Daten
Kommune
Pulheim
Größe
173 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
04.07.13, 18:51
Aktualisiert
04.07.13, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
217/2013
Erstellt am:
28.06.2013
Aktenzeichen:
III/26-Ba
Verfasser/in:
Herr Batist
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
09.07.2013
Betreff
Neubau Hallenbad
hier: Aktueller Planungsstand
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
13.667.000 € netto
14.510.000 € inkl. ant. UST
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Fehlende Mittel werden in den Haushaltsberatungen für 2014 berücksichtigt
X nicht vollständig
Vorlage Nr.: 217/2013 . Seite 2 / 5
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Vorträge der Büros WSP Deutschland AG und Dr. Krieger Architekten zur Fortschreibung
der Ausführungsplanung inklusive des grundsätzlichen Tarifkonzepts zustimmend zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die bislang in den Herstellungskosten veranschlagten Abrisskosten
für die Bestandsgebäude des Freibades i.H.v. rd. 155.000 € als konsumtiv zu bewerten und insofern
aus dem laufenden Bauunterhalt zu finanzieren sind.
Die frei werdenden investiven Mittel sollen für die Errichtung eines BHKW´s verwendet werden.
2. Der Rat hält an seiner Festlegung fest, dass die Verbindung zwischen Hallen- und Freibad in Form einer großflächig öffenbaren Fassade gestaltet werden soll. Für die Nutzung von Frei- und Hallenbad im
Sommer soll ein Einheitstarif erhoben werden.
3. Der Rat beschließt die Einrichtung eines Gestaltungskreises für die grundlegende Bestimmung des
Farb- und Materialkonzepts. Dem Gestaltungskreis sollen neben den Mitgliedern des Verwaltungsvorstands sowie der Projektgruppe Bäderlandschaft je ein Mitglied jeder Fraktion angehören.
Erläuterungen
Die Büros WSP Deutschland AG und Dr. Krieger Architekten werden in der Sitzung im Rahmen von Vorträgen
über die Fortschreibung der Ausführungsplanung, die bisherige Projektarbeit sowie die sich hieraus ergebenden Termine, Kosten und weiteren Schritte berichten.
Aus Sicht der Verwaltung ist hierbei insbesondere auf folgendes hinzuweisen:
o Abbruch der Bestandsgebäude des Freibades
In der Vorlage Nr. 101/2013 für die Ratssitzung am 19.03.2013 hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass in den dort dargestellten Herstellungskosten auch Abbruchkosten für die Bestandsgebäude
des Freibades i.H.v. 155.000 € enthalten sind, die nach NKF möglicherweise als konsumtiv zu bewerten
sind.
Der Sachverhalt wurde zwischenzeitlich durch die Kämmerei in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer
geprüft. Nach den Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) sind die Abbruchkosten tatsächlich
als konsumtiv zu bewerten und dürfen nicht aus den investiv bereit gestellten Herstellungskosten finanziert werden. Der Abbruch soll noch in diesem Jahr beauftragt werden und kann im Rahmen ersparter
Aufwendungen aus dem laufenden Bauunterhalt finanziert werden. Dies führt in gleicher Höhe zu einer
Einsparung bei den Herstellungskosten.
o Errichtung eines BHKW´s
Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 19.03.2013 damit beauftragt, im weiteren Verlauf der
Ausführungsplanung zu prüfen, ob die Einbindung eines Blockheizkraftwerkes in die Wärmeerzeugungsanlagen des Bades wirtschaftlich sinnvoll ist.
Vorlage Nr.: 217/2013 . Seite 3 / 5
Zwischenzeitlich liegt die Wirtschaftlichkeitsberechnung hierzu vor (s. Anl. 1).
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass den erforderlichen Mehrkosten von ca. 105.000 € für die Errichtung
eines BHKW´s ein jährlichen Vorteil (Überschuss) von ca. 25.000 € gegenüber steht (Betrachtungszeitraum 10 Jahre). Die Finanzierung der zusätzlich erforderlichen Investitionsmittel kann aus den nach
Umschichtung frei werdenden Abbruchkosten erfolgen
Die Rahmendaten dieses BHKW´s können nach den derzeitigen steuerrechtlichen Bestimmungen allerdings keinen Querverbund mit den Stadtwerken ermöglichen (wärme-, statt stromorientiert).
Ob mit vertretbarem Aufwand Vorkehrungen geschaffen werden können, die eine spätere Umrüstung
des BHKW´s auf eine stromorientierte Lösung ermöglichen, war zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage noch nicht abschließend geklärt. Die Fachbüros werden hierauf in ihrem Vortrag eingehen.
