Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
28.11.16, 10:19
Aktualisiert
28.11.16, 10:19
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: J. Mackeprang
TOP
Drs.-Nr.: 628.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
17.11.2016
Bemerkungen
06.12.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Anregung gem. § 24 GO NRW ;
hier: geplante Erweiterung der Autobahnraststätte Ville West und Ville Ost an der BAB 1
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Abgabe der in der Anlage 1 formulierten
Stellungnahme zum Vorverfahren der Erweiterung der Tank- und Rastanlage Ville an der A
1.gegenüber Straßen NRW.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mackeprang
Mackeprang
i.V. Held
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Bereits in 2013 fand ein Abstimmungs- und Informationstermin (Scoping) zur geplanten
Erweiterung der Tank- und Rastanlage Ville unter Beteiligung der Kerpener Verwaltung statt. Zu
diesem ersten Vorverfahren wurde von der Kolpingstadt Kerpen die in Anlage 2 beigefügte
Stellungnahme abgegeben.
Im Zeitraum vom 24.10.2016 bis 21.11.2016 erfolgte im Rathaus der Kolpingstadt Kerpen eine
öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rahmen eines weiteren Vorverfahrens. Bis zum
02.12.2016 bestand die Möglichkeit für jedermann, Anregungen und Bedenken bei der
Kolpingstadt Kerpen vorzubringen
Die Verwaltung nimmt den mit Schreiben vom 10.11.2016 formulierten Bürgerantrag nach § 24
GO NRW .zum Anlass, nunmehr die in der Anlage 2 beigefügte Stellungnahme abzugeben.
Bis zum 24.11.2016 sind bei der Kolpingstadt Kerpen keine weiteren Stellungnahmen zur
angesprochenen Sache eingegangen.
Beschlussvorlage 628.16
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