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Beschlussvorlage (Umsetzung Haushaltssicherungskonzept hier: Spielplatzbedarfskonzept)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
29.08.16, 13:16
Aktualisiert
08.11.16, 13:16
Beschlussvorlage (Umsetzung Haushaltssicherungskonzept
hier: Spielplatzbedarfskonzept) Beschlussvorlage (Umsetzung Haushaltssicherungskonzept
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün Bearbeiter/in: Niemann, Sabine TOP Drs.-Nr.: 445.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 23.08.2016 Bemerkungen 06.09.2016 Neue Vorlage für den JHA 24.11.2016 erstellt Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung Haushaltssicherungskonzept hier: Spielplatzbedarfskonzept Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 120.000,-- € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: x Mittel sollen im folgenden Haushaltsjahr veranschlagt werden: 2017 Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die von der Verwaltung vorgeschlagene Reduzierung der Spielplätze. Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Rückbau der Anlagen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 120.000,-- € im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 vorzusehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahren für die Folgenutzung der Grundstücke in die Wege zu leiten. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten ( Baukosten für Rückbau) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse (Einsparung Unterhaltung) Verkaufserlöse 1,77 Mio. gesamt: Aufwand netto: 1,77 Mio -1,77 Mio Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (Unterhaltung) 2017:Rückbaukosten abzgl. Einsparungen 76.000 -44.000 -44.000 -44.000 76.000 -44.000 -44.000 -44.000 Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 445.16 Seite 2 Begründung: Das vom Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen beschlossene und von der Aufsichtsbehörde genehmigte Haushaltssicherungskonzept sieht ein Spielplatzkonzept vor. Die Aufgabenstellung lautet wie folgt: "Es sollen weniger attraktive und schwächer frequentierte Spielplätze aufgegeben werden. Für diese Flächen entfällt die Wartung und Unterhaltung, ggf. sind aus der Vermarktung weitere Einnahmen zu erzielen. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Kinderspielplätze und die Schaffung zentral gelegener und attraktiver Angebote. Bis zur konkreten Ausarbeitung eines Konzeptes werden die Einsparmöglichkeiten vorsichtig auf ca. 5% der Personal- und Sachkosten geschätzt." Das Amt 25 hat daraufhin zunächst die Spielplätze anhand einer Richtlinie des Innenministeriums neu bewertet und nach Bildung von Einzugsbereichen in eine A-B-C- Kategorie eingeteilt. Das Ergebnis wurde dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben. Im Ergebnis erfüllt der neue Spielplatzbedarfsplan eine hundertprozentige Bedarfsdeckung. Die im Haushaltssicherungskonzept geforderte deutliche Reduzierung der Kinderspielplätze liegt wie in der Anlage 1 dargestellt - bei 7% der Bruttospielplatzfläche, bezogen auf das gesamte Stadtgebiet. Die jährlichen Einsparungen bei den Unterhaltungskosten betragen 44.000,-- € bei geschätzten Verkaufserlösen von 1,77 Mio €. Im Rahmen der Genehmigungsverfügung vom 07.07.2016 zum Haushaltssicherungskonzept hat die Aufsichtsbehörde ausdrücklich die Umsetzung von Maßnahmen zur Verminderung von Aufwendungen eingefordert und deutlich gemacht, dass andernfalls eine Genehmigungsfähigkeit im Folgejahr nicht mehr gewährleistet sei. Der Vorlage sind 3 Anlagen beigefügt: Anlage 1 beschreibt nach Stadtteilen sortiert die Maßnahmen Rückbau bzw. Aufwertung (soweit derzeit bekannt). Ferner wird eine Aussage über den stadtteilbezogenen Bedarfsdeckungsgrad sowie die zu erzielenden Kosteneinsparungen getroffen. Die Spielgeräte, die nach dem Rückbau der Spielplätze noch einsetzbar sind, werden zwischengelagert und bei Bedarf auf den verbleibenden Spielplätzen wieder montiert. Anlage 2 listet die Grundstücke auf, die aus städtebaulicher Sicht einer Bebauung zugeführt werden können. Anlage 3 beinhaltet den neuen Spielplatzbedarfsplan mit einer Bedarfsdeckung von 120 %, bezogen auf das gesamte Stadtgebiet. Als Ausgleich für die wegfallenden Spielplätze sollen künftig insbesondere die Spielplätze der Kategorie A aufgewertet werden. Attraktive Spielplätze führen zu einer höheren Nutzungsfrequenz und Bürgerzufriedenheit. Die Verwaltung wird hierzu noch ein Konzept einschließlich Finanzierungsvorschlägen erarbeiten. Beschlussvorlage 445.16 Seite 3