Daten
Kommune
Kerpen
Größe
465 kB
Datum
15.11.2016
Erstellt
04.11.16, 12:16
Aktualisiert
04.11.16, 12:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport,
Städtepartnerschaft und Tourismus
Bearbeiter/in: Gerd Effertz
TOP
Drs.-Nr.: 558.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
X
25.10.2016
Bemerkungen
15.11.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Gewährung von Zuschüssen 2016
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 53.417,90€
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2016
Produktsachkonto:42.421.01/5318400= 55.000,-42.421.01/5318360= 18.400,-25.252.01/5318310= 950,-25.281.01/5318300= 5.100,-25.281.01/5318360= 8.500,--
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt die Zuschüsse, wie in den nachfolgenden Aufstellungen dargestellt, auszuzahlen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Effertz
Geratz
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Auszahlung der Zuschüsse 2016 an Kerpener Sport- und Kulturvereine werden nach den
Richtlinien der Stadt Kerpen über die Förderung des Sports und zur Förderung der Heimat-,
Kultur- und Brauchtumspflege vorgenommen.
Im Einzelnen:
Bereich Sport
Gewährleistung von Zuschüssen an Jugendliche und Mitglieder Behindertensportgemeinschaften
Für jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige,
Zivildienstleistende und Arbeitslose bis zum vollendeten 26 Lebensjahr je 7,50€ und Mitglieder in
Behindertensportgemeinschaften je 15,00€
-Gesamtmitglieder Jugendliche nach vorliegender Statistik des LSB
sowie vorliegenden Namenslisten
-Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende
und Arbeitslose bis zum vollendeten 26. Lebensjahr nach vorliegenden
Namenslisten
Insgesamt:
3711
99
3810 x 7,50€
=28.575,00€
-Mitglieder von Behindertensportgemeinschaften
nach vorliegenden Namenslisten
580
580 x 15,00
= 8.700,00€
Insgesamt: 37.275,00€
Beschlussvorlage 558.16
Seite 2
Vereinsname
SSK Kerpen
Schwimmverein Horrem/Sindorf
SCB Horrem
ESV Horrem
TV Blatzheim
SV Blau-.Weiß Kerpen
VfL Sindorf
SV Balkhausen-Brüggen-Türnich
DLRG
Reit u. Fahrverein Erftland Sindorf
SV Blatzheim
TTG Langenich
ASV Kerpen
Judoverein Samurai Kerpen
Tennisclub Rot-Weiß Sindorf
VfL Mödrath
Sport-. Gesundheitsverein Fit by Witt
insgesamt
Schwimmverein Horrem/Sindorf
TV Blatzheim
Sport- u. Gesundheitsverein Fit by Witt
DLRG
insgesamt
BSG Sindorf
BSG Türnich
BSG Kerpen
insgesamt
Anzahl der
Jugendliche
1051
397
335
298
261
243
226
210
209
110
75
71
69
63
43
37
13
3.711
56
23
16
4
99
431
83
66
580
Zuschuss in
Höhe von je
Gesamtzuschuss
7,50 €
7,50 €
7.882,50€
7,50 €
2.977,50€
7,50 €
2.512,50€
7,50 €
2.235,00€
7,50 €
1.957,50€
7,50 €
1.822,50€
7,50 €
1.695,00€
7,50 €
1.575,00€
7,50 €
1.567,50€
7,50 €
825,00€
7,50 €
562,50€
7,50 €
532,50€
7,50 €
517,50€
7,50 €
472,50€
7,50 €
322,50€
7,50 €
277,50€
7,50 €
97,50€
27.832,50
7,50 €
420,00€
7,50 €
172,50€
7,50 €
120,00€
7,50 €
30,00€
742,50€
15,00 €
15,00 €
15,00 €
6.465,00€
1.245,00€
990,00€
8.700,00€
37.275,00€
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 beschlossen,
dass für die Auszahlung der Zuschüsse für jugendliche Mitglieder und Mitglieder von
Behindertensportgemeinschaften ein Antrag mit einer entsprechenden Namenliste bis zum 30.9.
eines jeden Jahres vorzulegen ist. Die Vereine sind hierüber schriftlich informiert worden.
Nachfolgende Vereine haben keinen Antrag bzw. keine Namensliste auf Bezuschussung der
jugendlichen Mitglieder vorlegt, obwohl diese in der Statistik des Landessportbundes aufgeführt
sind:
Beschlussvorlage 558.16
Seite 3
Vereinsname
TV Alpenglühn
SV Horremer
TUS Buir
TV Germania Manheim
Kampfsportclub TAE Box Do Kerpen
Rennsportfreunde Graf-Berghe von Trips
FC Viktoria Manheim
FC Borussia Buir
Tennisclub Kerpen
Tennisclub Blau-Weiss Türnich
Tennisclub Schwarz-Weiss Neu-Bottenbroich
TTC Sindorf
Schachclub Kerpen
TSC Dance Energy Kerpen
TTC / SG Türnich-Brüggen
TTC Mödrath
Bodo-Club Tai Do Kerpen
KG Grosse Horremer (Tanzsportabteilung)
Bundeswehr-Sportflug Boelcke
Schachverein Sindorf
St. Ulrichschützen Sindorf
Bahngolf-Sportvereinigung Kerpen
Sport-und Kulturverein Sindorf
St. Hubertus-Schützen Hemmersbach
Schachverein Horrem
St. Seb.Schützen Horrem
Anzahl der
Jugendliche
nach LSB
373
195
170
151
101
97
71
69
62
59
58
40
31
26
22
21
19
16
14
13
11
5
4
2
1
1
1.632
Hierdurch wird ein Betrag in Höhe von 12.240,--€ eingespart.
