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Beschlussvorlage (Anlage 2 Stellungnahme aus 2013)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
25 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
28.11.16, 10:19
Aktualisiert
28.11.16, 10:19
Beschlussvorlage (Anlage 2 Stellungnahme aus 2013) Beschlussvorlage (Anlage 2 Stellungnahme aus 2013)

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Inhalt der Datei

Kolpingstadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 03.12.2013 TOP 9.3 Erweiterung der Rastanlage Ville Herr Mackeprang teilt mit, dass nach dem derzeitigen Erkenntnisstand zur Schaffung von zusätzlich LKW - Stellplätzen die beidseitige Erweiterung der Rastanlage Ville geplant ist. Ein entsprechender Planvorentwurf wurde zwischenzeitlich erarbeitet und den betroffenen TöB zugesendet. Am 14.11.2013 fand in Euskirchen ein Abstimmungs- und Informationstermin statt, bei dem der Landesbetrieb Straßen NRW über die geplante Maßnahme informiert hat. Die Stadt Kerpen hat folgende Punkte bei dem Termin angemerkt und diese auch schriftlich an den LBS weitergeleitet. 1. Die Anwohner und Betriebe des Weilers Brüggen werden durch erhebliche Flächeninanspruchnahme, mögliche Einschränkungen der vorhandenen Nutzungen (Intensivtierhaltung) durch die heranrückenden Parkplatzflächen, sowie Lärmimmissionen erheblich belastet. Es wird daher gebeten die Variante der einseitigen Erweiterung nach Osten im weiteren Verfahren als Alternativstandort zu berücksichtigen. Im Rahmen des Informationstermins wurde nicht plausibel vermittelt aus welchen Gründen diese Variante nicht weiter verfolgt wird. 2. Für den Eingriff im Gebiet der Stadt Kerpen sollen auch ökologische Ausgleichsflächen im Stadtgebiet ausgewiesen werden. 3. Im Bereich der T&R-Anlage Ville-West ist nach Westen hin eine randliche Eingrünung in Form eines Gehölzstreifens vorzunehmen. Dieser soll sowohl als Sichtschutz für den Weiler Brüggen, zur besseren Eingliederung in die freie Landschaft sowie als Vernetzungselement zwischen den südlich und nördlich angrenzenden Gehölzstreifen dienen. Der anzulegende Grünzug sollte sich innerhalb des bereits vorhandenen Plangebietes befinden und nicht in Form von zusätzlicher Fläche ausgewiesen werden. 4. Die südlich angrenzenden Gehölzstrukturen entlang der jetzigen Anlieferungsstraße zur T&R-Anlage sind nach Möglichkeit zu erhalten bzw. in die vorhandene Planung einzubinden. Für die Erweiterung der Rastanlage ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, in dem die Stadt Kerpen beteiligt wird und eine Stellungnahme zu der Planung abgeben kann. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr unterstützt die Verwaltung ausdrücklich, gegen die derzeitigen Planungen mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu intervenieren. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 03.12.2013 Seite 2