Daten
Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
31.10.16, 11:35
Aktualisiert
31.10.16, 11:35
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 17 / Wirtschaftsförderung und strategische Planung
Bearbeiter/in: Barbara Pütz
TOP
Drs.-Nr.: 570.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
27.10.2016
Bemerkungen
02.11.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Schlechte Internet-Versorgung im ländlichen Bereich
hier: Anfrage der CDU-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Pütz
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Seit Mitte des Jahres ist der Breitbandausbau durch NetCologne abgeschlossen. Dieser Ausbau
führt zu einer momentan zufriedenstellenden Versorgung der Bevölkerung und der Gewerbetreibenden in weiten Teilen des Stadtgebietes. Einige absolute Randlagen, Höfe und Weiler erhalten
derzeit aus wirtschaftlichen Gründen keine leitungsgebundene hochwertige Breitbandanbindung.
Diverse Gespräche mit den Breitbandanbietern NetCologne, unitymedia und Telekom haben ergeben, dass ein eigenmotivierter Ausbau der Versorgungsinfrastruktur nicht erfolgen wird. Es ist also
davon auszugehen, dass diese Gebiete aus wirtschaftlichen Gründen auf diesem Wege auch langfristig keine leitungsgebundene hochwertige Breitbandanbindung erhalten werden.
Der Ausbau der Breitbandinfrastruktur erfolgte im Rhein-Erft-Kreis bisher überwiegend stadtbezogen, getrieben durch die Kommunen und die wirtschaftlichen Interessen der Breitbandanbieter. Das
Land empfiehlt aus Effizienz- und Ressourceneinsparungsgründen, Ausbaubestrebungen der einzelnen Kommunen kreisweit zu bündeln, da davon auszugehen ist, dass in den Nachbarkommunen
auch vereinzelt kleinere Versorgungslücken wie in Kerpen bestehen, die in einem Förderantrag zusammengefasst werden könnten.
Aus diesem Grunde haben in den letzten Monaten mehrere Treffen und Gespräche mit den für die
Wirtschaftsförderung im Kreisgebiet zuständigen Stellen stattgefunden, in denen versucht wurde,
die Fragen und Problemstellung der breitbandunterversorgten Gebiete kreisweit zusammenzuführen und zur Versorgungsverbesserung kreisweite Lösungsansätze zu generieren. So könnte sicherlich auch die Akquisition von Fördergeldern, die Beantragung, die Begleitung, Überwachung und
Abwicklung von Förderanträgen, die im Kausalzusammenhang mit einer Breitbandverbesserung auf
Rhein-Erft-Kreis-Ebene stehen, erarbeitet werden.
In einem Termin mit dem Breitbandbüro NRW und auf Seminaren zu diesem Themenkreis wurde
empfohlen – so auch in den meisten Kommunen und Kreisen praktiziert -, mit der Durchführung
eines möglichen Netzausbaus eine externe Beratung zu beauftragen. Mit der externen Beratungsdienstleistung wird die benötigte Kompetenz für die Darstellung der kompletten Versorgungssituation im Stadtgebiet, Durchführung eines Markterkundungsverfahren sowie der dann folgenden Verfahrensschritte wie Interessensbekundung, Ausschreibungsverfahren sowie technische und wirtschaftliche Prüfung und Auswertung der Angebote eingekauft.
Da eine gemeinsame Vorgehensweise der Kommunen und ein schnelles Weiterkommen und damit
Hilfe für die betroffenen Gebiete nicht absehbar ist, hat sich die Wirtschaftsförderung nun entschieden, für die Kolpingstadt einen eigenen Antrag zur Förderung einer Beratungsleistung zu stellen.
Dies ist nach Kenntnis der Verwaltung zwischenzeitlich wohl auch mindestens bei einer anderen
Kommune im Rhein-Erft-Kreis geschehen.
Grundsätzlich liegt den öffentlichen Förderprogrammen zur Verbesserung der Breitbandversorgung
das Prinzip zugrunde, dort zu fördern, wo ausreichende Marktlösungen für den jeweiligen Bedarf
bei den gegebenen wirtschaftlichen, infrastrukturellen und topographischen Gegebenheiten auch
unter Einbeziehung aller technologischen und wettbewerblichen Alternativen nicht zustande kommen.
Die bestehenden Programme unterstützen die Kommunen im Wesentlichen bei der Förderung der
folgenden Aktivitäten:
Machbarkeitsuntersuchungen und Beratungsleistungen
Realisierung einer Breitbandversorgung oder eines lokalen Breitbandnetzes
Verlegung von Leerrohren, die für Breitbandinfrastruktur genutzt werden können
Die Förderung erfolgt einerseits aus Programmen, die aus einer Kombination von Bundes-, Landesoder auch EU-Mitteln aufgebracht werden (so genannte „kofinanzierte Programme“).
Beschlussvorlage 570.16
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Daneben bestehen Programme, die allein aus den Mitteln der Bundesländer finanziert und deren
Zuwendungsvoraussetzungen eigenständig von dem finanzierenden Land im Einklang mit den Vorgaben des europäischen Beihilfenrechts festgelegt werden. Unabhängig davon können Planungsund Beratungskosten zu 100 Prozent und bis zu einem Betrag von maximal 50.000 Euro gefördert
werden. Der entsprechende Förderantrag ist beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin zu stellen. Für die externe Beratung fallen keine städtischen Eigenmittel an.
Der Berater wird der Verwaltung bei der Durchführung und Auswertung der vorgeschriebenen Verfahren aktiv zur Seite stehen. Beispielsweise erfolgt das Markterkundungsverfahren über die städtische Homepage, die Homepage Breitband NRW sowie das Breitbandportal BMWi. Kommt die
Auswertung beider Verfahren zu dem Ergebnis, dass kein Netzbetreiber innerhalb von 36 Monaten
auf eigenwirtschaftliches Risiko die in Rede stehenden Ortsteile mit 50 Mbit/sec versorgen will, kann
im Anschluss über den Berater die Ausschreibung für den eigentlichen Ausbau vorbereitet und die
Wahl des Fördermittelprogrammes empfohlen werden.
Beschlussvorlage 570.16
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