Daten
Kommune
Kerpen
Größe
47 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
28.11.16, 10:19
Aktualisiert
28.11.16, 10:19
Stichworte
Inhalt der Datei
ANLAGE 1
Erweiterung der Tank- und Rastanlage Ville an der A 1
Offenlage der Planunterlagen im Rathaus Kerpen vom 24.10.2016 bis 21.11.2016
- Stellungnahme der Kolpingstadt Kerpen:
Die Kolpingstadt Kerpen fordert eine erneute Abwägung der Planvarianten, da die während
der Offenlage in Kerpen eingegangenen und als Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
gekennzeichneten Bedenken und Anregungen vom 10.11.2016 bislang nicht in die
Abwägung der Planvarianten haben einfließen können. Auch die Kolpingstadt Kerpen fordert
eine Erweiterung der Tank- und Rastanlage Ville ausschließlich auf der Ostseite der A 1. Die
Kolpingstadt Kerpen unterstützt den vorliegenden Bürgerantrag bezüglich der aufgelisteten
Alternativvorschläge zur grundsätzlichen Lage zusätzlicher Parkplatzflächen entlang der
Autobahn.
Darüber hinaus fordert die Kolpingstadt Kerpen bezogen auf die im Stadtgebiet liegenden
Planungen:
1. Alle externen, nicht innerhalb des Plangebietes oder seiner näheren Umgebung
umzusetzenden Kompensationsmaßnahmen sollen über das Ökokonto bzw. über
Ausgleichsflächen der Kolpingstadt Kerpen ausgeglichen werden.
2. Im Bereich der T&R-Anlage Ville West ist nach Westen hin, für eine bessere
Eingliederung in die freie Landschaft und als Aufwertung im Sinne des
Landschaftsbildes, eine randliche Eingrünung des Plangebietes in Form eines
Gehölzstreifens vorzunehmen. Dieser soll sowohl als Sichtschutz für die dort
geplante Lärmschutzwand als auch als Vernetzungselement zwischen den südlich
und nördlich angrenzenden Gehölzstreifen dienen. Der anzulegende Grünzug ist
vorzugsweise innerhalb des Plangebietes zu realisieren.
Die Kolpingstadt Kerpen weist auf folgende Sachlage hin:
Die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Ville führt zu Eingriffen in das
Landschaftsschutzgebiet 2.2-6 „Berrenrather Börde“ und in einen geschützten
Landschaftsbestandteil (LB 2.4-4). Eine Befreiung nach §67 BNatSchG ist hier
erforderlich und bei der Unteren Landschaftsbehörde zu beantragen.