarbeiterbindung bei, indem für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleiche berufliche
Perspektiven und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten gemäß der jeweiligen Führungsstufe
vorliegen.
Das ABC-Dienstmodell zeichnet sich zur uneingeschränkten Funktionssicherstellung im
Einsatzdienst dadurch aus, dass bis zur Besoldungsstufe A 11 LBesG NRW täglich
unterschiedlichste Funktionen im Brandschutz und Rettungsdienst wechselweise wahrgenommen
werden (beispielsweise Besatzung des Hilfeleistungslöschfahrzeuges, Besatzung der
Hubrettungsbühne, Führungsassistentin/ Führungsassistent des Einsatzleiters, Funktionen im
Rettungsdienst). Überdies stellt die Multifunktionalität einen hohen motivierenden Anreiz für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar und gewährleistet, dass insbesondere bei kurzfristigen
Personalausfällen und bei lagebedingten Erfordernissen, die sich während des
Einsatzgeschehens oftmals ergeben, Funktionswechsel dynamisch und ohne zeitlichen Verzug
vorgenommen werden können. Dem Stufenkonzept des ABC-Dienstmodells liegen weitreichende,
notwendige Vertretungsregelungen – und somit auch Qualifizierungen – zugrunde, so dass
personelle Abhängigkeiten unterbunden werden.
Das ABC-Dienstmodell stellt darüber hinaus in Kombination mit dem Personalentwicklungskonzept
sicher, dass eine leistungsgerechte und in alle Besoldungsstrukturen differenzierte
Entwicklungsmöglichkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes 13 besteht. Aus
diesem Grund ist beabsichtigt, eine sukzessive und stufenweise Anpassung im Stellenplan ab
dem Jahr 2017 bis zum Jahr 2023 vorzunehmen.
Die beabsichtigten Anpassungen konnten durch die Verwaltung annähernd kostenneutral
berechnet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Anpassungen in den Stellenplänen ab 2017 vorzunehmen:
1. Im Stellenplan 2017 werden zwei Planstellen von A 10 LBesG NRW nach A 11 LBesG
NRW angehoben.
2. Im Stellenplan 2017 wird eine Planstelle von A 12 LBesG NRW nach A 7 LBesG NRW
umgewandelt.
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3. Im Stellenplan 2017 wird eine Planstelle von A 12 LBesG NRW nach A 13 LBesG NRW
angehoben.
4. Im Stellenplan 2018 werden zwei Planstellen von A 10 LBesG NRW nach A 11 LBesG
NRW angehoben.
5. Im Stellenplan 2019 wird eine Planstelle von A 12 LBesG NRW nach A 13 LBesG NRW
angehoben.
6. Im Stellenplan 2020 wird eine Planstelle von A 16 LBesG NRW nach A 15 LBesG NRW
umgewandelt (KU-Vermerk im Stellenplan 2020 bereits vorhanden).
7. Im Stellenplan 2020 werden zwei Planstellen von A 9-Z LBesG NRW nach A 10 LBesG
NRW angehoben.
8. Im Stellenplan 2020 werden zwei Planstellen von A 9 LBesG NRW nach A 9-Z LBesG
NRW angehoben.
9. In den Stellenplänen 2021 und 2022 erfolgen keine Änderungen.
10. Im Stellenplan 2023 wird eine Planstelle von A9-Z LBesG NRW nach A 10 LBesG NRW
angehoben.
Im Zuge der oben aufgeführten künftigen Umwandlung von Planstellen wird sich die
Kostenmehrung unter Betrachtung der Ist-Kosten ab dem Haushaltsjahr 2023 in Summe auf
gerundet 21.000 Euro pro Jahr belaufen. Diese annähernd kostenneutrale Umsetzung wird im
Wesentlichen durch die bevorstehende Zurruhesetzung eines Abteilungsleiters des Amtes 13 in
Kombination mit der Einführung und Umsetzung des ABC-Dienstmodells ermöglicht.
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