Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
02.11.2016
Erstellt
21.10.16, 13:15
Aktualisiert
21.10.16, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23 / Jugend und Soziales
Bearbeiter/in: Therese Landscheidt
TOP
Drs.-Nr.: 549.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
19.10.2016
Bemerkungen
02.11.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Nachlass eines Kerpener Bürgers
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Landscheidt
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19.10.2016 ist aufgrund der geltenden Beschlusslage
mit “nein“ zu beantworten.
Wie in der Anfrage treffend ausgeführt wird, hat der Haupt-und Finanzausschuss in seiner Sitzung
am 24.02.2015 die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der Mittel von bis zu 690.000 Euro an den
Kolpinghaus Kerpen e. V. zur Herrichtung des Kolpinghauses an der Kölner Straße im Stadtteil
Kerpen für soziale und karitative Zwecke im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes „KolpingCenter-Kerpen“ unter bestimmten aufschiebenden Bedingungen beschlossen.
Dieser Beschluss enthält nicht den Vorbehalt der Prüfung durch den Haupt-und Finanzausschuss
bzw. den Rat der Kolpingstadt Kerpen in Bezug auf die Erfüllung der aufschiebenden
Bedingungen.
Sollte der Beschluss nicht umgesetzt werden können erfolgt selbstverständlich eine Unterrichtung
der zuständigen Gremien.
Beschlussvorlage 549.16
Seite 2