Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        172 kB
                    Datum
                        16.06.2015
                    Erstellt
                        10.06.15, 18:29
                    Aktualisiert
                        10.06.15, 18:29
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Flatten
51.35.05
05.05.2015
65/2015
(207/2014)
Betreff
Hilfe zur Erziehung
hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.04.2015
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 533101/533201/533200/543122
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Im Folgenden werden die Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.04.2015 dargestellt, die Aufschluss über die Entwicklung der einzelnen Hilfen zur Erziehung und die
haushaltsmäßigen Auswirkungen geben. Die in den Tabellen erwähnten Paragraphen
beziehen sich auf die Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII.
1. Finanzkennzahlen
1.1. Ertragskonten
Sachkonto
422120
Kostenstelle
Je nach Fall
421150
Je nach Fall
Kontenbezeichnung
Erstattung
Unterhaltspflichtiger
Kostenbeiträge,
Rente, Kindergeld
Erstattung von
anderen Trägern
Summe
Ansatz
110.000 €
Jahresprognose
150.000 €
Abweichung
200.000 €
150.000 €
- 50.000 €
310.000 €
300.000 €
- 10.000 €
+ 40.000€
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Drucksache 65/2015
1.2. Aufwandskonten
Sachkonto
Kostenstelle
533101
36030100
533101
36030200
533101
36030400
533201
36030500
533201
36030600
533201
36030300
533201
36030700
523200
543122
Summe
Kontenbezeichnung
Jugendhilfe außerhalb von
Einrichtungen
ambulante flexible Jugendhilfe
(§ 27,2;§ 31)
ambulante Eingliederungshilfe
( § 35a)
Vollzeit- u. Bereitschaftspflege
( § 33 )
Jugendhilfe innerhalb von
Einrichtungen
Tagesgruppe ( § 32 )
Heimerziehung ( § 34 ); Inspe
( § 35 ), Betreuung und
Versorgung in Notsituationen
( § 20 ),Inobhutnahme ( § 42 )
stationäre Eingliederungshilfe
( § 35a )
Hilfe für junge Volljährige
( § 41 )
Erstattung an andere Träger
Prozess- und
Rechtsberatungskosten
Ansatz
Stand 30.04.2015
Jahresprognose
Abweichung
390.000 €
325.337 €
- 64.663 €
900.000 €
660.885 €
- 239.115 €
360.000 €
261.822 €
- 98.178 €
0 €
15.406 €
+ 15.406 €
2.500.000 €
2.477.006 €
- 22.994 €
500.000 €
622.137 €
+ 122.137 €
250.000 €
276.053 €
+ 26.053 €
400.000 €
350.000 €
- 50.000 €
0€
5.300.000 €
0€
4.988.646 €
0€
- 311.354 €
Kostenstelle 36030200: Ambulante Eingliederungshilfe
Aus dem Bereich der Produktgruppe 36030200 werden alle ambulanten Hilfen nach § 35a
SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) finanziert.
Hierzu gehören auch die Integrationsassistenzen (Schulbegleiter/innen) die insbesondere
für autistische Kinder gewährt wird. Die Integrationsassistenz sichert gemäß § 92 Absatz 1
Satz 2 SchulG NRW die Teilnahme in der allgemeinen Schule, der Förderschule oder der
Schule für Kranke. Sie sichert den Pflichtschulbesuch ab mit dem Ziel, die bestehende
Teilnahmebeeinträchtigung in der Schule zu reduzieren bzw. bestenfalls zu beseitigen, so
dass der junge Mensch zunehmend ohne diese Unterstützung in der Schule und ihren
direkten Umfeld zurechtkommt
Im zweiten Halbjahr 2014,vor allen Dingen nach den Herbstferien, stieg die Anzahl der
Anträge um 100% (7 neue Fälle).Diese mussten alle nach intensiver Prüfung bewilligt
werden. Die Kostenstelle wurde um 350.000€ aufgestockt.
Kostenstelle 36030500: Tagesgruppe
In dieser Kostenstelle war für das Jahr 2015 kein Kostenansatz vorgesehen In einem
speziellen Fall wird nun diese Hilfe dennoch gewährt. Hilfe gewährt. In diesen Fall erfolgt
die Begleitung der schulischen Förderung außerhalb der Schule mit dem Ziel eine
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Drucksache 65/2015
Wiedereingliederung in den Schulalltag zu erreichen und den Verbleib des Jugendlichen in
seiner Familie zu sichern.
2. Ausgewählte Fachkennzahlen
2.1. Fallzahlentwicklung aller erzieherischen Hilfen
Stichtag
Absolut
31.12.2013
200
31.12.2014
234
30.04.2015
216
2.2. Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Hilfearten
Stichtag
Amb.
Hilfen
§§
27-31
Tagesgruppe
§ 32
Vollzeitpflege
§ 33
31.12.2013
31.12.2014
30.04.2015
71
73
66
2
0
1
44
43
44
Stationäre
Eingliederungshilfe
Heimerziehung
§ 34
§35a
§ 35a
amb.
stat.
48
46
46
24
42
37
6
10
10
Junge
Volljährige
§ 41
5
10
8
2.3. Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Inobhutnahmen (§ 42) und Hilfen in
Notsituationen (§ 20)
Stichtag
Fälle bis zum Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
30.04.2015
37
44
11
Belegtage bis zum Stichtag
1639
1001
317
2.4. Kindeswohlgefährdungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
30.04.2015
Meldungen bis zum Stichtag
49
54
17
davon akute Gefährdung
nach Zweiteinschätzung
5
4
0