Daten
Kommune
Pulheim
Größe
177 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
16.09.13, 18:42
Aktualisiert
16.09.13, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
364/2013
Erstellt am:
05.09.2013
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Verfasser/in:
Frau Kroggel-Baur
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
25.09.2013
Rat
X
05.11.2013
Betreff
Widmung der Erschließungsanlage „Am Römerturm“ in Geyen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
nein
Vorlage Nr.: 364/2013 . Seite 2 / 2
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.September 1995 in der derzeit gültigen Fassung
für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Am Römerturm
Flur 8
Flurstücke: 370, 371, 424, 426
Flur 11
Flurstücke: 2365, 2525
In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3
Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Erläuterungen
Die vorgenannten Flurstücke sind in den Bebauungsplänen Nr. 34 1. Änderung und Nr. 34/6 Geyen als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen und befinden sich im städtischen Eigentum.
Der BP 34/6 sieht eine Verbindung der beiden Erschließungsanlagen „Am Römerturm“ und „Am Römerhof“ vor. Diese
Verbindung konnte jedoch bisher nur im Bereich der Flurstücke 426, 2365 und 2525 realisiert werden.
Die Fortführung und Anbindung an die Anlage „Am Römerhof“ scheiterte bisher daran, dass der Eigentümer der Verkehrsflächen nicht zu einem Verkauf bereit war und weiterhin nicht bereit ist.
Die Widmungsvoraussetzungen liegen bezüglich des heute vorhandenen Ausbauumfangs vor.