Daten
Kommune
Kerpen
Größe
86 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
28.10.16, 11:40
Aktualisiert
28.10.16, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
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Niederschrift
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
am: 25.10.2016
Öffentlicher Teil
Drucksachen-Nr.:
509.16
TOP 7.2
Bebauungsplan KE BP 362 "Vinger Weg", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB
Die Verwaltung berichtet anhand eines Planes über die Lage und Größe des Bebauungsplans.
In der anschließenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass bei der Erschließung beachtet
werden muss, dass die Haupterschließung der Landwirtschaft über diese Straße verläuft.
Die Straße muss für landwirtschaftlichen Gegenverkehr eine ausreichende Breite aufweisen.
Eine optimierte Sichtbeziehung des Radweges Vinger Weg ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Der zusätzliche Antrag der Linksfraktion wird mit 1 Ja-Stimme (Linksfraktion), 14 Nein-Stimmen (7
CDU, 1 FDP, 1BBK, 5 SPD) und 2 Enthaltungen (B‘90/Die Grünen) abgelehnt.
Ein in der Debatte folgender abgeänderter Beschlussentwurf der SPD, ob die Möglichkeit besteht,
im Rahmen des Verfahrens weiteren sozialen Wohnungsbau mit aufzunehmen, wird mit 5 JaStimmen (SPD), 9 Nein-Stimmen ( 7 CDU, 1 FDP, 1BBK) und 3 Enthaltungen (2 B‘90/Die Grünen,
1 Linksfakrtion) abgelehnt.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mit 14
Ja-Stimmen (7 CDU, 5 SPD, 1 FDP, 1 BBK), 3 Nein-Stimmen ( 2 B‘90/Die Grünen, 1 Linksfraktion)
und keiner Enthaltung folgendes zu beschließen:
Aufstellungsbeschluss
-
den Bebauungsplan BP KE 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen gem. § 2 (1) BauGB
aufzustellen.
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen
die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) durchzuführen, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage und Größe des Bebauungsplanes
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand des Stadtteiles Kerpen und wird begrenzt im:
Norden
Osten
Süden
Westen
durch die Stiftsstraße und das Neubaugebiet Stiftsstraße (B-Plan KE 344)
durch die bestehende Wohnbebauung
durch einen ca. 150 m parallel zur Stiftsstraße verlaufenden Fuß-/Radweg
durch landwirtschaftliche Flächen bzw. die Aue des Neffelbachs
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 47.150 m² in der Gemarkung Kerpen,
• in der Flur 27 in Gänze die Flurstücke 22, 23, 24, 25, 26, 29, 30, 31, 118, 119, 169 und 171
sowie teilweise 33, 172 und 173;
• in der Flur 16 in Gänze die Flurstücke 632 und 662 sowie teilweise 565, 566 und 661;
• in der Flur 35 teilweise Flurstück 1285.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen
und die genaue Abgrenzung der Planzeichnung.
________ über _______ zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung
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Niederschrift
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
am: 25.10.2016
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des
Baugesetzbuches zu ermöglichen, eine marktgerechte Bebaubarkeit des Geländes
herbeizuführen und eine wohnbauliche Entwicklung in die Planung und die Gegebenheiten zu
integrieren.
Das Konzept sieht eine Arrondierung der vorhandenen Ortslage vor. Durch die wohnbauliche
Entwicklung dieser Flächen kann das bereits in der Entwicklung befindliche Neubaugebiet
„Stiftsstraße“ sinnvoll ergänzt und ein klarer Siedlungsrand erzeugt werden. Der Ortseingang
wurde bereits durch den neuen Kreisverkehr im Zuge des Bauleitplans Nr. 344 „Stiftsstraße“
städtebaulich aufgewertet. Im Zuge des nun vorliegenden Bauleitplanverfahrens soll südlich
der Stiftsstraße eine Wohnbebauung erfolgen und somit eine klare städtebaulich geordnete
Ortseingangssituation geschaffen werden.
Eine für den Standort angemessene bauliche Nutzung mit Wohngebäuden ist planerisches
Ziel, welches sich auch aus dem Leitbild der Kolpingstadt Kerpen ableitet. Durch die Planung
soll dem Bedarf an günstigem und gut gelegenem Wohnungseigentum in Form von Einzelund Doppelhäusern sowie einem Angebot an Geschosswohnungsbau Rechnung getragen
werden.
________ über _______ zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung