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Kommune
Erftstadt
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23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
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STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
i, V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
den beigefügten Antrag der I des
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der
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Im Antrag werden zwei Aspekte angesprochen. Zum einen werden Markierungen der
Notausgänge und Fluchtwerge gefordert. Die Beschilderung der Rettungswege ist
eindeutig Aufgabe des Schulträgers. Die Stadt stellt das erforderliche Material; die
Beschilderung wird in der Regel von den Hausmeistem in Absprache mit der Verwaltung
angebracht.
•
•
Die weitere Forderung im Antrag betrifft einen Teilaspekt der nach DIN 14 096 zu
erstellenden Alarmierungs- bzw. Brandschutzpläne.
Die DIN 14096 gliedert sich in drei Teile, die sich an unterschiedliche Personenkreise
richten. Teil A richtet sich an alle Personen, die sich in der Schulanlage aufhalten, auch
wenn sie sich als Besucher nur kurzzeitig dort befinden. Teil A der DIN 14096 fordert
den Aushang einer Beschilderung "Verhalten im Brandfall", der für Schulen, Hotels,
Altenheime, Bürogebäude usw. in gleicher Weise anwendbar ist. Weiterhin ist im Teil A
die o. a. Beschilderung der Rettungswege geregelt.
Teil B der DIN 14 096 richtet sich an Personen, die sich regelmäßig, also nicht nur
vorübergehend,
in einer baulichen Anlage aufhalten (Lehrer, Schüler). Im Teil B sind
die Informationen für Schüler und Lehrer zur Brandvermeidung und zum Verhalten im
Brandfall
geregelt.
Neben
Verhaltensregeln,
Hinweisen
zu
Meldeund
Löscheinrichtungen
sowie weiteren Informationen sind dort auch Flucht- und
Rettungswegepläne, die in einzelnen Klassen aufgehängt werden können, angesprochen. Die Regelungen nach Teil B der DIN 14 096 sind individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Schulen abzustimmen. So sollte z. B. in Grundschulen das
Hauptinteresse aller Lehrer und Schüler ausschließlich in einer raschen Räumung des
Gebäudes und der Durchführung einer Vollzähligkeitskontrolle
liegen. In weiterführenden Schulen sind auch Hinweise auf Feuerlöscheinrichtungen
und zur Durchführung von Löschversuchen angebracht.
Teil C der DIN 14 096 richtet sich an Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz haben, z. B. Hausmeister und Sicherheitsbeauftragte.
Die Regelungen im Teil A der DI N 14 096 sind zwingend, auf das Erstellen der Teile B
und C kann je nach Art und Größe der baulichen Anlage verzichtet werden.
Ingesamt ist das Thema des Brandschutzes in Schulen sehr komplex. Die ausschließliche Diskussion einzelner Teilaspekte, wie mit dem o. a. Antrag erfolgt, ist wenig
zielführend.
Im Zuge von Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen
sind an den Schulen der
Stadt Erftstadt laufend Verbesserungen im baulichen Brandschutz vorgenommen
worden. Es hat sich bewährt Alarmierungs- bzw. Brandschutzpläne
in enger
Zusammenarbeit von Schule, Feuerwehr und Verwaltung zu erstellen.
Aufgrund der personellen Kapazitäten ist die Verwaltung derzeit nicht in der Lage,
Flucht- und Rettungswegepläne für alle Klassen in den Schulen der Stadt Erftstadt zu
erstellen und laufend zu aktualisieren.
Bei der Erweiterung des Ville-Gymnasiums wurden diese Pläne, da alle Bauzeichnungen in digitaler Form vorlagen, im Zuge der Baumaßnahme durch das beauftragte
Architekturbüro erstellt. Die Erstellung entsprechender Pläne für alle Schulen der Stadt
Erftstadt durch externe Büros würde, einschließlich der Kosten für die tlw. notwendige
digitale Erfassung des Gebäudebestandes, Aufwendungen in Höhe von mehr als
100.000,- € erforderlich machen.
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3
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Die Erstellung der Alarmierungs- bzw. Brandschutzpläne für die Schulen der Stadt
Erftstadt sollte weiterhin in enger Zusammenarbeit zwischen Schulen, Feuerwehr und
Verwaltung erfolgen. In derVerwaltung ist seit mehreren Jahren ein CAD-System fürdie
Erstellung von Architekturzeichnungen im Einsatz. Im Zusammenhang mit der Erweiterung und Sanierung von Schulen werden die vorhandenen analogen Pläne Schritt für
Schritt erfasst und in digitale Form gespeichert. Damit werden laufend die Möglichkeiten
der Verwaltung verbessert, den Schulen Unterlagen für die Erstellung von Flucht- und
Rettungswegeplänen bereitzustellen.
Die Begründung des Antrages gibt zu der Vermutung Anlass, Schulleiterinnen und
Schulleiter sowie die Verwaltung würden nicht ein höchstmögliches Maß an Sicherheit
für die Kinder in den Schulen der Stadt Erftstadt gewährleisten. Diese Einschätzung ist
unzutreffend.
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ANTRAG
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der SPD-Fraktion bitte Ich nachfolgenden Antrag den zuständigen Gremien
des Rates zuzuleiten:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erftstädter Schulen Pläne für
Fluchtwege zu erstellen und Markierungen für Notausgänge und Fluchtwege
anzubringen.
Begründung:
In Gesprächen mit Schulleitern wurde darauf hingewiesen, dass solche Pläne und
Markierungen nicht in allen Erftstädter Schulen vorhanden sind. Dies wird als Mangel
betrachtet.
Um ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für die Kinder und die an den Schulen
TiUigen zu gewähr1eisten,halte ich die Erarbeitung und Anbringung von Fluchtplänen
in den Klassenräumen und entsprechende Markierungen der Fluchtwegen für
notwendig.
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Mit freundlichen Grüßen