Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        100 kB
                    Datum
                        08.06.2015
                    Erstellt
                        02.06.15, 18:29
                    Aktualisiert
                        02.06.15, 18:29
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Lamberty
61-20-01
08.05.2015
188/2015
Betreff
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 529100 / KST 51010300
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle Kämmerer
Freytag
Schiffer
Schaaf
R.Radermacher
RPA
Abt. 20/1
Obladen
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks auf
dem Betrag von 200.000 € in Kostenstelle 51 01 03 00 und Sachkonto 529 100 und
beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung der Flächennutzungsplan Neuaufstellung.
Erläuterungen:
In Flächennutzungsplänen komprimieren sich die planerischen Ziele einer Gemeinde. Von
daher sind sie zukunftsorientiert und müssen, auf Prognosen und Annahmen gestützt, den
Rahmen setzen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie für Schwerpunkte
der künftigen Bodennutzung. Wie auch andere wichtige Faktoren und Bedingungen der
Planung unterliegen diese Annahmen regelmäßigen Veränderungen. Planungen können
daher nur einen bestimmten Zeitraum in den Blick nehmen und müssen kontinuierlich
daraufhin überprüft werden, inwieweit sich Grundannahmen und Rahmenbedingungen
verändert haben und ob sich hieraus das Erfordernis einer grundlegenden
Gesamtüberarbeitung, einer sachlichen bzw. teilräumlichen Ergänzung oder einer
Änderung des ursprünglichen Planungskonzepts ergibt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Brühl wurde in der Erstaufstellung am 01.02.1996
bekanntgemacht.
Der Flächennutzungsplan ist nunmehr rund 20 Jahre alt und bildet seitdem die Grundlage
für die räumliche Entwicklung der Stadt und wird durch Einzeländerungen ständig aktuell
gehalten. Seit der Erstaufstellung sind 30 Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplans in Teilbereichen angestrebt worden, von denen 22 zur
Beschlussfassung kamen
Drucksache 188/2015
Seite - 2 –
Stadtentwicklung braucht verlässliche und aktuelle Planungsgrundlagen. Der zurzeit noch
wirksame Flächennutzungsplan, wurde unter Annahmen und Prognosen erstellt, die ihre
Aktualität und Aussagekraft eingebüßt haben. Der neue Flächennutzungsplan hat den
Planungshorizont der kommenden 15 bis 20 Jahre im Blick. Die zukünftige städtebauliche
Entwicklung der Stadt Brühl wird vorrangig vom demografischen Wandel bestimmt sein
und sich weitgehender an den Kriterien der Nachhaltigkeit ausrichten müssen. Diese
beiden stärksten Trends gesellschaftlicher Veränderung, beeinflussen die sozialen,
wirtschaftlichen und umweltschützenden Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung.
Dabei ist für Brühl von besonderer Bedeutung, dass die Flächenressourcen zur
Entwicklung neuer stadtplanerischer Konzepte nahezu aufgebraucht sind. Vor dem
Hintergrund der anstehenden Änderung des Landesentwicklungsplans, der eine stark
flächenrestriktive Ausrichtung der Planung verfolgt und der damit verbundenen Änderung
des Regionalplanes, dessen Ziele bei der Aufstellung kommunaler Planungen zu beachten
sind, ist es notwendig, den Flächennutzungsplan möglichst zeitnah zu entwickeln.
Da der Regionalplan verbindliche Ziele und zu beachtende (abzuwägende) Grundsätze als
Vorgaben
nicht
nur
für
die
Fachplanungen
(z.
B
Landschaftspläne,
Verkehrswegeplanungen) festlegt, sondern eben und gerade auch für die Bauleitplanung
der Städte und Gemeinden (Flächennutzungs- und Bebauungspläne), ist es angezeigt,
das Stadtgebiet einer planerischen Betrachtung zu unterziehen, die auch unter
Berücksichtigung
anderer
planerischen
Ziele
und
aller
gegebenen
Nachverdichtungsmöglichkeiten eventuelle Flächenpotentiale aktivieren soll, damit die hier
formulierten kommunalen Interessen bei Aufstellung des Regionalplanes in die
regionalplanerischen Überlegungen einfließen können.
Die Höhe der im Haushalt mit Sperrvermerk versehenen Mittel von mindestens 200.000
Euro ergibt sich nach erster Schätzung gemäß der HOAI 2013. Mit erheblichen
Aufwendungen ist insbesondere im Bereich der Bürgerbeteiligung zu rechnen. Zudem sind
begleitend zur Neuaufstellung weiterführende Gutachten und Konzepte zu erstellen, um
die Zielsetzung des Flächennutzungsplans definieren zu können. Vor allem anderen ist
hier
die
Wohnraumbedarfsanalyse
zu
nennen.
Neben
den
bisherigen
Flächendarstellungen werden zukünftig neu einfließen u.a. Darstellungen zur Thematik
des Klimaschutzes und der erneuerbare Energien, Darstellungen zu den zentralen
Versorgungsbereichen, hier ist die Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzepts notwendig, und die Flächen die im Interesse des Hochwasserschutzes
und der Regelung des Wasserabflusses freizuhalten sind.