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Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen 2016)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
465 kB
Datum
15.11.2016
Erstellt
04.11.16, 12:16
Aktualisiert
04.11.16, 12:16
Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen 2016) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen 2016) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen 2016) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen 2016) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen 2016) Beschlussvorlage (Gewährung von Zuschüssen 2016)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport, Städtepartnerschaft und Tourismus Bearbeiter/in: Gerd Effertz TOP Drs.-Nr.: 558.16 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur X 25.10.2016 Bemerkungen 15.11.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Gewährung von Zuschüssen 2016 Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 53.417,90€ Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2016 Produktsachkonto:42.421.01/5318400= 55.000,-42.421.01/5318360= 18.400,-25.252.01/5318310= 950,-25.281.01/5318300= 5.100,-25.281.01/5318360= 8.500,-- Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Zuschüsse, wie in den nachfolgenden Aufstellungen dargestellt, auszuzahlen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Effertz Geratz Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Auszahlung der Zuschüsse 2016 an Kerpener Sport- und Kulturvereine werden nach den Richtlinien der Stadt Kerpen über die Förderung des Sports und zur Förderung der Heimat-, Kultur- und Brauchtumspflege vorgenommen. Im Einzelnen: Bereich Sport Gewährleistung von Zuschüssen an Jugendliche und Mitglieder Behindertensportgemeinschaften Für jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Arbeitslose bis zum vollendeten 26 Lebensjahr je 7,50€ und Mitglieder in Behindertensportgemeinschaften je 15,00€ -Gesamtmitglieder Jugendliche nach vorliegender Statistik des LSB sowie vorliegenden Namenslisten -Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Arbeitslose bis zum vollendeten 26. Lebensjahr nach vorliegenden Namenslisten Insgesamt: 3711 99 3810 x 7,50€ =28.575,00€ -Mitglieder von Behindertensportgemeinschaften nach vorliegenden Namenslisten 580 580 x 15,00 = 8.700,00€ Insgesamt: 37.275,00€ Beschlussvorlage 558.16 Seite 2 Vereinsname SSK Kerpen Schwimmverein Horrem/Sindorf SCB Horrem ESV Horrem TV Blatzheim SV Blau-.Weiß Kerpen VfL Sindorf SV Balkhausen-Brüggen-Türnich DLRG Reit u. Fahrverein Erftland Sindorf SV Blatzheim TTG Langenich ASV Kerpen Judoverein Samurai Kerpen Tennisclub Rot-Weiß Sindorf VfL Mödrath Sport-. Gesundheitsverein Fit by Witt insgesamt Schwimmverein Horrem/Sindorf TV Blatzheim Sport- u. Gesundheitsverein Fit by Witt DLRG insgesamt BSG Sindorf BSG Türnich BSG Kerpen insgesamt Anzahl der Jugendliche 1051 397 335 298 261 243 226 210 209 110 75 71 69 63 43 37 13 3.711 56 23 16 4 99 431 83 66 580 Zuschuss in Höhe von je Gesamtzuschuss 7,50 € 7,50 € 7.882,50€ 7,50 € 2.977,50€ 7,50 € 2.512,50€ 7,50 € 2.235,00€ 7,50 € 1.957,50€ 7,50 € 1.822,50€ 7,50 € 1.695,00€ 7,50 € 1.575,00€ 7,50 € 1.567,50€ 7,50 € 825,00€ 7,50 € 562,50€ 7,50 € 532,50€ 7,50 € 517,50€ 7,50 € 472,50€ 7,50 € 322,50€ 7,50 € 277,50€ 7,50 € 97,50€ 27.832,50 7,50 € 420,00€ 7,50 € 172,50€ 7,50 € 120,00€ 7,50 € 30,00€ 742,50€ 15,00 € 15,00 € 15,00 € 6.465,00€ 1.245,00€ 990,00€ 8.700,00€ 37.275,00€ Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 beschlossen, dass für die Auszahlung der Zuschüsse für jugendliche Mitglieder und Mitglieder von Behindertensportgemeinschaften ein Antrag mit einer entsprechenden Namenliste bis zum 30.9. eines jeden Jahres vorzulegen ist. Die Vereine sind hierüber schriftlich informiert worden. Nachfolgende Vereine haben keinen Antrag bzw. keine Namensliste auf Bezuschussung der jugendlichen Mitglieder vorlegt, obwohl diese in der Statistik des Landessportbundes aufgeführt sind: Beschlussvorlage 558.16 Seite 3 Vereinsname TV Alpenglühn SV Horremer TUS Buir TV Germania Manheim Kampfsportclub TAE Box Do Kerpen Rennsportfreunde Graf-Berghe von Trips FC Viktoria Manheim FC Borussia Buir Tennisclub Kerpen Tennisclub Blau-Weiss Türnich Tennisclub Schwarz-Weiss Neu-Bottenbroich TTC Sindorf Schachclub Kerpen TSC Dance Energy Kerpen TTC / SG Türnich-Brüggen TTC Mödrath Bodo-Club Tai Do Kerpen KG Grosse Horremer (Tanzsportabteilung) Bundeswehr-Sportflug