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Beschlussvorlage (Nachlass eines Kerpener Bürgers hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
21.10.16, 13:15
Aktualisiert
21.10.16, 13:15
Beschlussvorlage (Nachlass eines Kerpener Bürgers 
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE) Beschlussvorlage (Nachlass eines Kerpener Bürgers 
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23 / Jugend und Soziales Bearbeiter/in: Therese Landscheidt TOP Drs.-Nr.: 549.16 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 19.10.2016 Bemerkungen 02.11.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Nachlass eines Kerpener Bürgers hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Landscheidt Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19.10.2016 ist aufgrund der geltenden Beschlusslage mit “nein“ zu beantworten. Wie in der Anfrage treffend ausgeführt wird, hat der Haupt-und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 24.02.2015 die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der Mittel von bis zu 690.000 Euro an den Kolpinghaus Kerpen e. V. zur Herrichtung des Kolpinghauses an der Kölner Straße im Stadtteil Kerpen für soziale und karitative Zwecke im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes „KolpingCenter-Kerpen“ unter bestimmten aufschiebenden Bedingungen beschlossen. Dieser Beschluss enthält nicht den Vorbehalt der Prüfung durch den Haupt-und Finanzausschuss bzw. den Rat der Kolpingstadt Kerpen in Bezug auf die Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen. Sollte der Beschluss nicht umgesetzt werden können erfolgt selbstverständlich eine Unterrichtung der zuständigen Gremien. Beschlussvorlage 549.16 Seite 2