Das BHKW an sich weist jedoch bereits einen deutlichen wirtschaftlichen Vorteil zu Gunsten des Jahresdeckungsbeitrages aus, vor diesem Hintergrund wird die zusätzliche Investition seitens der Verwaltung empfohlen.
o Verbindung zwischen Hallen- und Freibadbereich
Für die Öffnung des Hallenbades zum Freibadbereich hatte die Entwurfsplanung großflächige Faltwände sowohl an der nördlichen als auch an der westlichen Fassade vorgesehen. Bei näherer Prüfung im
Zuge der Ausführungsplanung ist jedoch deutlich geworden, dass die Öffnung der westlichen Fassade
(entlang des Eingangsbereichs zum Freibad) erhebliche betriebliche und sicherheitsrelevante Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Im Zuge der Ausführungsplanung wurde daher auf die Öffnungsmöglichkeit an dieser Fassadenseite verzichtet. Der Entfall führt zu Minderkosten i.H.v. ca. 19.000 €.
o Tarifkonzept
Im Zuge der Bearbeitung der Ausführungsplanung in der Projektgruppe ist deutlich geworden, dass mit
der Entscheidung für eine öffenbare Fassade auch die Frage der Ausgestaltung des Tarifkonzepts
zwingend verbunden ist.
Das bislang verfolgte Betriebs- und Tarifkonzept ging davon aus, dass für Frei- und Hallenbad getrennte
Tarife geführt werden. Während der Öffnungszeiten des Freibades im Sommer hätte dies zur Folge,
dass ein Badegast, der das Freibad nutzt und ins Hallenbad wechseln möchte (z.B. aufgrund eines Wetterwechsels) aufbuchen müsste. Hierzu hätte die Kasse aufgesucht und ein zusätzliches Entgelt entrichtet werden müssen.
Mit der Entscheidung des Rates in der Realisierungsvariante eine Verbindung zwischen Hallen- und
Freibad in Form einer großflächig öffenbaren Fassade vorzusehen, ist dieses Tarifkonzept nicht mehr
umsetzbar, denn bei geöffneter Fassade ist es dem Bäderpersonal nicht mehr möglich die Zugangsberechtigung zu kontrollieren.
Vorlage Nr.: 217/2013 . Seite 4 / 5
Es ist daher zu entscheiden, ob entweder ein Einheitstarif eingeführt wird (der im Sommer entsprechend
teurer als im Winter ist) oder die Verbindung zwischen Hallen- und Freibad in anderer Form gestaltet
wird (z.B. eine einfache Tür / Schleuse mit elektronischer Zugangskontrolle) und die öffenbare Fassade
dann entfällt.
Hierbei ist auch zu erwähnen, dass die öffenbare Fassade neben höheren Investitions- und Instandhaltungskosten auch lüftungstechnisch schwieriger umzusetzen ist und möglicherweise zu energetischen
Mehraufwendungen führt.
Unter Abwägung aller Kriterien und Berücksichtigung der mit einer öffenbaren Fassade verbundenen Attraktivitätssteigerung, empfiehlt die Verwaltung den Einheitstarif. Nähere Einzelheiten hierzu sollen noch
gesondert unter Einschaltung eines Fachbüros erarbeitet werden, das auch u.a. in Fragen des Preopening beraten soll.
o Einrichtung eines Gestaltungskreises für das Farb- und Materialkonzept
Mit Blick auf die anstehenden Ausschreibungen ist auch über die Gestaltung des Bemusterungsprozesses zu entscheiden. Die Verwaltung macht hierzu folgenden Vorschlag:
Auf der Grundlage der Gestaltungsvorschläge des Architekten trifft die Projektgruppe Bäderlandschaft
eine Vorauswahl, die dem Gestaltungskreis, bestehend aus dem Verwaltungsvorstand, der Projektgruppe sowie je einem Mitglied jeder Fraktion, vorgestellt wird.
Die Bemusterungen sollen im Büro Krieger (in Velbert) durchgeführt werden, da dort in vollem Umfang
die entsprechenden Musterkoffer zur Verfügung stehen.
Das Ergebnis der Bemusterung wird dem Rat vorgestellt
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Farb- und Materialkonzept die grundlegende Gestaltung beinhaltet.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die funktionale Bemusterung (z.B. konkrete Ausgestaltung von
Waschbecken und Wasserhähnen etc.) auf Arbeitsebene vorgenommen wird.
