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Beschlussvorlage (Konzeption betreuter Spielplatz für Kerpen hier: Antrag der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
14.11.16, 10:28
Aktualisiert
14.11.16, 10:28
Beschlussvorlage (Konzeption betreuter Spielplatz für Kerpen
hier: Antrag der FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Konzeption betreuter Spielplatz für Kerpen
hier: Antrag der FDP-Fraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeiter: Manfred Manzke TOP Drs.-Nr.: 505.16 Datum : 09.11.2016 Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X Bemerkungen 24.11.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Konzeption betreuter Spielplatz für Kerpen hier: Antrag der FDP-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. III Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Manzke Landscheidt Canzler Schwister Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Die im Antrag der FDP-Fraktion gewünschte Konzeption zur Umsetzung eines betreuten Spielplatzes hat finanziell eine Dimension, die im Rahmen der bestehenden Haushaltssituation nicht abbildbar ist, insbesondere hinsichtlich der Personalkosten. Insofern kann der vorliegende Antrag derzeit keiner weiteren Prüfung unterzogen werden. Stellungnahme des Kämmerers: Es ist vor dem Hintergrund der Haushaltslage insgesamt Aufgabenkritik zu betreiben. Nicht nur in diesem Fall bedeutet das, dass die Kolpingstadt keine neuen Aufgaben (und Kosten) übernehmen sollte, deren Erledigung überwiegend im privaten Interesse liegt und von diesen Dritten auch in Eigenregie organisiert werden könnte. Beschlussvorlage 505.16 Seite 2