Gewährung von Zuschüssen an Übungsleiter
Nach entsprechender Mitteilung des Kreissportbundes liegen die Übungsleiterlisten erst Ende
Oktober vom Landessportbund vor und können daher den Kommunen nicht vor Anfang November
zur Verfügung gestellt werden.
Diese Listen dienen als Grundlage für die Gewährung von Zuschüsse an die Vereine für deren
Übungsleitern.
Für die Übungsleiter der Kerpener Vereine werden nach den Förderrichtlinien 5 % des gezahlten
Zuschusses durch den LSB (höchstens 510,--€) ausgezahlt.
In 2015 wurden hierfür Mittel in Höhe von 737,80€ verausgabt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auszahlung der Zuschüsse für die Übungsleiter nach Erhalt
der LSB-Liste vorzunehmen.
Beschlussvorlage 558.16
Seite 4
Gewährung von Betriebskostenzuschüssen
Für Vereine, die über eigene Anlagen verfügen oder zur Durchführung ihrer Aufgaben
Spezialräume oder Grundstücke angepachtet bzw. angemietet haben, wird ein Zuschuss in Höhe
von 10% der nachgewiesenen Kosten, höchstens 1.270,-- ausgezahlt.
Die Prüfung der von den Vereinen vorgelegten Anträge hat ergeben, dass nach den
Gesamtkosten Zuschüsse in Höhe von 7.525,43€ anzuerkennen sind.
Verein
TC Rot-Weis Sindorf
SSK Kerpen
Tennisclub Blau-Weis Türnich
Tennisclub Kerpen
Schachclub Kerpen
TUS Buir
Schwimmverein Horrem/Sindorf
Bahngolf-Sportverein
ESV Horrem
nachgewiesene &
Zuschuss 10% höchstens
anerkannte Kosten
1.270,00€
19.510,00€
1.270,00€
27.838,60€
1.270,00€
25.373,62€
1.270,00€
20.676,96€
1.270,00€
7.560,00€
756,00€
6.298,08€
629,80€
4.778,88€
477,89€
3.297,44€
329,74€
1.470,00€
147,00€
1.050,00€
105,00€
Sport- u. Gesundheitsverein Fit by Witt
7.525,43€
Bereich Kultur
Gewährung von Zuschüssen an Jugendliche
Für jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige,
Zivildienstleistende und Arbeitslose bis zum vollendeten 26. Lebensjahr nach vorliegender
Namensliste je 7,50€
591 x 7,50€
= 4.432,50€
Jugendliche in Kulturvereine
Verein
Kunst-u.Kulturverein Kerpen
KG Gemütlichkeit Kerpen
Kath. Kinder u. Jugendchor Horrem
KG Fidele Jungen
Kinder u. Jugendchor Buir
Erftlandtanzcorps Manheim
KG Rut Wiess Balkhausen
Beschlussvorlage 558.16
Anzahl
Jugendlicher
Mitglieder
Zuschuss von je
7,50€
129
106
47
46
46
42
39
7,50 €
7,50 €
7,50 €
7,50 €
7,50 €
7,50 €
7,50 €
Gesamtzuschuss
967,50€
795,00€
352,50€
345,00€
345,00€
315,00€
292,50€
Seite 5
Verein
Anzahl
Jugendlicher
Mitglieder
KG Grosse Horremer
St.Quirinus Schützen Mödrath
Posaunenchor Buir
St. Seb. Schützen Kerpen
KG Kutt erop Horrem
St. Hubertus Schützen Kerpen
Tanzgruppe Flotte Horremer
Insgesamt
Zuschuss von je
7,50€
25
23
23
22
20
17
6
591
7,50 €
7,50 €
7,50 €
7,50 €
7,50 €
7,50 €
7,50 €
Gesamtzuschuss
187,50€
172,50€
172,50€
165,00€
150,00€
127,50€
45,00€
4.432,50€
Gewährung von Betriebskostenzuschüssen
Für Vereine, die über eigene Anlagen verfügen oder zur Durchführung ihrer Aufgaben
Spezialräume oder Grundstücke angepachtet bzw. angemietet haben, wird ein Zuschuss in Höhe
von 10% der nachgewiesenen Kosten, höchstens 1.270,-- ausgezahlt.
Die Prüfung der von den Vereinen vorgelegten Anträge hat ergeben, dass nach den
Gesamtkosten Zuschüsse in Höhe von 4.184,97€ anzuerkennen sind.
Verein
St. Seb. Schützen Horrem
St. Seb. Schützen Kerpen
St. Quirinus Mödrath
Schützengilde St. Hubertus Kerpen
Bürger Schützen Blatzheim
Männergesangsverein Horrem
nachgewiesene &
Zuschuss 10% höchstens
anerkannte Kosten
1.270,00€
20.421,80€
1270,00€
9.153,63€
915,36€
8.202,33€
820,23€
7.245,66€
724,56€
3.948,29€
394,82€
606,00€
60,00€
4.184,97€
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 beschlossen,
dass gemäß der Förderrichtlinien ab dem Jahr 2016 nur noch die Anträge Berücksichtigung
finden, die fristgerecht bis 30.9. eines jeden Jahrs eingereicht werden. Die Vereine sind hierüber
schriftlich in Kenntnis gesetzt worden.
Folgende Anträge auf Bezuschussung von jugendlichen Mitgliedern und Betriebskosten wurden
nach dem 30.9.2016 vorgelegt:
St. Seb. Schützen Balkhausen-Türnich
KG Löstiger Buirer
St. Hubertus-Schützen Brüggen
Beschlussvorlage 558.16
Seite 6