Daten
Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
06.09.2016
Erstellt
29.08.16, 13:16
Aktualisiert
08.11.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün
Bearbeiter/in: Niemann, Sabine
TOP
Drs.-Nr.: 445.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
23.08.2016
Bemerkungen
06.09.2016
Neue Vorlage für den JHA 24.11.2016
erstellt
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsetzung Haushaltssicherungskonzept
hier: Spielplatzbedarfskonzept
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 120.000,-- € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
x
Mittel sollen im folgenden Haushaltsjahr veranschlagt werden: 2017
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen beschließt auf Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die von der Verwaltung vorgeschlagene Reduzierung der Spielplätze. Die
Verwaltung wird beauftragt, die für den Rückbau der Anlagen erforderlichen Haushaltsmittel in
Höhe von 120.000,-- € im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 vorzusehen. Die Verwaltung
wird beauftragt, die erforderlichen Verfahren für die Folgenutzung der Grundstücke in die Wege
zu leiten.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten ( Baukosten für
Rückbau)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse (Einsparung Unterhaltung)
Verkaufserlöse
1,77 Mio.
gesamt:
Aufwand netto:
1,77 Mio
-1,77 Mio
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (Unterhaltung)
2017:Rückbaukosten abzgl.
Einsparungen
76.000
-44.000
-44.000
-44.000
76.000
-44.000
-44.000
-44.000
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 445.16
Seite 2
Begründung:
Das vom Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen beschlossene und von der Aufsichtsbehörde
genehmigte Haushaltssicherungskonzept sieht ein Spielplatzkonzept vor.
Die Aufgabenstellung lautet wie folgt:
"Es sollen weniger attraktive und schwächer frequentierte Spielplätze aufgegeben werden. Für
diese Flächen entfällt die Wartung und Unterhaltung, ggf. sind aus der Vermarktung weitere
Einnahmen zu erzielen. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Kinderspielplätze und die
Schaffung zentral gelegener und attraktiver Angebote. Bis zur konkreten Ausarbeitung eines
Konzeptes werden die Einsparmöglichkeiten vorsichtig auf ca. 5% der Personal- und Sachkosten
geschätzt."
Das Amt 25 hat daraufhin zunächst die Spielplätze anhand einer Richtlinie des Innenministeriums
neu bewertet und nach Bildung von Einzugsbereichen in eine A-B-C- Kategorie eingeteilt. Das
Ergebnis wurde dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben.
Im Ergebnis erfüllt der neue Spielplatzbedarfsplan eine hundertprozentige Bedarfsdeckung.
Die im Haushaltssicherungskonzept geforderte deutliche Reduzierung der Kinderspielplätze liegt wie in der Anlage 1 dargestellt - bei 7% der Bruttospielplatzfläche, bezogen auf das gesamte
Stadtgebiet. Die jährlichen Einsparungen bei den Unterhaltungskosten betragen 44.000,-- € bei
geschätzten Verkaufserlösen von 1,77 Mio €.
Im Rahmen der Genehmigungsverfügung vom 07.07.2016 zum Haushaltssicherungskonzept hat
die Aufsichtsbehörde ausdrücklich die Umsetzung von Maßnahmen zur Verminderung von
Aufwendungen eingefordert und deutlich gemacht, dass andernfalls eine Genehmigungsfähigkeit
im Folgejahr nicht mehr gewährleistet sei.
Der Vorlage sind 3 Anlagen beigefügt:
Anlage 1 beschreibt nach Stadtteilen sortiert die Maßnahmen Rückbau bzw. Aufwertung (soweit
derzeit bekannt). Ferner wird eine Aussage über den stadtteilbezogenen Bedarfsdeckungsgrad
sowie die zu erzielenden Kosteneinsparungen getroffen.
Die Spielgeräte, die nach dem Rückbau der Spielplätze noch einsetzbar sind, werden
zwischengelagert und bei Bedarf auf den verbleibenden Spielplätzen wieder montiert.
Anlage 2 listet die Grundstücke auf, die aus städtebaulicher Sicht einer Bebauung zugeführt
werden können.
Anlage 3 beinhaltet den neuen Spielplatzbedarfsplan mit einer Bedarfsdeckung von 120 %,
bezogen auf das gesamte Stadtgebiet.
Als Ausgleich für die wegfallenden Spielplätze sollen künftig insbesondere die Spielplätze der
Kategorie A aufgewertet werden. Attraktive Spielplätze führen zu einer höheren Nutzungsfrequenz
und Bürgerzufriedenheit.
Die Verwaltung wird hierzu noch ein Konzept einschließlich Finanzierungsvorschlägen erarbeiten.
Beschlussvorlage 445.16
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