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Beschlussvorlage (hier: geplante Erweiterung der Autobahnraststätte Ville West und Ville Ost an der BAB 1)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
28.11.16, 10:19
Aktualisiert
28.11.16, 10:19
Beschlussvorlage (hier: geplante Erweiterung der Autobahnraststätte Ville West und Ville Ost an der BAB 1) Beschlussvorlage (hier: geplante Erweiterung der Autobahnraststätte Ville West und Ville Ost an der BAB 1)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: J. Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 628.16 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 17.11.2016 Bemerkungen 06.12.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Anregung gem. § 24 GO NRW ; hier: geplante Erweiterung der Autobahnraststätte Ville West und Ville Ost an der BAB 1 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Abgabe der in der Anlage 1 formulierten Stellungnahme zum Vorverfahren der Erweiterung der Tank- und Rastanlage Ville an der A 1.gegenüber Straßen NRW. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mackeprang Mackeprang i.V. Held Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Bereits in 2013 fand ein Abstimmungs- und Informationstermin (Scoping) zur geplanten Erweiterung der Tank- und Rastanlage Ville unter Beteiligung der Kerpener Verwaltung statt. Zu diesem ersten Vorverfahren wurde von der Kolpingstadt Kerpen die in Anlage 2 beigefügte Stellungnahme abgegeben. Im Zeitraum vom 24.10.2016 bis 21.11.2016 erfolgte im Rathaus der Kolpingstadt Kerpen eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rahmen eines weiteren Vorverfahrens. Bis zum 02.12.2016 bestand die Möglichkeit für jedermann, Anregungen und Bedenken bei der Kolpingstadt Kerpen vorzubringen Die Verwaltung nimmt den mit Schreiben vom 10.11.2016 formulierten Bürgerantrag nach § 24 GO NRW .zum Anlass, nunmehr die in der Anlage 2 beigefügte Stellungnahme abzugeben. Bis zum 24.11.2016 sind bei der Kolpingstadt Kerpen keine weiteren Stellungnahmen zur angesprochenen Sache eingegangen. Beschlussvorlage 628.16 Seite 2