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Beschlussvorlage (Budgetierung, 2. Budgetbericht 2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
143 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
07.10.13, 18:31
Aktualisiert
07.10.13, 18:31
Beschlussvorlage (Budgetierung, 2. Budgetbericht 2013) Beschlussvorlage (Budgetierung, 2. Budgetbericht 2013)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 396/2013 Erstellt am: 26.09.2013 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Verfasser/in: Frau Krämer Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 15.10.2013 Rat X 05.11.2013 Betreff Budgetierung, 2. Budgetbericht 2013 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 5.144.630 € — im Haushalt des laufenden Jahres 5.144.630 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Ausgleichsrücklage Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, den 2. Budgetbericht zur Kenntnis zu nehmen und auf weitere Vorgaben zur Haushaltsausführung zu verzichten. Vorlage Nr.: 396/2013 . Seite 2 / 2 Erläuterungen In Anlage I werden die Prognosen mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung (Ansatz + übertragene Ermächtigung +/ÜPL/APL - Haushaltssperren) verglichen und die Abweichungen dargestellt. In Spalte 4 werden die Zu-/Überschüsse der Budgets laut fortgeschriebener Haushaltsplanung ausgewiesen. In Spalte 5 sind die prognostizierten Abweichungen des 1. Budgetberichts 2013, in Spalte 6 die prognostizierten Abweichungen des 2. Budgetberichts 2013 dargestellt. Spalte 7 vergleicht die Prognosen aus Spalte 5 und 6 und weist eine entsprechende Verbesserung oder Verschlechterung aus. Die Zu-/Überschüsse gemäß fortgeschriebener Haushaltsplanung wurden in Spalte 8 um die Ergebnisse des 2. Budgetberichts (Spalte 6) ergänzt. Soweit sich innerhalb der Unterbudgets Abweichungen zu den Prognosen des 1. Budgetberichts von mehr als 10.000 € ergeben, wird auf die Erläuterungen der Fachämter verwiesen. Diese Erläuterungen werden als Anlage II beigefügt. Zusammengefasste Ergebnisse zum 2. Budgetbericht 2013 (Anlage I): Die vom Rat am 18.12.2012 beschlossene Haushaltsplanung 2013 weist ein Defizit von 2.162.930 € aus. Die fortgeschriebene Haushaltsplanung führt zu einem Defizit von rd. 5.926.260 €.  Freie Budgets (ohne Sonderbudgets, Finanzmasse und Personalkostenbudgets) Für die freien Budgets wird eine Verschlechterung gegenüber den Prognosen des 1. Budgetberichts 2013 von 2.266.630 € prognostiziert. Dies ist im Wesentlichen auf die Prognose der Grundstücksgeschäfte zurückzuführen.  Sonderbudgets (Gebührenhaushalte) Der Überschuss der Sonderbudgets (ohne Personalkosten) erhöht sich um 82.690 € auf rd. 6.525.170 €. Die Ergebnisse der Gebührenhaushalte werden im Rahmen der Betriebsabrechnung 2013 ermittelt und bei den Gebührenkalkulationen für die Jahre 2015/16 berücksichtigt.  Finanzmasse Die Finanzmasse wurde im 1. Budgetbericht um 808.240 € besser prognostiziert. Im 2. Budgetbericht kann diese Prognose um 2.024.960 € weiter verbessert werden. Auf die Erläuterungen in Anlage II wird verwiesen.  Personalkostenbudgets Im Bereich der Personalkosten ist nach jetzigem Kenntnisstand gegenüber den Prognosen des 1. Budgetbericht 2013 mit einer Verschlechterung von 42.500 € zu rechnen. Fazit: Gemäß den Prognosen des 2. Budgetberichts 2013 kann nunmehr eine Verbesserung gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung von 781.630 € ausgewiesen werden (siehe Spalte 6 der Anlage I). Das mit der fortgeschriebenen Haushaltsplanung auszuweisende Defizit von 5,93 Mio. € reduziert sich somit auf rd. 5,14 Mio. € (siehe Spalte 8 der Anlage I) und müsste aus Mitteln der Ausgleichsrücklage gedeckt werden, soweit im Rahmen der Haushaltsausführung hierfür keine zusätzlichen Finanzmittel aus Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen eingesetzt werden können.