Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage „Am Römerturm“ in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
177 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
16.09.13, 18:42
Aktualisiert
16.09.13, 18:42
Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage „Am Römerturm“ in Geyen) Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage „Am Römerturm“ in Geyen)

öffnen download melden Dateigröße: 177 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 364/2013 Erstellt am: 05.09.2013 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Verfasser/in: Frau Kroggel-Baur Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 25.09.2013 Rat X 05.11.2013 Betreff Widmung der Erschließungsanlage „Am Römerturm“ in Geyen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag ja nein Vorlage Nr.: 364/2013 . Seite 2 / 2 Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Am Römerturm Flur 8 Flurstücke: 370, 371, 424, 426 Flur 11 Flurstücke: 2365, 2525 In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Erläuterungen Die vorgenannten Flurstücke sind in den Bebauungsplänen Nr. 34 1. Änderung und Nr. 34/6 Geyen als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen und befinden sich im städtischen Eigentum. Der BP 34/6 sieht eine Verbindung der beiden Erschließungsanlagen „Am Römerturm“ und „Am Römerhof“ vor. Diese Verbindung konnte jedoch bisher nur im Bereich der Flurstücke 426, 2365 und 2525 realisiert werden. Die Fortführung und Anbindung an die Anlage „Am Römerhof“ scheiterte bisher daran, dass der Eigentümer der Verkehrsflächen nicht zu einem Verkauf bereit war und weiterhin nicht bereit ist. Die Widmungsvoraussetzungen liegen bezüglich des heute vorhandenen Ausbauumfangs vor.