Daten
Kommune
Kerpen
Größe
25 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
28.11.16, 10:19
Aktualisiert
28.11.16, 10:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Kolpingstadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
vom 03.12.2013
TOP
9.3
Erweiterung der Rastanlage Ville
Herr Mackeprang teilt mit, dass nach dem derzeitigen Erkenntnisstand zur Schaffung von
zusätzlich LKW - Stellplätzen die beidseitige Erweiterung der Rastanlage Ville geplant ist. Ein
entsprechender Planvorentwurf wurde zwischenzeitlich erarbeitet und den betroffenen TöB
zugesendet.
Am 14.11.2013 fand in Euskirchen ein Abstimmungs- und Informationstermin statt, bei dem der
Landesbetrieb Straßen NRW über die geplante Maßnahme informiert hat. Die Stadt Kerpen hat
folgende Punkte bei dem Termin angemerkt und diese auch schriftlich an den LBS
weitergeleitet.
1. Die Anwohner und Betriebe des Weilers Brüggen werden durch erhebliche
Flächeninanspruchnahme, mögliche Einschränkungen der vorhandenen Nutzungen
(Intensivtierhaltung) durch die heranrückenden Parkplatzflächen, sowie
Lärmimmissionen erheblich belastet. Es wird daher gebeten die Variante der einseitigen
Erweiterung nach Osten im weiteren Verfahren als Alternativstandort zu berücksichtigen.
Im Rahmen des Informationstermins wurde nicht plausibel vermittelt aus welchen
Gründen diese Variante nicht weiter verfolgt wird.
2. Für den Eingriff im Gebiet der Stadt Kerpen sollen auch ökologische Ausgleichsflächen
im Stadtgebiet ausgewiesen werden.
3. Im Bereich der T&R-Anlage Ville-West ist nach Westen hin eine randliche Eingrünung in
Form eines Gehölzstreifens vorzunehmen. Dieser soll sowohl als Sichtschutz für den
Weiler Brüggen, zur besseren Eingliederung in die freie Landschaft sowie als
Vernetzungselement zwischen den südlich und nördlich angrenzenden Gehölzstreifen
dienen. Der anzulegende Grünzug sollte sich innerhalb des bereits vorhandenen
Plangebietes befinden und nicht in Form von zusätzlicher Fläche ausgewiesen werden.
4. Die südlich angrenzenden Gehölzstrukturen entlang der jetzigen Anlieferungsstraße zur
T&R-Anlage sind nach Möglichkeit zu erhalten bzw. in die vorhandene Planung
einzubinden.
Für die Erweiterung der Rastanlage ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, in dem die
Stadt Kerpen beteiligt wird und eine Stellungnahme zu der Planung abgeben kann.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr unterstützt die Verwaltung ausdrücklich, gegen die
derzeitigen Planungen mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu intervenieren.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 03.12.2013
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