Die Fraktionen sind gebeten im Rahmen der Sitzung jeweils 1 Mitglied für die Teilnahme am Gestaltungskreis zu benennen.
o Sportlertrakt
In der Ratssitzung am 19.03.2013 hatte die Verwaltung unter TOP I.2, Vorlage Nr. 101/2013, darüber informiert, dass die Abstimmung der Entwurfsplanung mit den Vereinen zum damaligen Zeitpunkt noch
nicht abschließend herbei geführt werden konnte und sich insofern noch Änderungen ergeben können.
Die Abstimmung ist zwischenzeitlich erfolgt. Insbesondere im sog. Sportlertrakt, der von VfR und LVS
genutzt wird, haben sich hierbei Änderungen des Grundrisses ergeben, die kostenneutral umgesetzt
werden können.
Vorlage Nr.: 217/2013 . Seite 5 / 5
Um den Kostenrahmen zu halten, verzichtet der VfR auf die zunächst gewünschte Faltwand im Mehrzweckraum (9.800 €).
Standplatz für Reisemobile
In gleicher Sitzung hatte der Rat die Einrichtung von Reisemobilstellplätzen beschlossen und hierfür
25.000 € bereit gestellt. Die Verwaltung hatte hierzu erläutert, dass mit diesem Betrag eine Befestigung
der Flächen sowie die Bereitstellung von Stromanschlüssen umgesetzt werden sollte.
Zwischenzeitlich hatte die IG Reisemobilstellplatz Stommeln ergänzende Hinweise gegeben und umfangreiche Unterlagen zur Planung und Ausgestaltung der Stellplätze eingereicht. Nach Prüfung können
die eingereichten Gestaltungsvorschläge mit dem verfügbaren Budget umgesetzt werden.
Neben den Stromanschlüssen wird an dem Reisemobilstandplatz nunmehr auch eine gebührenpflichtige
Ver- und Entsorgungsstation vorgehalten werden. Zu beachten ist hierbei, dass nach den Vorgaben der
städt. Entwässerungssatzung die Leerung von Chemietoiletten dort ausgeschlossen wird.
Die Anordnung der Stellplätze wird nicht, wie von der IG Reisemobilstellplatz Stommeln vorgeschlagen,
sternförmig sondern aus baurechtlich- und kostentechnischen Gründen linear entlang des Neubaus umgesetzt. Näheres ergibt sich aus der Präsentation der Ausführungsplanung durch das Büro Krieger.
o Saunatrakt
Im Zuge der Ausführungsplanung wurden die Aufenthalts- und Ruheflächen nochmals ausführlich diskutiert und letztlich optimiert, um einen höheren Aufenthaltswert für die Saunagäste zu generieren. Vor
diesem Hintergrund wurden die Grundrisse angepasst. Die Kostenschätzung hierfür beläuft sich auf rd.
30.000 €.
Darüber hinaus ist aufgefallen, dass die geplante Sauna zwar barrierefrei erreicht werden kann, eine
Behindertentoilette dort jedoch nicht vorgesehen war. Dies ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, hätte jedoch zur Folge, dass der/die Behinderte zum Aufsuchen der Toilette mit dem Aufzug in das EG fahren müsste. Es wurde daher zusätzlich eine Behindertentoilette/Dusche im Saunatrakt eingeplant. Die
Mehrkosten hierfür belaufen sich auf ca. 18.500 €.
Nach Prüfung durch den Projektsteuerer können diese beiden Änderungen, die sich in der Summe grob
mit rd. 48.500 € beziffern lassen, innerhalb des verfügbaren Budgets kompensiert werden, weil Einsparungen an anderer Stelle möglich waren (Fassade ca. ./. 19.000 €, Umkleideschränke ca. ./. 5.000 €,
Duschtrennwände ca. ./. 3.500 €, TGA Ausführungsdetails ca. ./. 2.500 €, Nebenkosten ca. ./. 50.000 €).
o Nutzung Thermalwasser
Das Ratsmitglied Herr Engel hatte in der Sitzung am 19.03.2013 angeregt, auch die Nutzung von Thermalwasser für die Beheizung des Hallenbades zu prüfen und hatte hierzu einen sachverständigen Ansprechpartner benannt. Zwischenzeitlich konnte dies abschließend geprüft werden. Im Ergebnis bleibt
festzuhalten, dass eine geothermische Nutzung für die Erzeugung von Wärme unwirtschaftlich wäre.
Denkbar wäre eine unmittelbare Nutzung für ein Thermalbecken, das jedoch in der vom Rat beschlossenen Realisierungsvariante nicht vorgesehen ist.