Daten
Kommune
Kerpen
Größe
232 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
13.10.16, 18:16
Aktualisiert
13.10.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: 16.1 fu
TOP
Drs.-Nr.: 509.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
25.10.2016
Stadtrat
08.11.2016
X
04.10.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan KE BP 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
H. Fuhs
Mackeprang
i.V. Held
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
i.V. Canzler
Seidenpfennig
Aufstellungsbeschluss
-
den Bebauungsplan BP KE 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen gem. § 2 (1) BauGB
aufzustellen.
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen
die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) durchzuführen, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage und Größe des Bebauungsplanes
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Stadtteiles Kerpen und wird begrenzt im:
Norden
Osten
Süden
Westen
durch die Stiftsstraße und das Neubaugebiet Stiftsstraße (B-Plan KE 344)
durch die bestehende Wohnbebauung
durch einen ca. 150 m parallel zur Stiftsstraße verlaufenden Fuß-/Radweg
durch landwirtschaftliche Flächen bzw. die Aue des Neffelbachs
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 47.150 m² in der Gemarkung Kerpen,
in der Flur 27 in Gänze die Flurstücke 22, 23, 24, 25, 26, 29, 30, 31, 118, 119, 169 und 171
sowie teilweise 33, 172 und 173;
in der Flur 16 in Gänze die Flurstücke 632 und 662 sowie teilweise 565, 566 und 661;
in der Flur 35 teilweise Flurstück 1285.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen
und die genaue Abgrenzung der Planzeichnung.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des
Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes
herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu
integrieren.
Das Konzept sieht eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage vor. Durch die wohnbauliche
Entwicklung dieser Flächen kann das bereits in der Entwicklung befindliche Neubaugebiet
„Stiftsstraße“ sinnvoll ergänzt und ein klarer Siedlungsrand erzeugt werden. Der Ortseingang
wurde bereits durch den neuen Kreisverkehr im Zuge des Bauleitplans Nr. 344 „Stiftsstraße“
städtebaulich aufgewertet. Im Zuge des nun vorliegenden Bauleitplanverfahrens soll südlich
der Stiftsstraße eine Wohnbebauung erfolgen und somit eine klare städtebaulich geordnete
Ortseingangssituation geschaffen werden.
Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches
Ziel, welches sich auch aus dem Leitbild der Kolpingstadt Kerpen ableitet. Durch die Planung
soll dem Bedarf an günstigem und gut gelegenem Wohnungseigentum in Form von Einzelund Doppelhäusern sowie einem Angebot an Geschosswohnungsbau Rechnung getragen
werden.
Beschlussvorlage 509.16
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MAßNAHME: Bebauungsplan KE BP 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
3.000,00 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
3.000,00 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 509.16
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Begründung:
1.
Planungsanlass
Das Plangebiet liegt westlich des Stadtzentrums der Kolpingstadt Kerpen und wird im Norden
vom Neubaugebiet Stiftsstraße begrenzt. Östlich des Plangebietes schließt auch
Wohnbebauung an. Das Umfeld ist somit überwiegend wohnbaulich geprägt. Im Westen
grenzen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet. Im Süden verläuft die Bachstraße
bzw. der Talweg. Die vorhandene Bebauung wird bis auf die Bebauung im südlichen Bereich
abgerissen.
Nach dem Leitbild „Kerpen maßvoll entwickeln“ sollen in der Kolpingstadt Kerpen
insbesondere Neubaugebiete für Familien entwickelt werden. In der Kolpingstadt Kerpen
besteht nach wie vor eine Nachfrage nach günstigem und gut gelegenem Wohnungseigentum
in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern. Dies hat sich auch bereits bei der
Entwicklung des nördlich angrenzenden Baugebietes gezeigt. Die Kolpingstadt Kerpen ist
überzeugt, dass sie insbesondere im Bereich der Einfamilienhausbebauung noch weitere
Vorsorge treffen sollte. Derzeit wird das angrenzende Neubaugebiet Stiftsstraße entwickelt.
Die Vermarktung der Grundstücke schreitet gut voran. Zur Arrondierung des Siedlungsrandes
soll nun auch das Plangebiet südlich der Stiftsstraße einer wohnbaulichen Entwicklung
zugeführt werden.
2.
Verfahren
Die Flächen des Plangebietes sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes (FNP) der Kolpingstadt
Kerpen zum deutlich überwiegenden Teil als Wohnbauflächen dargestellt. Des Weiteren ist eine
kleinere von Nord nach Süd verlaufende Grünfläche überlagert mit der Darstellung als „Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ sowie zwei
weitere kleinere Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Spielplätze“ im Flächennutzungsplan
dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll daher im Rahmen des Parallelverfahrens gemäß § 8
Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans geändert werden und künftig
das gesamte Plangebiet als Wohnbaufläche darstellen.
3.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: geplant PA 25.10.2016
geplant Rat. 08.11.2016
4.
Anlagen
Anlage 1 - Übersichtsplan
Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung
Anlage 3 - Gestaltungsplan (Vorentwurf)
Beschlussvorlage 509.16
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