Daten
Kommune
Kerpen
Größe
228 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
13.10.16, 18:16
Aktualisiert
13.10.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: Martin Schoppe
TOP
Drs.-Nr.: 519.16
Datum : 11.10.2016
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
25.10.2016
Stadtrat
08.11.2016
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 301/1. Änderung "Grünfläche Hüttenstraße", Stadtteil Sindorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
1. Die Aufstellung der 1.Änderung des Bebauungsplanes SI 301 „Grünfläche Hüttenstraße“ gem.
§ 2(1) BauGB.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen
3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Schoppe
i.V. Held
i.V. Canzler
i.V. Schoppe
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
i.V. Canzler
Seidenpfennig
Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand des Stadtteiles Sindorf nördlich der Hüttenstraße
und wird wie folgt begrenzt:
im Norden durch den Rauschgraben und das Vogelrutherfeld
im Osten durch eine gewerbliche Baufläche an der Straße „Zum Vogelrutherfeld“
im Süden durch die Hüttenstraße
und im Westen durch die seitliche Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der
Hüttenstraße.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 13.500 m². Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist
dem als Anlage 1 beigefügtem Übersichtsplan zu entnehmen.
Das Ziel des Planänderungsverfahrens ist es, die planungsrechtliche Grundlage zur Ansiedlung
einer Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 301 „Grünfläche Hüttenstraße“ zu ändern.
Beschlussvorlage 519.16
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MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 519.16
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Begründung:
1. Planungsanlass
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2015 hat die Verwaltung einen
Maßnahmenplan für das gesamte Stadtgebiet zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder
über und unter drei Jahren zur Diskussion gestellt (Vorlage 453.15). Nach der
Kindergartenbedarfsplanung wurde für den Stadtteil Sindorf zur Behebung des Betreuungsdefizits
der Bedarf für acht KITA – Gruppen ermittelt.
In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer
Kindertageseinrichtung mit acht Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil Sindorf
auf dem „am zügigsten zu realisierenden“ Grundstück beschlossen.
Standortbewertung Sindorf, Standort städtisches Grundstück Hüttenstraße
Bei dem, im o.g. Beschluss als „städtisches Grundstück Hüttenstraße“ bezeichnete Grundstück
handelt es sich um die Grün- und Freifläche hinter dem JUZE Hüttenstraße.
Die Fläche liegt im Westen des Ortsteils Sindorf und erfüllt derzeit die Funktion einer
innerörtlichen Grün- bzw. Abstandsfläche gegenüber dem Gewerbegebiet Hüttenstraße. Die
Flächengröße umfasst etwa 13.500m², die sich als Außenbereich des Juze in Form einer
begrünten Freifläche darstellen. Das Grundstück ist funktionell im Zusammenhang mit dem
zentralen Grünzug des Vogelrutherfeldes zu sehen und wird in Nord-Süd Richtung von einem
Fußweg durchzogen, dem an dieser Stelle mit dem Anschluss an die Hüttenstraße eine
besondere Bedeutung zukommt.
Das Grundstück befindet sich im städtischen Eigentum, so dass eine zeitnahe Realisierung
möglich ist.
Da für den Bau der KITA ein Planerfordernis im Sinne des § 1 (3) BauGB vorliegt, sollen durch die
79. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Bebauungsplanes SI 301 die
planungsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden.
Beschlussvorlage 519.16
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Aufgrund von Grundstückslage und –zuschnitt soll zunächst nur eine sechsgruppige KITA
realisiert werden. Die rechnerische Differenz zu den nach Maßnahmenplan benötigten acht
Gruppen kann anderweitig durch weitere, in den Ortsteilen Sindorf oder Horrem geplante
Einrichtungen nachgewiesen werden.
2.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss (geplant): PA 25.10.2016 Rat 08.11.2016
3.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 519.16
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