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Beschlussvorlage (Schlechte Internet-Versorgung im ländlichen Bereich hier: Anfrage der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
31.10.16, 11:35
Aktualisiert
31.10.16, 11:35
Beschlussvorlage (Schlechte Internet-Versorgung im ländlichen Bereich
hier: Anfrage der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Schlechte Internet-Versorgung im ländlichen Bereich
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 17 / Wirtschaftsförderung und strategische Planung Bearbeiter/in: Barbara Pütz TOP Drs.-Nr.: 570.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 27.10.2016 Bemerkungen 02.11.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Schlechte Internet-Versorgung im ländlichen Bereich hier: Anfrage der CDU-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Pütz Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Seit Mitte des Jahres ist der Breitbandausbau durch NetCologne abgeschlossen. Dieser Ausbau führt zu einer momentan zufriedenstellenden Versorgung der Bevölkerung und der Gewerbetreibenden in weiten Teilen des Stadtgebietes. Einige absolute Randlagen, Höfe und Weiler erhalten derzeit aus wirtschaftlichen Gründen keine leitungsgebundene hochwertige Breitbandanbindung. Diverse Gespräche mit den Breitbandanbietern NetCologne, unitymedia und Telekom haben ergeben, dass ein eigenmotivierter Ausbau der Versorgungsinfrastruktur nicht erfolgen wird. Es ist also davon auszugehen, dass diese Gebiete aus wirtschaftlichen Gründen auf diesem Wege auch langfristig keine leitungsgebundene hochwertige Breitbandanbindung erhalten werden. Der Ausbau der Breitbandinfrastruktur erfolgte im Rhein-Erft-Kreis bisher überwiegend stadtbezogen, getrieben durch die Kommunen und die wirtschaftlichen Interessen der Breitbandanbieter. Das Land empfiehlt aus Effizienz- und Ressourceneinsparungsgründen, Ausbaubestrebungen der einzelnen Kommunen kreisweit zu bündeln, da davon auszugehen ist, dass in den Nachbarkommunen auch vereinzelt kleinere Versorgungslücken wie in Kerpen bestehen, die in einem Förderantrag zusammengefasst werden könnten. Aus diesem Grunde haben in den letzten Monaten mehrere Treffen und Gespräche mit den für die Wirtschaftsförderung im Kreisgebiet zuständigen Stellen stattgefunden, in denen versucht wurde, die Fragen und Problemstellung der breitbandunterversorgten Gebiete kreisweit zusammenzuführen und zur Versorgungsverbesserung kreisweite Lösungsansätze zu generieren. So könnte sicherlich auch die Akquisition von Fördergeldern, die Beantragung, die Begleitung, Überwachung und Abwicklung von Förderanträgen, die im Kausalzusammenhang mit einer Breitbandverbesserung auf Rhein-Erft-Kreis-Ebene stehen, erarbeitet werden. In einem Termin mit dem Breitbandbüro NRW und auf Seminaren zu diesem Themenkreis wurde empfohlen – so auch in den meisten Kommunen und Kreisen praktiziert -, mit der Durchführung eines möglichen Netzausbaus eine externe Beratung zu beauftragen. Mit der externen Beratungsdienstleistung wird die benötigte Kompetenz für die Darstellung der kompletten Versorgungssituation im Stadtgebiet, Durchführung eines Markterkundungsverfahren sowie der dann folgenden Verfahrensschritte wie Interessensbekundung, Ausschreibungsverfahren sowie technische und wirtschaftliche Prüfung und Auswertung der Angebote eingekauft. Da eine gemeinsame Vorgehensweise der Kommunen und ein schnelles Weiterkommen und damit Hilfe für die betroffenen Gebiete nicht absehbar ist, hat sich die Wirtschaftsförderung nun entschieden, für die Kolpingstadt einen eigenen Antrag zur Förderung einer Beratungsleistung zu stellen. Dies ist nach Kenntnis der Verwaltung zwischenzeitlich wohl auch mindestens bei einer anderen Kommune im Rhein-Erft-Kreis geschehen. Grundsätzlich liegt den öffentlichen Förderprogrammen zur Verbesserung der Breitbandversorgung das Prinzip zugrunde, dort zu fördern, wo ausreichende Marktlösungen für den jeweiligen Bedarf bei den gegebenen wirtschaftlichen, infrastrukturellen und topographischen Gegebenheiten auch unter Einbeziehung aller technologischen und wettbewerblichen Alternativen nicht zustande kommen. Die bestehenden Programme unterstützen die Kommunen im Wesentlichen bei der Förderung der folgenden Aktivitäten: Machbarkeitsuntersuchungen und Beratungsleistungen Realisierung einer Breitbandversorgung oder eines lokalen Breitbandnetzes Verlegung von Leerrohren, die für Breitbandinfrastruktur genutzt werden können Die Förderung erfolgt einerseits aus Programmen, die aus einer Kombination von Bundes-, Landesoder auch EU-Mitteln aufgebracht werden (so genannte „kofinanzierte Programme“). Beschlussvorlage 570.16 Seite 2 Daneben bestehen Programme, die allein aus den Mitteln der Bundesländer finanziert und deren Zuwendungsvoraussetzungen eigenständig von dem finanzierenden Land im Einklang mit den Vorgaben des europäischen Beihilfenrechts festgelegt werden. Unabhängig davon können Planungsund Beratungskosten zu 100 Prozent und bis zu einem Betrag von maximal 50.000 Euro gefördert werden. Der entsprechende Förderantrag ist beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin zu stellen. Für die externe Beratung fallen keine städtischen Eigenmittel an. Der Berater wird der Verwaltung bei der Durchführung und Auswertung der vorgeschriebenen Verfahren aktiv zur Seite stehen. Beispielsweise erfolgt das Markterkundungsverfahren über die städtische Homepage, die Homepage Breitband NRW sowie das Breitbandportal BMWi. Kommt die Auswertung beider Verfahren zu dem Ergebnis, dass kein Netzbetreiber innerhalb von 36 Monaten auf eigenwirtschaftliches Risiko die in Rede stehenden Ortsteile mit 50 Mbit/sec versorgen will, kann im Anschluss über den Berater die Ausschreibung für den eigentlichen Ausbau vorbereitet und die Wahl des Fördermittelprogrammes empfohlen werden. Beschlussvorlage 570.16 Seite 3