Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Hilfe zur Erziehung hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.04.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
172 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
10.06.15, 18:29
Aktualisiert
10.06.15, 18:29
Vorlage (Hilfe zur Erziehung
hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.04.2015) Vorlage (Hilfe zur Erziehung
hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.04.2015) Vorlage (Hilfe zur Erziehung
hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.04.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 172 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Flatten 51.35.05 05.05.2015 65/2015 (207/2014) Betreff Hilfe zur Erziehung hier: Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.04.2015 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 533101/533201/533200/543122 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Im Folgenden werden die Fach- und Finanzkennzahlen zum Stichtag 30.04.2015 dargestellt, die Aufschluss über die Entwicklung der einzelnen Hilfen zur Erziehung und die haushaltsmäßigen Auswirkungen geben. Die in den Tabellen erwähnten Paragraphen beziehen sich auf die Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII. 1. Finanzkennzahlen 1.1. Ertragskonten Sachkonto 422120 Kostenstelle Je nach Fall 421150 Je nach Fall Kontenbezeichnung Erstattung Unterhaltspflichtiger Kostenbeiträge, Rente, Kindergeld Erstattung von anderen Trägern Summe Ansatz 110.000 € Jahresprognose 150.000 € Abweichung 200.000 € 150.000 € - 50.000 € 310.000 € 300.000 € - 10.000 € + 40.000€ Seite - 2 – Drucksache 65/2015 1.2. Aufwandskonten Sachkonto Kostenstelle 533101 36030100 533101 36030200 533101 36030400 533201 36030500 533201 36030600 533201 36030300 533201 36030700 523200 543122 Summe Kontenbezeichnung Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen ambulante flexible Jugendhilfe (§ 27,2;§ 31) ambulante Eingliederungshilfe ( § 35a) Vollzeit- u. Bereitschaftspflege ( § 33 ) Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen Tagesgruppe ( § 32 ) Heimerziehung ( § 34 ); Inspe ( § 35 ), Betreuung und Versorgung in Notsituationen ( § 20 ),Inobhutnahme ( § 42 ) stationäre Eingliederungshilfe ( § 35a ) Hilfe für junge Volljährige ( § 41 ) Erstattung an andere Träger Prozess- und Rechtsberatungskosten Ansatz Stand 30.04.2015 Jahresprognose Abweichung 390.000 € 325.337 € - 64.663 € 900.000 € 660.885 € - 239.115 € 360.000 € 261.822 € - 98.178 € 0 € 15.406 € + 15.406 € 2.500.000 € 2.477.006 € - 22.994 € 500.000 € 622.137 € + 122.137 € 250.000 € 276.053 € + 26.053 € 400.000 € 350.000 € - 50.000 € 0€ 5.300.000 € 0€ 4.988.646 € 0€ - 311.354 € Kostenstelle 36030200: Ambulante Eingliederungshilfe Aus dem Bereich der Produktgruppe 36030200 werden alle ambulanten Hilfen nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) finanziert. Hierzu gehören auch die Integrationsassistenzen (Schulbegleiter/innen) die insbesondere für autistische Kinder gewährt wird. Die Integrationsassistenz sichert gemäß § 92 Absatz 1 Satz 2 SchulG NRW die Teilnahme in der allgemeinen Schule, der Förderschule oder der Schule für Kranke. Sie sichert den Pflichtschulbesuch ab mit dem Ziel, die bestehende Teilnahmebeeinträchtigung in der Schule zu reduzieren bzw. bestenfalls zu beseitigen, so dass der junge Mensch zunehmend ohne diese Unterstützung in der Schule und ihren direkten Umfeld zurechtkommt Im zweiten Halbjahr 2014,vor allen Dingen nach den Herbstferien, stieg die Anzahl der Anträge um 100% (7 neue Fälle).Diese mussten alle nach intensiver Prüfung bewilligt werden. Die Kostenstelle wurde um 350.000€ aufgestockt. Kostenstelle 36030500: Tagesgruppe In dieser Kostenstelle war für das Jahr 2015 kein Kostenansatz vorgesehen In einem speziellen Fall wird nun diese Hilfe dennoch gewährt. Hilfe gewährt. In diesen Fall erfolgt die Begleitung der schulischen Förderung außerhalb der Schule mit dem Ziel eine Seite - 3 – Drucksache 65/2015 Wiedereingliederung in den Schulalltag zu erreichen und den Verbleib des Jugendlichen in seiner Familie zu sichern. 2. Ausgewählte Fachkennzahlen 2.1. Fallzahlentwicklung aller erzieherischen Hilfen Stichtag Absolut 31.12.2013 200 31.12.2014 234 30.04.2015 216 2.2. Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Hilfearten Stichtag Amb. Hilfen §§ 27-31 Tagesgruppe § 32 Vollzeitpflege § 33 31.12.2013 31.12.2014 30.04.2015 71 73 66 2 0 1 44 43 44 Stationäre Eingliederungshilfe Heimerziehung § 34 §35a § 35a amb. stat. 48 46 46 24 42 37 6 10 10 Junge Volljährige § 41 5 10 8 2.3. Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Inobhutnahmen (§ 42) und Hilfen in Notsituationen (§ 20) Stichtag Fälle bis zum Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 30.04.2015 37 44 11 Belegtage bis zum Stichtag 1639 1001 317 2.4. Kindeswohlgefährdungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 30.04.2015 Meldungen bis zum Stichtag 49 54 17 davon akute Gefährdung nach Zweiteinschätzung 5 4 0