Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
14.11.16, 10:28
Aktualisiert
14.11.16, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung,
Vormundschaften
Bearbeiter: Manfred Manzke
TOP
Drs.-Nr.: 505.16
Datum : 09.11.2016
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
Bemerkungen
24.11.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Konzeption betreuter Spielplatz für Kerpen
hier: Antrag der FDP-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. III
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Manzke
Landscheidt
Canzler
Schwister
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die im Antrag der FDP-Fraktion gewünschte Konzeption zur Umsetzung eines betreuten Spielplatzes hat finanziell eine Dimension, die im Rahmen der bestehenden Haushaltssituation nicht
abbildbar ist, insbesondere hinsichtlich der Personalkosten.
Insofern kann der vorliegende Antrag derzeit keiner weiteren Prüfung unterzogen werden.
Stellungnahme des Kämmerers:
Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltslage insgesamt Aufgabenkritik zu betreiben. Nicht nur in
diesem Fall bedeutet das, dass die Kolpingstadt keine neuen Aufgaben (und Kosten) übernehmen
sollte, deren Erledigung überwiegend im privaten Interesse liegt und von diesen Dritten auch in
Eigenregie organisiert werden könnte.
Beschlussvorlage 505.16
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