Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
14.11.16, 10:28
Aktualisiert
14.11.16, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Sachbearbeiter/in: Frau Zänkert
TOP
Drs.-Nr.: 515.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
05.10.2016
Bemerkungen
24.11.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Zahnpflege in Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Kerpen
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen
x
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
x
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Gemäß Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 28.09.2016 soll der Jugendhilfeausschuss über das
Thema Zahnpflege in Kindertageseinrichtungen der Kolpingstadt Kerpen beraten und eine
Empfehlung aussprechen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Zänkert
Findeisen
Landscheidt
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.09.2016 wird wie folgt Stellung
genommen:
Zu Frage 1:
„Welche Kindertageseinrichtungen halten am regelmäßigen Zähneputzen fest?“
Alle Kindertageseinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen wurden befragt.
Das Ergebnis ist als Anlage 1 beigefügt.
Folgende Gründe für und gegen tägliches, regelmäßiges Zähneputzen wurden von den
Kindertageseinrichtungen benannt:
Gründe für regelmäßiges Zähneputzen in der Kita:
- Gemäß Empfehlung des zahnärztlichen Dienstes des Kreisgesundheitsamtes sollten die Zähne
mindestens morgens und abends geputzt werden. Jedes weitere fachgerechte Putzten
verbessert die Zahngesundheit.
- Regelmäßiges Zähneputzen ist Teil der Körperpflege, frühzeitige Gewöhnung lässt es somit
selbstverständlich werden.
Gründe gegen regelmäßiges Zähneputzen in der Kita:
- Gemäß Empfehlung von Fachleuten ist es ausreichend, die Zähne morgens und abends zu
putzen. Dies obliegt den Eltern und Erziehungsberechtigten im Rahmen der Gesundheitsfürsorge.
- Jährlich erfolgt in allen Kindertageseinrichtungen die vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchung
durch den zahnärztlichen Dienst des Kreisgesundheitsamtes. Sollte hierbei ein zahnmedizinischer Bedarf festgestellt werden, erfolgt eine schriftliche Elterninformation mit der
Empfehlung, dem Kind eine zahnärztliche Behandlung zukommen zu lassen.
- Jährliches fachkundig angeleitetes Zahnputztraining verbunden mit einer Elterninformation zur
Zahnhygiene wird durch den Arbeitskreis für Zahngesundheit des Rhein-Erft-Kreises ebenfalls
in allen Kindertageseinrichtungen durchgeführt.
Sollten Eltern trotz Beratung die Zahnhygiene ihrer Kinder vernachlässigen, erfolgt
eine regelmäßige Anleitung des Kindes in der Kita (individueller Bedarf).
- Personalmangel und Überlastung
- Zeitmangel
- Hygienische Bedenken bezüglich der Aufbewahrung und Pflege von Zahnbürsten, Bechern etc.
- Hohe logistische Herausforderung
- Zum Schutz der Zahnhälse sollen die Zähne erst eine halbe Stunde nach dem Essen geputzt
werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Ablauf (Mittagsruhe, weitere
Aktivitäten).
Zu Frage 2:
„ Wie ist die Meinung von Fachleuten zu diesem Thema?“
Maßgeblich für die ärztliche Betrachtung dieses Themas ist für die Kitas im Rhein-Erft-Kreis der
zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes des Rhein- Erft- Kreises.
Daher wird von dieser Behörde eine fachkundige Person in der Sitzung zu diesem Thema
informieren.
Die Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes zum Thema frühkindliche Zahnpflege ist als
Anlage 2 beigefügt.
Beschlussvorlage 515.16
Seite 2