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Beschlussvorlage (Einrichtung eines Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen hier: Vorstellung des Kinder- und Jugendparlaments „KIJUPA“ der Stadt Bornheim)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
172 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
14.11.16, 10:28
Aktualisiert
14.11.16, 10:28
Beschlussvorlage (Einrichtung eines Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen
hier: Vorstellung des Kinder- und Jugendparlaments „KIJUPA“ der Stadt Bornheim) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen
hier: Vorstellung des Kinder- und Jugendparlaments „KIJUPA“ der Stadt Bornheim) Beschlussvorlage (Einrichtung eines Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen
hier: Vorstellung des Kinder- und Jugendparlaments „KIJUPA“ der Stadt Bornheim)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23/23.3 Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften Sachbearbeiter: Norbert Schürheck TOP Drs.-Nr.: 418.16 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 12.08.2016 Bemerkungen 24.11.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Einrichtung eines Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen hier: Vorstellung des Kinder- und Jugendparlaments „KIJUPA“ der Stadt Bornheim X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Ein Beschluss ergeht in der Sitzung Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Amtsleiterin Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig siehe Stellungnahme i. V. Kümpel Landscheidt Canzler Schaaf Begründung: Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Kolpingstadt Kerpen vom 18. Februar 2016 stellt heute die Abteilungsleiterin – Jugendpflege der Stadt Bornheim, Frau Julia Tomkins, das dortige Kinder- und Jugendparlament anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zur Vorgeschichte in Sachen der Beschäftigung des Jugendamtes der Kolpingstadt Kerpen mit der Thematik „Beteiligungsformen von Kindern und Jugendlichen“ im Übrigen auf die Sitzungsvorlage Drs.-Nr.: 82.16 verwiesen. Die von Frau Tomkins vorgestellten Unterlagen und Materialien werden den Ausschussmitgliedern mit dem Versand der Niederschrift zur heutigen Sitzung zur Verfügung gestellt. Einige der Rahmenbedingungen, auf die Frau Tomkins in ihrer Präsentation detailliert eingehen wird, sind hier auszugsweise vorab kurz erläutert:  Im Jugendamt der Stadt Bornheim ist Frau Tomkins für die Betreuung und Begleitung des Kinder- und Jugendparlaments als eine von insgesamt drei VollzeitmitarbeiterInnen in der Jugendpflege alleine zuständig. Nach ihrer eigenen Einschätzung verwendet sie, auf ein ganzes Jahr gesehen, ca. 15 – 30 Stunden wöchentlich für diesen Aufgabenbereich.  Der Versand der Info-Briefe (Wahlunterlagen) an alle 12 – 19-jährigen sowie die Erstellung des Wählerverzeichnisses wird über eine externe Firma gegen Kostenerstattung geleistet.  Die Terminierung der vier im Jahr stattfindenden Sitzungen des Kinder- und Jugendparlaments sowie der Versand der jeweiligen Einladungen übernimmt das Ratsbüro der Stadt Bornheim. Das gewählte beratende Mitglied des Kinder- und Jugendparlaments im Jugendhilfeausschuss erhält für seine Teilnahme ein Sitzungsgeld.  Darüber hinaus wird das Kinder- und Jugendparlament vom Stadtjugendring der Stadt Bornheim begleitet.  „Quasi“ unabdingbar für die Durchführung der Wahl und insbesondere die Besetzung der Wahlvorstände sei, so Frau Tomkins, die Einbindung und Unterstützung der weiterführenden Schulen sowie zahlreicher Lehrkräfte. Dabei besteht jeder Wahlvorstand aus mindestens drei Personen. Die Wahl wird in Bornheim in allen weiterführenden Schulen an zwei aufeinander folgenden Tagen, am dritten Tag im Kulturraum in Bornheim-Sechtem und am vierten Tag im Rathaus der Stadt Bornheim durchgeführt. Am fünften Tag erfolgt dann die Auszählung. Herr Erster Beigeordneter Canzler hat die Thematik eines Jugendparlaments auf der Stadtschulleiterkonferenz am 27. September 2016 eingebracht. Hier wurde von der Stadtverwaltung ein Stimmungsbild erbeten, wonach sich die Leitungen der weiterführenden Schulen grundsätzlich positiv zu einem Jugendparlament geäußert haben, vorbehaltlich natürlich der konkreten Ausgestaltung und Arbeitsanfall, die noch zu prüfen, zu planen und zu besprechen sind. Die Leitungen der Grundschulen stehen ebenfalls einem Jugendparlament grundsätzlich positiv gegenüber und regen (teilweise) an, die Altersgruppen der Grundschulen mit einzubeziehen.  Das Kinder- und Jugendparlament in Bornheim verfügt jährlich über ein Budget von 3.000,00 €. Zusätzlich erhält der Stadtjugendring für die Begleitung des Kinder- und Jugendparlaments jährlich 2.000,00 €. Die Kosten der externen Firma bzgl. der o.g. Tätigkeiten belaufen sich auf geschätzte 2.500,00 € alle zwei Jahre. Bezogen auf eine mögliche Umsetzung in der Kolpingstadt Kerpen analog zu dem Modell der Stadt Bornheim könnte dies bedeuten: Beschlussvorlage 418.16 Seite 2  Aufgrund der Größenordnung der Jugendeinwohnerzahl der 12 – 19-jährigen in der Kolpingstadt Kerpen (derzeit 5.737 Kinder und Jugendliche in diesen Altersklassen) ergäben sich Sachkosten die deutlich über dem Ansatz der Stadt Bornheim liegen dürften. Personalkosten sind in allen Berechnungen nicht enthalten. Aus Sicht der Verwaltung kommt eine Bereitstellung von zusätzlichem Personal hierfür insbesondere aufgrund der Haushaltslage (freiwillige Leistung!) nicht in Frage. Bei einer kostenneutralen Realisierung sowohl der Sachkosten, als auch der Personalkosten korrespondiert das mit Umschichtungen im Budget und im personellen Bereich.  Bezüglich des Zeitplans einer möglichen Realisierung bzw. Starts des Kinder- und Jugendparlaments ist im Vorfeld die Herangehensweise an die Umsetzung abzustimmen. Analog zum Kinder- und Jugendparlament der Stadt Bornheim beginnt die Wahlperiode immer zu Beginn des neuen Schuljahres. In diesem Falle wäre das der Schuljahresbeginn 2017/18.  Sollten jedoch die Kinder und Jugendlichen im Vorfeld beteiligt werden, so wie es die Stadt Bornheim praktiziert hat, dürfte dies zu einer nicht unerheblichen Zeitverzögerung führen. Die Vorlaufzeit betrug in Bornheim mehr als ein Jahr. Stellungnahme des Kämmerers: Der Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ des (damaligen) Landesinnenministeriums NRW vom 6. März 2009 stellt in Sachen freiwillige Leistungen fest: „Neue freiwillige Leistungen sind nur zulässig, wenn sie durch den Wegfall bestehender freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert werden.“ Vor diesem Hintergrund wurde auf die Berücksichtigung eines Ansatzes im Haushaltsplanentwurf 2017 nach tagesaktuellem Stand bislang verzichtet, da hinsichtlich einer Kompensation noch keine Konkretisierung aufgezeigt wurde.“ Beschlussvorlage 418.16 Seite 3