Daten
Kommune
Kerpen
Größe
138 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
14.11.16, 10:28
Aktualisiert
14.11.16, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u.
TOP
Jugendförderung, Vormund-/Beistandschaften,
Unterhaltsvorschuss
Sachbearbeiter/in: Manfred Manzke
Drs.-Nr.: 413.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
05.08.2016
Bemerkungen
24.11.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse,
Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Manzke
Schürheck
Landscheidt
Zuständiger
Dezernent
i.V.
Spürck
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
Vorlagen-Nummer
Titel
Sitzung
am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
080.15
Nachlass eines Kerpener
Bürgers
26.02.201
5
TOP 08
Empfehlung, aus der Erbmasse der
Nachlassangelegenheit des Kerpener Bürgers
R. E. Schenk:
1.) 10.000 € als Fehlbetragsfinanzierung für
das Projekt
"Erweiterung der Verteilstation der Kerpener
Tafel", Höhenweg 51-59, 50169 Horrem, der
Kerpener Tafel zur Verfügung zu stellen.
2.) Die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der
Mittel von bis zu 690.000 € an den
'Kolpinghaus Kerpen' e.V. zur Herrichtung des
Kolpinghauses an der Kölner Str. im Stadtteil
Kerpen für soziale und karitative Zwecke im
Rahmen des Gemeinschaftsprojektes
"Kolping-Center-Kerpen" unter folgenden
aufschiebenden Bedingungen:
-Die aufgeworfenen steuerlichen
Fragestellungen (Anfall von Erbschaftssteuer
beim Rh.-Erft-Krs.) sind abschließend geklärt.
-Es liegt eine Sicherung der dauerhaften
Nutzung des Gebäudes für soziale und
karitative Zwecke vor (Grunddienstbarkeit zu
Lasten des Kolpinghaus-Grundstücks).
-Die Gesamtfinanzierung des 'Kolpinghaus
Kerpen' e.V. für den kompletten und
abschließenden Umbau des Kolpinghauses ist
nachgewiesen.
-Eine darüber hinausgehende finanzielle
Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den
Kosten für den Umbau und den Betrieb des
23.1
Die Umsetzung der
empfohlenen/beschlossenen
Maßnahmen wird zwischen der
Kolpingstadt Kerpen und dem
Kolpinghaus Kerpen e.V. abgestimmt.
Beschlussvorlage 413.16
Seite 2
Vorlagen-Nummer
Titel
Sitzung
am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
Das Jugendamt Bornheim stellt dem
Jugendhilfeausschuss am 24.11.2016
sein Jugendparlament vor.
Kolpinghauses ist –auch für die Zukunftausgeschlossen (Sicherung durch Vertrag).
-Die Auszahlung erfolgt in Abstimmung mit
dem 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. in
Teilzahlungen je nach Bau-fortschritt.
-Im Erdgeschoss des Kolpinghauses sind in
Abstimmung mit der Kolpingstadt Kerpen
neben dem Empfang 26 qm für den Seniorenbzw. den Behindertenbeirat freizuhalten.
082.16
Einrichtung eines Kinder- u.
Jugend- parlaments in der
Kolpingstadt Kerpen
18.02.201
6
TOP 07
Der JHA beauftragt einstimmig die Verwaltung,
Vorschläge zur Einrichtung eines
Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen
unter Berücksichtigung bereits vorhandener
Praxisbeispiele und Konzepte in einer der
nächsten Sitzungen zu präsentieren.
23.3
186.16
Überprüfung der
Kinderspielplätze
hier: Stadtteile Blatzheim,
Buir, Türnich, Balhausen,
Brüggen, Niederbolheim
14.04.201
6
TOP 12
Der JHA nimmt die Bestandsanalyse der
Stadtteile Blatzheim, Buir, Türnich,
Balkhausen, Brüggen und Niederbolheim zur
Kenntnis.
Mit Abschluss der Analyse werden im
nächsten Schritt die Potenzialflächen
hinsichtlich ihrer Nutzungsmöglichkeiten
untersucht und diese mit zu erwartenden
Kosten und möglichen Einnahmen hinterlegt.
Der JHA beschließt keine Einzelmaßnahmen.
Der Haushaltsansatz für den in Planung
befindlichen Kinderspiel- platz an der
Burgackerstraße/Am Schützenhaus in
Brüggen soll mit einem Sperrvermerk
versehen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
25.1
Beschlussvorlage 413.16
Die Umsetzung erfolgt sukzessive
Das aktuelle Spielplatzbedarfskonzept
liegt in der Sitzung am 24.11.2016 zur
Beratung vor.
Der Beschluss wurde von der
zuständigen Fachabteilung 25.1 im
Rahmen der
Maßnahmenplanung/2016
berücksichtigt.
Der Antrag auf Aufhebung des
Sperrvermerks
wurde am 23.06.2016 abgelehnt
(siehe 288.16)
Seite 3
Vorlagen-Nummer
Titel
Sitzung
am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
--Einwohner/innen-Fragestunde
23.06.201
6
TOP 02
Die Frage, ob es zutrifft, dass die bespielbare
Fläche des
Spielplatzes ‘Augsburger Straße‘/Sindorf in
Folge einer Baumaßnahme verkleinert wird
und ob es sich in diesem Zusammenhang um
einen planungsrechtlich abgesicherten
Spielplatz handelt, wird aufgenommen und in
die Zuständigkeit des Planungsausschusses
weitergeleitet.
16.1
Die aufgenommene Frage wurde an
die
zuständige Fachabteilung 16.1
weitergeleitet.
288.16
Sachstandsbericht Öffentliche
Kinder
Spielplätze
23.06.201
6
TOP 03
Einplanung einer Bank mit einem KleinSpielgerät bei der Herrichtung der Grünanlage
in Brüggen (B-Plan 306) -einstimmige
Befürwortung-
25.1
Die Umsetzungen erfolgen
sukzessive.
Das aktuelle Spielplatzbedarfskonzept
liegt in der Sitzung am 24.11.2016 zur
Beratung vor.
23.4
Die Beschaffung eines geeigneten
Sonnenschutzes wurde veranlasst.
Bis zur Montage wird das Problem
Der Antrag auf Aufhebung des Sperrvermerks
für den in Planung befindlichen
Kinderspielplatz in Brüggen ‘Burgackerstr./Am
Schützenhaus‘ wird abgelehnt
-einstimmig bei 3 Enthaltungen (3/CDU)Darüber hinaus beschließt der JHA
einstimmig, die von der Verwaltung
vorgeschlagenen Maßnahmen auf öffentlichen
Spielplätzen umzusetzen, wobei im Rahmen
der bereitgestellten Mittel zusätzlich auch eine
Ersatzbestückung auf dem Waldspielplatz in
Neubottenbroich erfolgen soll.
--Kita ‘Pusteblume‘
Manheim/neu / fehlender
Beschlussvorlage 413.16
23.06.201
6
Die Ausschussvorsitzende verweist auf einen
mangelnden Sonnenschutz in der Kita ‘Pusteblume‘ in
Seite 4
Vorlagen-Nummer
Titel
Sonnenschutz
Beschlussvorlage 413.16
Sitzung
am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Manheim /neu und die dadurch entstehende
Unzufriedenheit.
Die Verwaltung kommt der Bitte der
Ausschussvorsitzenden nach und sagt eine
Prüfung zu, inwieweit dieses Problem
angemessen gelöst werden kann.
Stand / Ausführung
übergangsweise mit
Sonnenschirmen gelöst.
Seite 5