Boelcke Schachverein Sindorf St. Ulrichschützen Sindorf Bahngolf-Sportvereinigung Kerpen Sport-und Kulturverein Sindorf St. Hubertus-Schützen Hemmersbach Schachverein Horrem St. Seb.Schützen Horrem Anzahl der Jugendliche nach LSB 373 195 170 151 101 97 71 69 62 59 58 40 31 26 22 21 19 16 14 13 11 5 4 2 1 1 1.632 Hierdurch wird ein Betrag in Höhe von 12.240,--€ eingespart. Gewährung von Zuschüssen an Übungsleiter Nach entsprechender Mitteilung des Kreissportbundes liegen die Übungsleiterlisten erst Ende Oktober vom Landessportbund vor und können daher den Kommunen nicht vor Anfang November zur Verfügung gestellt werden. Diese Listen dienen als Grundlage für die Gewährung von Zuschüsse an die Vereine für deren Übungsleitern. Für die Übungsleiter der Kerpener Vereine werden nach den Förderrichtlinien 5 % des gezahlten Zuschusses durch den LSB (höchstens 510,--€) ausgezahlt. In 2015 wurden hierfür Mittel in Höhe von 737,80€ verausgabt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auszahlung der Zuschüsse für die Übungsleiter nach Erhalt der LSB-Liste vorzunehmen. Beschlussvorlage 558.16 Seite 4 Gewährung von Betriebskostenzuschüssen Für Vereine, die über eigene Anlagen verfügen oder zur Durchführung ihrer Aufgaben Spezialräume oder Grundstücke angepachtet bzw. angemietet haben, wird ein Zuschuss in Höhe von 10% der nachgewiesenen Kosten, höchstens 1.270,-- ausgezahlt. Die Prüfung der von den Vereinen vorgelegten Anträge hat ergeben, dass nach den Gesamtkosten Zuschüsse in Höhe von 7.525,43€ anzuerkennen sind. Verein TC Rot-Weis Sindorf SSK Kerpen Tennisclub Blau-Weis Türnich Tennisclub Kerpen Schachclub Kerpen TUS Buir Schwimmverein Horrem/Sindorf Bahngolf-Sportverein ESV Horrem nachgewiesene & Zuschuss 10% höchstens anerkannte Kosten 1.270,00€ 19.510,00€ 1.270,00€ 27.838,60€ 1.270,00€ 25.373,62€ 1.270,00€ 20.676,96€ 1.270,00€ 7.560,00€ 756,00€ 6.298,08€ 629,80€ 4.778,88€ 477,89€ 3.297,44€ 329,74€ 1.470,00€ 147,00€ 1.050,00€ 105,00€ Sport- u. Gesundheitsverein Fit by Witt 7.525,43€ Bereich Kultur Gewährung von Zuschüssen an Jugendliche Für jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Arbeitslose bis zum vollendeten 26. Lebensjahr nach vorliegender Namensliste je 7,50€ 591 x 7,50€ = 4.432,50€ Jugendliche in Kulturvereine Verein Kunst-u.Kulturverein Kerpen KG Gemütlichkeit Kerpen Kath. Kinder u. Jugendchor Horrem KG Fidele Jungen Kinder u. Jugendchor Buir Erftlandtanzcorps Manheim KG Rut Wiess Balkhausen Beschlussvorlage 558.16 Anzahl Jugendlicher Mitglieder Zuschuss von je 7,50€ 129 106 47 46 46 42 39 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € Gesamtzuschuss 967,50€ 795,00€ 352,50€ 345,00€ 345,00€ 315,00€ 292,50€ Seite 5 Verein Anzahl Jugendlicher Mitglieder KG Grosse Horremer St.Quirinus Schützen Mödrath Posaunenchor Buir St. Seb. Schützen Kerpen KG Kutt erop Horrem St. Hubertus Schützen Kerpen Tanzgruppe Flotte Horremer Insgesamt Zuschuss von je 7,50€ 25 23 23 22 20 17 6 591 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € 7,50 € Gesamtzuschuss 187,50€ 172,50€ 172,50€ 165,00€ 150,00€ 127,50€ 45,00€ 4.432,50€ Gewährung von Betriebskostenzuschüssen Für Vereine, die über eigene Anlagen verfügen oder zur Durchführung ihrer Aufgaben Spezialräume oder Grundstücke angepachtet bzw. angemietet haben, wird ein Zuschuss in Höhe von 10% der nachgewiesenen Kosten, höchstens 1.270,-- ausgezahlt. Die Prüfung der von den Vereinen vorgelegten Anträge hat ergeben, dass nach den Gesamtkosten Zuschüsse in Höhe von 4.184,97€ anzuerkennen sind. Verein St. Seb. Schützen Horrem St. Seb. Schützen Kerpen St. Quirinus Mödrath Schützengilde St. Hubertus Kerpen Bürger Schützen Blatzheim Männergesangsverein Horrem nachgewiesene & Zuschuss 10% höchstens anerkannte Kosten 1.270,00€ 20.421,80€ 1270,00€ 9.153,63€ 915,36€ 8.202,33€ 820,23€ 7.245,66€ 724,56€ 3.948,29€ 394,82€ 606,00€ 60,00€ 4.184,97€ Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 beschlossen, dass gemäß der Förderrichtlinien ab dem Jahr 2016 nur noch die Anträge Berücksichtigung finden, die fristgerecht bis 30.9. eines jeden Jahrs eingereicht werden. Die Vereine sind hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt worden. Folgende Anträge auf Bezuschussung von jugendlichen Mitgliedern und Betriebskosten wurden nach dem 30.9.2016 vorgelegt: St. Seb. Schützen Balkhausen-Türnich KG Löstiger Buirer St. Hubertus-Schützen Brüggen Beschlussvorlage 558.16 Seite 6