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Beschlussvorlage (Voraubauszug aus der Sitzung der Niederschrift des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 25.10.2016)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
86 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
28.10.16, 11:40
Aktualisiert
28.10.16, 11:40
Beschlussvorlage (Voraubauszug aus der Sitzung der Niederschrift des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr  am 25.10.2016) Beschlussvorlage (Voraubauszug aus der Sitzung der Niederschrift des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr  am 25.10.2016)

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- 21 - Niederschrift Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am: 25.10.2016 Öffentlicher Teil Drucksachen-Nr.: 509.16 TOP 7.2 Bebauungsplan KE BP 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB Die Verwaltung berichtet anhand eines Planes über die Lage und Größe des Bebauungsplans. In der anschließenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass bei der Erschließung beachtet werden muss, dass die Haupterschließung der Landwirtschaft über diese Straße verläuft. Die Straße muss für landwirtschaftlichen Gegenverkehr eine ausreichende Breite aufweisen. Eine optimierte Sichtbeziehung des Radweges Vinger Weg ist ebenfalls zu berücksichtigen. Der zusätzliche Antrag der Linksfraktion wird mit 1 Ja-Stimme (Linksfraktion), 14 Nein-Stimmen (7 CDU, 1 FDP, 1BBK, 5 SPD) und 2 Enthaltungen (B‘90/Die Grünen) abgelehnt. Ein in der Debatte folgender abgeänderter Beschlussentwurf der SPD, ob die Möglichkeit besteht, im Rahmen des Verfahrens weiteren sozialen Wohnungsbau mit aufzunehmen, wird mit 5 JaStimmen (SPD), 9 Nein-Stimmen ( 7 CDU, 1 FDP, 1BBK) und 3 Enthaltungen (2 B‘90/Die Grünen, 1 Linksfakrtion) abgelehnt. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mit 14 Ja-Stimmen (7 CDU, 5 SPD, 1 FDP, 1 BBK), 3 Nein-Stimmen ( 2 B‘90/Die Grünen, 1 Linksfraktion) und keiner Enthaltung folgendes zu beschließen: Aufstellungsbeschluss - den Bebauungsplan BP KE 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage und Größe des Bebauungsplanes Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Stadtteiles Kerpen und wird begrenzt im: Norden Osten Süden Westen durch die Stiftsstraße und das Neubaugebiet Stiftsstraße (B-Plan KE 344) durch die bestehende Wohnbebauung durch einen ca. 150 m parallel zur Stiftsstraße verlaufenden Fuß-/Radweg durch landwirtschaftliche Flächen bzw. die Aue des Neffelbachs Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 47.150 m² in der Gemarkung Kerpen, • in der Flur 27 in Gänze die Flurstücke 22, 23, 24, 25, 26, 29, 30, 31, 118, 119, 169 und 171 sowie teilweise 33, 172 und 173; • in der Flur 16 in Gänze die Flurstücke 632 und 662 sowie teilweise 565, 566 und 661; • in der Flur 35 teilweise Flurstück 1285. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen und die genaue Abgrenzung der Planzeichnung. ________ über _______ zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung - 22 - Niederschrift Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am: 25.10.2016 Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu integrieren. Das Konzept sieht eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage vor. Durch die wohnbauliche Entwicklung dieser Flächen kann das bereits in der Entwicklung befindliche Neubaugebiet „Stiftsstraße“ sinnvoll ergänzt und ein klarer Siedlungsrand erzeugt werden. Der Ortseingang wurde bereits durch den neuen Kreisverkehr im Zuge des Bauleitplans Nr. 344 „Stiftsstraße“ städtebaulich aufgewertet. Im Zuge des nun vorliegenden Bauleitplanverfahrens soll südlich der Stiftsstraße eine Wohnbebauung erfolgen und somit eine klare städtebaulich geordnete Ortseingangssituation geschaffen werden. Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches Ziel, welches sich auch aus dem Leitbild der Kolpingstadt Kerpen ableitet. Durch die Planung soll dem Bedarf an günstigem und gut gelegenem Wohnungseigentum in Form von Einzelund Doppelhäusern sowie einem Angebot an Geschosswohnungsbau Rechnung getragen werden. ________ über _______ zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung