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Vorlage (Neuaufstellung FNP)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
08.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:29
Aktualisiert
02.06.15, 18:29
Vorlage (Neuaufstellung FNP) Vorlage (Neuaufstellung FNP)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Lamberty 61-20-01 08.05.2015 188/2015 Betreff Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 529100 / KST 51010300 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Freytag Schiffer Schaaf R.Radermacher RPA Abt. 20/1 Obladen Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks auf dem Betrag von 200.000 € in Kostenstelle 51 01 03 00 und Sachkonto 529 100 und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der Flächennutzungsplan Neuaufstellung. Erläuterungen: In Flächennutzungsplänen komprimieren sich die planerischen Ziele einer Gemeinde. Von daher sind sie zukunftsorientiert und müssen, auf Prognosen und Annahmen gestützt, den Rahmen setzen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie für Schwerpunkte der künftigen Bodennutzung. Wie auch andere wichtige Faktoren und Bedingungen der Planung unterliegen diese Annahmen regelmäßigen Veränderungen. Planungen können daher nur einen bestimmten Zeitraum in den Blick nehmen und müssen kontinuierlich daraufhin überprüft werden, inwieweit sich Grundannahmen und Rahmenbedingungen verändert haben und ob sich hieraus das Erfordernis einer grundlegenden Gesamtüberarbeitung, einer sachlichen bzw. teilräumlichen Ergänzung oder einer Änderung des ursprünglichen Planungskonzepts ergibt. Der Flächennutzungsplan der Stadt Brühl wurde in der Erstaufstellung am 01.02.1996 bekanntgemacht. Der Flächennutzungsplan ist nunmehr rund 20 Jahre alt und bildet seitdem die Grundlage für die räumliche Entwicklung der Stadt und wird durch Einzeländerungen ständig aktuell gehalten. Seit der Erstaufstellung sind 30 Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans in Teilbereichen angestrebt worden, von denen 22 zur Beschlussfassung kamen Drucksache 188/2015 Seite - 2 – Stadtentwicklung braucht verlässliche und aktuelle Planungsgrundlagen. Der zurzeit noch wirksame Flächennutzungsplan, wurde unter Annahmen und Prognosen erstellt, die ihre Aktualität und Aussagekraft eingebüßt haben. Der neue Flächennutzungsplan hat den Planungshorizont der kommenden 15 bis 20 Jahre im Blick. Die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Stadt Brühl wird vorrangig vom demografischen Wandel bestimmt sein und sich weitgehender an den Kriterien der Nachhaltigkeit ausrichten müssen. Diese beiden stärksten Trends gesellschaftlicher Veränderung, beeinflussen die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung. Dabei ist für Brühl von besonderer Bedeutung, dass die Flächenressourcen zur Entwicklung neuer stadtplanerischer Konzepte nahezu aufgebraucht sind. Vor dem Hintergrund der anstehenden Änderung des Landesentwicklungsplans, der eine stark flächenrestriktive Ausrichtung der Planung verfolgt und der damit verbundenen Änderung des Regionalplanes, dessen Ziele bei der Aufstellung kommunaler Planungen zu beachten sind, ist es notwendig, den Flächennutzungsplan möglichst zeitnah zu entwickeln. Da der Regionalplan verbindliche Ziele und zu beachtende (abzuwägende) Grundsätze als Vorgaben nicht nur für die Fachplanungen (z. B Landschaftspläne, Verkehrswegeplanungen) festlegt, sondern eben und gerade auch für die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden (Flächennutzungs- und Bebauungspläne), ist es angezeigt, das Stadtgebiet einer planerischen Betrachtung zu unterziehen, die auch unter Berücksichtigung anderer planerischen Ziele und aller gegebenen Nachverdichtungsmöglichkeiten eventuelle Flächenpotentiale aktivieren soll, damit die hier formulierten kommunalen Interessen bei Aufstellung des Regionalplanes in die regionalplanerischen Überlegungen einfließen können. Die Höhe der im Haushalt mit Sperrvermerk versehenen Mittel von mindestens 200.000 Euro ergibt sich nach erster Schätzung gemäß der HOAI 2013. Mit erheblichen Aufwendungen ist insbesondere im Bereich der Bürgerbeteiligung zu rechnen. Zudem sind begleitend zur Neuaufstellung weiterführende Gutachten und Konzepte zu erstellen, um die Zielsetzung des Flächennutzungsplans definieren zu können. Vor allem anderen ist hier die Wohnraumbedarfsanalyse zu nennen. Neben den bisherigen Flächendarstellungen werden zukünftig neu einfließen u.a. Darstellungen zur Thematik des Klimaschutzes und der erneuerbare Energien, Darstellungen zu den zentralen Versorgungsbereichen, hier ist die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts notwendig, und die Flächen die im Interesse des Hochwasserschutzes und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind.