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Beschlussvorlage (Zahnpflege in Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Kerpen hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
14.11.16, 10:28
Aktualisiert
14.11.16, 10:28
Beschlussvorlage (Zahnpflege in Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Kerpen
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen) Beschlussvorlage (Zahnpflege in Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Kerpen
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Sachbearbeiter/in: Frau Zänkert TOP Drs.-Nr.: 515.16 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 05.10.2016 Bemerkungen 24.11.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Zahnpflege in Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Kerpen hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen x Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: x Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Gemäß Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 28.09.2016 soll der Jugendhilfeausschuss über das Thema Zahnpflege in Kindertageseinrichtungen der Kolpingstadt Kerpen beraten und eine Empfehlung aussprechen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Zänkert Findeisen Landscheidt Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.09.2016 wird wie folgt Stellung genommen: Zu Frage 1: „Welche Kindertageseinrichtungen halten am regelmäßigen Zähneputzen fest?“ Alle Kindertageseinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen wurden befragt. Das Ergebnis ist als Anlage 1 beigefügt. Folgende Gründe für und gegen tägliches, regelmäßiges Zähneputzen wurden von den Kindertageseinrichtungen benannt: Gründe für regelmäßiges Zähneputzen in der Kita: - Gemäß Empfehlung des zahnärztlichen Dienstes des Kreisgesundheitsamtes sollten die Zähne mindestens morgens und abends geputzt werden. Jedes weitere fachgerechte Putzten verbessert die Zahngesundheit. - Regelmäßiges Zähneputzen ist Teil der Körperpflege, frühzeitige Gewöhnung lässt es somit selbstverständlich werden. Gründe gegen regelmäßiges Zähneputzen in der Kita: - Gemäß Empfehlung von Fachleuten ist es ausreichend, die Zähne morgens und abends zu putzen. Dies obliegt den Eltern und Erziehungsberechtigten im Rahmen der Gesundheitsfürsorge. - Jährlich erfolgt in allen Kindertageseinrichtungen die vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchung durch den zahnärztlichen Dienst des Kreisgesundheitsamtes. Sollte hierbei ein zahnmedizinischer Bedarf festgestellt werden, erfolgt eine schriftliche Elterninformation mit der Empfehlung, dem Kind eine zahnärztliche Behandlung zukommen zu lassen. - Jährliches fachkundig angeleitetes Zahnputztraining verbunden mit einer Elterninformation zur Zahnhygiene wird durch den Arbeitskreis für Zahngesundheit des Rhein-Erft-Kreises ebenfalls in allen Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Sollten Eltern trotz Beratung die Zahnhygiene ihrer Kinder vernachlässigen, erfolgt eine regelmäßige Anleitung des Kindes in der Kita (individueller Bedarf). - Personalmangel und Überlastung - Zeitmangel - Hygienische Bedenken bezüglich der Aufbewahrung und Pflege von Zahnbürsten, Bechern etc. - Hohe logistische Herausforderung - Zum Schutz der Zahnhälse sollen die Zähne erst eine halbe Stunde nach dem Essen geputzt werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Ablauf (Mittagsruhe, weitere Aktivitäten). Zu Frage 2: „ Wie ist die Meinung von Fachleuten zu diesem Thema?“ Maßgeblich für die ärztliche Betrachtung dieses Themas ist für die Kitas im Rhein-Erft-Kreis der zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes des Rhein- Erft- Kreises. Daher wird von dieser Behörde eine fachkundige Person in der Sitzung zu diesem Thema informieren. Die Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes zum Thema frühkindliche Zahnpflege ist als Anlage 2 beigefügt. Beschlussvorlage 515.16 Seite 2