Daten
Kommune
Kerpen
Größe
46 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
19.12.16, 14:30
Aktualisiert
19.12.16, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
-7-
Niederschrift
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
am: 15.11.2016
Öffentlicher Teil
Drucksachen-Nr.:
521.16
TOP 4.
Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine
hier: Umwandlung des Tennensportplatzes im Wolfgang-Graf-Berghe-von-TripsStadion in einen Kunstrasenplatz
Herr Nießen und Herr Kochs vom Horremer Sportverein stellt dem Ausschuss das Projekt
„Kunstrasenplatz für Horrem“ vor. Dabei wird insbesondere auf das überarbeitete
Finanzierungskonzept, das auch als Anlage der Niederschrift beigefügt ist, eingegangen.
Herr Spürck erläutert dem Ausschuss, die Notwendigkeit diesen Beschluss zu fassen.
Insbesondere im Hinblick auf die sehr angespannte Haushaltslage und dem damit verbundenen
Haushaltssicherungskonzept der Kolpingstadt Kerpen ist es zwingend erforderlich, unter
finanzieller Beteiligung der Sportvereine, neue Projekte umzusetzen. Dies gilt umso mehr auch für
die Unterhaltung von Sportanlagen, die möglichst von den Vereinen übernommen werden sollten.
Dies gilt nicht nur für die Sportanlage in Horrem, mit allen anderen Vereinen werden auch
entsprechende Gespräche geführt.
Die SPD-Fraktion weist daraufhin, dass noch internen Beratungsbedarf besteht und sich von
daher bei der Abstimmung enthalten werde. Sie sei aber grundsätzlich nicht gegen das Projekt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass aufgrund der angespannten
Haushaltslage der Kolpingstadt Kerpen unter Umständen keine Haushaltsmittel mehr für andere
interessierte Vereine zur Verfügung stehen könnten.
Hierzu führt Herr BM Spürck aus, dass im Haushaltsplan für insgesamt 4 Jahre jeweils 350.000€
für mehrere Vereine vorgesehen seien. Es kommt als kein Verein zu kurz.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach, ob es sich bei dem Kunstrasenpatz in Horrem um
einen Sportplatz handelt oder ob zusätzlich noch ein weiteres Kleinspielfeld hinzukommt.
Herr Spürck teilt hierzu mit, dass es sich bei diesem Projekt um einen Kunstrasenplatz mit zwei
Teilflächen handelt.
Herr Briefs bitte in der Niederschrift aufzunehmen, dass die Anlage barrierefrei ausgeführt werden
sollte.
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur empfiehlt mit 9xJa-Stimmen ( 7x CDU-Fraktion, 1x
FDP-Fraktion, 1x Fraktion BBK/Piraten) zu 3xNein-Stimmen (2x Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
1xLinksfraktion) und 5x Enthaltungen (5x SPD-Fraktion), dem Rat der Kolpingstadt Kerpen für die
Umwandlung des Tennensportplatzes im Wolfgang-Graf-Berghe-von-Trips-Stadion in einen
Kunstrasenplatz, die im Haushaltsplan 2016 vorhandenen Haushaltsmittel in Höhe von 350.000 €
freizugeben und als maximale Zuschusssumme dem Horremer Sportverein als „Bauherr“ der
Maßnahme zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die für das Vorhaben notwendigen vertraglichen und
steuerrechtlichen Voraussetzungen in Zusammenarbeit mit dem Horremer Sportverein zu
erarbeiten, ebenso ggfls. vertragliche Regelungen mit dem ESV Horrem und dem SC
________ über _______ zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung
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Niederschrift
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
am: 15.11.2016
Buchenhöhe.
Hierzu zählt auch die Übernahme der Unterhaltung der Sportanlage im Sinne des
Haushaltssicherungskonzeptes (HSK: Maßnahme 2015-28).
Ziel ist die Umsetzung der Baumaßnahme im Haushaltsjahr 2017.
________ über _______ zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung