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Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
138 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
14.11.16, 10:28
Aktualisiert
14.11.16, 10:28
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. TOP Jugendförderung, Vormund-/Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss Sachbearbeiter/in: Manfred Manzke Drs.-Nr.: 413.16 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 05.08.2016 Bemerkungen 24.11.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Manzke Schürheck Landscheidt Zuständiger Dezernent i.V. Spürck Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen Vorlagen-Nummer Titel Sitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. Stand / Ausführung 080.15 Nachlass eines Kerpener Bürgers 26.02.201 5 TOP 08 Empfehlung, aus der Erbmasse der Nachlassangelegenheit des Kerpener Bürgers R. E. Schenk: 1.) 10.000 € als Fehlbetragsfinanzierung für das Projekt "Erweiterung der Verteilstation der Kerpener Tafel", Höhenweg 51-59, 50169 Horrem, der Kerpener Tafel zur Verfügung zu stellen. 2.) Die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der Mittel von bis zu 690.000 € an den 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. zur Herrichtung des Kolpinghauses an der Kölner Str. im Stadtteil Kerpen für soziale und karitative Zwecke im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes "Kolping-Center-Kerpen" unter folgenden aufschiebenden Bedingungen: -Die aufgeworfenen steuerlichen Fragestellungen (Anfall von Erbschaftssteuer beim Rh.-Erft-Krs.) sind abschließend geklärt. -Es liegt eine Sicherung der dauerhaften Nutzung des Gebäudes für soziale und karitative Zwecke vor (Grunddienstbarkeit zu Lasten des Kolpinghaus-Grundstücks). -Die Gesamtfinanzierung des 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. für den kompletten und abschließenden Umbau des Kolpinghauses ist nachgewiesen. -Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den Kosten für den Umbau und den Betrieb des 23.1 Die Umsetzung der empfohlenen/beschlossenen Maßnahmen wird zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem Kolpinghaus Kerpen e.V. abgestimmt. Beschlussvorlage 413.16 Seite 2 Vorlagen-Nummer Titel Sitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. Stand / Ausführung Das Jugendamt Bornheim stellt dem Jugendhilfeausschuss am 24.11.2016 sein Jugendparlament vor. Kolpinghauses ist –auch für die Zukunftausgeschlossen (Sicherung durch Vertrag). -Die Auszahlung erfolgt in Abstimmung mit dem 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. in Teilzahlungen je nach Bau-fortschritt. -Im Erdgeschoss des Kolpinghauses sind in Abstimmung mit der Kolpingstadt Kerpen neben dem Empfang 26 qm für den Seniorenbzw. den Behindertenbeirat freizuhalten. 082.16 Einrichtung eines Kinder- u. Jugend- parlaments in der Kolpingstadt Kerpen 18.02.201 6 TOP 07 Der JHA beauftragt einstimmig die Verwaltung, Vorschläge zur Einrichtung eines Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen unter Berücksichtigung bereits vorhandener Praxisbeispiele und Konzepte in einer der nächsten Sitzungen zu präsentieren. 23.3 186.16 Überprüfung der Kinderspielplätze hier: Stadtteile Blatzheim, Buir, Türnich, Balhausen, Brüggen, Niederbolheim 14.04.201 6 TOP 12 Der JHA nimmt die Bestandsanalyse der Stadtteile Blatzheim, Buir, Türnich, Balkhausen, Brüggen und Niederbolheim zur Kenntnis. Mit Abschluss der Analyse werden im nächsten Schritt die Potenzialflächen hinsichtlich ihrer Nutzungsmöglichkeiten untersucht und diese mit zu erwartenden Kosten und möglichen Einnahmen hinterlegt. Der JHA beschließt keine Einzelmaßnahmen. Der Haushaltsansatz für den in Planung befindlichen Kinderspiel- platz an der Burgackerstraße/Am Schützenhaus in Brüggen soll mit einem Sperrvermerk versehen werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig 25.1 Beschlussvorlage 413.16 Die Umsetzung erfolgt sukzessive Das aktuelle Spielplatzbedarfskonzept liegt in der Sitzung am 24.11.2016 zur Beratung vor. Der Beschluss wurde von der zuständigen Fachabteilung 25.1 im Rahmen der Maßnahmenplanung/2016 berücksichtigt. Der Antrag auf Aufhebung des Sperrvermerks wurde am 23.06.2016 abgelehnt (siehe 288.16) Seite 3 Vorlagen-Nummer Titel Sitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. Stand / Ausführung --Einwohner/innen-Fragestunde 23.06.201 6 TOP 02 Die Frage, ob es zutrifft, dass die bespielbare Fläche des Spielplatzes ‘Augsburger Straße‘/Sindorf in Folge einer Baumaßnahme verkleinert wird und ob es sich in diesem Zusammenhang um einen planungsrechtlich abgesicherten Spielplatz handelt, wird aufgenommen und in die Zuständigkeit des Planungsausschusses weitergeleitet. 16.1 Die aufgenommene Frage wurde an die zuständige Fachabteilung 16.1 weitergeleitet. 288.16 Sachstandsbericht Öffentliche Kinder Spielplätze 23.06.201 6 TOP 03 Einplanung einer Bank mit einem KleinSpielgerät bei der Herrichtung der Grünanlage in Brüggen (B-Plan 306) -einstimmige Befürwortung- 25.1 Die Umsetzungen erfolgen sukzessive. Das aktuelle Spielplatzbedarfskonzept liegt in der Sitzung am 24.11.2016 zur Beratung vor. 23.4 Die Beschaffung eines geeigneten Sonnenschutzes wurde veranlasst. Bis zur Montage wird das Problem Der Antrag auf Aufhebung des Sperrvermerks für den in Planung befindlichen Kinderspielplatz in Brüggen ‘Burgackerstr./Am Schützenhaus‘ wird abgelehnt -einstimmig bei 3 Enthaltungen (3/CDU)Darüber hinaus beschließt der JHA einstimmig, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen auf öffentlichen Spielplätzen umzusetzen, wobei im Rahmen der bereitgestellten Mittel zusätzlich auch eine Ersatzbestückung auf dem Waldspielplatz in Neubottenbroich erfolgen soll. --Kita ‘Pusteblume‘ Manheim/neu / fehlender Beschlussvorlage 413.16 23.06.201 6 Die Ausschussvorsitzende verweist auf einen mangelnden Sonnenschutz in der Kita ‘Pusteblume‘ in Seite 4 Vorlagen-Nummer Titel Sonnenschutz Beschlussvorlage 413.16 Sitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. Manheim /neu und die dadurch entstehende Unzufriedenheit. Die Verwaltung kommt der Bitte der Ausschussvorsitzenden nach und sagt eine Prüfung zu, inwieweit dieses Problem angemessen gelöst werden kann. Stand / Ausführung übergangsweise mit Sonnenschirmen gelöst. Seite 5