Daten
Kommune
Kerpen
Größe
109 kB
Datum
15.11.2016
Erstellt
04.11.16, 12:16
Aktualisiert
04.11.16, 12:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport,
Städtepartnerschaft und Tourismus
Bearbeiter/in: G.Effertz
TOP
Drs.-Nr.: 559.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
X
25.10.2016
Bemerkungen
15.11.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführungen der Auftragsbeschlüsse, Auftäge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt den Bericht über die Ausführungen der
Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Effertz
Geratz
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
lfd.
Nr.
1
Drucksachen Nr. /
Betreff
373.16
Sitzungsdatum /
TOP der Sitzung
20.9.2016 / 2.2
2
462.16
20.9.2016 / 2.3
3
466.16
20.9.2016 / 2.4
Beschlussvorlage 559.16
Inhalt des/der Beschlusses/
Auftrages/Empfehlung
Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptund Finanzausschuss die
Mitgliedschaft in der
Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Sportämter zu kündigen.
Der Ausschuss beauftragt die
Verwaltung Gespräche mit dem
Kreissportbund aufzunehmen und
unter dessen Moderation konkrete
Gespräche mit den Vereinen zu
führen, um einen Stadtsportverband
in der Kolpingstadt Kerpen zu
gründen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat
1.Die Zuständigkeit der Unterhaltung
für die städtischen Sportanlagen auf
die jeweiligen „Platzvereine“ zu
übertragen. Für diese Aufwendungen
erhalten die Vereine jährlich einen
Zuschussbetrag, der individuell
zwischen der Verwaltung und dem
jeweiligen Verein festgelegt wird und
im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen durch die
politisch verantwortlichen Gremien
beschlossen wird.
2.Diese Vereine erhalten auf Antrag
im Einzelfall Investitionszuschüsse zu
substanzerhaltenden bzw.
wertverbessernden baulichen
Maßnahmen, sowohl an den
Außensportanlagen als auch an den
Vereins- bzw. Umkleidegebäuden.
Hierfür ist jeweils im Einzelfall eine
Federführung /
Amt
10.2
Bearbeitungsstand
10.2
Die Gespräche mit dem
Kreissportbund wurden zwischenzeitlich aufgenommen.
Projektbeautragter /
10.2
Der Rat befasst sich hiermit in seiner
Sitzung am 8.11.2016.
Seite 2
Der Haupt- und Finanzausschuss
befasst sich hiermit in seiner Sitzung
am 2.11.2016.
politische Entscheidung über das Ob
und Wie zutreffen.
4
477,16
20.9.2016 / 2.5
5
442,16
20.9.2016 / 3.1
Beschlussvorlage 559.16
- Die im Pachtvertrag aufgeführten
Vereine (Horremer Sportverein, ESV
Horrem, SCB Horrem) sind in ihrer
Gesamtheit als Platzverein zu sehen
und auch bei der Umwandlung des
Tennensportplatzes alle mit
einzubeziehen.
-Die existierende Begrenzung auf
10%, maximal 7.500,--€ für
einzelfallbezogene
Investitionszuschüsse, wird nicht
durch den Grundsatzbeschluss
aufgehoben, sondern nur den Fall
eines Platzneubaus durch einen
Verein als Bauherr ausgesetzt.
Nutzung des Pavillons „ Alte
Amerikanische Schule“ in
Götzenkirchen
Im Zuge der Erhaltung „Erfthalle
Türnich“ sollen weitere Begehungen
durchgeführt werden, um eine
Prioritätenliste bezüglich der
Abarbeitung der notwendigen
Sanierungsmaßnahmen zu erstellen.
24.2
Siehe Vorlage für die Sitzung am
15.11.2016
10.2
Zurzeit finden entsprechende
Begehungen mit den zuständigen
Fachabteilungen statt.
Seite 3