Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan KE BP 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
232 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
13.10.16, 18:16
Aktualisiert
13.10.16, 18:16
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KE BP 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan KE BP 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan KE BP 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan KE BP 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 232 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Sachbearbeiter/in: 16.1 fu TOP Drs.-Nr.: 509.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 25.10.2016 Stadtrat 08.11.2016 X 04.10.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan KE BP 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent H. Fuhs Mackeprang i.V. Held Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro i.V. Canzler Seidenpfennig Aufstellungsbeschluss - den Bebauungsplan BP KE 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage und Größe des Bebauungsplanes Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Stadtteiles Kerpen und wird begrenzt im: Norden Osten Süden Westen durch die Stiftsstraße und das Neubaugebiet Stiftsstraße (B-Plan KE 344) durch die bestehende Wohnbebauung durch einen ca. 150 m parallel zur Stiftsstraße verlaufenden Fuß-/Radweg durch landwirtschaftliche Flächen bzw. die Aue des Neffelbachs Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 47.150 m² in der Gemarkung Kerpen,  in der Flur 27 in Gänze die Flurstücke 22, 23, 24, 25, 26, 29, 30, 31, 118, 119, 169 und 171 sowie teilweise 33, 172 und 173;  in der Flur 16 in Gänze die Flurstücke 632 und 662 sowie teilweise 565, 566 und 661;  in der Flur 35 teilweise Flurstück 1285. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen und die genaue Abgrenzung der Planzeichnung. Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu integrieren. Das Konzept sieht eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage vor. Durch die wohnbauliche Entwicklung dieser Flächen kann das bereits in der Entwicklung befindliche Neubaugebiet „Stiftsstraße“ sinnvoll ergänzt und ein klarer Siedlungsrand erzeugt werden. Der Ortseingang wurde bereits durch den neuen Kreisverkehr im Zuge des Bauleitplans Nr. 344 „Stiftsstraße“ städtebaulich aufgewertet. Im Zuge des nun vorliegenden Bauleitplanverfahrens soll südlich der Stiftsstraße eine Wohnbebauung erfolgen und somit eine klare städtebaulich geordnete Ortseingangssituation geschaffen werden. Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches Ziel, welches sich auch aus dem Leitbild der Kolpingstadt Kerpen ableitet. Durch die Planung soll dem Bedarf an günstigem und gut gelegenem Wohnungseigentum in Form von Einzelund Doppelhäusern sowie einem Angebot an Geschosswohnungsbau Rechnung getragen werden. Beschlussvorlage 509.16 Seite 2 MAßNAHME: Bebauungsplan KE BP 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 3.000,00 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 3.000,00 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 509.16 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Das Plangebiet liegt westlich des Stadtzentrums der Kolpingstadt Kerpen und wird im Norden vom Neubaugebiet Stiftsstraße begrenzt. Östlich des Plangebietes schließt auch Wohnbebauung an. Das Umfeld ist somit überwiegend wohnbaulich geprägt. Im Westen grenzen landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet. Im Süden verläuft die Bachstraße bzw. der Talweg. Die vorhandene Bebauung wird bis auf die Bebauung im südlichen Bereich abgerissen. Nach dem Leitbild „Kerpen maßvoll entwickeln“ sollen in der Kolpingstadt Kerpen insbesondere Neubaugebiete für Familien entwickelt werden. In der Kolpingstadt Kerpen besteht nach wie vor eine Nachfrage nach günstigem und gut gelegenem Wohnungseigentum in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern. Dies hat sich auch bereits bei der Entwicklung des nördlich angrenzenden Baugebietes gezeigt. Die Kolpingstadt Kerpen ist überzeugt, dass sie insbesondere im Bereich der Einfamilienhausbebauung noch weitere Vorsorge treffen sollte. Derzeit wird das angrenzende Neubaugebiet Stiftsstraße entwickelt. Die Vermarktung der Grundstücke schreitet gut voran. Zur Arrondierung des Siedlungsrandes soll nun auch das Plangebiet südlich der Stiftsstraße einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden. 2. Verfahren Die Flächen des Plangebietes sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes (FNP) der Kolpingstadt Kerpen zum deutlich überwiegenden Teil als Wohnbauflächen dargestellt. Des Weiteren ist eine kleinere von Nord nach Süd verlaufende Grünfläche überlagert mit der Darstellung als „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ sowie zwei weitere kleinere Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Spielplätze“ im Flächennutzungsplan dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll daher im Rahmen des Parallelverfahrens gemäß § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplans geändert werden und künftig das gesamte Plangebiet als Wohnbaufläche darstellen. 3. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: geplant PA 25.10.2016 geplant Rat. 08.11.2016 4. Anlagen Anlage 1 - Übersichtsplan Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung Anlage 3 - Gestaltungsplan (Vorentwurf) Beschlussvorlage 509.16 Seite 4